Rechtsprechung
   BAG, 17.10.2001 - 7 ABR 42/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,53196
BAG, 17.10.2001 - 7 ABR 42/99 (https://dejure.org/2001,53196)
BAG, Entscheidung vom 17.10.2001 - 7 ABR 42/99 (https://dejure.org/2001,53196)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 7 ABR 42/99 (https://dejure.org/2001,53196)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,53196) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)

  • LAG Düsseldorf, 12.12.2016 - 4 Ta 529/16

    Streitwert; Zustimmung; Ersetzung; Aufhebung; Versetzung; Einstellung

    So würde eine Anfechtung der gesamten Betriebsratswahl des immerhin über 3.500 Arbeitnehmer umfassenden Betriebs der Arbeitgeberin unter Berücksichtigung der Staffel des § 9 BetrVG nach ganz herrschender Meinung nur mit 38.000,00 EUR bewertet (BAG 17.10.2011 - 7 ABR 42/99; LAG Hamm 02.07.2012 - 13 Ta 234/12; LAG Baden-Württemberg 22.09.2008 - 3 Ta 182/08; LAG Bremen 16.02.2007 - 3 Ta 4/07; LAG Düsseldorf 25.02.2004 - 17 Ta 65/04 und 24.11.2010 - 2 Ta 656/10; LAG Köln 14.10.2010 - 7 Ta 249/10; LAG Hamburg 30.06.2011 - 8 Ta 11/11, alle juris).
  • LAG Hamburg, 07.01.2009 - 4 Ta 22/08

    Gegenstandswert - Wirksamkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats

    Eine Festsetzung auf den Wert von EUR 4.000,00 - nach der Rechtsprechung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts "Ausgangs-" oder "Anknüpfungswert" (vgl. Beschluss des BAG vom 17.10.2001 - 7 ABR 42/99 - nv) - kommt nur in Betracht, wenn Anhaltspunkte für eine individuelle Bewertung der Angelegenheit nicht gegeben sind, d.h. die Umstände des konkreten Falles eine Erhöhung oder auch eine Reduzierung des Gegenstandswertes nicht gebieten.

    Einen typisierenden Ansatz hat auch der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 17.10.2001 - 7 ABR 42/99 - nv) für die Festsetzung des Gegenstandswertes in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in dem es um die Anfechtung bzw. Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ging, verwendet: Wörtlich heißt es - noch zur alten Fassung des § 8 Abs. 2 BRAGO - in diesem Zusammenhang:.

    (3) Im Hinblick auf die bereits angesprochene Notwendigkeit, typisierende Bewertungsgrundsätze anzuwenden und zu einer gleichförmigen Rechtsanwendung beizutragen, sprechen nach Auffassung des erkennenden Beschwerdegerichts die besseren Argumente dafür, den Gegenstandswert in Beschlussverfahren, in denen es um die Anfechtung oder um die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl geht , auf der Grundlage des zitierten Beschlusses des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts (17.10.2001 - 7 ABR 42/99 - nv) festzusetzen (vergl. hierzu ausführlich schon Beschluss des Beschwerdegerichts vom 09.10.2003 - 4 Ta 12/03 - nv).

  • LAG Bremen, 16.02.2007 - 3 Ta 4/07

    Streitwert bei Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts folgt dem Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG 10.07.2001 - 7 ABR 42/99) bei der Festsetzung des Streitwerts für arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren, in denen es um die Anfechtung einer Betriebsratswahl geht.

    c) Die erkennende Kammer vertritt die Auffassung, dass die vom Bundesarbeitsgericht in der nicht veröffentlichten Entscheidung vom 10.07.2001 - 7 ABR 42/99 - angestellten Erwägungen im "Regelfall" alle oben erläuterten, für die Wertfestsetzung in Anfechtungsverfahren maßgebenden Umstände berücksichtigen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2014 - 5 Ta 165/14

    Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, sofortige Beschwerde,

    Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, ist es angemessen gerechtfertigt, bei einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zunächst einmal von dem doppelten Ausgangswert auszugehen (BAG, Beschl. v. 17.10.2001 - 7 ABR 42/99 -, juris).

    Um diesem Bedeutungszuwachs bei dem Anfechtungsverfahren eines größeren Betriebsrates gerecht zu werden, ist es angemessen, sich an der Staffel des § 9 BetrVG zu orientieren und den doppelten Ausgangswert für jede weitere Stufe (nach dem Betriebsobmann) der Staffel des § 9 BetrVG um den halben Ausgangswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu erhöhen (BAG, Beschl. v. 17.10.2001 - 7 ABR 42/99 -, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.06.2014 - 1 Ta 77/14 -, juris).

  • LAG Hamburg, 09.10.2003 - 4 Ta 12/03

    Gegenstandswertfestsetzung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.06.2014 - 1 Ta 77/14

    Streitwert, Gegenstandswert, Beschlussverfahren, Einstweilige Verfügung,

    Mit wachsender Betriebsratsgröße orientiert sich die Erhöhung des Streitwerts an der Staffel des § 9 BetrVG und wird für jede Stufe um den halben Ausgangswert erhöht (wie BAG vom 17.10.2001 - 7 ABR 42/99 - juris).(Rn.25).

    b) Für die Frage, welcher Wert bei der Anfechtung einer Betriebsratswahl zugrunde zu legen ist, folgt die Beschwerdekammer der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in dessen Beschluss vom 17.10.2001 (7 ABR 42/99).

  • LAG Hamburg, 30.06.2011 - 8 Ta 11/11

    Gegenstandswert bei Anfechtung einer Betriebratswahl

    Anschluss an LAG Hamburg v. 09.10.2003 - 4 Ta 12/03 - Tz 12 und BAG v. 10.07.2001 - 7 ABR 42/99.

    Das LAG Hamburg hat sich im Beschluss vom 09.10.2003 (4 Ta 12/03 - Tz 12) dem Bundesarbeitsgericht angeschlossen, welches im Beschluss vom 10.07.2001 (7 ABR 42/99) vom 2fachen Hilfswert als Grundbetrag ausgegangen ist und diesen pro Staffel um einen halben Hilfswert, also um EUR 2.000,- erhöht.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2007 - 1 Ta 117/07

    Gegenstandswert - Anfechtung einer Wahl zur Betriebsvertretung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 17.10.2001 - 7 ABR 42/99) zu § 8 Abs. 2 S. 2 BRAGO a.F. (so nunmehr zu § 23 Abs. 3 S. 2 auch LAG Bremen, Beschluss vom 16.02.2007 - 3 Ta 4/07) ist die Bedeutung der Angelegenheit in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in denen es um die Anfechtung oder um die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl geht, regelmäßig deutlich überdurchschnittlich.
  • LAG Köln, 02.08.2012 - 7 Ta 216/12

    Streitwertbemessung bei Übergang des Betriebsratsmandats

    Streiten die Beteiligten eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens darüber, ob das Mandat des gewählten Betriebsrats aufgrund eines Betriebsübergangs gem. § 613 a BGB sein Ende gefunden hat oder bis zum Ablauf der laufenden Wahlperiode fortbesteht, so sind die Grundsätze für die Streitwertbemessung bei einem Wahlanfechtungsverfahren (hierzu: BAG vom 17.10.2001, 7 ABR 42/99; LAG Köln vom 14.10.2010, 7 Ta 259/10 m. w. N.) entsprechend anzuwenden.

    Mit der Streitwertbemessung in den verschiedenen Konstellationen eines Betriebsratswahlanfechtungsverfahrens hat sich das Bundesarbeitsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 17.10.2001, 7 ABR 42/99, auseinandergesetzt.

  • LAG Köln, 14.10.2010 - 7 Ta 249/10

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Anfechtung der Wahl eines

    Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des BAG und des LAG Düsseldorf an, wonach von einem Grundwert - bei der Anfechtung der Wahl eines einköpfigen Betriebsrats - in Höhe des zweifachen Hilfswerts des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG (8.000,-- ) auszugehen ist, der sich mit jeder Steigerungsstufe i. S. v. § 9 BetrVG um den halben Hilfswert (2.000,-- ) steigert (BAG vom 17.10.2001, 7 ABR 42/99; LAG Düsseldorf v. 25.02.2004, 17 Ta 65/04; ähnlich, aber mit Steigerungen um je 4.000,-- : LAG Köln vom 03.01.2008, 8 Ta 277/07, NZA-RR 2008, 541 f.).

    Es leuchtet dem Beschwerdegericht ohne weiteres ein, dass der Anfechtung der Wahl des Betriebsrates in einem Großbetrieb wie z.B. bei F K eine andere, weitaus größere Bedeutung im Sinne des Streitwertrechtes zukommt als der Anfechtung der Wahl eines Betriebsobmanns in der Bäckerei an der Ecke (BAG vom 17.10.2001, 7 ABR 42/99; LAG Düsseldorf vom 25.02.2004, 17 Ta 65/04; LAG Köln vom 03.01.2008, 8 Ta 277/07, NZA-RR 2008, 541 f.; LAG Köln vom 19.05.2004, 10 Ta 79/04, MDR 2005, 342; LAG Hamm vom 01.03.2006, 10 Ta 21/06, EzA-SD 2006, Nr. 7, 18).

  • LAG Hamburg, 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02

    Gegenstandswert - Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • LAG Düsseldorf, 06.02.2023 - 4 Ta 27/23

    Streitwert von dreißigtausend Euro für Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Keine

  • LAG Köln, 05.08.2011 - 9 TaBV 78/10

    Streitwertfestsetzung; Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • LAG Sachsen, 11.05.2015 - 4 Ta 12/15

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • LAG Köln, 07.02.2008 - 11 Ta 389/07

    Gegenstandswert; Anfechtung Wahl Konzernschwerbehindertenvertretung

  • BVerwG, 07.10.2020 - 5 PB 7.18

    Festsetzung des Werts des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das

  • LAG Hamburg, 02.12.2004 - 4 Ta 26/04

    Gegenstandswert des Arbeitgeberantrags auf Zustimmungsersetzung

  • LAG Hamm, 02.07.2012 - 13 Ta 234/12

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bei Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • LAG Hamburg, 27.07.2011 - 8 Ta 10/11

    Zur Berechnung des Gegenstandwerts für Anträge nach § 18 Abs 2 BetrVG

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 5 Ta 53/13

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Beschlussverfahren - Unterlassung

  • LAG Köln, 13.04.2016 - 4 Ta 67/16

    Gegenstandswert eines Verfahrens auf Feststellung der Unwirksamkeit einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 10 Ta 1/13

    Gegenstandswert bei Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.07.2014 - 1 Ta 98/14

    Streitwert, Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Betriebsratswahl, Wählerliste,

  • LAG Hessen, 16.03.2009 - 5 Ta 103/09

    Gegenstandswert - Auflösung des Betriebsrats

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.06.2007 - 17 Ta 6137/07
  • OVG Sachsen, 24.07.2023 - 9 E 31/23

    Gegenstandswert; Wahlanfechtung; personalvertretungsrechtliches

  • KAGH, 02.08.2023 - B 1/23
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht