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   BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04   

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https://dejure.org/2005,2512
BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04 (https://dejure.org/2005,2512)
BAG, Entscheidung vom 25.05.2005 - 7 ABR 45/04 (https://dejure.org/2005,2512)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 (https://dejure.org/2005,2512)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

  • IWW

    BetrVG § 2 Abs. 1 BetrVG § 8 Abs. 1 BetrVG § 24 BetrVG § 25 Abs. 1 BetrVG § 29 BetrVG § 40 Abs. 1 BetrVG § 78 BErzGG § 15 Abs. 4
    EBetrVG, BErzGG

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Betriebsrat - Elternzeit

  • Judicialis

    BetrVG § 2 Abs. 1; ; BetrVG § 8 Abs. 1; ; BetrVG § 24; ; BetrVG § 25 Abs. 1; ; BetrVG § 29; ; BetrVG § 40 Abs. 1; ; BetrVG § 78; ; BErzGG § 15 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formelle Betriebsverfassung - Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit; Elternzeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsratstätigkeit während der Elternzeit (hier: Erstattung der Fahrtkosten für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte) ? Während der Elternzeit keine zeitweilige Verhinderung an der Ausübung des Betriebsratsamts i. S. von § 25 Abs.??1 Satz 2 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1002
  • DB 2005, 1976
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 89/87

    Anspruch eines einzelnen Betriebsratsmitglieds gegen den Arbeitgeber auf

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04
    Deshalb stellen die Fahrtkosten, die sie für die Fahrten zu den Betriebsratssitzungen aufgewendet hat, allein durch die Betriebsratstätigkeit entstandene Aufwendungen dar, deren Erstattung weder gegen den Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Amtsführung noch gegen das Begünstigungsverbot verstößt (vgl. BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - BAGE 60, 385 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 60, zu B II 2 der Gründe).

    a) Wegen des in § 2 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit hat der Arbeitgeber nur die für eine sachgerechte Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten zu tragen (BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - BAGE 60, 385 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 60, zu B II 1 der Gründe).

    Der Kostenerstattungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds nach § 40 Abs. 1 BetrVG ist nach den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen (vgl. BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - BAGE 60, 385 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 60, zu B III 4 der Gründe).

  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90

    Fahrtkosten für freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04
    Er hat die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen, zu erstatten (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 32/95 -, zu B I der Gründe; 10. August 1994 - 7 ABR 35/93 - NZA 1995, 796 = BB 1995, 1034, zu B I der Gründe; 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II der Gründe).

    Hierzu gehören auch die Fahrtkosten, die das Betriebsratsmitglied zur Durchführung konkreter Betriebsratstätigkeit aufgewendet hat (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - aaO, zu B II der Gründe).

    Eine Erstattung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verstößt nur gegen den Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Betriebsratstätigkeit und gegen das Begünstigungsverbot, wenn die Kosten für das Betriebsratsmitglied nicht zusätzlich wegen der Erledigung von Betriebsratstätigkeiten angefallen sind, sondern auch angefallen wären, wenn die Betriebsratstätigkeit nicht zu leisten gewesen wäre (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 124/74

    Schulungsveranstaltung - Vorsitzender eines Betriebsrats - Erforderlichkeit

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04
    Er hat deshalb darauf bedacht zu sein, die durch seine Tätigkeit verursachten Kosten auf das notwendige Maß zu beschränken (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 124/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 52, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 341/83

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04
    Selbst eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss nicht zu einer Verhinderung im Betriebsratsamt führen (BAG 15. November 1984 - 2 AZR 341/83 - BAGE 47, 201 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 58, zu B IV 1 der Gründe).
  • BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97

    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04
    Die Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrats gehört zu den gesetzlichen Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds nach § 29 BetrVG (vgl. zur Teilnahme an den Sitzungen des Gesamtbetriebsrats: BAG 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - BAGE 88, 322 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 82, zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 10.08.1994 - 7 ABR 35/93

    Betriebsrat: Besprechung mit Mitgliedern anderer Betriebsräte - Verpflichtung des

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04
    Er hat die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen, zu erstatten (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 32/95 -, zu B I der Gründe; 10. August 1994 - 7 ABR 35/93 - NZA 1995, 796 = BB 1995, 1034, zu B I der Gründe; 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II der Gründe).
  • BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 574/88

    Betriebsversammlung: Teilnahmerecht während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04
    Es ruhen lediglich die beiderseitigen Hauptleistungspflichten (zum Erziehungsurlaub vgl. BAG 31. Mai 1989 - 7 AZR 574/88 - AP BetrVG 1972 § 44 Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 44 Nr. 9, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 32/95

    Konflikt über Mitbestimmungsrechte in bestimmten Fragen der Vergütung der

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04
    Er hat die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen, zu erstatten (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 32/95 -, zu B I der Gründe; 10. August 1994 - 7 ABR 35/93 - NZA 1995, 796 = BB 1995, 1034, zu B I der Gründe; 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II der Gründe).
  • LAG München, 22.07.2004 - 2 TaBV 5/04

    Kosten für Fahrten zu Betriebsratssitzungen während der Elternteilzeit

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 22. Juli 2004 - 2 TaBV 5/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04
    Das kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - BAGE 92, 26, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

    Die Rechtslage ist der bei der Elternzeit, für die das Bundesarbeitsgericht angenommen hat, sie führe nicht zwingend zu einer Verhinderung iSv. § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - Rn. 17, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9) , schon deshalb nicht vergleichbar, weil der Arbeitnehmer während der Elternzeit sogar die Möglichkeit hat, einer gewerblichen Tätigkeit - in Teilzeit - nachzugehen.
  • BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06

    Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten

    Allerdings hat der Arbeitgeber wegen des in § 2 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit nur die für eine sachgerechte Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten zu tragen (BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - BAGE 60, 385 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 60, zu B II 1 der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9, zu B I der Gründe).

    Zu den vom Arbeitgeber zu erstattenden Kosten gehören auch Reisekosten, die das Betriebsratsmitglied zur Durchführung konkreter Betriebsratstätigkeit aufgewendet hat (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - aaO; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - aaO).

    Die Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrats gehört zu den gesetzlichen Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds nach § 29 BetrVG (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9, zu B I 1 der Gründe; vgl. zur Teilnahme an den Sitzungen des Gesamtbetriebsrats: BAG 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - BAGE 88, 322 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 82, zu B II 4 der Gründe).

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

    Eine Pflicht des Arbeitgebers zur Tragung derartiger Kosten kann dabei nicht allein mit dem Hinweis verneint werden, das in einer Pflichtenkollision stehende Betriebsratsmitglied könne sich gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG für verhindert erklären (vgl. dazu, dass ein Betriebsratsmitglied allein wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit nicht an der Ausübung seines Betriebsratsamts verhindert ist, BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 2 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9).

    Die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG steht unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9; 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242 ).

    Diese Pflicht gilt auch für das einzelne Betriebsratsmitglied (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 5 der Gründe, aaO).

    Diese kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9; vgl. auch 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 14 mwN, NZA 2010, 709).

  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

    Allerdings steht die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 18, BAGE 135, 48; 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe) .

    Diese Pflicht gilt auch für das einzelne Betriebsratsmitglied (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 5 der Gründe) .

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob die vom Betriebsrat oder einem Betriebsratsmitglied verursachten Kosten für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich waren, unterliegt in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur einer eingeschränkten Nachprüfung darauf, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen wurden (st. Rspr., vgl. BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 17; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe).

  • BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste

    Sie stellt weder eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses iSd. § 24 Nr. 3 BetrVG dar, noch zieht sie den Verlust der Wählbarkeit iSv. § 24 Nr. 4 iVm. § 8 Abs. 1 BetrVG nach sich (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 2 a der Gründe; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 8 Rn. 16; DKW/Homburg 17. Aufl. § 8 Rn. 22) .

    Ein Betriebsratsmitglied ist während der Elternzeit grundsätzlich nicht an der Ausübung seines Betriebsratsamts iSv. § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG zeitweilig verhindert (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 2 c der Gründe; Oetker GK-BetrVG 11. Aufl. § 25 Rn. 21) .

  • LAG Hessen, 21.12.2020 - 16 TaBVGa 189/20

    Erlöschen der Betriebsratsmitgliedschaft mit der rechtlichen Beendigung des

    Dies ist anerkannt für Fälle, in denen die Eingliederung in den Betreib wegen Elternzeit fehlt (Bundesarbeitsgericht 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04).
  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Fahrtkosten

    Er hat die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder zu erstatten, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B I der Gründe; 14. Februar 1996 - 7 ABR 32/95 -, zu B I der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9, zu B II der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 10 TaBV 1/18

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Amtsunfähigkeit - Selbstzusammentrittsrecht -

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann zur Verhinderung i.d.S. führen, sie muss es aber nicht (allg. M., vgl. nur BAG 15. November 1984 - 2 AZR 341/83 - zu B. IV. 1. der Entscheidungsgründe; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B. I. 2. c) der Gründe; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Lin-senmaier BetrVG 29. Aufl. § 25 Rn. 17; ErfK/Koch 19. Aufl. § 25 BetrVG Rn. 4; BeckOK ArbR/Besgen 49. Edition 1. September 2018 BetrVG § 25 Rn. 8; Düwell BetrVG 5. Aufl. § 25 Rn. 8 geht davon aus, dass ein Verhinderungsfall grundsätzlich nicht vorliegt, wenn ein arbeitsunfähig erkranktes Betriebsratsmitglied zu einer Sitzung erscheint; Richardi/Thüsing BetrVG 16. Aufl. § 25 Rn. 7 sprechen von einer widerlegbaren Vermutung) .
  • LAG Nürnberg, 25.04.2012 - 4 TaBV 58/11

    Betriebsversammlung - Kosten - Betriebsrat - Betriebsratskosten - Bewirtung -

    Diese Pflicht gilt auch für das einzelne Betriebsratsmitglied (so BAG vom 23.06.2010, a. a. O.; vom 25.05.2005 - 7 ABR 45/04 - AP Nr. 13 zu § 24 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10

    Kündigungsschutz eines Ersatzmitglieds nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG bei

    Zur Elternzeit ist das Bundesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass diese ohne besondere Anhaltspunkte nicht dazu führt, dass ein Betriebsrat an der Ausübung seines Betriebsratsamtes zeitweilig gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG verhindert ist (BAG vom 25.05.2005 - 7 ABR 45/04, NZA 2005, 1002, Rn. 17).
  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11

    Wählbarkeit von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in Privatbetrieben

  • LAG Hamm, 15.10.2010 - 10 TaBV 37/10

    Ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung an

  • BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05

    Eingruppierung - Reiseverkehrskauffrau - Besitzstandsklausel

  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 3/13

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen

  • LAG Sachsen, 10.10.2023 - 2 TaBVGa 2/23

    Bereitstellung von 10 Simultandolmetschern für Betriebsversammlungen?

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 5 TaBV 876/15

    Auflösung des Betriebsrats - Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern

  • KAG Hamburg, 01.09.2023 - I MAVO 1/23
  • VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.2564

    Nachrücken, Ersatzmitglied

  • LAG Hamburg, 14.12.2016 - 3 TaBV 8/16

    Lohnsteuerbescheinigung - Fahrtkostenerstattung an ein Betriebsratsmitglied und

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