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   BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08   

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https://dejure.org/2010,774
BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08 (https://dejure.org/2010,774)
BAG, Entscheidung vom 17.02.2010 - 7 ABR 51/08 (https://dejure.org/2010,774)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 (https://dejure.org/2010,774)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 S 1 BetrVG, § 7 S 1 BetrVG, § 7 S 2 BetrVG, § 14 Abs 2 S 1 AÜG, § 133 BGB
    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers - Aufhebung eines gesetzlich begründeten Arbeitsverhältnisses - gemeinsamer Betrieb

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglicher Ausschluss der Wählbarkeit eines überlassenen Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb

  • Betriebs-Berater

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers

  • bag-urteil.com

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers - Aufhebung eines gesetzlich begründeten Arbeitsverhältnisses - gemeinsamer Betrieb

  • rewis.io

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers - Aufhebung eines gesetzlich begründeten Arbeitsverhältnisses - gemeinsamer Betrieb

  • ra.de
  • rewis.io

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers - Aufhebung eines gesetzlich begründeten Arbeitsverhältnisses - gemeinsamer Betrieb

  • RA Kotz

    Leiharbeiter - Wählbarkeit in Betriebsrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsratswahl: Keine Wählbarkeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 133, 202
  • MDR 2010, 1060
  • NZA 2010, 832
  • BB 2010, 1404
  • DB 2010, 1298
  • NZG 2010, 937
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    Der Antrag ist daher hinsichtlich des Umfangs der mit ihm verbundenen materiellen Rechtskraft, anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 10. März 2004 (- 7 ABR 49/03 - Rn. 12, BAGE 110, 27) zugrunde liegenden Fall, nicht auf die letzte Betriebsratswahl beschränkt.

    Nach der Rechtsprechung des Senats gilt dies gleichermaßen für die gewerbsmäßige wie für die nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung (10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 27; ebenso, jedenfalls im Ergebnis GK/BetrVG-Kreutz 9. Aufl. § 8 Rn. 16; HaKo-BetrVG/Brors 3. Aufl. § 8 Rn. 4; Hess/Schlochauer/Worzalla/Glock/Nicolai/Rose-Nicolai BetrVG 7. Aufl. § 8 Rn. 6; Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 8 Rn. 6; WPK/Wlotzke BetrVG 4. Aufl. § 8 Rn. 14; Gräfl JbArbR Bd. 42 S. 133, 136; aA DKK/Schneider 11. Aufl. § 8 Rn. 20; Fitting 25. Aufl. § 8 Rn. 27).

    Auch ist nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber trotz des Wegfalls der vormals in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG aF vorgesehenen Höchstüberlassungsdauer weiterhin typisierend davon ausgeht, dass Leiharbeitnehmer häufig nur vorübergehend und für relativ kurze Zeit im Entleiherbetrieb tätig sind (vgl. BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - zu B I 2 a aa der Gründe, BAGE 110, 27).

    Diese sollen daher die Belegschaft des Entleiherbetriebs nicht aktiv repräsentieren (BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 -, aaO).

    Der für den in § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG geregelten Ausschluss der Wählbarkeit überlassener Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb maßgebliche Zweck gilt für die nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in gleicher Weise wie für die gewerbsmäßige (BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - zu B I 2 a bb der Gründe, BAGE 110, 27).

    Auch dieser gesetzesgeschichtliche Zusammenhang bestätigt, dass mit "Wahlberechtigten" in § 8 BetrVG nur die von § 7 Satz 1 BetrVG erfassten betriebsangehörigen Arbeitnehmer und nicht die von § 7 Satz 2 BetrVG erfassten Leiharbeitnehmer gemeint sind (vgl. BAG 10. März 2004 - 7 ABR 29/03 - zu B I 2 a aa der Gründe, BAGE 110, 27).

  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats handelte es sich bei § 13 AÜG aF um eine § 10 Abs. 1 AÜG aF ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG aF kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 95, 165; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu II 1 der Gründe, BAGE 105, 317; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - zu III 4 a der Gründe, EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 114).

    Daneben bestand nach dieser Rechtsprechung das mit dem Verleiher vertraglich begründete Arbeitsverhältnis fort (19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu III 1 der Gründe mwN, aaO).

    Für die Beendigung jedes der beiden Arbeitsverhältnisse galten danach die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen (19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu III 2 b der Gründe, aaO).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    In diesem Fall richtet sich die betriebsverfassungsrechtliche Stellung der überlassenen Arbeitnehmer nach § 14 AÜG (BAG 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 24 mwN).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 824/06

    Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben (BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 824/06 - Rn. 19 mwN, EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 21).
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    Auch wenn im Jahr 1993 wegen Überschreitung der damals zulässigen Höchstüberlassungsdauer ein Arbeitsverhältnis der Frau K mit der Sozialstation-gGmbH als Entleiherin entstanden sein sollte, so stellten jedenfalls der DRK-Kreisverband, die Sozialstation-gGmbH und Frau K ihre Rechte und Pflichten durch die Vereinbarung vom 11. März 2003 mit Wirkung vom 1. April 2003 auf eine neue Grundlage (vgl. zur konkludenten Ablösung vorheriger Vereinbarungen BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 23, BAGE 123, 294; 14. Juni 2006 - 5 AZR 592/05 - Rn. 18, BAGE 118, 278).
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

    Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    a) Arbeitnehmer des Betriebs iSv. § 7 Satz 1 BetrVG sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats diejenigen, die in einem Arbeitsverhältnis zu dem Betriebsinhaber stehen und innerhalb der Arbeitsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringen (20. April 2005 - 7 ABR 20/04 - zu B II 1 der Gründe mwN, EzA AÜG § 14 Nr. 5).
  • LAG Hamburg, 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07

    Keine passive Wählbarkeit zum Betriebsrat bei nichtgewerbsmäßiger Leiharbeit

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2. und 3. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. Mai 2008 - 5 TaBV 12/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06

    Außerordentliche Kündigung - Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    Auch wenn im Jahr 1993 wegen Überschreitung der damals zulässigen Höchstüberlassungsdauer ein Arbeitsverhältnis der Frau K mit der Sozialstation-gGmbH als Entleiherin entstanden sein sollte, so stellten jedenfalls der DRK-Kreisverband, die Sozialstation-gGmbH und Frau K ihre Rechte und Pflichten durch die Vereinbarung vom 11. März 2003 mit Wirkung vom 1. April 2003 auf eine neue Grundlage (vgl. zur konkludenten Ablösung vorheriger Vereinbarungen BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 23, BAGE 123, 294; 14. Juni 2006 - 5 AZR 592/05 - Rn. 18, BAGE 118, 278).
  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05

    GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    Auch wenn im Jahr 1993 wegen Überschreitung der damals zulässigen Höchstüberlassungsdauer ein Arbeitsverhältnis der Frau K mit der Sozialstation-gGmbH als Entleiherin entstanden sein sollte, so stellten jedenfalls der DRK-Kreisverband, die Sozialstation-gGmbH und Frau K ihre Rechte und Pflichten durch die Vereinbarung vom 11. März 2003 mit Wirkung vom 1. April 2003 auf eine neue Grundlage (vgl. zur konkludenten Ablösung vorheriger Vereinbarungen BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 23, BAGE 123, 294; 14. Juni 2006 - 5 AZR 592/05 - Rn. 18, BAGE 118, 278).
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konnte der Arbeitnehmer bereits vor der zum 1. April 2002 erfolgten gesetzlichen Normierung des Widerspruchsrechts in § 613a Abs. 6 BGB im Falle eines Betriebsübergangs den Übergang seines Arbeitsverhältnisses durch einen nicht an eine bestimmte Form oder bestimmte Gründe gebundenen Widerspruch verhindern (19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - zu I 2 der Gründe, BAGE 88, 196).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

  • BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11

    Wählbarkeit zum Betriebsrat

    Zur Arbeitsleistung überlassene Arbeitnehmer sind dagegen nach § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG im Entleiherbetrieb nicht wählbar; dies gilt auch in Fällen nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 14 ff., BAGE 133, 202) .

    Wahlberechtigt sind nach § 7 Satz 2 BetrVG auch Leiharbeitnehmer, sofern sie länger als drei Monate im entleihenden Betrieb eingesetzt werden (vgl. auch BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 25, BAGE 133, 202) .

    Den Beschluss vom 17. Februar 2010, dass Leiharbeitnehmer bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretung im Entleiherbetrieb nicht wählbar sind, hat der Senat nicht mit dem fehlenden vertraglichen Band begründet, sondern maßgeblich auf die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG gestützt, der keine unterschiedliche Behandlung von gewerbsmäßiger und nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung rechtfertigt (- 7 ABR 51/08 - Rn. 14, 28 ff., BAGE 133, 202) .

  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Auch sind sie nach der ausdrücklichen Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat im Entleiherunternehmen und bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretungen im Entleiherbetrieb nicht wählbar (vgl. dazu BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - BAGE 133, 202) .

    Hiervon ist auch der beschließende Senat in seinen jüngeren Entscheidungen zur Wählbarkeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb (17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - BAGE 133, 202) , zum Teilnahmerecht von Auszubildenden im "aufgespaltenen Ausbildungsverhältnis" an Betriebsversammlungen (24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 42 Nr. 1) , zur Versetzung der einem Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesenen Bundesbediensteten (4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 9) , zu der Berücksichtigung der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten bei den organisatorischen Schwellenwerten im Einsatzbetrieb (15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) , der "Reaktivierung" eines Beamten in einem privatisierten Postunternehmen (15. August 2012 - 7 ABR 6/11 -) , der Wählbarkeit gestellter Arbeitnehmer zum Betriebsrat (15. August 2012 - 7 ABR 34/11 - NZA 2013, 107; 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 -; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) sowie der Anrechnung von Vordienstzeiten als Leiharbeitnehmer im Betrieb (10. Oktober 2012 - 7 ABR 53/11 -) ausgegangen.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 5 Sa 209/16

    Arbeitnehmerüberlassung - Gemeinschaftsbetrieb - ambulante Dialyseeinrichtung

    An der Wahrnehmung der maßgeblichen Arbeitgeberfunktionen in personellen und sozialen Angelegenheiten durch eine einheitliche Leitung fehlt es hingegen in Fällen einer unternehmerischen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, in denen sich die Beteiligung des einen Arbeitgebers auf das Zur-Verfügung-Stellen seiner Arbeitnehmer an den anderen Arbeitgeber beschränkt (BAG, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 34, juris = NZA 2010, 832).
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