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   BAG, 25.05.1988 - 7 ABR 51/87   

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BAG, 25.05.1988 - 7 ABR 51/87 (https://dejure.org/1988,3509)
BAG, Entscheidung vom 25.05.1988 - 7 ABR 51/87 (https://dejure.org/1988,3509)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 1988 - 7 ABR 51/87 (https://dejure.org/1988,3509)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84

    Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 7 ABR 51/87
    Hierzu gehört auch die Feststellung, ob räumlich vom Hauptbetrieb getrennte Niederlassungen einen einheitlichen Betriebsteil, einen einheitlichen Nebenbetrieb oder zwei selbständige Betriebe bilden (BAGE 15, 235 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG; BAGE 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 25. September 1986 - 6 ABR 68/84 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972, unter 1 der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    In erster Linie kommt es dabei auf die Einheit der Organisation, weniger auf die Einheit der arbeitstechnischen Zweckbestimmung an (BAGE 40, 163, 166 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972, zu III 2 a der Gründe; BAG Beschluß vom 25. September 1986 - 6 ABR 68/84 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972, zu 3 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Nebenbetriebe i. S. des § 4 Satz 2 BetrVG sind solche Betriebe, die organisatorisch selbständig sind, die unter eigener Leitung einen eigenen Betriebszweck verfolgen, jedoch in ihrer Aufgabenstellung auf eine reine Hilfeleistung für den Hauptbetrieb ausgerichtet sind und den dort verfolgten Betriebszweck unterstützen (vgl. BAG Beschluß vom 25. September 1986, aaO, zu 3 der Gründe, m. w. N.).

  • BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81

    Hauptverwaltung als selbständiger Betrieb

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 7 ABR 51/87
    Bei einem Betrieb i. S. des Betriebsverfassungsrechts handelt es sich um eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (BAGE 40, 163, 165 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; BAGE 52, 325, 329 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972, zu B II 2 a der Gründe; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 1 Rz 31; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 52; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 1 Rz 2).

    In erster Linie kommt es dabei auf die Einheit der Organisation, weniger auf die Einheit der arbeitstechnischen Zweckbestimmung an (BAGE 40, 163, 166 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972, zu III 2 a der Gründe; BAG Beschluß vom 25. September 1986 - 6 ABR 68/84 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972, zu 3 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63

    Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 7 ABR 51/87
    Hierzu gehört auch die Feststellung, ob räumlich vom Hauptbetrieb getrennte Niederlassungen einen einheitlichen Betriebsteil, einen einheitlichen Nebenbetrieb oder zwei selbständige Betriebe bilden (BAGE 15, 235 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG; BAGE 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 25. September 1986 - 6 ABR 68/84 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972, unter 1 der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Das Landesarbeitsgericht ist bei seiner Auslegung nicht allein vom Wortlaut des Antrags ausgegangen, sondern hat auch das tatsächliche Vorbringen der Beteiligten berücksichtigt (vgl. BAGE 14, 164, 166 = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung, zu 1 der Gründe; BAGE 15, 235, 236 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG, zu 1 der Gründe).

  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 57/85

    Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes mehrerer Unternehmer

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 7 ABR 51/87
    Bei einem Betrieb i. S. des Betriebsverfassungsrechts handelt es sich um eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (BAGE 40, 163, 165 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; BAGE 52, 325, 329 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972, zu B II 2 a der Gründe; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 1 Rz 31; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 52; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 1 Rz 2).
  • BAG, 19.04.1963 - 1 ABR 6/62

    Steinkohlenbergbau - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Barauszahlung des

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 7 ABR 51/87
    Das Landesarbeitsgericht ist bei seiner Auslegung nicht allein vom Wortlaut des Antrags ausgegangen, sondern hat auch das tatsächliche Vorbringen der Beteiligten berücksichtigt (vgl. BAGE 14, 164, 166 = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung, zu 1 der Gründe; BAGE 15, 235, 236 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 7 ABR 51/87
    Hierzu gehört auch die Feststellung, ob räumlich vom Hauptbetrieb getrennte Niederlassungen einen einheitlichen Betriebsteil, einen einheitlichen Nebenbetrieb oder zwei selbständige Betriebe bilden (BAGE 15, 235 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG; BAGE 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 25. September 1986 - 6 ABR 68/84 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972, unter 1 der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 25.11.1980 - 6 ABR 62/79

    Beschlußverfahren - Durchgeführte Betriebsratswahl - Erledigungsgrund

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 7 ABR 51/87
    Die Nichtdurchführung eines Wahlanfechtungsverfahrens führt aber nicht dazu, daß das Rechtsschutzinteresse für die vom Betriebsrat und der beteiligten Gewerkschaft begehrte Feststellung entfällt (vgl. BAG Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 62/79 - AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG 1972, unter 2 c der Gründe).
  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 47/82

    Angestelltenstatus - Wiedereinsetzung - Verspätete Einlegung einer

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 7 ABR 51/87
    Von der an sich gegebenen Möglichkeit, in der Rechtsbeschwerdeinstanz neue Tatsachen zum Rechtsschutzinteresse vorzubringen (vgl. BAGE 51, 29, 33 = AP Nr. 31 zu § 5 BetrVG 1972, zu C 4 der Gründe), hat die Rechtsbeschwerdeführerin keinen Gebrauch gemacht.
  • BAG, 03.10.1958 - 1 ABR 3/58

    Mitglied das Wahlvorstandes - Unterschrift unter Vorschlagsliste - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 7 ABR 51/87
    Die Nichtdurchführung eines Wahlanfechtungsverfahrens führt aber nicht dazu, daß das Rechtsschutzinteresse für die vom Betriebsrat und der beteiligten Gewerkschaft begehrte Feststellung entfällt (vgl. BAG Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 62/79 - AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG 1972, unter 2 c der Gründe).
  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 54/90

    Betriebsteile als selbständige Betriebe - Rechtsschutzinteresse

    Denn die institutionell gesicherte einheitliche Leitungsmacht ist in der Regel ein Anzeichen für eine in sich geschlossene einheitliche arbeitstechnische Organisation und damit für das Vorliegen eines in sich abgegrenzten Betriebsteils (vgl. BAG Beschluß vom 25. Mai 1988 - 7 ABR 51/87 - n.v., zu III 2 c der Gründe = S. 13 des Abdrucks).

    Dies hat der Senat für den Fall zweier Service-Niederlassungen eines Nutzkraftfahrzeugherstellers angenommen, weil die eine Niederlassung der anderen, räumlich benachbarten Niederlassung organisatorisch in der Weise unterstellt war, daß der Leiter der einen Niederlassung die andere ebenfalls zu leiten hatte (vgl. BAG Beschluß vom 25. Mai 1988 - 7 ABR 51/87 - n.v.).

  • LAG Köln, 17.07.2020 - 9 TaBV 73/19

    Joint Venture - Internationale Matrixstruktur - Betriebsbegriff - Einstellung -

    Denn die institutionell gesicherte einheitliche Leitungsmacht ist in der Regel ein Anzeichen für eine in sich geschlossene einheitliche arbeitstechnische Organisation und damit für das Vorliegen eines in sich abgegrenzten Betriebsteils (BAG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 7 ABR 54/90 -, BAGE 68, 67-74, Rn. 25; BAG, Beschluss vom 25. Mai 1988 - 7 ABR 51/87 -, Rn. 29, juris).
  • LAG München, 27.11.2007 - 8 TaBV 50/07

    Betriebsratswahlanfechtung

    Das Rechtsschutzinteresse für die in § 18 Abs. 2 BetrVG genannten Feststellungen besteht auch außerhalb eines Wahlverfahrens, wenn die gleiche Problematik bei einer künftigen Betriebsratswahl erneut auftreten kann (im Anschluss an BAG vom 25. Mai 1988 - 7 ABR 51/87 - n. a. v. unter Verweisung auf BAG vom 25. November 1980 - 6 ABR 62/79 - AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG 1972).

    Das Rechtsschutzinteresse für die in § 18 Abs. 2 BetrVG genannten Feststellungen muss daher auch außerhalb eines Wahlverfahrens bestehen, wenn die gleiche Problematik bei einer künftigen Betriebsratswahl wie hier erneut auftreten kann (BAG vom 25. Mai 1988 - 7 ABR 51/87 - n. a. v. unter Verweisung auf BAG vom 25. November 1980 - 6 ABR 62/79 - AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG 1972).

  • LAG Bremen, 27.08.2003 - 2 Sa 78/03

    Begriff des eigenständigen Betriebsteils i.S. von § 4 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

    Insoweit ist wie unter 1. a) festgestellt, eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert, von der das Weisungsrecht des Arbeitgebers ausgeübt wird (vgl. BAG Beschlüsse vom 29.5.1991, Az.: 7 ABR 54/90 = AP Nr. 5 zu § 4 BetrVG 1972 und vom 25.5.1988 Az.: 7 ABR 51/87, n. v.).
  • BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 64/92

    Betriebsratswahl - Wachobjekte als Betriebsteil

    Insoweit ist - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat - erforderlich, daß in der Einheit eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist und von ihr das Weisungsrecht des Arbeitgebers ausgeübt wird (BAG Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 7 ABR 54/90 - AP Nr. 5 zu § 4 BetrVG 1972, unter B II 2 der Gründe und vom 25. Mai 1988 - 7 ABR 51/87 -, n.v., unter III 2 c der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.08.1995 - 4 TaBV 1/95

    Betriebsratswahl: Anfechtung wegen Verkennung des Betriebsbegriffs

    Vorliegen muss lediglich eine organisatorische Abgrenzbarkeit vom Hauptbetrieb [vgl. BAG, Beschluss vom 25.5.1988 - 7 ABR 51/87 -, n.v., III 1 der Gründe; Beschluss vom 30.6.1993, B III 2 d) aa) der Gründe].
  • LAG Hamm, 09.05.2003 - 10 (13) TaBV 30/02
    Es ist weder durch die zwischenzeitlich durchgeführten Betriebsratswahlen im B6xxxxxxxxx Betrieb und im H7xxxxxxx Betrieb entfallen, noch dadurch, dass die Betriebsratswahl in B3xxxxxxx angefochten ist (BAG, Beschluss vom 25.11.1980 - AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG 1972, BAG, Beschluss vom 07.08.1986 - AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972 - unter B. I. 2. der Gründe; BAG, Beschluss vom 25.05.1988 - 7 ABR 51/87 - n.v.; BAG, Beschluss vom 26.07.1989 - 7 ABR 22/88 - n.v.; Fitting, a.a.O., § 18 Ziffern 56 f., 67).
  • ArbG Lüneburg, 25.07.2003 - 4 BV 3/03

    Betriebsratsfähigkeit der Filiale einer Baumarktkette; Eigenständige

    Entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 1. ist der vorliegende Sachverhalt deshalb nicht dem Fall der Entscheidung des BAG vom 25.05.1988 ( Az.: 7 ABR 51/87 ) vergleichbar.
  • ArbG Berlin, 19.11.1999 - 6 BV 22475/99

    Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl; Anfechtung einer Betriebsratswahl innerhalb

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