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   BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99   

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BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 (https://dejure.org/2000,1111)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 (https://dejure.org/2000,1111)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 (https://dejure.org/2000,1111)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Öffentlichkeit der Stimmauszählung - Ort - Zeitpunkt - Betrieb - Bekanntmachung

  • Judicialis

    BetrVG 1972 § 18 Abs. 3 Satz 1; ; BetrVG 1972 § 19 Abs. 1; ; WahlO BetrVG § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlichkeit der Stimmauszählung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 18 Abs. 3 Satz 1, § 19 Abs. 1; WahlOBetrVG § 13
    Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl wegen unterbliebener Bekanntmachung der öffentlichen Stimmauszählung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 233
  • MDR 2001, 881
  • NZA 2001, 853
  • BB 2001, 1534
  • DB 2001
  • DB 2001, 1152
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Nürnberg, 23.11.1999 - 6 TaBV 37/98

    Voraussetzungen der Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99
    Landesarbeitsgericht Nürnberg - 6 TaBV 37/98 - Beschluß vom 23. November 1999.

    7 ABR 53/99 6 TaBV 37/98.

    Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 23. November 1999 - 6 TaBV 37/98 - aufgehoben.

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99
    Nach der Senatsrechtsprechung (BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B IV 6 a der Gründe) ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtung eine ohne den Verstoß durchgeführte Wahl zwingend zu demselben Ergebnis geführt hätte.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2023 - 8 TaBV 19/22

    Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Stimmauszählung zur Wahl

    Das Öffentlichkeitsgebot gebietet daher, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen und - bezogen auf die betriebliche Öffentlichkeit - interessierten Personen im Betrieb die Möglichkeit eröffnet wird, die Ordnungsgemäßheit der Feststellung des Wahlergebnisses beobachten zu können, um selbst den Anschein von bzw. Verdacht auf Manipulationen "hinter verschlossenen Türen" gar nicht erst aufkommen zu lassen (BVerfG 03.03.2009 - 2 BvC 3/07 - Rn. 108, 111; BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 13; 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18; 17.05.2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 40, 43; 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 38; LAG Hamm 30.01.2015 - 13 TaBV 46/14 - Rn. 31; ArbG Frankfurt 22.11.2004 - 15 BV 409/04 - Rn. 54, juris).

    Es genügt, dass Manipulationsmöglichkeiten objektiv begünstigt und theoretisch nicht ausgeschlossen werden können (BVwG 24.02.2015 - 5 P 7/14 - Rn. 21; BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 18, juris; LAG Berlin 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87 - NZA 1988, 481, 483).

    Das Erfordernis, selbst aktiv zu werden und sich nach dem Bestehen einer Teilnahmemöglichkeit zu erkundigen oder um Einlass in den Wahlraum zu bitten, ist geeignet, Zugangsberechtigte von vornherein von der Teilnahme auszuschließen, jedenfalls durch die psychologische Hemmschwelle, die einer solchen Nachfrage entgegenstehen kann (BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 13; 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18, juris; LAG Berlin 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87 - NZA 1988, 481, 482).

    Festzustellen ist allerdings, dass die Gerichte in den einschlägigen Entscheidungen zur Wahrung des Öffentlichkeitsgebots alle verlangen, dass ungehinderter "Eintritt" in (LAG Berlin 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87 - NZA 1988, 481, 482) oder "Zutritt" (BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 14; VGH Baden-Württemberg 02.07.1991 - 15 S 1812/90 - Rn. 54 f.; 21.09.2016 - PL 15 S 2666/15 - Rn. 41; VG Berlin 30.01.2019 - 71 K 8.18 PVB - Rn. 23, juris) bzw. "Zugang" (BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 12; 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18, juris; LAG Berlin 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87 - NZA 1988, 481, 482) zum Ort der Stimmauszählung gewährt wird, was ein Betreten der Räumlichkeit impliziert.

    Dies wird besonders deutlich, wenn es in manchen Entscheidungen heißt, bei zu geringem Fassungsvermögen des Auszählungsraums könne "weiteren" Personen der Zutritt versagt werden (BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 14; VG Berlin 30.01.2019 - 71 K 8.18 PVB - Rn. 23, juris), der Zugang zum Ort der Stimmauszählung müsse "ungehindert" sein (BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 12, juris) oder der Wahlvorstand sei berechtigt, "im" Wahllokal eine Barriere aufzubauen (VG Berlin 30.01.2019 - 71 K 8.18 PVB - Rn. 23, juris).

    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Ergebnis erzielt worden wäre (BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 17; 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 24; 20.01.2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 24; 20.10.2021 - 7 ABR 36/20 - Rn. 27; LAG Nürnberg 27.11.2007 - 6 TaBV 46/07 - Rn. 36, juris; LAG Berlin 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87 - NZA 1988, 481, 483).

    Bei einem Verstoß gegen die Öffentlichkeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass es - bewusst oder unbewusst - zu Fehlern gekommen ist, die im Falle der öffentlichen Auszählung nicht aufgetreten wären und die geeignet waren, das Wahlergebnis zu beeinflussen (BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 18; LAG Nürnberg 27.11.2007 - 6 TaBV 46/07 - Rn. 36, juris).

    Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich objektive Anhaltspunkte für solche Fehler vorliegen, da das Öffentlichkeitsgebot gerade dadurch gekennzeichnet ist, dass es der Minderung abstrakter Gefährdungen dient; daher ist die Anfechtung der Wahl bereits dann begründet, wenn die auch nur theoretische Möglichkeit einer Beeinflussung des Wahlergebnisses nicht ausgeschlossen werden kann (BVwG 24.02.2015 - 5 P 7/14 - Rn. 21; BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 18, juris; LAG Berlin 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87 - NZA 1988, 481, 483).

  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Für die Wahl zum Betriebsrat und zur Schwerbehindertenvertretung nimmt der Senat deshalb an, dass mit dem Begriff der Öffentlichkeit nicht die allgemeine Öffentlichkeit, sondern die Betriebsöffentlichkeit gemeint ist (vgl. zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18; zur Betriebsratswahl BAG 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 96, 233) .

    Zur Herstellung dieser Beobachtungsmöglichkeit ist es erforderlich, dass Ort, Tag und Zeit sämtlicher öffentlicher Kontrolle unterliegender Vorgänge im Wahlverfahren rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18; 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 96, 233) .

  • LAG Hessen, 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15

    Der Arbeitgeber hat im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen eine

    Nach st. Rspr. des BAG (BAG, Beschluss vom 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - Juris; BAG Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - Juris) kommt es darauf an, ob bei einer hypothetischen Betrachtung eine ohne den Verstoß durchgeführte Wahl zwingend zu demselben Ergebnis geführt hätte.
  • LAG Köln, 20.04.2015 - 5 TaBV 6/14

    Wahrung der Anfechtungsfrist gem. § 22 Abs. 2 S. 2 MitbestG

    Diese werden durch eine jederzeit und ohne Ankündigung mögliche Kontrolle wirkungsvoll verhindert (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - EzA § 18 BetrvG 2001 Nr. 2; 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - NZA 2001, 853).

    Für die Wahl zum Betriebsrat und zur Schwerbehindertenvertretung nimmt das BAG an, dass mit dem Begriff der Öffentlichkeit nicht die allgemeine Öffentlichkeit, sondern die Betriebsöffentlichkeit gemeint ist (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - EzA § 18 BetrvG 2001 Nr. 2; 15. November 2000- 7 ABR 53/99 - NZA 2001, 853) .

    In der zu einer Betriebsratswahl ergangenen Entscheidung vom 15. November 2000 (7 ABR 53/99 - NZA 2001, 853) hat das BAG ausgeführt, die Möglichkeit, dass insbesondere in größeren Betrieben oft schon aus Raumgründen nicht die gesamte Belegschaft bei der Auszählung zugegen sein könne, rechtfertige es nicht, eine Verkleinerung der Beobachtergruppe durch Verzicht auf eine allgemeine Information herbeizuführen mit der Folge, dass sie nur aus einem Kreis von "Eingeweihten" bestehe.

    Die Bekanntmachung über Ort und Zeit der Auszählung müsse aber nicht notwendig im Wahlausschreiben enthalten sein, sondern könne auch auf andere Art und Weise erfolgen, z.B. durch Aushang am Schwarzen Brett, durch Aushang in den Wahllokalen oder durch schriftliche Information bei der Aushändigung der Wahlunterlagen ( BAG 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - NZA 2001, 853).

    Bei einem Verstoß gegen das Erfordernis der öffentlichen Stimmenauszählung ist die Kausalität regelmäßig gegeben, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wahl bei ordnungsgemäßer Durchführung zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (BAG 10. Juli 2013- 7 ABR 83/11 - EzA § 18 BetrvG 2001 Nr. 2; 15. November 2000- 7 ABR 53/99 - NZA 2001, 853; WWKK/Wißmann § 22 MitbestG Rn. 30).

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - rechtzeitige Bekanntgabe von

    Durch das Gebot der Öffentlichkeit sollen interessierte Personen die Möglichkeit erhalten, die Ordnungsmäßigkeit der Feststellung des Wahlergebnisses beobachten zu können, damit der Verdacht von Wahlmanipulationen "hinter verschlossenen Türen" nicht aufkommen kann (vgl. zur Stimmenauszählung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG BAG 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 96, 233).

    Diese werden durch eine jederzeit und ohne Ankündigung mögliche Kontrolle wirkungsvoll verhindert (vgl. zur Stimmenauszählung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG BAG 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - aaO) .

    Dabei muss der Hinweis nicht notwendig bereits im Wahlausschreiben enthalten sein, sondern kann auch auf andere Weise erfolgen (vgl. dazu auch BAG 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 96, 233).

    Die Vorschrift soll der Minderung abstrakter Gefährdungen dienen (vgl. zu § 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG BAG 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - zu B II 3 und 4 der Gründe, BAGE 96, 233) .

  • LAG Nürnberg, 27.11.2007 - 6 TaBV 46/07

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Briefwahlstimmen - Öffentlichkeit

    Ist dies der Fall, schadet es nicht, dass die Türe nicht offensteht, weil jeder Interessierte ungehindert Zutritt nehmen kann (so auch BAG vom 15.11.2000, 7 ABR 53/99, EzA § 18 BetrVG 1972 Nr. 9).

    Darauf, ob tatsächlich ein Arbeitnehmer des Betriebs gehindert war, an der Sitzung teilzunehmen, kommt es nicht an (so BAG vom 15.11.2000, a.a.O., unter B.II.3. der Gründe).

    Aus diesem Grund kann nicht ausgeschlossen werden, dass - bewusst oder unbewusst - Fehler passiert sind, die geeignet waren, das Wahlergebnis zu beeinflussen (ebenso BAG vom 15.11.2000, 7 ABR 53/99, a.a.O.; GK-Kreutz, a.a.O., § 18 Rn. 28 ff. mit umfangreichen Nachweisen; LAG Schleswig-Holstein vom 18.03.1999, 4 TaBV 51/98, NZA-RR 1999, 523).

  • LAG Sachsen, 14.06.2005 - 2 TaBV 11/04

    Anfechtung der Wahl des Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat/nicht öffentliche

    a) Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner bereits in dem angegriffenen Beschluss referierten und den Beteiligten im Übrigen auch bekannten Entscheidung vom 15.11.2000 (- 7 ABR 53/99 - AP Nr. 10 zu § 18 BetrVG 1972) einen Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Auszählung der Stimmen schon dann erkannt, wenn der Wahlvorstand die Betriebsöffentlichkeit von sich aus weder über den Umstand, dass die Stimmen öffentlich ausgezählt werden, noch über Ort und Zeit der Auszählung informiert.

    Das Erfordernis, selbst aktiv zu werden und sich nach dem Bestehen einer Teilnahmemöglichkeit sowie nach deren Ort und Zeit zu erkundigen, sei geeignet, Zugangsberechtigte von vornherein von der Teilnahme auszuschließen, sei es aufgrund von Unkenntnis, sei es durch die psychologische Hemmschwelle, die einer Nachfrage entgegenstehen kann (BAG vom 15.11.2000, a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (erneut BAG vom 15.11.2000, a. a. O., m. w. N.) ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtung eine ohne den Verstoß durchgeführte Wahl zwingend zu demselben Ergebnis geführt hätte.

    Das kann nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (erneut vom 15.11.2000, a. a. O.) bei einem Verstoß gegen das Gebot der öffentlichen Stimmauszählung nicht angenommen werden.

  • BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Öffnung der Freiumschläge

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Öffnung der Freiumschläge zu Fehlern kommt, die bei Anwesenheit wahlberechtigter Arbeitnehmer nicht unterlaufen wären (vgl. zur Stimmauszählung BAG 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 96, 233) .
  • ArbG München, 03.03.2021 - 28 BV 216/20

    Erfolgreiche Anfechtungsklage gegen die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der

    Zur Herstellung dieser Beobachtungsmöglichkeit ist es erforderlich, dass Ort, Tag und Zeit sämtlicher öffentlicher Kontrolle unterliegender Vorgänge im Wahlverfahren rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18; 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 96, 233).

    Bei einem Verstoß gegen das Erfordernis der öffentlichen Stimmauszählung ist die Kausalität regelmäßig gegeben, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wahl bei ordnungsgemäßer Durchführung zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BAG, Beschluss vom 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 -, BAGE 96, 233-237, Rn. 18; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 09. Oktober 2019 - 5 TaBV 5/19 -, Rn. 69, juris).

  • ArbG Hagen, 18.06.2014 - 4 BV 4/14

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl; Öffentlichkeitsgrundsatz; Stimmauszählung

    Es hängt dann von Zufällen ab, ob der Einzelne überhaupt von der Stimmauszählung erfährt (BAG vom 15.11.2000 - 7 ABR 53/99, zit. nach juris; LAG München vom 10.3.2008 - 6 TaBV 87/07, zit. nach juris).

    Die Vorschrift des § 18 Abs. 3 S.1 BetrVG ist gerade dadurch gekennzeichnet, dass sie der Minderung abstrakter Gefährdungen dient (BAG vom 15.11.2000 - 7 ABR 53/99, aaO).

    Soweit die Stimmauszählung nicht öffentlich erfolgt ist, lag ein Grund zur Wahlanfechtung vor, weil der Verstoß geeignet war, das Wahlergebnis zu beeinflussen (BAG vom 15.11.2000 - aaO).

  • LAG Hamm, 20.05.2005 - 10 TaBV 94/04

    Anfechtung einer Betriebsratswahl Wahlbeeinflussung durch den Wahlvorstand

  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2012 - 15 TaBV 1/12

    Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung

  • LAG München, 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07

    Wahlanfechtung

  • LAG Hessen, 21.05.2015 - 9 TaBV 235/14
  • LAG Niedersachsen, 04.12.2003 - 16 TaBV 91/03

    Aussetzung einer Betriebsratswahl; Rechtskräftige Entscheidung über die Ersetzung

  • KAGH, 07.07.2017 - M 1/16
  • LAG Köln, 08.07.2009 - 9 TaBV 15/09

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Anforderungen an das Öffentlichkeitsgebot

  • LAG München, 13.10.2021 - 11 TaBV 20/21

    Anfechtung der Wahl zum Aufsichtsrat nach dem MitbestG (TÜV Süd AG)

  • LAG Köln, 09.10.2019 - 5 TaBV 5/19

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter - öffentliche

  • LAG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08

    Verfahren der Anfechtung einer Betriebsratswahl - ZuordnungsTV nach § 3 BetrVG

  • VG München, 26.07.2022 - M 20 P 21.4091

    Anfechtung der Wahl zum Gesamtpersonalrat beim Bayerischen Rundfunk

  • VG München, 26.07.2022 - M 20 P 21.4005

    Anfechtung der Wahl zum örtlichen Personalrat in München beim Bayerischen

  • LAG München, 12.10.2011 - 11 TaBV 29/11

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung

  • LAG Niedersachsen, 09.03.2011 - 17 TaBV 41/10

    Unterschiedslose Behandlung auch von nur wenige km vom Hauptbetrieb entfernt

  • LAG Hamm, 30.01.2015 - 13 TaBV 46/14

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl wegen nicht öffentlicher Auszählung der

  • LAG Hessen, 24.09.2015 - 9 TaBV 12/15

    Blinden oder stark sehbehinderten wahlberechtigten Arbeitnehmern/innen sind die

  • LAG Hessen, 15.03.2012 - 9 TaBV 118/11

    Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Anfechtbarkeit - Nichtigkeit - Verstoß

  • ArbG Köln, 30.10.2013 - 13 BV 103/13

    Beurteilung der Wirksamkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2016 - PL 15 S 2666/15

    Unterbrechung der Stimmenauszählung einer Personalratswahl

  • LAG Hessen, 17.04.2008 - 9 TaBV 163/07

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Anordnung der Briefwahl - Begriff des

  • LAG Hessen, 22.10.2015 - 9 TaBV 71/15

    Wiederholung der Betriebsratswahl wegen Behinderung einer Bewerberliste

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 10 TaBV 25/04

    Keine Nichtigkeit einer Betriebsratswahl bei Vorliegen mehrerer bloßer

  • LAG Düsseldorf, 03.12.2002 - 3 TaBV 40/02

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Voraussetzungen einer rechtswirksamen

  • LAG Brandenburg, 17.10.2003 - 8 TaBV 7/03
  • ArbG Frankfurt/Main, 25.06.2003 - 9 BV 240/02
  • ArbG Berlin, 11.09.2002 - 7 BV 14772/02

    Anfechtung einer Betriebsratswahl und Feststellung der Nichtigkeit; Bestimmung

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.11.2015 - AS 14/14
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 26.09.2014 - AS 14/14
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