Rechtsprechung
   BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,573
BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88 (https://dejure.org/1989,573)
BAG, Entscheidung vom 19.04.1989 - 7 ABR 6/88 (https://dejure.org/1989,573)
BAG, Entscheidung vom 19. April 1989 - 7 ABR 6/88 (https://dejure.org/1989,573)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kosten für Ausschlussverfahren gegen Betriebsratsmitglied - Inanspruchnahme eines Arbeitgebers als Gesamtschuldner auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Verstoß gegen die gesetzlichen Pflichten eines Betriebsratsmitgliedes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 23 Abs. 1, § 40 Abs. 1
    Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines Betriebsratsmitglieds in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren mit dem Ziel seines Ausschlusses aus dem Betriebsrat

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 40 Abs. 1, § 23 Abs. 1; BGB § 242
    Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme der Anwaltskosten aus einem Ausschlußverfahren gegen Betriebsratsmitglied

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 34
  • BAGE 61, 340
  • NJW 1990, 358
  • NJW 1990, 853 (Ls.)
  • MDR 1990, 364
  • NZA 1990, 233
  • BB 1990, 142
  • DB 1990, 740
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 41/79
    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88
    Von der dadurch ausgelösten Pflicht zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG werden auch die durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts verursachten Kosten erfaßt, wenn das Betriebsratsmitglied bei gewissenhafter Überlegung und ruhiger, verständiger und pflichtgemäßer Würdigung aller ihm bekannter Umstände seine Verteidigung in solchen Verfahren mit Hilfe eines Rechtsanwalts für notwendig erachten durfte (vgl. für den Fall des Ausschlusses eines Jugendvertreters: BAG Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 41/79 - nicht veröffentlicht).

    Für den Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 ist der erkennende Senat im Anschluß an den Beschluß des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juli 1982 (aaO) jedoch der Auffassung, daß sich die Frage, ob die Kosten der Verteidigung eines Betriebsratsmitglieds in einem Ausschlußverfahren nach § 23 Abs. 1 BetrVG vom Arbeitgeber oder von dem Betriebsratsmitglied selbst zu tragen sind, nicht allein vom tatsächlichen oder hypothetischen Ausgang des Ausschlußverfahrens abhängen kann.

  • BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 10/77

    Betriebsrat - Betriebsratsmitglieder - Schulungsveranstaltung - Darlegung der

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88
    Soweit hierzu erforderliche Zahlungsverbindlichkeiten eingegangen und noch nicht erfüllt sind, besteht die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung darin, den Zahlungsverpflichteten von der Verbindlichkeit freizustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 - AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972 = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 62).
  • BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76

    Betriebsrat - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Vertretung durch

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88
    Vielmehr muß die Frage der Erforderlichkeit vom Zeitpunkt des Entschlusses aus beurteilt werden, der die Kosten auslöst (vgl. BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, unter III 2 b der Gründe; BAGE 31, 93, 97 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, unter III 1 der Gründe).
  • BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86

    Kostenerstattung für ein zeitweiliges Ersatzmitglied im Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88
    Zu den Kosten im Sinne des § 40 Abs. 1 BetrVG können gegenständlich auch solche Kosten zählen, die einem Betriebsratsmitglied in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten über seine Rechtsstellung gegenüber dem Betriebsrat entstanden sind (vgl. BAG Beschluß vom 11. Dezember 1987 - 7 ABR 76/86 -, n. v., zu B II 1 der Gründe).
  • BVerwG, 26.10.1962 - VII P 1.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht zu der durch § 119 BPersVG vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693) aufgehobenen Bestimmung des § 44 Abs. 2 PersVG vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) die Erstattung von Reisekosten eines Personalratsvorsitzenden aus Anlaß eines gegen ihn gerichteten Ausschlußverfahrens mit der Begründung abgelehnt, daß das Ausschlußverfahren rechtskräftig zu dessen Lasten entschieden worden sei (vgl. BVerwGE 15, 96 [BVerwG 26.10.1962 - VII P 1/62] und Beschluß vom 28. April 1967 - VII P 11.66 - PersV 1968, 109).
  • BVerwG, 28.04.1967 - VII P 11.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht zu der durch § 119 BPersVG vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693) aufgehobenen Bestimmung des § 44 Abs. 2 PersVG vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) die Erstattung von Reisekosten eines Personalratsvorsitzenden aus Anlaß eines gegen ihn gerichteten Ausschlußverfahrens mit der Begründung abgelehnt, daß das Ausschlußverfahren rechtskräftig zu dessen Lasten entschieden worden sei (vgl. BVerwGE 15, 96 [BVerwG 26.10.1962 - VII P 1/62] und Beschluß vom 28. April 1967 - VII P 11.66 - PersV 1968, 109).
  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88
    Vielmehr muß die Frage der Erforderlichkeit vom Zeitpunkt des Entschlusses aus beurteilt werden, der die Kosten auslöst (vgl. BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, unter III 2 b der Gründe; BAGE 31, 93, 97 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, unter III 1 der Gründe).
  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 265/58

    Schutzwürdigkeit einer bigamischen Ehe

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88
    Denn die Beachtung von Treu und Glauben stellt eine allen Rechten immanente Inhaltsbegrenzung dar (vgl. statt vieler: BGHZ 30, 140, 145; MünchKomm-Roth, 2. Aufl., § 242 BGB Rz 43; Alff, BGB-RGRK, 12. Aufl, § 242 Rz 1).
  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76

    Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88
    Der Gläubiger braucht nicht schon deshalb von der Durchsetzung von Rechten abzusehen, weil die Rechtsausübung den in Anspruch Genommenen hart treffen würde, sondern es müssen Umstände hinzukommen, die die Rechtsausübung im Einzelfall als grob unbillige, mit der Gerechtigkeit nicht mehr zu vereinbarende Benachteiligung des Schuldners erscheinen lassen, sie also zu einem schlechthin unzumutbaren Ergebnis führt (vgl. BGHZ 68, 299, 304).
  • BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73

    Antragsrecht Gewerkschaft; Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem

    Auszug aus BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88
    Die Einnahme eines zwar unrichtigen, aber nach dem Gesetzeswortlaut nicht völlig abwegigen Rechtsstandpunktes stellt keinen groben Verstoß i. S. von § 23 Abs. 1 BetrVG dar (vgl. zu § 23 Abs. 3 BetrVG auch BAGE 25, 415 = AP Nr. 4 zu § 40 BetrVG 1972; siehe auch BAGE 42, 11, 16 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] = AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABR 27/81

    Mehrarbeit - Betriebsratsmitbestimmung

  • RG, 15.01.1931 - VI 272/30

    1. Nach welchen Grundsätzen sind Verträge auszulegen, durch die unter der

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

    Offensichtlich aussichtslos ist die Rechtsverfolgung, wenn die Rechtslage unzweifelhaft ist und das eingeleitete Beschlussverfahren zu einem Unterliegen des Betriebsrats führen muss (BAG 19. April 1989 - 7 ABR 6/88 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 61, 340 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 29 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 62).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

    Die Frage der Erforderlichkeit ist von dem Zeitpunkt des Beschlusses aus zu beurteilen, der die Kosten ausgelöst hat (BAG 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 92, zu B I 3 der Gründe; 19. April 1989 - 7 ABR 6/88 - BAGE 61, 340 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 29 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 62, zu B I 1 der Gründe).
  • LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13

    Betriebsratsausschluss - Diffamierung - "Hitler-Vergleich" - Kostenübernahme für

    Soweit hierzu erforderliche Zahlungsverbindlichkeiten eingegangen und noch nicht erfüllt sind, besteht die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung darin, den Zahlungsverpflichteten von der Verbindlichkeit freizustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler: BAG Beschluss vom 19. April 1989 - 7 ABR 6/88 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 62).
  • LAG Niedersachsen, 30.08.2022 - 9 Sa 945/21

    Beauftragung eines Rechtsanwalts; erforderliche Kosten des Betriebsrats;

    Daraus könnte geschlussfolgert werden, dass auch die von einem Betriebsratsmitglied für seine Tätigkeit erbrachten Aufwendungen zur Führung von Rechtsstreitigkeiten in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten Kosten der Betriebsratstätigkeit nach § 40 Abs. 1 BetrVG sind (BAG vom 05.04.2000 7 ABR 6/99 Rn. 21; BAG vom 19.04.1989 7 ABR 6/88 Rn. 36).

    Das ist beispielsweise anerkannt, wenn sich ein Betriebsratsmitglied im Rahmen eines Ausschlussverfahrens nach § 23 Abs. 1 BetrVG ausgesetzt sieht (BAG vom 19.04.1989, 7 ABR 6/88, Rn. 36 ff.).

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten

    Dabei ist die Frage der Erforderlichkeit vom Zeitpunkt des Beschlusses aus zu beurteilen, der die Kosten ausgelöst hat (BAG 19. April 1989 - 7 ABR 6/88 - BAGE 61, 340 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 29, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

    Dementsprechend hat der Arbeitgeber zum Beispiel die Kosten der Hinzuziehung eines Anwalts durch ein Betriebsratsmitglied zu tragen, welche dieses zur sachgerechten Verteidigung seiner Rechtsstellung in einem vom Betriebsrat angestrengten Ausschlussverfahren nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BetrVG für erforderlich halten durfte (vgl. BAG 19. April 1989 - 7 ABR 6/88 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 61, 340) .
  • BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

    Das ist nur dann der Fall, wenn die Rechtslage unzweifelhaft ist und zu einem Unterliegen des Betriebsrats führen muß (BAG 19. April 1989 - 7 ABR 6/88 - BAGE 61, 340 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 29, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91

    Kosten eines Beschlußverfahrens über das Vorliegen eines einheitlichen Betriebs

    a) Die Kostentragungspflicht nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG umfaßt auch die Verpflichtung des Arbeitgebers, Mitglieder des Wahlvorstandes von Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn die Kosten zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich sind (vgl. BAGE 57, 106, 110 = AP Nr. 13 zu § 20 BetrVG 1972, zu B II 1, 2 der Gründe, m. w. N.; BAGE 61, 340, 347 = AP Nr. 29 zu § 40 BetrVG 1972, zu B I der Gründe).

    Vielmehr kommt es darauf an, ob er zur Zeit der Beauftragung des Rechtsanwalts eine anwaltliche Vertretung in dem Beschlußverfahren bei vernünftiger Betrachtung für erforderlich halten durfte (vgl. BAGE 61, 340, 348 = AP Nr. 29 zu § 40 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe; BAGE 62, 74, 79 = AP Nr. 67 zu § 37 BetrVG 1972, zu I 1 a der Gründe).

    Soweit mehrere Unternehmer als Arbeitgeber einen gemeinsamen Betrieb führen, haben sie die Kosten der Wahl des im gemeinsamen Betrieb zu bildenden Betriebsrates entsprechend § 421 BGB als Gesamtschuldner zu tragen (vgl. BAGE 61, 340, 347 = AP Nr. 29 zu § 40 BetrVG 1972, zu B I der Gründe).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011 - 10 TaBV 1984/10

    Konfiguration des Betriebsrats-PC

    Der Gläubiger braucht nicht schon deshalb von der Durchsetzung von Rechten abzusehen, weil die Rechtsausübung den in Anspruch Genommenen hart treffen würde, sondern es müssen Umstände hinzukommen, die die Rechtsausübung im Einzelfall als grob unbillige, mit der Gerechtigkeit nicht mehr zu vereinbarende Benachteiligung des Schuldners erscheinen lassen, sie also zu einem schlechthin unzumutbaren Ergebnis führt (vgl. BAG, Beschluss vom 19. April 1989 - 7 ABR 6/88; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. April 2010 - 10 TaBV 2577/09).
  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 34/16

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Offensichtlich aussichtslos ist die Rechtsverfolgung, wenn die Rechtslage unzweifelhaft ist und das eingeleitete Beschlussverfahren zu einem Unterliegen des Betriebsrats führen muss (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 17; 19. April 1989 - 7 ABR 6/88 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 61, 340) .
  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 15/12

    Rechtsgrundlage für die Erstattung der Kosten des Betriebsrats im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 10 TaBV 2577/09

    Rechtsanwaltskosten; Betriebsrat; einstweilige Verfügung

  • BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99

    Kosten anwaltlicher Tätigkeit für ein Mitglied der Jugend- und

  • BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Kosten des Betriebsratsmitglieds

  • LAG Hamm, 02.10.2009 - 10 TaBV 189/08

    Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten aus arbeitsgerichtlichem

  • LAG Düsseldorf, 21.02.1997 - 10 TaBV 95/96

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die dem

  • BAG, 31.01.1990 - 1 ABR 39/89

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei erfolgreicher

  • LAG Düsseldorf, 25.09.2015 - 6 TaBV 62/15

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten

  • LAG Köln, 13.02.2020 - 6 Sa 668/19

    Status; Arbeitnehmerbegriff; Treu und Glauben; zielgerichtetes Herbeiführen einer

  • LAG Hamm, 16.01.2009 - 10 TaBV 37/08

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Anwaltskosten; ordnungsgemäße

  • ArbG Leipzig, 05.05.2006 - 10 BV 57/05

    Freistellung von Rechtsanwaltskosten im Wege eines arbeitsgerichtlichen

  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92

    Aufwendungen eines knieverletzten Betriebsratsmitgliedes für die Anreise zu einer

  • LAG Hessen, 11.12.2017 - 16 TaBV 93/17

    Im Falle des Vorliegens mehrerer Gemeinschaftsbetriebe können auch

  • LAG München, 22.09.1998 - 8 TaBV 35/98

    Kostenerstattung: Keine Erstattung der Anwaltsgebühren im Verfahren nach § 78a

  • ArbG Kassel, 28.07.2016 - 9 BV 3/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2023 - 34 A 437/21

    Zustehen eines Anspruchs eines Personalratsmitglieds auf Freistellung von den

  • LAG Hessen, 11.12.2017 - 16 TaBV 95/17

    Im Falle des Vorliegens mehrerer Gemeinschaftsbetriebe können auch

  • LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 TaBV 51/06

    Kosten des Betriebsrates - betriebsverfassungsrechtlicher

  • ArbG Halle, 17.09.2013 - 3 BV 41/12

    Ausschlussverfahren gegen Betriebsratsmitglied - gerichtliche Überprüfung der

  • LAG Hamm, 25.07.1990 - 3 TaBV 85/90

    Kostenerstattung; Erstattungsanspruch; Rechtsanwaltskosten; Einstweilige

  • ArbG Frankfurt/Main, 27.09.2016 - 24 BV 384/16

    Betriebsrat, Freistellungsanspruch

  • ArbG Dortmund, 08.09.2006 - 8 BV 110/06

    Anspruch des Betriebsrates gegen den Arbeitgeber auf Freistellung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht