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   BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12   

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https://dejure.org/2014,31624
BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12 (https://dejure.org/2014,31624)
BAG, Entscheidung vom 20.08.2014 - 7 ABR 64/12 (https://dejure.org/2014,31624)
BAG, Entscheidung vom 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 (https://dejure.org/2014,31624)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 6 S 1 BetrVG, § 76 BetrVG, § 76a Abs 2 BetrVG, § 28a BetrVG, § 40 Abs 1 BetrVG
    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds - Notwendigkeit der Schulung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Freistellung des Betriebsrats von Schulungskosten für das in eine Einigungsstelle entsandte Betriebsratsmitglied; Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme iSv. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG; Schulung durch externe Einigungsstellenbeisitzer

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Keine kostenlose Schulung wegen Beisitz in Einigungsstelle

  • Betriebs-Berater

    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Keine kostenlose Schulung wegen Beisitz in Einigungsstelle

  • bag-urteil.com

    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

  • rewis.io

    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

  • ra.de
  • dbb.de PDF, S. 16 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Erstattungsfähigkeit der Schulungskosten für das in eine Einigungsstelle entsandte Betriebsratsmitglied

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 6 S. 1
    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit der Schulung eines Betriebsratsmitglieds für die Tätigkeit in einer Einigungsstelle

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulungskosten des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    (Keine) Schulung für die Einigungsstelle?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Freistellung des Betriebsrats von Schulungskosten für das in eine Einigungsstelle entsandte Betriebsratsmitglied

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schulungskosten eines Betriebsrats als Mitglied der Einigungsstelle

  • dbb.de PDF, S. 16 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Erstattungsfähigkeit der Schulungskosten für das in eine Einigungsstelle entsandte Betriebsratsmitglied

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1349
  • BB 2014, 2739
  • DB 2014, 2780
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 24.04.1996 - 7 ABR 40/95

    Honoraranspruch eines außerbetrieblichen Einigungsstellenbeisitzers

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12
    Es gehört auch nicht zu den Amtspflichten der Betriebsratsmitglieder, als Beisitzer in einer Einigungsstelle tätig zu werden (BAG 24. April 1996 - 7 ABR 40/95 - zu B 3 b der Gründe) .

    Für die Auswahlentscheidung ist das Vertrauen maßgebend, dass diese Personen als Beisitzer die Interessen der Arbeitnehmer oder des Arbeitgebers in Verhandlungen mit der anderen Seite wahren und durch das Erarbeiten von Kompromissen eine für beide Betriebsparteien annehmbare Konfliktlösung erarbeiten (BAG 24. April 1996 - 7 ABR 40/95 - zu B 3 c der Gründe) .

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 94/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12
    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (vgl. für die st. Rspr. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 25, BAGE 140, 277; 12. Januar 2011 - 7 ABR 94/09 - Rn. 19 mwN) .

    Der Schulungsanspruch aus § 37 Abs. 6 BetrVG ist kein individueller Anspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds, sondern ein kollektiver Anspruch des Betriebsrats darauf, dass einem bestimmten Betriebsratsmitglied Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit des Gremiums erforderlich sind (vgl. BAG 12. Januar 2011- 7 ABR 94/09 - Rn. 19 mwN) .

  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

    Schulung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12
    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (vgl. für die st. Rspr. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 25, BAGE 140, 277; 12. Januar 2011 - 7 ABR 94/09 - Rn. 19 mwN) .

    Das entbindet ihn jedoch nicht von der Obliegenheit, im Streitfall darzulegen, weshalb das zu der Schulung entsandte Betriebsratsmitglied die dort vermittelten Kenntnisse braucht, damit das Gremium des Betriebsrats seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27, BAGE 140, 277) .

  • BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 67/79

    Einigungsstelle - Beisitzer - Betriebsfremd - Honorar

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12
    Die Befugnis zur Bestellung von Beisitzern ist nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt (BAG 14. Januar 1983 - 6 ABR 67/79 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 31.07.1986 - 6 ABR 79/83

    Honoraranspruch eines Anwalts für Tätigkeit als Arbeitnehmer-Beisitzer der

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12
    Es steht den Betriebsparteien frei, externe Beisitzer zu benennen (vgl. BAG 31. Juli 1986 - 6 ABR 79/83 -) .
  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93

    Elementare Verfahrensgrundsätze der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12
    Die Einigungsstelle ist eine betriebsverfassungsrechtliche Institution eigener Art mit dem Zweck, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der betrieblichen Ordnung zu gewährleisten, indem sie durch Zwangsschlichtung Pattsituationen im Bereich der paritätischen Mitbestimmung auflöst (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 75, 261) .
  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 3/95

    Einladung der Beisitzer zur Einigungsstellensitzung

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12
    Die vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat bestellten Beisitzer sind weder deren Vertreter noch deren verlängerter Arm, sondern wirken bei der Schlichtung des Regelungsstreits frei von Weisungen und mit einer gewissen inneren Unabhängigkeit mit (BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 80, 222) .
  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 14/95

    Kostentragung für eine Betriebsratsschulung

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12
    Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist nicht erforderlich, wenn sich der Betriebsrat vergleichbare Kenntnisse zumutbar und kostengünstiger auf andere Weise verschaffen kann (vgl. BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 14/95 - zu B 2 b der Gründe) .
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12
    (1) Dem Betriebsrat steht bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht zu (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - BAGE 111, 36; 11. Februar 2014 - 1 ABR 72/12 - Rn. 14) .
  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12
    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob der Betriebsrat die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung iSv. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG für erforderlich halten durfte, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalls vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen wurden (st. Rspr. vgl. BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 679/10

    Versetzung in den Ruhestand - Integrationsamt

  • BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 72/12

    Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Wirksamkeit eines

  • LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12

    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung zu Verfahren der

  • BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12

    Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar

    Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten zu tragen, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (vgl. BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 14) .

    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (st. Rspr., vgl. BAG 12. Januar 2011 -  7 ABR 94/09  - Rn. 19 mwN; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10  - Rn. 25 , BAGE 140, 277 ; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 15 mwN) .

    Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist nicht erforderlich, wenn sich der Betriebsrat vergleichbare Kenntnisse zumutbar und kostengünstiger auf andere Weise verschaffen kann (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27 mwN, BAGE 140, 277; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16 mwN ) .

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob der Betriebsrat die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung iSv. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG für erforderlich halten durfte, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalls vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen wurden (st. Rspr., vgl. BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 17 mwN; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 17 ) .

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 699/14

    Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (st. Rspr., vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 10; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 15 mwN; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 25, BAGE 140, 277) .

    Er hat darauf zu achten, dass der Schulungszweck in einem angemessenen Verhältnis zu den hierfür aufzuwendenden Mitteln steht (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27, BAGE 140, 277) .

    Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist nicht erforderlich, wenn sich der Betriebsrat vergleichbare Kenntnisse zumutbar und kostengünstiger auf andere Weise verschaffen kann (vgl. BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27 mwN, aaO) .

    Die Würdigung des Berufungsgerichts, ob der Betriebsrat die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung iSv. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG für erforderlich halten durfte, kann im Revisionsverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalls vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen wurden (st. Rspr., vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 14; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 17) .

  • LAG Düsseldorf, 24.11.2022 - 8 TaBV 59/21

    Arbeitgeberin darf Personalvertretung Kabine nicht auf ein Webinar verweisen

    Nur wenn mehrere gleichzeitig angebotene Schulungen auch nach Ansicht des Betriebsrats im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums als qualitativ gleichwertig anzusehen sind, kann eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten der preiswerteren Veranstaltung in Betracht kommen (Grundsätze der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt in den Beschlüssen vom 17.11.2021, aaO, Rdz. 16 f.; vom 24.10.2018 - 7 ABR 23/17, NZA 2019, 407, Rdz. 11 f.; vom 27.05.2015 - 7 ABR 26/13, NZA 2015, 1141, Rdz. 15 f.; vom 20.08.2014 - 7 ABR 64/12, NZA 2014, 1349, Rdz. 15 f.).
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

    Dazu gehören die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 14) .

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob die vom Betriebsrat oder einem Betriebsratsmitglied verursachten Kosten für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich waren, unterliegt in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur einer eingeschränkten Nachprüfung darauf, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen wurden (st. Rspr., vgl. BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 17; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe).

  • BAG, 08.06.2016 - 7 ABR 39/14

    Schwerbehindertenvertretung - Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme der

    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von der zu schulenden Vertrauensperson benötigt werden, damit die Schwerbehindertenvertretung ihre Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann (vgl. zu § 37 Abs. 6 BetrVG: BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 10; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 15; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 25, BAGE 140, 277) .

    Bei der Prüfung der Angemessenheit der Kosten können auch die Dauer der Veranstaltung im Hinblick auf die behandelten Themen und die örtliche Lage der Schulungsveranstaltung von Bedeutung sein (vgl. zu § 37 Abs. 6 BetrVG: BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27, aaO) .

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob die Schwerbehindertenvertretung die Teilnahme der Vertrauensperson an einer Schulungsveranstaltung iSv. § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX für erforderlich halten durfte, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalls vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen wurden (st. Rspr., vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 14; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 17) .

  • BAG, 13.05.2015 - 2 ABR 38/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Sie wirken bei der Schlichtung des Regelungsstreits frei von Weisungen und mit einer gewissen inneren Unabhängigkeit mit (BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 22; 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 97, 379) .

    Die Befugnis zur Bestellung von Beisitzern ist nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt, eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit kommt nicht in Betracht (BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 23; 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12 - Rn. 31 f., BAGE 148, 182) .

    Dem Betriebsrat ist es allerdings verwehrt, Personen als Beisitzer von Einigungsstellen zu benennen, die offensichtlich ungeeignet sind, entsprechend der Funktion in der Einigungsstelle tätig zu werden (BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - aaO; 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12 - Rn. 36) .

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20

    Betriebsratsschulung - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Seminarbeigaben

    bb) Bei der Entscheidung über die Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme steht dem Betriebsrat ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16) .

    Bei der Prüfung der Erforderlichkeit hat der Betriebsrat die betriebliche Situation und die mit dem Besuch der Schulungsveranstaltung verbundenen finanziellen Belastungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen und darauf zu achten, dass der Schulungszweck in einem angemessenen Verhältnis zu den hierfür aufzuwendenden Mitteln steht (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 699/14 - Rn. 16; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16) .

  • BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

    Es handelt sich vielmehr um einen kollektiven Anspruch des Betriebsrats darauf, dass einem bestimmten Betriebsratsmitglied Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit des Gremiums erforderlich sind (BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 52/17

    Einigungsstelle - Vergütungsanspruch eines betriebsfremden Beisitzers -

    bb) Der Senat hat für das Recht des Betriebsrats, Beisitzer der Einigungsstelle zu benennen, unter Bezugnahme auf den Grundsatz des § 2 Abs. 1 BetrVG bereits entschieden, dass die vom Betriebsrat ausgewählte Person hinsichtlich ihrer Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich der Regelungsmaterie nicht offensichtlich ungeeignet sein darf (BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 23; 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12 - Rn. 36, BAGE 148, 182; 24. April 1996 - 7 ABR 40/95 - zu B 3 d der Gründe) .

    Die vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat bestellten Beisitzer sind weder deren Vertreter noch deren verlängerter Arm, sondern wirken bei der Schlichtung des Regelungsstreits frei von Weisungen und mit einer gewissen inneren Unabhängigkeit mit (vgl. BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 22 mwN) .

  • LAG Nürnberg, 19.09.2017 - 2 TaBV 75/16

    Einigungsstelle - betriebsfremder Beisitzer - Vergütungsanspruch -

    Damit ist auch Raum geschaffen, notwendige Spezialkenntnisse in die Einigungsstelle zu holen, und sichergestellt, dass in der Einigungsstelle das erforderliche Fachwissen vorhanden ist (vgl. BAG 20.08.2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 23).

    Richtig ist allerdings, dass die Tätigkeit als Beisitzer nicht zu den gesetzlichen Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds gehört und daher auch ein Betriebsratsmitglied nicht gegen seinen Willen das Amt des Beisitzers annehmen muss (BAG 20.08.2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 22 mwN).

  • LAG Hessen, 11.03.2019 - 16 TaBV 201/18

    1. Der Freistellungsanspruch nach § 40 Absatz 1 BetrVG steht grundsätzlich dem

  • LAG Hessen, 10.08.2020 - 16 TaBV 177/19

    1. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Betriebsratsschulungen

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2016 - 17 TaBV 6/15

    Beschlussverfahren - Betriebsrat - Zulässigkeit eines negativen Widerantrages des

  • LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 184/19

    Umfang der Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme von Schulungskosten der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2016 - 5 TaBV 21/15

    Kosten einer Betriebsratsschulung - Auswahl des Schulungsträgers

  • LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 185/19

    Umfang der Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme von Schulungskosten der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2020 - 26 TaBV 865/19

    Erforderlichkeit einer umfassenden Betriebsratsschulung zum betrieblichen

  • LAG Hessen, 06.11.2023 - 16 TaBVGa 179/23
  • ArbG Düsseldorf, 17.11.2021 - 10 BV 126/21
  • ArbG Bochum, 27.04.2017 - 4 Ca 1577/16

    Vergütungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds für die Zeit der Teilnahme an

  • ArbG Cottbus, 18.06.2020 - 3 BV 15/20
  • LAG Hamm, 16.01.2015 - 13 Sa 1046/14

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Gutschrift von Arbeitsstunden für die Teilnahme

  • LAG Hessen, 22.05.2017 - 16 TaBVGa 116/17

    Anspruch von einem neugebildeten Wirtschaftsausschuss angehörenden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.07.2023 - 10 TaBV 355/23

    Rechtsschutzbedürfnis - Person des Vorsitzenden - Einsetzung einer

  • LAG Hessen, 16.11.2020 - 16 TaBV 107/20

    1. Der Beschluss des Betriebsrats über die Entsendung eines seiner Mitglieder zu

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2020 - 15 TaBV 85/20

    Auswahlrecht des einzelnen Betriebsratsmitglieds - Schulungsveranstaltung

  • ArbG Heilbronn, 18.03.2021 - 7 BV 2/20

    Kostenübernahme - Fortbildungsveranstaltung - Schwerbehindertenvertretung -

  • ArbG Frankfurt/Main, 18.06.2020 - 26 BV 559/19

    Einzelfallenscheidung zur Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung; Wahl der

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