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   BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07   

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BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 (https://dejure.org/2009,3112)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 (https://dejure.org/2009,3112)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 (https://dejure.org/2009,3112)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Prüfungspflicht des Wahlvorstands einer Betriebsratswahl

  • Betriebs-Berater

    Bekanntmachung des Wahlausschreibens im Intranet

  • Judicialis

    BetrVG § 19; ; WO § 2 Abs. 4 S. 4; ; WO § 3 Abs. 4; ; WO § 7 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ungültigkeit einer Betriebsratswahl; Aushang von Wahlausschreiben; Prüfungspflicht des Wahlvorstands

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsratswahl in mehreren Betriebsstätten ? Wahlausschreiben im Intranet des Arbeitgebers ? Zugriffsmöglichkeit der Systemadministratoren ? Prüfungs- und Hinweispflicht des Wahlvorstands bei handschriftlich ergänzter Vorschlagsliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsratswahlen: Bekanntmachung des Wahlausschreibens ausschließlich in elektronischer Form und Prüfungspflichten des Wahlvorstands

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 2207
  • DB 2009, 1302
  • NZA-RR 2009, 481
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07
    Das entbindet den Wahlvorstand jedoch nicht von der Pflicht, die Prüfung von Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit ggf. vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 115, 34 = AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 2 = EzA BetrVG 2001 § 14 Nr. 1).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr., vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 d aa der Gründe mwN, BAGE 115, 34 = AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 2 = EzA BetrVG 2001 § 14 Nr. 1).

  • BAG, 05.05.2004 - 7 ABR 44/03

    Betriebsratswahl - Aushang des Wahlausschreibens

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07
    Wird das Wahlausschreiben gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 WO ergänzend mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gemacht, ist nur der Aushang maßgeblich, weil das Wahlausschreiben nur durch den Aushang wirksam erlassen werden kann (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - zu B I 1 der Gründe, AP WahlO BetrVG 1972 § 3 Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 3).

    Der Senat hat allerdings in der Vergangenheit in Betracht gezogen, dass ein zur Anfechtung der Betriebsratswahl berechtigender Wahlfehler nicht vorliegt, wenn zwar der Aushang des Wahlausschreibens unzureichend erfolgt ist, die elektronische Bekanntmachung aber den Anforderungen des § 3 Abs. 4 Satz 3 iVm. § 2 Abs. 4 Satz 4 WO genügt (BAG 5. Mai 2004 - 7 ABR 44/03 - aaO.).

  • LAG Niedersachsen, 26.07.2007 - 4 TaBV 85/06

    Zur Anfechtung der Betriebsratswahl bei nicht ordnungsgemäß unterzeichnetem;

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26. Juli 2007 - 4 TaBV 85/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72

    Wahlvorstand - Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07
    Das Landesarbeitsgericht hat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zutreffend angenommen, dass eine Wahlvorschlagsliste ungültig ist, wenn ein bereits unterzeichneter Wahlvorschlag ohne Einverständnis der ihn unterstützenden Arbeitnehmer abgeändert wird (BAG 15. Dezember 1972 - 1 ABR 8/72 - zu B 1 der Gründe, BAGE 24, 480 = AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 14 Nr. 1).
  • LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Verstoß gegen unverzügliche Prüfungspflicht des

    Eine Wahlvorschlagsliste ist ungültig, wenn ein bereits unterzeichneter Wahlvorschlag ohne Einverständnis der ihn unterstützenden Arbeitnehmer abgeändert wird (BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72 - BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481).

    Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 21.01.2009 (7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481, Rn. 23) einen Fall zu beurteilen gehabt, in dem ebenfalls eine bereits mit Stützunterschriften versehene Vorschlagsliste nachträglich um einen Wahlbewerber ergänzt worden ist.

    aa) Bei der Prüfungspflicht des Wahlvorstands nach § 7 Abs. 2 S. 2 WO handelt es sich um eine wesentliche Wahlverfahrensvorschrift i.S.d. § 19 Abs. 1 BetrVG (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG bedeutet unverzüglich im Sinne des § 7 Abs. 2 S. 2 WO ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB; BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    Andererseits kann auch die noch innerhalb der zweitägigen Frist erfolgende Prüfung des Wahlvorschlags und Unterrichtung des Listenvertreters nicht als "unverzüglich i.S.d. Vorschrift anzusehen sein (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Vorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es den Einreichern der Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    Das entbindet den Wahlvorstand jedoch nicht von der Pflicht, die Prüfung von Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit ggf. vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116).

    Zu diesen kann auch ein ungewöhnliches äußeres Erscheinungsbild des Wahlvorschlags zählen, etwa Radierungen, Streichungen oder Zusätze (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481, Rn. 25).

    Die Pflicht aus § 7 Abs. 2 Satz 2 WO ist nicht auf eine kursorische, d.h. oberflächliche Prüfung der Vorschlagsliste beschränkt, sondern hat stets mit der gebotenen Sorgfalt zu erfolgen (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481, Rn. 27).

    Bei Auffälligkeiten hat der Wahlvorstand diese durch eine Rückfrage bei dem Listenvertreter aufzuklären und vorsorglich auf die mögliche Ungültigkeit der Vorschlagsliste hinzuweisen (BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481, Rn. 27).

    Entscheidend ist insoweit, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87 - NZA 1989, 360; 19.10.2004 - 7 ABR 5/04 - EzA Nr. 4 zu § 19 BetrVG 2001; BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116; BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 - BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - NZA 2006, 116; BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - NZA-RR 2009, 481).

  • LAG Düsseldorf, 11.01.2016 - 9 TaBV 74/15

    Wirksamkeit der Betriebsratswahl

    Eine Wahlvorschlagsliste ist jedoch ungültig, wenn ein bereits unterzeichneter Wahlvorschlag ohne Einverständnis der ihn unterstützenden Arbeitnehmer abgeändert wird (BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, juris; BAG v. 15.12.1972 - 1 ABR 8/72, AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 1).

    Der Wahlvorschlag wurde danach durch die aufgelisteten sechs Stützunterschriften nicht mehr von einer ausreichenden Anzahl von wahlberechtigten Arbeitnehmern unterstützt (vgl. BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, juris).

    Ein solcher Hinweis ist aufgrund der nur unzureichenden Prüfung der Vorschlagsliste "Administration & Führungskräfte" durch den Wahlvorstand unterblieben (vgl. nur BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, juris).

    In Ausnahmefällen kann daher die Prüfung des Wahlvorschlags und die Unterrichtung des Listenvertreters auch noch nach Ablauf von zwei Arbeitstagen "unverzüglich" sein, z. B. wenn Rückfragen bei den Listenvertretern über die Wählbarkeit eines Wahlbewerbers erforderlich sind (so ausdrücklich: BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, juris).

    Der Wahlvorstand hat daher die ihm obliegende Prüfung grundsätzlich so rechtzeitig vorzunehmen, dass die Einreicher einer ungültigen Vorschlagsliste nach Möglichkeit noch die Gelegenheit erhalten, vor Ablauf der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste einzureichen (wiederum ausdrücklich: BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, juris).

    Das entbindet den Wahlvorstand jedoch nicht von der Pflicht, die Prüfung von Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit ggf. vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, juris; BAG v. 25.05.2005 - 7 ABR 39/04, AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 2).

    Zu diesen kann auch ein ungewöhnliches äußeres Erscheinungsbild (z. B. Radierungen, Streichungen oder Zusätze) des Wahlvorschlags zählen (BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, juris).

    Der Wahlvorstand hätte die aufgezeigten Auffälligkeiten durch eine Rückfrage bei dem Beteiligten zu 1) als Listenvertreter aufklären und vorsorglich auf die mögliche Ungültigkeit der Vorschlagsliste hinweisen müssen (vgl. auch BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, juris).

    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, NZA-RR 2009, 481; BAG v. 25.05.2005 - 7 ABR 39/04, NZA 2006, 116; BAG v. 19.10.2004 - 7 ABR 5/04, EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 4; BAG v. 31.05.2000 - 7 ABR 78/98, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, NZA-RR 2009, 481; BAG v. 25.05.2005 - 7 ABR 39/04, NZA 2006, 116; BAG v. 19.10.2004 - 7 ABR 5/04, EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 4; BAG v. 31.05.2000 - 7 ABR 78/98, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12).

    Denn es ist nicht undenkbar, dass der Beteiligte zu 1) noch vor Ablauf der Einreichungsfrist am 03.04.2014 um 16:00 Uhr eine gültige Vorschlagsliste hätte einreichen können, wenn ihn der Wahlvorstand unverzüglich über den vorhandenen Mangel unterrichtet hätte (vgl. dazu auch BAG v. 21.01.2009 - 7 ABR 65/07, juris).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Die im Gesetz genannte Frist von zwei Arbeitstagen ist, wie sich aus der Formulierung "möglichst" ergibt, dabei keine starre Frist (BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 7; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 115, 34) .

    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es dem Einreicher einer Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 22, BAGE 133, 114; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, aaO) .

    Auch wenn die Einreicher grundsätzlich das Risiko tragen, dass ein möglicherweise zur Ungültigkeit führender Mangel des Wahlvorschlags nicht innerhalb der Frist behoben werden kann, entbindet dies den Wahlvorstand nicht von der Pflicht, die Prüfung der Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit eventuell vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, aaO; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, aaO) .

    Zu prüfen sind alle Umstände, die geeignet sind, die Gültigkeit eines Wahlvorschlags in Frage zu stellen und die der Wahlvorstand unschwer erkennen kann; eine kursorische, also oberflächliche Prüfung der Vorschlagsliste entspricht nicht den von der Wahlordnung aufgestellten Anforderungen (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 27, aaO) .

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr., BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 56/10 - Rn. 41, NZA 2012, 633 zu § 11 Abs. 1 DrittelbG; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 7; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 d aa der Gründe, BAGE 115, 34) .

    Wird er, nachdem bereits Stützunterschriften angebracht wurden, geändert, führt dies nach der Rechtsprechung des Senats dann zur Unwirksamkeit des Wahlvorschlags, wenn nachträglich Kandidaten gestrichen werden (BAG 15. Dezember 1972 - 1 ABR 8/72 - zu II B 1 der Gründe, BAGE 24, 480) sowie dann, wenn nachträglich zumindest ein Kandidat hinzugefügt wird und die danach gesammelten Stützunterschriften das Quorum nicht erfüllen (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 7) .

  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 11/16

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen -

    Daraus ergibt sich zwar, dass der Wahlvorstand am letzten Tag der Einreichungsfrist Vorkehrungen treffen muss, um kurzfristig zusammentreten und eingehende Wahlvorschläge prüfen zu können, damit ggf. vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 26; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 115, 34) .

    Auch wenn die Einreicher grundsätzlich das Risiko tragen, dass ein möglicherweise zur Ungültigkeit führender Mangel des Wahlvorschlags nicht innerhalb der Frist behoben werden kann, entbindet dies den Wahlvorstand nicht von der Pflicht, die Prüfung der Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit eventuell vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 26; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 115, 34) .

    Dies gilt nicht nur für den Fall, dass nachträglich Kandidaten gestrichen (BAG 15. Dezember 1972 - 1 ABR 8/72 - zu II B 1 der Gründe, BAGE 24, 480) oder hinzugefügt werden und die danach gesammelten Stützunterschriften das Quorum nach § 14 Abs. 4 BetrVG nicht erfüllen (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 23) .

    Eine kursorische, also oberflächliche Prüfung der Vorschlagsliste genügt den von der Wahlordnung aufgestellten Anforderungen nicht (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 ABR 40/11 - Rn. 18 mwN, BAGE 145, 120; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 26; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 27) .

  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (vgl. BAG 13. März 2013 - 7 ABR 67/11 - Rn. 15, AP BetrVG 1972 § 15 Nr. 4; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 d aa der Gründe, BAGE 115, 34) .
  • BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11

    Wählbarkeit zum Betriebsrat

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr., zuletzt etwa BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 7) .
  • BAG, 15.05.2013 - 7 ABR 40/11

    Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste

    Sie umfasst alle Umstände, die geeignet sind, seine Gültigkeit in Frage zu stellen, und die der Wahlvorstand bei einer Prüfung der äußeren Gestaltung der eingereichten Urkunde unschwer erkennen kann (BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25) .

    Es kam daher nicht mehr darauf an, ob der Wahlvorstand gegen seine Pflicht nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WO BetrVG zur unverzüglichen Prüfung verstoßen hat (vgl. dazu BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25) und ob hierdurch das Wahlergebnis iSv. § 19 Abs. 1 BetrVG beeinflusst werden konnte.

  • BAG, 12.06.2013 - 7 ABR 77/11

    Betriebsratswahl - Stimmabgabevermerk

    Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 4 Satz 4 WO liegen daher nicht mehr vor, wenn andere Mitarbeiter des Arbeitgebers, wie zB die Systemadministratoren, oder entsprechend beauftragte Externe ohne Mitwirkung und Kontrolle des Wahlvorstands auf das elektronische Dokument tatsächlich zugreifen können (vgl. zur elektronischen Bekanntmachung von Wahlausschreiben BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 21) .
  • ArbG Bielefeld, 12.10.2022 - 3 BV 49/22
    Dies gilt nicht nur für den Fall, dass nachträglich Kandidaten gestrichen (BAG v. 15.12.1972, 1 ABR 8/72, Rn. 24, juris) oder hinzugefügt werden und die danach gesammelten Stützunterschriften das Quorum nach § 14 Abs. 4 BetrVG nicht erfüllen (vgl. BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 23, juris).

    Die im Gesetz genannte Frist von zwei Arbeitstagen ist, wie sich aus der Formulierung "möglichst" ergibt, dabei keine starre Frist (BAG v. 18.07.2012, 7 ABR 21/11, Rn. 26, juris; BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 25, juris; BAG v. 25.05.2005, 7 ABR 39/04, Rn. 18, juris).

    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es dem Einreicher einer Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG v. 20.01.2010, 7 ABR 39/08, Rn. 22, juris; BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 25, juris).

    Auch wenn die Einreicher grundsätzlich das Risiko tragen, dass ein möglicherweise zur Ungültigkeit führender Mangel des Wahlvorschlags nicht innerhalb der Frist behoben werden kann, entbindet dies den Wahlvorstand nicht von der Pflicht, die Prüfung der Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit eventuell vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 25, juris; BAG v. 25.05.2005, 7 ABR 39/04, Rn. 18, juris).

    Zu diesen kann auch ein ungewöhnliches äußeres Erscheinungsbild des Wahlvorschlags zählen, wie z.B. Radierungen, Streichungen oder Zusätze (BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 25, juris).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr., BAG v. 30.06.2021, 7 ABR 24/20, Rn. 51, juris; BAG v. 18.07.2012, 7 ABR 21/11, Rn. 30, juris; BAG v. 15.12.2011, 7 ABR 56/10, Rn. 41, juris; BAG v. 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rn. 29, juris; BAG v. 25.05.2005, 7 ABR 39/04, Rn. 23, juris).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Einreichung der Vorschlagslisten

    Die im Gesetz genannte Frist von zwei Arbeitstagen ist, wie sich aus der Formulierung "möglichst" ergibt, dabei keine starre Frist (BAG vom 18.07.2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 26, aaO; BAG vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, AP Nr. 61 zu § 19 BetrVG 1972; BAG vom 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, AP Nr. 2 zu § 14 BetrVG 1972).

    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es dem Einreicher einer Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG vom 20.01.2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 22, AP Nr. 2 zu § 97 SGB IX ; BAG vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, aaO).

    Auch wenn die Einreicher grundsätzlich das Risiko tragen, dass ein möglicherweise zur Ungültigkeit führender Mangel des Wahlvorschlags nicht innerhalb der Frist behoben werden kann, entbindet dies den Wahlvorstand nicht von der Pflicht, die Prüfung der Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit eventuell vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, aaO; BAG vom 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, aaO).

    Sie umfasst alle Umstände, die geeignet sind, die Gültigkeit eines Wahlvorschlags in Frage zu stellen und die der Wahlvorstand bei der Prüfung der äußeren Gestaltung der eingereichten Urkunden unschwer erkennen kann (BAG vom 15.05.2013 - 7 ABR 40/11 - Rn. 18 mwN, AP Nr. 63 zu § 19 BetrVG 1972; BAG vom 06.11.2013 - 7 ABR 65/11 - Rn. 13, AP Nr. 3 zu § 14 BetrVG 1972; BAG vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 27, aaO).

    Wird er, nachdem bereits Stützunterschriften angebracht wurden, geändert, führt das dann zur Unwirksamkeit des Wahlvorschlags, wenn nachträglich Kandidaten gestrichen werden (BAG vom 15.12.1972 - 1 ABR 8/72 - zu II B 1 der Gründe, AP Nr. 1 zu § 14 BetrVG 1972) sowie dann, wenn nachträglich zumindest ein Kandidat hinzugefügt wird und die danach gesammelten Stützunterschriften das Quorum nicht erfüllen (BAG vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 23, AP Nr. 61 zu § 19 BetrVG 1972).

  • LAG Düsseldorf, 13.12.2016 - 9 TaBV 85/16

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Betriebsratswahl; Anfechtung; geheime Wahl;

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 67/11

    Betriebsrat - Minderheitengeschlecht

  • LAG München, 10.01.2019 - 4 TaBV 63/18

    Anfechtung der Betriebsratswahl, ausländische Arbeitnehmer, Deutschkenntnisse,

  • BAG, 26.10.2016 - 7 ABR 4/15

    Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste - Kennwort

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20

    Betriebsratswahl - Zustimmung zur Aufnahme in Vorschlagsliste - Schriftform -

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 56/10

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft -

  • LAG München, 10.03.2015 - 6 TaBV 64/14

    Betriebsratswahlanfechtung

  • LAG Baden-Württemberg, 16.07.2015 - 18 TaBV 1/15

    Betriebsratswahl - Anfechtung - fehlerhafte Wählerliste - Einspruch -

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 4 TaBV 2/19

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlvorstand - Neutralitätspflicht

  • BAG, 12.09.2012 - 7 ABR 37/11

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - passive

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 TaBV 18/18

    Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfung von

  • ArbG Köln, 06.12.2018 - 12 BV 380/18
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15

    Anfechtung der Freistellungswahl eines Betriebsratsmitglieds - unterlassene

  • LAG Köln, 26.01.2016 - 12 TaBV 60/15

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der Wahl der Vertrauensperson der

  • LAG Niedersachsen, 12.09.2011 - 13 TaBV 16/11

    Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften berechtigten nicht zur Anfechtung der

  • LAG Thüringen, 10.10.2018 - 6 TaBV 11/17

    Anfechtung Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Frist zur Einreichung von

  • LAG Köln, 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19

    Rechtsfolgen des Verzichts auf die Verwendung von Wahlumschlägen bei der

  • LAG Düsseldorf, 16.09.2011 - 10 TaBV 33/11

    Wirksamkeit der Betriebsratswahl; Anforderungen an eine Briefwahl

  • LAG Hamm, 18.03.2011 - 13 TaBV 98/10

    Ungültige Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl bei irreführendem Kennwort;

  • LAG Thüringen, 12.07.2023 - 4 TaBV 31/22

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl - unverzügliche Prüfpflicht von

  • LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 49/14

    Betriebsratswahl; Wahlvorschlag; Listenkennwort

  • LAG Hamm, 24.03.2010 - 10 TaBVGa 7/10

    Gesetzlich bestimmte Amtszeit des Betriebsrates unter Ausschluss vertraglicher

  • ArbG Berlin, 22.09.2011 - 33 Ca 7120/11

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber - mangelhafte Vorschlagsliste

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 TaBV 19/15

    Betriebsratswahl - Unterzeichnung des Wahlvorschlags

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2021 - 5 TaBV 1160/19

    Aushang des Wahlausschreibens - Beschluss schriftlicher Stimmabgabe für

  • LAG Nürnberg, 30.09.2015 - 6 TaBVGa 3/15

    Einstweilige Verfügung - Betriebsratswahlen - Abbruch - Berichtigung

  • LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14

    Abbruch einer Betriebsratswahl

  • ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18

    1. Die Verwendung der Dienstpost zur Wahlwerbung durch einen Bewerber für die

  • LAG Hamm, 19.05.2010 - 10 TaBVGa 13/10

    Unbegründeter Eilantrag auf Abbruch der Wahl einer Betriebsvertretung

  • LAG München, 27.01.2010 - 11 TaBV 22/09

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • ArbG Oberhausen, 13.09.2018 - 4 BV 15/18
  • ArbG Berlin, 10.10.2023 - 58 BV 11694/22

    Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen - Wahl des

  • ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19

    Betriebsrat, Arbeitnehmer, Leistungen, Gewerkschaft, Arbeitsvertrag,

  • LAG Köln, 25.07.2019 - 7 TaBV 7/19

    Betriebsratswahlanfechtung; Wahlvorstand; Stützunterschriften; Vorschlagsliste

  • ArbG Essen, 21.08.2014 - 5 BV 45/14

    Wahlanfechtung

  • LAG München, 18.03.2015 - 11 TaBV 68/14

    Betriebsratswahl; Anfechtung; Bekanntgabe des Wahlausschreibens an

  • LAG Düsseldorf, 08.04.2011 - 10 TaBV 79/10

    Unwirksame Betriebsratswahl bei rechtswidriger Briefwahlanordnung des

  • ArbG Köln, 22.11.2018 - 5 BV 372/18
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.07.2023 - 3 TaBV 4/23

    Wahlanfechtung wegen nicht ordnungsgemäßem Aushang des Wahlausschreibens -

  • OVG Sachsen, 18.03.2021 - 9 A 176/18

    Besorgnis der Befangenheit; Einigungsstellenvorsitz; Wahlanfechtung

  • ArbG Bamberg, 16.03.2021 - 5 BV 7/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Versorgung, Wahlvorstand,

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.01.2013 - 1 TaBV 14/12

    Betriebsratswahl, Anfechtung, Nichtigkeit, Wählerliste, Wahlvorstand,

  • ArbG Bamberg, 02.03.2021 - 5 BV 7/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Versorgung, Wahlvorstand,

  • ArbG Duisburg, 16.10.2018 - 2 BV 23/18
  • LAG Nürnberg, 27.11.2015 - 3 TaBV 18/15

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlvorstand - Listenprüfung

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