Rechtsprechung
BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 66/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Geschäftsführender Ausschuss des Betriebsrats
- openjur.de
Geschäftsführender Ausschuss des Betriebsrats
- Bundesarbeitsgericht
Geschäftsführender Ausschuss des Betriebsrats
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 Abs 1 S 1 BetrVG, § 27 Abs 2 S 1 BetrVG, § 27 Abs 3 BetrVG, § 28 Abs 1 S 1 BetrVG
Geschäftsführender Ausschuss des Betriebsrats - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Bildung eines geschäftsführenden Ausschusses durch den Betriebsrat
- bag-urteil.com
Geschäftsführender Ausschuss des Betriebsrats
- Betriebs-Berater
Geschäftsführender Ausschuss des Betriebsrats
- rewis.io
Geschäftsführender Ausschuss des Betriebsrats
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Bildung eines geschäftsführenden Ausschusses des Betriebsrats
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Ein siebenköpfiger Betriebsrat kann keinen geschäftsführenden Ausschuss bilden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geschäftsführender Ausschuss des Betriebsrats
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Siebenköpfiger Betriebsrat kann nicht Bildung eines "geschäftsführenden Ausschusses" verlangen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Bildung eines geschäftsführenden Ausschusses durch den Betriebsrat
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Betriebsrat kann keinen »geschäftsführenden Ausschuss« bilden
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 16.09.2010 - 8 BV 19/10
- LAG Hessen, 07.04.2011 - 9 TaBV 182/10
- BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 66/11
Papierfundstellen
- NZA 2014, 161
- BB 2013, 2996
- DB 2013, 2867
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 58/03
Betriebsratsmitglieder - Entsendung in Gesamtbetriebsrat
Auszug aus BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 66/11
Dies gilt auch dann, wenn das Gesetz keine "Wahl", sondern eine Entsendung von Mitgliedern in ein anderes Gremium durch Mehrheitsbeschluss vorsieht, wie zB bei der Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Gesamtbetriebsrat nach § 47 Abs. 2 BetrVG (vgl. zur Anfechtbarkeit derartiger Entsendungsbeschlüsse in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG zB BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 111, 269) , oder bei der Beschlussfassung über die Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter im Europäischen Betriebsrat (hierzu BAG 18. April 2007 - 7 ABR 30/06 - Rn. 38, BAGE 122, 96) . - BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04
Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist
Auszug aus BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 66/11
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Betriebsratswahlen und betriebsratsinternen Wahlen kann die Nichtigkeit einer Wahl jederzeit und von jedermann geltend gemacht werden, sofern daran ein berechtigtes Interesse besteht (vgl. etwa BAG 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 3 a der Gründe, BAGE 114, 228; 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - zu B II 1 a der Gründe) . - BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03
Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils
Auszug aus BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 66/11
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Betriebsratswahlen und betriebsratsinternen Wahlen kann die Nichtigkeit einer Wahl jederzeit und von jedermann geltend gemacht werden, sofern daran ein berechtigtes Interesse besteht (vgl. etwa BAG 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 3 a der Gründe, BAGE 114, 228; 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - zu B II 1 a der Gründe) . - LAG Hessen, 07.04.2011 - 9 TaBV 182/10
Geschäftsführender Ausschuss - Bildung - Anfechtung
Auszug aus BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 66/11
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. April 2011 - 9 TaBV 182/10 - wird zurückgewiesen. - BAG, 18.04.2007 - 7 ABR 30/06
Europäischer Betriebsrat - Entsendung - Zuständigkeit
Auszug aus BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 66/11
Dies gilt auch dann, wenn das Gesetz keine "Wahl", sondern eine Entsendung von Mitgliedern in ein anderes Gremium durch Mehrheitsbeschluss vorsieht, wie zB bei der Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Gesamtbetriebsrat nach § 47 Abs. 2 BetrVG (vgl. zur Anfechtbarkeit derartiger Entsendungsbeschlüsse in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG zB BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 111, 269) , oder bei der Beschlussfassung über die Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter im Europäischen Betriebsrat (hierzu BAG 18. April 2007 - 7 ABR 30/06 - Rn. 38, BAGE 122, 96) .
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 14 TaBV 675/17
Betriebsrat - Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
aa) Als betriebsratsinterner Organisationsakt ist ein Beschluss über eine Ausschussbildung der gerichtlichen Überprüfung zugänglich (vgl. BAG, 14.08.2013, 7 ABR 66/11, NZA 2014, 162).37 Nach der vom Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 14.08.2013, 7 ABR 66/11, NZA 2014, 161) vorgenommenen Auslegung des § 28 Abs. 1 BetrVG bezieht sich die Ausschussbildung und Aufgabenübertragung schon nach der sprachlichen Fassung des § 28 Abs. 1 Satz 1 BetrVG eher auf spezifische, inhaltlich festgelegte Themengebiete und nicht auf regelmäßig interne, verwaltungsmäßige, organisatorische und ggf. wiederkehrende Aufgaben des Betriebsrats, also etwa die Erledigung des Schriftverkehrs, Entgegennahme von Anträgen von Arbeitnehmern, die Einholung von Auskünften, die Vorbereitung von Betriebsratssitzungen sowie von Betriebs-, Teil- und Abteilungsversammlungen.
So sind in der Gesetzesbegründung als Beispiele für die Bildung eines Ausschusses gem. § 28 BetrVG Fragen der Frauenförderung (vgl. § 80 Abs. 1 Nr. 2 a BetrVG) und die betriebliche Integration ausländischer Arbeitnehmer (vgl. § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) genannt worden (vgl. BAG, 14.08.2013, 7 ABR 66/11, NZA 2014, 161).