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   BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 66/11   

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https://dejure.org/2013,32713
BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 66/11 (https://dejure.org/2013,32713)
BAG, Entscheidung vom 14.08.2013 - 7 ABR 66/11 (https://dejure.org/2013,32713)
BAG, Entscheidung vom 14. August 2013 - 7 ABR 66/11 (https://dejure.org/2013,32713)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäftsführender Ausschuss des Betriebsrats

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Siebenköpfiger Betriebsrat kann nicht Bildung eines "geschäftsführenden Ausschusses" verlangen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bildung eines geschäftsführenden Ausschusses durch den Betriebsrat

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann keinen »geschäftsführenden Ausschuss« bilden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 161
  • BB 2013, 2996
  • DB 2013, 2867
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 58/03

    Betriebsratsmitglieder - Entsendung in Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 66/11
    Dies gilt auch dann, wenn das Gesetz keine "Wahl", sondern eine Entsendung von Mitgliedern in ein anderes Gremium durch Mehrheitsbeschluss vorsieht, wie zB bei der Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Gesamtbetriebsrat nach § 47 Abs. 2 BetrVG (vgl. zur Anfechtbarkeit derartiger Entsendungsbeschlüsse in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG zB BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 111, 269) , oder bei der Beschlussfassung über die Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter im Europäischen Betriebsrat (hierzu BAG 18. April 2007 - 7 ABR 30/06 - Rn. 38, BAGE 122, 96) .
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04

    Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist

    Auszug aus BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 66/11
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Betriebsratswahlen und betriebsratsinternen Wahlen kann die Nichtigkeit einer Wahl jederzeit und von jedermann geltend gemacht werden, sofern daran ein berechtigtes Interesse besteht (vgl. etwa BAG 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 3 a der Gründe, BAGE 114, 228; 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - zu B II 1 a der Gründe) .
  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

    Auszug aus BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 66/11
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Betriebsratswahlen und betriebsratsinternen Wahlen kann die Nichtigkeit einer Wahl jederzeit und von jedermann geltend gemacht werden, sofern daran ein berechtigtes Interesse besteht (vgl. etwa BAG 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 3 a der Gründe, BAGE 114, 228; 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - zu B II 1 a der Gründe) .
  • LAG Hessen, 07.04.2011 - 9 TaBV 182/10

    Geschäftsführender Ausschuss - Bildung - Anfechtung

    Auszug aus BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 66/11
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. April 2011 - 9 TaBV 182/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.04.2007 - 7 ABR 30/06

    Europäischer Betriebsrat - Entsendung - Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 66/11
    Dies gilt auch dann, wenn das Gesetz keine "Wahl", sondern eine Entsendung von Mitgliedern in ein anderes Gremium durch Mehrheitsbeschluss vorsieht, wie zB bei der Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Gesamtbetriebsrat nach § 47 Abs. 2 BetrVG (vgl. zur Anfechtbarkeit derartiger Entsendungsbeschlüsse in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG zB BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 111, 269) , oder bei der Beschlussfassung über die Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter im Europäischen Betriebsrat (hierzu BAG 18. April 2007 - 7 ABR 30/06 - Rn. 38, BAGE 122, 96) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 14 TaBV 675/17

    Betriebsrat - Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit

    aa) Als betriebsratsinterner Organisationsakt ist ein Beschluss über eine Ausschussbildung der gerichtlichen Überprüfung zugänglich (vgl. BAG, 14.08.2013, 7 ABR 66/11, NZA 2014, 162).

    37 Nach der vom Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 14.08.2013, 7 ABR 66/11, NZA 2014, 161) vorgenommenen Auslegung des § 28 Abs. 1 BetrVG bezieht sich die Ausschussbildung und Aufgabenübertragung schon nach der sprachlichen Fassung des § 28 Abs. 1 Satz 1 BetrVG eher auf spezifische, inhaltlich festgelegte Themengebiete und nicht auf regelmäßig interne, verwaltungsmäßige, organisatorische und ggf. wiederkehrende Aufgaben des Betriebsrats, also etwa die Erledigung des Schriftverkehrs, Entgegennahme von Anträgen von Arbeitnehmern, die Einholung von Auskünften, die Vorbereitung von Betriebsratssitzungen sowie von Betriebs-, Teil- und Abteilungsversammlungen.

    So sind in der Gesetzesbegründung als Beispiele für die Bildung eines Ausschusses gem. § 28 BetrVG Fragen der Frauenförderung (vgl. § 80 Abs. 1 Nr. 2 a BetrVG) und die betriebliche Integration ausländischer Arbeitnehmer (vgl. § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) genannt worden (vgl. BAG, 14.08.2013, 7 ABR 66/11, NZA 2014, 161).

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