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   BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 78/96   

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BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 78/96 (https://dejure.org/1997,1586)
BAG, Entscheidung vom 12.11.1997 - 7 ABR 78/96 (https://dejure.org/1997,1586)
BAG, Entscheidung vom 12. November 1997 - 7 ABR 78/96 (https://dejure.org/1997,1586)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BetrVG § 50 Abs. 1; ; BetrVG § 54 Abs. 2; ; BetrVG § 58 Abs. 1 und 2; ; BetrVG § 76 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats kraft Auftrags: Konzernbetriebsvereinbarung in einer Mitbestimmungsangelegenheit nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 497
  • BB 1998, 648
  • DB 1994, 480
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 78/96
    Reine Zweckmäßigkeitserwägungen oder ein bloßes Koordinationsinteresse des Konzernbetriebsrats oder der Konzernleitung genügen hierfür nicht (BAG Beschluß vom 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - AP Nr. 1 zu § 58 BetrVG 1972).

    Im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 58 Abs. 1 BetrVG hat er dieselben Rechte und Pflichten wie ein Betriebsrat (BAG Beschluß vom 20. Dezember 1995, aaO, zu B III 3 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.1996 - 19 TaBV 4/95

    Klage eines Konzernbetriebsrats (KBR) auf Feststellung der Unwirksamkeit des

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 78/96
    Die Rechtsbeschwerden des Konzernbetriebsrats, des Gesamtbetriebsrats und der zu 7) und 8) beteiligten Betriebsräte gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. Oktober 1996 - 19 TaBV 4/95 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festlegung der Höhe der

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 78/96
    Die Entscheidung der Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit unterliegt der gerichtlichen Rechtskontrolle (BAG Beschluß vom 22. Oktober 1985 - BAGE 50, 43, 46 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn, zu B I der Gründe und Beschluß vom 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89 - BAGE 64, 117, 128 = AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 21/93

    Einigungsstellenspruch über Lohnkontostunde - Unwirksamkeit

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 78/96
    Dieses Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auch auf die Entscheidung über die Barauszahlung oder bargeldlose Überweisung des Arbeitsentgelts und erfaßt als Annex eine Regelung über die Zahlung von Kontoführungsgebühren oder die Einführung einer Kontostundung, soweit diese Gebühren oder der jeweilige Zeitaufwand für den Arbeitnehmer durch die Überweisung anfallen (BAG Beschluß vom 10. August 1993 - 1 ABR 21/93 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung).
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 78/96
    Die Entscheidung der Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit unterliegt der gerichtlichen Rechtskontrolle (BAG Beschluß vom 22. Oktober 1985 - BAGE 50, 43, 46 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn, zu B I der Gründe und Beschluß vom 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89 - BAGE 64, 117, 128 = AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 2 a der Gründe).
  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 78/96
    Zwar findet sich in einem Nebensatz zur Begründung des Schriftformenerfordernisses des § 58 Abs. 2 Satz 3 BetrVG in den Ausschußberatungen der Hinweis, daß der Konzernbetriebsrat eine Auftragsangelegenheit "mit der Konzernleitung behandele" (BT-Drucks. VI/2729, S. 26).
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Das mit der Entscheidung festgestellte Bestehen eines originären Mitbestimmungsrechts des Konzernbetriebsrats an dem Verhaltenskodex betrifft nicht nur die Beteiligte zu 2), die im Rahmen der originären Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats nach § 58 Abs. 1 BetrVG als "Konzernarbeitgeberin" dessen Verhandlungs- und Vertragspartnerin ist (vgl. BAG 12. November 1997 - 7 ABR 78/96 - AP BetrVG 1972 § 58 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 58 Nr. 2, zu B 2 b der Gründe; vgl. auch 22. Januar 2002 - 3 AZR 554/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 2, zu III der Gründe; Fitting BetrVG 24. Aufl. § 58 Rn. 6 mwN; DKK-Trittin BetrVG 11. Aufl. § 58 Rn. 8; Kreutz GK-BetrVG 8. Aufl. § 58 Rn. 11 ff.; Roloff in Wlotzke/Preis BetrVG 3. Aufl. § 58 Rn. 3).
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Eine Beauftragung des Konzernbetriebsrats durch den Betriebsrat käme jedoch nach § 54 Abs. 2 BetrVG nur dann in Betracht, wenn es im Unternehmen der Beklagten keinen von den Betriebsräten errichteten Gesamtbetriebsrat, sondern lediglich einen Betriebsrat gäbe (vgl. BAG 12. November 1997 - 7 ABR 78/96 - AP BetrVG 1972 § 58 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 58 Nr. 2, zu B 2 c der Gründe).
  • BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20

    Gemeinschaftsbetrieb - Gesamtbetriebsrat - Entsendung

    Der Konzernbetriebsrat, in den jeder Gesamtbetriebsrat der Konzernunternehmen nach § 55 Abs. 1 BetrVG zwei seiner Mitglieder entsendet, besteht bei der Konzernobergesellschaft (vgl. BAG 12. November 1997 - 7 ABR 78/96 - zu B 2 b der Gründe; ErfK/Koch 22. Aufl. BetrVG § 58 Rn. 1; BeckOK ArbR/Mauer Stand 1. Juni 2022 BetrVG § 58 Rn. 2; krit. zur Gesetzgebung Richardi/Annuß BetrVG 17. Aufl. § 58 Rn. 2) .
  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 56/03

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsunternehmen

    Mit der Errichtung des Konzernbetriebsrats hat der Gesetzgeber einer Beeinträchtigung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte infolge konzernspezifischer Entscheidungsstrukturen und der dadurch eröffneten faktischen und rechtlichen Einflussmöglichkeiten des herrschenden Konzernunternehmens entgegenwirken wollen (BAG 12. November 1997 - 7 ABR 78/96 - AP BetrVG 1972 § 58 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 58 Nr. 2, zu B 2 b der Gründe).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

    Als Annex dazu erfaßt es auch die Regelungen über die Erstattung von Kontoführungskosten oder über die Abgeltung des mit einer bargeldlosen Zahlung verbundenen sonstigen finanziellen und zeitlichen Aufwands der Arbeitnehmer (BAG 10. August 1993 - 1 ABR 21/93 - AP BetrVG 1972 § 87 Auszahlung Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 87 Lohn und Arbeitsentgelt Nr. 16; 12. November 1997 - 7 ABR 78/96 - AP BetrVG 1972 § 58 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 58 Nr. 2).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 85/09

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze öffentlichen Rechts

    Mit der möglichen Errichtung eines Konzernbetriebsrats wollte der Gesetzgeber einer Beeinträchtigung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte infolge konzernspezifischer Entscheidungsstrukturen und der dadurch eröffneten faktischen und rechtlichen Einflussmöglichkeiten des herrschenden Konzernunternehmens entgegenwirken (vgl. BAG 13. Oktober 2004 - 7 ABR 56/03 - zu B IV 1 e cc (1) der Gründe mwN, BAGE 112, 166; 12. November 1997 - 7 ABR 78/96  - zu B 2 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 58 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 58 Nr. 2) .
  • BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00

    Konzernbetriebsvereinbarung - betriebliche Übung

    Sie wird zwischen dem Konzernbetriebsrat und dem herrschenden Unternehmen geschlossen (BAG 12. November 1997 - 7 ABR 78/96 - AP BetrVG 1972 § 58 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 58 Nr. 2, zu B 2 b der Gründe).
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Die Delegation des Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrechts auf einen Konzernbetriebsrat bewirkt keine Verlagerung der Zuständigkeit auf Seiten des Arbeitgebers (BAG 12. November 1997 - 7 ABR 78/96 - zu B 2 c und 3 a der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 12.09.2001 - 17 (10) Sa 825/01

    Eingriff in Versorgungszusage

    Lässt sich dieses Ziel nur durch eine Regelung auf der Konzernebene erreichen, ist der Konzernbetriebsrat zuständig - BAG, Beschlüsse vom 20.12.1995 - 7 ABR 8/95 - und vom 12.11.1997 - 7 ABR 78/96 - AP Nr. 1 und 2 zu § 58 BetrVG 1972.

    Verhandlungspartner auf Seiten des Konzernbetriebsrats ist in solchen Fällen nicht der Konzern oder seine Holdinggesellschaft, sondern das Konzernunternehmen, dessen Gesamtbetriebsrat bzw. - im Falle des § 54 Abs. 2 BetrVG - Betriebsrat ihn beauftragt hat; ein Wechsel auf der Arbeitgeberseite durch Übertragung der Abschlussbefugnis findet nicht statt - BAG, Beschluss vom 12.11.1997 - 7 ABR 78/96 - a.a.O., zu B 3 a) der Gründe; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 20. Aufl., § 59 RN 20 m.w.N.

  • LAG Düsseldorf, 02.07.2007 - 17 (10) Sa 825/01

    Eingriff in Versorgungszusage

    Lässt sich dieses Ziel nur durch eine Regelung auf der Konzernebene erreichen, ist der Konzernbetriebsrat zuständig BAG, Beschlüsse vom 20.12.1995 7 ABR 8/95 und vom 12.11.1997 7 ABR 78/96 AP Nr. 1 und 2 zu § 58 BetrVG 1972.

    Verhandlungspartner auf Seiten des Konzernbetriebsrats ist in solchen Fällen nicht der Konzern oder seine Holdinggesellschaft, sondern das Konzernunternehmen, dessen Gesamtbetriebsrat bzw. im Falle des § 54 Abs. 2 BetrVG Betriebsrat ihn beauftragt hat; ein Wechsel auf der Arbeitgeberseite durch Übertragung der Abschlussbefugnis findet nicht statt BAG, Beschluss vom 12.11.1997 7 ABR 78/96 a.a.O., zu B 3 a) der Gründe; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 20. Aufl., § 59 RN 20 m.w.N.

  • LAG Köln, 14.04.2005 - 10 TaBV 25/04

    Konzernbetriebsrat, Entsendungsrecht, mehrstufiger Konzern, Antragsbefugnis

  • BAG, 22.02.2002 - 3 AZR 554/00

    Konzernbetriebsvereinbarung - betriebliche Übung

  • LAG Köln, 16.04.2021 - 9 TaBV 44/20

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats bei Prüfung Konzernbetriebsrat; Kein

  • LAG Köln, 16.04.2021 - 9 TaBV 34/20

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats gegen Arbeitgeber wegen Bildung eines

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