Rechtsprechung
   BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 79/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3560
BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 79/87 (https://dejure.org/1988,3560)
BAG, Entscheidung vom 14.09.1988 - 7 ABR 79/87 (https://dejure.org/1988,3560)
BAG, Entscheidung vom 14. September 1988 - 7 ABR 79/87 (https://dejure.org/1988,3560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,3560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung des Arbeitgebers bei einem Verfahren über die Wirksamkeit der Betriebsratswahl - Voraussetzungen für die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Beteiligte in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren - Heilung von Verfahrensfehlern im Beschlussverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 79/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist Beteiligter in einem arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren, wer von der zu erwartenden Entscheidung in seinem betriebsverfassungsrechtlichen Recht oder Rechtsverhältnis unmittelbar betroffen oder berührt wird (vgl. statt vieler: BAGE 53, 385 = AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972 m. w. N.).

    In beiden Fällen wird nämlich entschieden, ob das zwischen dem Arbeitgeber und dem gewählten Betriebsrat bestehende betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis Bestand hat oder nicht (vgl. BAGE 48, 96 = AP Nr. 27 zu § 76 BetrVG 1952; BAGE 53, 385, aaO, m. w. N.).

  • BAG, 27.04.1976 - 1 AZR 482/75

    Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl - Verstoß gegen Wahlvorschriften -

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 79/87
    Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist indessen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, daß auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. statt vieler: BAGE 29, 392 [BAG 28.11.1977 - 1 ABR 36/76] = AP Nr. 6 zu § 19 BetrVG 1972 sowie BAG Urteil vom 27. April 1976 - 1 AZR 482/75 - AP Nr. 4 zu § 19 BetrVG 1972, jeweils m. w. N.).

    Dabei ist der gesamte in Betracht kommende Verfahrensstoff zu berücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 27. April 1976 - 1 AZR 482/75 -, aaO).

  • BAG, 28.11.1977 - 1 ABR 36/76

    Nichtige Betriebsratswahl - Verstoß gegen allgemeine Grundsätze der

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 79/87
    Die Nichtigkeit einer Wahl kann ohne zeitliche Begrenzung zu jeder Zeit und in jeder Form geltend gemacht werden (vgl. BAGE 29, 392, 395 [BAG 28.11.1977 - 1 ABR 36/76] = AP Nr. 6 zu § 19 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

    Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist indessen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, daß auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. statt vieler: BAGE 29, 392 [BAG 28.11.1977 - 1 ABR 36/76] = AP Nr. 6 zu § 19 BetrVG 1972 sowie BAG Urteil vom 27. April 1976 - 1 AZR 482/75 - AP Nr. 4 zu § 19 BetrVG 1972, jeweils m. w. N.).

  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat - Einreichung eines

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 79/87
    In beiden Fällen wird nämlich entschieden, ob das zwischen dem Arbeitgeber und dem gewählten Betriebsrat bestehende betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis Bestand hat oder nicht (vgl. BAGE 48, 96 = AP Nr. 27 zu § 76 BetrVG 1952; BAGE 53, 385, aaO, m. w. N.).
  • BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 25/85

    Betriebsrat als Beteiligter im Verfahren über die Anfechtung der Wahl zur

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 79/87
    Werden im Beschlußverfahren Personen oder Stellen, die nach materiellem Recht Beteiligte des Verfahrens sind, vom Gericht nicht beteiligt, so liegt darin ein Verfahrensfehler (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 25/85 - AP Nr. 1 zu § 63 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77

    Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 79/87
    Eine vor dem Landesarbeitsgericht unterbliebene Hinzuziehung eines Beteiligten ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz vom Bundesarbeitsgericht jedenfalls auf eine ordnungsgemäße Rüge hin zu berücksichtigen (vgl. BAGE 31, 58 [BAG 15.08.1978 - 6 ABR 56/77] = AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 79/87
    Hierfür spricht indessen dann nichts, wenn der bislang nicht Beteiligte keinen weiteren Sachvortrag ankündigt (vgl. BAGE 27, 33 [BAG 19.02.1975 - 1 ABR 55/73] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972; BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; siehe auch Grunsky, aaO, § 83 Rz 20).
  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64

    Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 79/87
    Nach Ablauf der Frist kann die Wahl nicht mehr wirksam angefochten werden, es erlischt das Anfechtungsrecht (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 16, 1, 8 [BAG 28.04.1964 - 1 ABR 1/64] = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG, zu B 3 b der Gründe).
  • BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 55/73

    Leitende Angestellte: Bildung von Sprecherausschüssen

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 79/87
    Hierfür spricht indessen dann nichts, wenn der bislang nicht Beteiligte keinen weiteren Sachvortrag ankündigt (vgl. BAGE 27, 33 [BAG 19.02.1975 - 1 ABR 55/73] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972; BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; siehe auch Grunsky, aaO, § 83 Rz 20).
  • BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 1/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verbot der Zurückverweisung nach § 96 ArbGG;

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 79/87
    Werden im Beschlußverfahren Personen oder Stellen, die nach materiellem Recht Beteiligte des Verfahrens sind, vom Gericht nicht beteiligt, so liegt darin ein Verfahrensfehler (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 25/85 - AP Nr. 1 zu § 63 BetrVG 1972).
  • LAG Sachsen, 01.04.2003 - 5 TaBV 13/02

    Bestellung eines Wahlvorstandes zur Durchführung einer Betriebsratswahl;

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Beteiligter in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, wer von der zu erwartenden Entscheidung in seinem betriebsverfassungsrechtlichen Recht oder Rechtsverhältnis unmittelbar betroffen oder berührt wird (vgl. BAG, Beschlüsse vom 19.09.1985 - 6 ABR 4/85 - AP Nr. 12 zu § 19 BetrVG 1972; vom 04.12.1986 -6 ABR 48/85 - AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972; vom 14.09.1988 - 7 ABR 79/87 - n. v.).

    Bei mehreren Verstößen gegen das Wahlverfahren ist daher eine Gesamtwürdigung der einzelnen Verstöße vorzunehmen, wobei der gesamte in Betracht kommende Verfahrensstoff zu berücksichtigen ist (vgl. BAG, Urteil vom 27.04.1976 - 1 AZR 482/75 -, a. a. O. und Beschluss vom 14.09.1988 - 7 ABR 79/87 - n. v.).

  • ArbG Stuttgart, 16.11.2010 - 7 BV 172/10

    Wirksamkeit einer durchgeführten Betriebsratswahl wegen bereits geöffnet auf dem

    Dies ist weder bei Verstößen gegen die Anwesenheitspflicht des Wahlvorstandes nach § 12 Abs. 2 WO 2001, noch bei Außerachtlassung der Versiegelungspflicht nach § 12 Abs. 5 WO 2001, noch bei Nichteinhaltung der Verfahrensvorschriften bei schriftlicher Stimmabgabe der Fall ( BAG vom 14.09.1988, 7 ABR 79/87 Ziffer B. II. 3. b. der Gründe- [...]).

    Hierzu zählen grundsätzlich die zwingenden Regelungen über die Durchführung einer Wahl (so genannte Muss-Vorschriften; vgl. BAG, Beschluss vom 14.09.1988 AZ: 7 ABR 79/87 zu B III 1 der Gründe = Rn. 16 -juris).

    Die Anordnung, dass Wahlurnen zu versiegeln sind, wenn sich die Stimmauszählung nicht unmittelbar an den Wahlvorgang anschließt, ist erfolgt, um sicherzustellen, dass der Inhalt einer Wahlurne gesichert bleibt und er so einer äußerlich spurenlosem Manipulation nicht ausgesetzt wird ( BAG Beschluss vom 14.9.1988 AZ: 7 ABR 79/87 -juris).

  • LAG Hamm, 20.05.2005 - 10 TaBV 94/04

    Anfechtung einer Betriebsratswahl Wahlbeeinflussung durch den Wahlvorstand

    Denn damit wird entschieden, ob das zwischen ihm und dem gewählten Betriebsrat bestehende betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis aufgelöst wird oder nicht (BAG, Beschluss vom 12.02.1985 - AP BetrVG § 76 Nr. 27; BAG, Beschluss vom 04.12.1986 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 13; BAG, Beschluss vom 14.09.1988 - 7 ABR 79/87 - n.v.; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 22. Aufl., § 19 Rz. 52; DKK/Schneider, BetrVG, 9. Aufl., § 19 Rz. 25; Kreutz, GK-BetrVG, 7. Aufl., § 19 Rz. 97; ErfK/Eisemann, 5. Aufl., § 19 BetrVG Rz. 14 und § 83 ArbGG Rz. 7; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 83 Rz. 41 m.w.N.).
  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 12/88

    Aktiengesellschaft: Arbeitnehmervertretung - Nachwahl von Aufsichtsratmitgliedern

    Darin liegt ein Verfahrensfehler, der nur dadurch hat geheilt werden können, daß der Senat die Beteiligung in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch vor der Anhörung und Entscheidung nachgeholt hat (vgl. Beschlüsse vom 14. September 1988 - 7 ABR 79/87 - zu B I 1 der Gründe, nicht veröffentlicht, und vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zu B I der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06

    Anfechtung; Betriebsratswahl; Briefwahl; Freiumschlag; Stimmzettel

    Bei der persönlichen Stimmabgabe trägt der Gesetzgeber der vergleichbaren Gefahr der Manipulation mit Stimmzetteln dadurch Rechnung, dass während des Wahlvorgangs die Wahlurne den Anforderungen des § 12 Abs. 1 S. 2 WO gerecht und unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 5 WO nach Abschluss der Stimmabgabe versiegelt werden muss (vgl. BAG, Beschluss vom 14.09.1988 - 7 ABR 79/87; LAG Brandenburg, a.a.O.; LAG Köln LAGE BetrVG 1972 § 19 Nr. 5; Fitting, a.a.O., § 12 WO Rdnr. 14; GK-BetrVG/Kreutz, a.a.O., § 12 WO Rdnr. 7).
  • LAG Hamm, 27.06.2003 - 10 TaBV 22/03

    Anfechtung einer Betriebsratswahl, ordnungsgemäße Antragsschrift,

    Denn damit wird entschieden, ob das zwischen ihm und dem gewählten Betriebsrat bestehende betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis aufgelöst wird oder nicht (BAG, Beschluss vom 12.02.1985 - AP Nr. 27 zu § 76 BetrVG; BAG, Beschluss vom 04.12.1986 - AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 14.09.1988 - 7 ABR 79/87 - n.v.; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, BetrVG, 21. Aufl., § 19 Rz. 52; Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 8. Aufl., § 19 Rz. 25; Kreutz, GK-BetrVG, 7. Aufl., § 19 Rz. 97; Eisemann, ErfK, 3. Aufl., § 19 BetrVG Rz. 14 und § 83 ArbGG Rz. 7 und 9; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl., § 83 Rz. 28 und 41 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 87/06

    Anfechtung; Betriebsratswahl; Briefwahl; Freiumschlag; Stimmzettel

    Bei der persönlichen Stimmabgabe trägt der Gesetzgeber der vergleichbaren Gefahr der Manipulation mit Stimmzetteln dadurch Rechnung, dass während des Wahlvorgangs die Wahlurne den Anforderungen des § 12 Abs. 1 S. 2 WO gerecht und unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 5 WO nach Abschluss der Stimmabgabe versiegelt werden muss (vgl. BAG, Beschluss vom 14.09.1988 - 7 ABR 79/87; LAG Brandenburg, a.a.O.; LAG Köln LAGE BetrVG 1972 § 19 Nr. 5; Fitting, a.a.O., § 12 WO Rdnr. 14; GK-BetrVG/Kreutz, a.a.O., § 12 WO Rdnr. 7).
  • LAG Bremen, 09.03.1999 - 1 TaBV 14/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl bei Fälschung von abgegebenen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 18.06.2003 - 10 TaBV 15/03

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Anfechtung von Personalratswahlen;

    Damit wird nämlich entschieden, ob das zwischen ihm und dem gewählten Betriebsrat bestehende betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis aufgelöst wird oder nicht (BAG, Beschluss vom 12.02.1985 - AP Nr. 27 zu § 76 BetrVG; BAG, Beschluss vom 04.12.1986 - AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 14.09.1988 - 7 ABR 79/87 - n.v.; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, BetrVG, 21. Aufl., § 19 Rz. 52; Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 8. Aufl., § 19 Rz. 25; Kreutz, GK-BetrVG, 7. Aufl., § 19 Rz. 97; Eisemann, ErfK, 3. Aufl., § 19 BetrVG Rz. 14 und § 83 ArbGG Rz. 7 und 9; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl., § 83 Rz. 28 und 41 m.w.N.).
  • KAGH, 02.03.2007 - K 1/06

    Feststellung der Nichtigkeit der MAV-Wahl

    Dabei ist ein grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche gesetzliche Wahlregeln erforderlich, der aus der Sicht eines mit dem Betriebsinterna Vertrauten ins Auge springt (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 28.11.1977 - Az.: 1 ABR 36/76 - Beschluss vom 14.09.1988 - Az.: 7 ABR 79/87 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht