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   BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11   

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https://dejure.org/2013,15556
BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11 (https://dejure.org/2013,15556)
BAG, Entscheidung vom 24.04.2013 - 7 ABR 82/11 (https://dejure.org/2013,15556)
BAG, Entscheidung vom 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 (https://dejure.org/2013,15556)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

  • openjur.de

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds; Ausschluss von Beschlussfassung bei interner Stellenbesetzung wegen Interessenkollision; eigene Betroffenheit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds - Ausschluss von Beschlussfassung bei interner Stellenbesetzung wegen Interessenkollision - eigene Betroffenheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 1 S 2 BetrVG, § 99 Abs 3 S 2 BetrVG
    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds - Ausschluss von Beschlussfassung bei interner Stellenbesetzung wegen Interessenkollision - eigene Betroffenheit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Betriebsratsmitglied darf über Versetzung eines Mitbewerbers mitbestimmen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Betriebsratsmitglied darf über Versetzung eines Mitbewerbers mitbestimmen

  • Betriebs-Berater

    Bewerbung - Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

  • rewis.io

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds - Ausschluss von Beschlussfassung bei interner Stellenbesetzung wegen Interessenkollision - eigene Betroffenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds wegen eigener Betroffenheit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bei nur mittelbarer eigener Betroffenheit ist ein Betriebsratsmitglied nicht an der Beschlussfassung gehindert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds - Interessenkollision bei interner Stellenbesetzung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ein nur mittelbar betroffenes Betriebsratsmitglied ist nicht an einer Beschlussfassung gehindert

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds wegen eigener Betroffenheit

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsmitglied kann bei Interessenkollision verhindert sein

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat ist trotz Stellenkonkurrenz teilnahmeberechtigt

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds wegen eigener Betroffenheit: Unwirksamkeit der Zustimmungsverweigerung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 55
  • NZA 2013, 857
  • BB 2013, 1779
  • DB 2013, 1794
  • JR 2015, 498
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11
    Wird für ein zeitweilig verhindertes Betriebsratsmitglied ein vorhandenes Ersatzmitglied nicht geladen, ist der Betriebsrat an einer wirksamen Beschlussfassung gehindert (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 2 a der Gründe mwN, BAGE 92, 162) .

    Vielmehr kann ein Betriebsratsmitglied auch aus rechtlichen Gründen zeitweilig an der Wahrnehmung seines Amts verhindert sein (vgl. BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 92, 162; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22) .

    Wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden hat, ist ein Betriebsratsmitglied grundsätzlich von seiner Organtätigkeit ausgeschlossen bei Maßnahmen und Regelungen, die es individuell und unmittelbar betreffen (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 der Gründe, aaO; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22) .

  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08

    Eingruppierung - Zustimmungsersuchen - Interessenkollision eines

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11
    Vielmehr kann ein Betriebsratsmitglied auch aus rechtlichen Gründen zeitweilig an der Wahrnehmung seines Amts verhindert sein (vgl. BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 92, 162; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22) .

    Wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden hat, ist ein Betriebsratsmitglied grundsätzlich von seiner Organtätigkeit ausgeschlossen bei Maßnahmen und Regelungen, die es individuell und unmittelbar betreffen (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 der Gründe, aaO; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22) .

    Der Umstand, dass ein Betriebsratsmitglied zu einer Gruppe von Mitbewerbern gehört, aus welcher der Arbeitgeber eine andere Person ausgewählt hat, genügt dagegen regelmäßig nicht, um das Betriebsratsmitglied als von seiner Amtsausübung ausgeschlossen anzusehen (vgl. auch für den Fall der Umgruppierung BAG 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 24 ff.) .

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11
    Sie ist dann nicht darauf angewiesen, die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung von Herrn S gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG gerichtlich ersetzen zu lassen (vgl. BAG 28. Januar 1986 - 1 ABR 10/84 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 51, 42) .
  • BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 42/11

    Postpersonalrechtsgesetz - Versetzung - Beamte

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11
    Sie genügte auch der an eine beachtliche Zustimmungsverweigerung zu stellenden Begründungspflicht (vgl. dazu etwa BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 50 mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 TaBV 4/11

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds von der Beschlussfassung bei interner

    Auszug aus BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2011 - 3 TaBV 4/11 - aufgehoben.
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    dd) Es kann dahinstehen, ob die nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG vorgeschriebene Mitteilung der Tagesordnung auch dem Zweck dient, einem Betriebsratsmitglied die Prüfung zu ermöglichen, ob er bei einem bestimmten Tagesordnungspunkt möglicherweise wegen Selbstbetroffenheit verhindert ist (vgl. dazu zuletzt BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 15 mwN) und dies dem Betriebsratsvorsitzenden rechtzeitig mitzuteilen.
  • LAG Hamm, 08.12.2017 - 13 TaBV 72/17

    Unwirksame Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung von

    a) Allgemein liegt die zeitweilige Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes immer dann vor, wenn es aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist, die anstehenden Amtsgeschäfte wahrzunehmen ( z.B. BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 82/11 - AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 11).
  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 2/13

    Ladung zu einer Betriebsratssitzung - Rechtsfolgen der unterbliebenen Mitteilung

    cc) Es kann dahinstehen, ob die nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG vorgeschriebene Mitteilung der Tagesordnung auch dem Zweck dient, einem Betriebsratsmitglied die Prüfung zu ermöglichen, ob er bei einem bestimmten Tagesordnungspunkt möglicherweise wegen Selbstbetroffenheit verhindert ist (vgl. dazu zuletzt BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 15 mwN) und dies dem Betriebsratsvorsitzenden rechtzeitig mitzuteilen.
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Vielmehr kann ein Betriebsratsmitglied auch aus rechtlichen Gründen zeitweilig an der Wahrnehmung seines Amts verhindert sein (vgl. BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 15; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 92, 162) .

    Um eine solche "rechtliche Verhinderung" handelt es sich bei Maßnahmen und Regelungen, die das Betriebsratsmitglied individuell und unmittelbar betreffen (vgl. BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - aaO; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - aaO; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 der Gründe, aaO) .

    Wird für ein - und sei es aus rechtlichen Gründen - zeitweilig verhindertes Betriebsratsmitglied ein vorhandenes Ersatzmitglied nicht geladen, ist der Betriebsrat nach der Rechtsprechung des Senats an einer wirksamen Beschlussfassung gehindert (vgl. zuletzt BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 14 mwN) .

    (bb) Es kann offenbleiben, ob uneingeschränkt an der im Beschluss des Senats vom 24. April 2013 (- 7 ABR 82/11 -) zum Ausdruck kommenden Beurteilung festzuhalten ist, wonach die Mitwirkung eines rechtlich verhinderten Betriebsratsmitglieds - stets - zur Unwirksamkeit des unter seiner Beteiligung gefassten Betriebsratsbeschlusses führt.

    (aaa) Ein Betriebsratsmitglied ist grundsätzlich von seiner Organtätigkeit ausgeschlossen bei Maßnahmen und Regelungen, die es individuell und unmittelbar betreffen (BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 15; 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 22; 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 92, 162) .

    Hiervon ist in den Fällen der individuellen und unmittelbaren Betroffenheit des Betriebsratsmitglieds auszugehen (BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - aaO) .

    Für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG bedeutet dies, dass von einer unmittelbaren und individuellen Betroffenheit des Betriebsratsmitglieds regelmäßig nur dann gesprochen werden kann, wenn das Betriebsratsmitglied gerade die Person ist, auf die sich ein Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers unmittelbar richtet (vgl. BAG 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 16) .

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 401/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Das betroffene - einzige - Betriebsratsmitglied kann wegen rechtlicher Verhinderung iSv. § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG aufgrund seiner Selbstbetroffenheit (vgl. dazu BAG 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 29; 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - Rn. 15, BAGE 145, 55) nicht beteiligt werden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - 21 TaBV 843/13

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - widersprüchliches Verhalten -

    Hiervon ist in den Fällen der individuellen und unmittelbaren Betroffenheit des Betriebsratsmitglieds auszugehen (BAG vom 24.04.2013 - 7 ABR 82/11 -, NZA 2013, 857 Rz. 15 zitiert nach juris).

    Für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG bedeutet dies, dass von einer unmittelbaren und individuellen Betroffenheit des Betriebsratsmitglieds regelmäßig nur dann gesprochen werden kann, wenn das Betriebsratsmitglied gerade die Person ist, auf die sich das Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers unmittelbar richtet (BAG vom 24.04.2013 - 7 ABR 82/11 -, a. a. O. Rz. 16 zitiert nach juris).

  • BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14

    Abstrakter Feststellungsantrag; Zulässigkeit; Erledigung; Zeitpunkt; letzte

    Dies sei dann der Fall, wenn das Betriebsratsmitglied gerade die Person sei, auf die sich das Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers unmittelbar richte (BAG, Beschluss vom 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - BAGE 145, 55 ).
  • LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei abgelehnter Bewerbung eines

    (b) Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in der Entscheidung vom 20. Oktober 2011 (- 3 TaBV 4/11 -, Rechtsbeschwerde beim BAG anhängig unter 7 ABR 82/11) angenommen, dass bei mehreren internen Bewerbern auf eine zu besetzende Stelle der Betriebsrat bei der Prüfung, ob eine mögliche Benachteiligung von Mitbewerbern im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG gegeben sein könnte, stets deren Interessen und Ansprüche denen des vom Arbeitgeber ausgewählten Bewerbers gegenüber zu stellen hat; eine Mitwirkung des mit anderen Bewerbern um die Stelle konkurrierenden Betriebsratsmitglieds an dieser Entscheidung sei deshalb auch dann ausgeschlossen, wenn das Zustimmungsbegehren den vom Arbeitgeber ausgewählten Konkurrenten betrifft, das Betriebsratsmitglied sei hier Richter in eigener Sache.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - 62 PV 5.13

    Auswahlverfahren; Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit;

    Ist ein Personalratsmitglied Bewerber in einem Auswahlverfahren, kann seine Mitwirkung an dem auswahlbezogenen Personalratsbeschluss zu dessen Unwirksamkeit führen, auch wenn die Dienstellenleitung einen anderen Bewerber vorschlägt und die persönlichen Chancen des Personalratsmitglieds wegen mehrerer besserer Bewerber gering sind (abweichend vom BAG, Beschluss vom 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - zum BetrVG).(Rn.27) (Rn.29).

    Abweichend von den genannten Maßstäben geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, dass der Arbeitgeber sich in jedem Fall auf die Unwirksamkeit des Betriebsratsbeschlusses berufen darf, wenn das Gremium in fehlerhafter Zusammensetzung entschieden hat (Beschluss vom 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - juris Rn. 20 f.; Beschluss vom 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - juris Rn. 12 f.).

    Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 -veranlasst den Senat nicht dazu, die entsprechende Anwendung des § 44 VwVfG aufzugeben.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2015 - 62 PV 12.14

    Rechte der Personalvertretung eines Jobcenters bei Bestenausleseentscheidungen

    Jedenfalls sei ein derartiger Mangel nicht offensichtlich, da auch das Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 24. April 2013 - 7 ABR 82/11 - eine andere Auffassung vertreten habe.
  • ArbG Köln, 24.01.2023 - 4 BV 246/21
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 TaBV 2/16

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - betrieblicher Grund -

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2022 - 3 TaBV 47/21

    Einigungsstelle; Zeitpunkt der Begründung eines Restmandats bei

  • ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BV 132/20

    Zustimmungsersetzung bei Einstellung - nicht mitbestimmte Auswahl-Richtlinie

  • VG Berlin, 01.04.2014 - 71 K 23.13

    Personalvertretungsrecht - Beteiligung eines Mitbewerbers um eine

  • LAG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 TaBV 4/11
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