Rechtsprechung
   BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,506
BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87 (https://dejure.org/1988,506)
BAG, Entscheidung vom 14.09.1988 - 7 ABR 93/87 (https://dejure.org/1988,506)
BAG, Entscheidung vom 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 (https://dejure.org/1988,506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 59, 328
  • NZA 1989, 360
  • BB 1989, 496
  • BB 1989, 74
  • DB 1989, 50
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.11.1959 - VII P 18.58

    Überprüfung der Gültigkeit der Wahl eines Personalrats - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87
    Vielmehr ist ein Verstoß gegen die zwingende Vorschrift zur Berücksichtigung der Gruppen bei der Bildung und tatsächlichen Zusammensetzung des Wahlvorstandes nach § 16 Abs. 1 Satz 5 BetrVG, wenn er nicht berichtigt worden ist, nicht derart gelagert, daß hierdurch schlechthin das Wahlergebnis objektiv weder geändert noch beeinflußt werden konnte (vgl. BAGE 1, 317, 319 = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG für den Fall der Bestellung eines Wahlvorstandes durch einen nicht mehr im Amt befindlichen Betriebsrat; BVerwGE 9, 357, 360 = AP Nr. 1 zu § 6 WahlO z. PersVG sowie BAGE 27, 163, 166 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz, zu II 4 der Gründe, für Fälle nicht ordnungsgemäßer Zusammensetzung des Wahlvorstandes; siehe auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 19 Rz 14; Dietz/Richardi, aaO, § 19 Rz 19).
  • BAG, 02.03.1955 - 1 ABR 19/54

    Betriebsverfassungsrecht: Nichtigkeit der Wahl des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87
    Vielmehr ist ein Verstoß gegen die zwingende Vorschrift zur Berücksichtigung der Gruppen bei der Bildung und tatsächlichen Zusammensetzung des Wahlvorstandes nach § 16 Abs. 1 Satz 5 BetrVG, wenn er nicht berichtigt worden ist, nicht derart gelagert, daß hierdurch schlechthin das Wahlergebnis objektiv weder geändert noch beeinflußt werden konnte (vgl. BAGE 1, 317, 319 = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG für den Fall der Bestellung eines Wahlvorstandes durch einen nicht mehr im Amt befindlichen Betriebsrat; BVerwGE 9, 357, 360 = AP Nr. 1 zu § 6 WahlO z. PersVG sowie BAGE 27, 163, 166 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz, zu II 4 der Gründe, für Fälle nicht ordnungsgemäßer Zusammensetzung des Wahlvorstandes; siehe auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 19 Rz 14; Dietz/Richardi, aaO, § 19 Rz 19).
  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87
    Vielmehr ist ein Verstoß gegen die zwingende Vorschrift zur Berücksichtigung der Gruppen bei der Bildung und tatsächlichen Zusammensetzung des Wahlvorstandes nach § 16 Abs. 1 Satz 5 BetrVG, wenn er nicht berichtigt worden ist, nicht derart gelagert, daß hierdurch schlechthin das Wahlergebnis objektiv weder geändert noch beeinflußt werden konnte (vgl. BAGE 1, 317, 319 = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG für den Fall der Bestellung eines Wahlvorstandes durch einen nicht mehr im Amt befindlichen Betriebsrat; BVerwGE 9, 357, 360 = AP Nr. 1 zu § 6 WahlO z. PersVG sowie BAGE 27, 163, 166 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz, zu II 4 der Gründe, für Fälle nicht ordnungsgemäßer Zusammensetzung des Wahlvorstandes; siehe auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 19 Rz 14; Dietz/Richardi, aaO, § 19 Rz 19).
  • BAG, 11.04.1958 - 1 ABR 4/57

    Gruppenwahl - Betriebsratsmitglieder - Ersatzmänner - Betriebsrat - Ungerade Zahl

    Auszug aus BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87
    Vielmehr ist ein Verstoß gegen die zwingende Vorschrift zur Berücksichtigung der Gruppen bei der Bildung und tatsächlichen Zusammensetzung des Wahlvorstandes nach § 16 Abs. 1 Satz 5 BetrVG, wenn er nicht berichtigt worden ist, nicht derart gelagert, daß hierdurch schlechthin das Wahlergebnis objektiv weder geändert noch beeinflußt werden konnte (vgl. BAGE 1, 317, 319 = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG für den Fall der Bestellung eines Wahlvorstandes durch einen nicht mehr im Amt befindlichen Betriebsrat; BVerwGE 9, 357, 360 = AP Nr. 1 zu § 6 WahlO z. PersVG sowie BAGE 27, 163, 166 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz, zu II 4 der Gründe, für Fälle nicht ordnungsgemäßer Zusammensetzung des Wahlvorstandes; siehe auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 19 Rz 14; Dietz/Richardi, aaO, § 19 Rz 19).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04

    Betriebsratswahl - Information ausländischer Mitarbeiter

    a) Grundsätzlich zählen zwar nur zwingende Bestimmungen zu den wesentlichen Vorschriften über das Wahlverfahren iSd. § 19 Abs. 1 BetrVG (BAG 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 16 Nr. 6, zu B III 1 der Gründe; vgl. auch 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 1 der Gründe).

    Das ist der Fall, wenn sie elementare Grundprinzipien der Betriebsratswahl enthalten (Fitting aaO § 19 Rn. 10; ErfK/Eisemann aaO § 19 BetrVG Rn. 2) oder tragende Grundsätze des Betriebsverfassungsrechts berühren (DKK/Schneider aaO § 19 Rn. 3; vgl. hierzu auch BAG 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - aaO, zu B III 3 der Gründe) und deshalb von ihrer Zwecksetzung her als wesentlich iSv. § 19 Abs. 1 BetrVG einzustufen sind.

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne Verstoß gegen wesentliche Vorschriften unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (vgl. BAG 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 -BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1, zu B IV 2 der Gründe).

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1 ; 2. März 1955 - 1 ABR 19/54 - BAGE 1, 317 = AP BetrVG § 18 Nr. 1) läßt die Mißachtung des Bestellungsrechts des Betriebsrats nicht darauf schließen, daß die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz BetrVG vorliegen und damit für das Wahlergebnis ohne Bedeutung gewesen sein konnten.

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (vgl. BAG 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - BAGE 59, 328 = AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 16 Nr. 6, zu B IV 2 der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 39, zu B IV 6 a der Gründe; 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 - BAGE 96, 326 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 40, zu B II 8 a der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht