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   BAG, 17.06.2009 - 7 ABR 96/07   

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https://dejure.org/2009,11240
BAG, 17.06.2009 - 7 ABR 96/07 (https://dejure.org/2009,11240)
BAG, Entscheidung vom 17.06.2009 - 7 ABR 96/07 (https://dejure.org/2009,11240)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 7 ABR 96/07 (https://dejure.org/2009,11240)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Antragsbefugnis einer Gruppenvertretung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • Judicialis

    ArbGG § 81 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis einer Gruppenvertretung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hessen, 30.08.2007 - 9 TaBV 246/06

    Unwirksamkeit des § 36 des Tarifvertrags Personalvertretung für das Bordpersonal

    Auszug aus BAG, 17.06.2009 - 7 ABR 96/07
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. August 2007 - 9 TaBV 246/06 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst:.
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

    Auszug aus BAG, 17.06.2009 - 7 ABR 96/07
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als gänzlich aussichtslos erscheint (BAG 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 36, BAGE 121, 212 = AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 54 Nr. 3; 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - Rn. 22, BAGE 119, 279 = AP BetrVG 1972 § 2 Nr. 5 = EzA GG Art. 9 Nr. 89).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 17.06.2009 - 7 ABR 96/07
    Dies ist den Gerichten verwehrt (BAG 27. Januar 2004 - 1 ABR 5/03 - zu B III der Gründe mwN, BAGE 109, 227 = AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 56 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 6).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04

    Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren -

    Auszug aus BAG, 17.06.2009 - 7 ABR 96/07
    Bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses können jedoch ebenso wie abstrakte Rechtsfragen nicht Gegenstand eines Feststellungsantrags sein (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 63/04 - Rn. 19 mwN, AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61).
  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus BAG, 17.06.2009 - 7 ABR 96/07
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als gänzlich aussichtslos erscheint (BAG 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 36, BAGE 121, 212 = AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 54 Nr. 3; 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - Rn. 22, BAGE 119, 279 = AP BetrVG 1972 § 2 Nr. 5 = EzA GG Art. 9 Nr. 89).
  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (vgl. BAG 5. März 2013 - 1 ABR 75/11 - Rn. 17; 21. August 2012 - 3 ABR 20/10 - Rn. 26 mwN; 17. Juni 2009 - 7 ABR 96/07 - Rn. 9) .
  • BAG, 18.01.2017 - 7 ABR 60/15

    Freizustellende Betriebsratsmitglieder - Leiharbeitnehmer

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 15; 5. März 2013 - 1 ABR 75/11 - Rn. 17; 21. August 2012 - 3 ABR 20/10 - Rn. 26 mwN; 17. Juni 2009 - 7 ABR 96/07 - Rn. 9) .
  • BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 75/11

    Betriebsrat - Antragsbefugnis - Normenkontrolle

    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 17. Juni 2009 - 7 ABR 96/07 - Rn. 9) .
  • LAG Baden-Württemberg, 13.02.2014 - 3 TaBV 7/13

    Begünstigung wegen Betriebsratstätigkeit - Antragsbefugnis

    Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 5. März 2013 - 1 ABR 75/11 - EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 20 = DB 2013, 1423; 17. Juni 2009 - 7 ABR 96/07 - juris; 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - BAGE 121, 212; 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - BAGE 119, 279).
  • ArbG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 3 BV 591/15

    Arbeitsrecht; Betriebsverfassung

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vorneherein aussichtslos erscheint (BAG, 17.06.2009 - 7 ABR 96/07), er zum Beispiel das Bestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen ihm und einem der Beteiligten geltend macht und die betreffende Rechtsposition immerhin möglich erscheint (vgl. BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05).Vorliegend ist die betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition Mitglied des Wirtschaftsausschusses bezüglich der Beteiligten zu 3) Lind 4) zwischen den Beteiligten streitig.
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