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   OLG Nürnberg, 16.03.2022 - 7 AR 165/22   

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https://dejure.org/2022,10304
OLG Nürnberg, 16.03.2022 - 7 AR 165/22 (https://dejure.org/2022,10304)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.03.2022 - 7 AR 165/22 (https://dejure.org/2022,10304)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. März 2022 - 7 AR 165/22 (https://dejure.org/2022,10304)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Familiensache, Auslegung, Befangenheit, Ermessen, Gerichtsstandsbestimmung, FamFG, Verfahren, Ablehnungsgesuch, Familie, Zusammenarbeit, Stellungnahme, Bestimmung, Besorgnis, Schriftsatz, Besorgnis der Befangenheit, Ermessen des Gerichts, Gelegenheit zur Stellungnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 46 Abs. 2
    Selbstablehnungen von Richtern; Einreichung eines Scheidungsantrags des Ehemanns einer Richterin bei deren Planstellengericht; Verhinderung sämtlicher Richterinnen und Richter eines Gerichts an der Ausübung des Richteramtes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann begründet ein Kollegialverhältnis die Besorgnis der Befangenheit?

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn sämtliche Richter eines Amtsgerichts befangen sind...

Papierfundstellen

  • FGPrax 2022, 192
  • FamRZ 2022, 1215
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21

    Richterablehnung in einer Betreuungssache: Zuständiges Gericht bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.03.2022 - 7 AR 165/22
    Gemäß § 113 Abs. 1 FamFG, § 45 Abs. 3 ZPO ist das Oberlandesgericht Nürnberg zur Entscheidung über die Selbstanzeigen nach § 113 Abs. 1 FamFG, § 48 ZPO als das im Rechtsmittelzug in der Hauptsache nächsthöhere Gericht (BGH NJW-RR 2022, 284) zuständig, da das Amtsgericht T, weil sich sämtliche für die Entscheidung in Betracht kommende Richter selbst abgelehnt haben, beschlussunfähig geworden ist.

    Etwas anderes gilt jedoch innerhalb eines kleinen Gerichts wie es das Amtsgericht T ist, da bei einem kleinen Gericht eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit zwischen allen Richtern des Gerichts naheliegt (BGH NJW-RR 2022, 284; BGH NJW 1957, 1400; Zöller-Vollkommer aaO § 42 Rn 12a m.w.N.; Wieczorek/Schütze-Niemann, ZPO, 3. Aufl., § 42 Rn 16).

  • OLG Brandenburg, 26.03.2020 - 1 AR 57/19

    Geschäftsführer einer Prozesspartei ist Handelsrichter: Gesamte Kammer befangen!

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.03.2022 - 7 AR 165/22
    bestimmt, da dieses das nächstgelegene Amtsgericht und damit für die Beteiligten gut erreichbar ist (vgl. Brandenburgisches OLG NJW-RR 2020, 635).
  • BGH, 04.07.1957 - IV ARZ 5/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.03.2022 - 7 AR 165/22
    Etwas anderes gilt jedoch innerhalb eines kleinen Gerichts wie es das Amtsgericht T ist, da bei einem kleinen Gericht eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit zwischen allen Richtern des Gerichts naheliegt (BGH NJW-RR 2022, 284; BGH NJW 1957, 1400; Zöller-Vollkommer aaO § 42 Rn 12a m.w.N.; Wieczorek/Schütze-Niemann, ZPO, 3. Aufl., § 42 Rn 16).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.03.2022 - 7 AR 165/22
    Dabei kann das Oberlandesgericht über alle Selbstanzeigen gleichzeitig entscheiden, da dies im vorliegenden Fall sachangemessen ist, um eine weitere Verzögerung des Verfahrens zu verhindern, und sich die Fallkonstellationen zumindest teilweise gleichen (BGHZ 226, 350).
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