Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 24.06.2004 - 7 AR 4/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuständigkeit für die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung eines Vollstreckungsbescheides; Zuständigkeitsverteilung zwischen dem erstinzanzlichen und einem Gericht höherer Instanz
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Verfahrenspraxis - Wer muss die vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids erteilen?
Verfahrensgang
- AG Schwerin, 05.04.2004 - 10 C 1300/97
- AG Stuttgart, 28.04.2004 - 95 - 0188072 - 0
- OLG Stuttgart, 24.06.2004 - 7 AR 4/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 26.11.1993 - 4 SmA 35/93
Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel für einen Vollstreckungsbescheid; Örtliche …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.2004 - 7 AR 4/04
Daraus ergibt sich aber, dass lediglich für die Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel das "fiktive" Prozessgericht zuständig ist, welches für eine Entscheidung des Streitfalles zuständig gewesen wäre, während es im übrigen bei der allgemein geregelten Zuständigkeitsbestimmung des § 724 Abs. 2 ZPO verbleibt (vgl. BGH NJW 1983, 3141, 3142; LG Stuttgart, Rpfleger 2000, 537, 538; Hintzen, Anm. zu OLG Koblenz, Rpfleger 1994, 307, 308). - LG Stuttgart, 06.06.2000 - 2 T 211/00
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.2004 - 7 AR 4/04
Daraus ergibt sich aber, dass lediglich für die Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel das "fiktive" Prozessgericht zuständig ist, welches für eine Entscheidung des Streitfalles zuständig gewesen wäre, während es im übrigen bei der allgemein geregelten Zuständigkeitsbestimmung des § 724 Abs. 2 ZPO verbleibt (vgl. BGH NJW 1983, 3141, 3142; LG Stuttgart, Rpfleger 2000, 537, 538; Hintzen, Anm. zu OLG Koblenz, Rpfleger 1994, 307, 308).
- BGH, 13.06.2006 - X ARZ 85/06
Zuständigkeit für die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung des …
Damit würde es von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 24. Juni 2004 (OLGR Stuttgart 2005, 23 f.) abweichen, wonach für die Erteilung der zweiten vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids nicht das Prozessgericht, sondern das Mahngericht zuständig ist, welches den Vollstreckungsbescheid erlassen hat.