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   BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,176
BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03 (https://dejure.org/2004,176)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 (https://dejure.org/2004,176)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 (https://dejure.org/2004,176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; § 124a Abs. 4 Satz 4
    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende Begründungselemente; Ergebnis; Richtigkeit aus anderen Gründen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; § 124a Abs. 4 Satz 4
    Berufungszulassung; Ergebnis; Richtigkeit aus anderen Gründen; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende Begründungselemente

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 § 124a Abs. 4 Satz 4
    Keine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel bei offensichtlicher Richtigkeit des Urteils aus anderen Gründen - Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende Begründungselemente; Ergebnis; Richtigkeit aus anderen Gründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils; Nichterfüllung von steuerlichen Erklärungspflichten und Zahlungspflichten als Versagungsgrund einer Gewerbeausübungserlaubnis; Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 542
  • DVBl 2003, 838
  • DVBl 2004, 838
  • DVBl 2004, 883
 
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Wird zitiert von ... (3138)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
    Angriffe sind jedoch nur gegen die konkreten entscheidungstragenden Gründe des angefochtenen Urteils erforderlich (vgl. auch Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 ).
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Zuvor ist jedoch nach dieser Rechtsprechung rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, S. 542 ; VGH München, Beschluss vom 26. März 2003 - 8 ZB 02.2918 -, NVwZ 2004, S. 629; vgl. aus der Literatur etwa Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., 2005, § 123 Rn. 7 a; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl., 2004, § 124 Rn. 15 b; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 2004, § 124 Rn. 26 o).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2020 - 11 LA 104/19

    Rechtswidrigkeit der unverschlüsselten Übersendung eines Bescheids zur Anordnung

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 542, juris, Rn. 7 ff.).

    Demgegenüber reicht es nicht aus, wenn Zweifel lediglich an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen des Urteils bestehen, das Urteil aber im Ergebnis richtig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, a.a.O., juris, Rn. 9 ff.).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Es widerspricht jedoch sowohl dem Sinn und Zweck des dem Berufungsverfahren vorgeschalteten Zulassungsverfahrens als auch der Systematik der in § 124 Abs. 2 VwGO geregelten Zulassungsgründe und kann den Zugang zur Berufung in sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Weise einschränken, wenn das Berufungsgericht auf andere entscheidungstragende Gründe abstellt als das Verwaltungsgericht, die nicht ohne Weiteres auf der Hand liegen und deren Heranziehung deshalb über den mit Blick auf den eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens von ihm vernünftigerweise zu leistenden Prüfungsumfang hinausgeht (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, S. 542 ).
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