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   BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16   

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https://dejure.org/2017,24904
BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16 (https://dejure.org/2017,24904)
BAG, Entscheidung vom 15.06.2017 - 7 AZB 56/16 (https://dejure.org/2017,24904)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 2017 - 7 AZB 56/16 (https://dejure.org/2017,24904)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - kirchlicher Arbeitgeber - Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - kirchlicher Arbeitgeber - Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17a Abs 3 S 2 GVG, § 17a Abs 3 S 1 GVG, § 2a Abs 1 Nr 3a ArbGG, § 94 SGB 9, § 95 SGB 9
    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - kirchlicher Arbeitgeber - Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter

  • IWW

    §§ 71, ... 72, 81, 83, 84 SGB IX, § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG, §§ 94, 95 SGB IX, § 95 SGB IX, Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 3 WRV, § 2a ArbGG, § 80 Abs. 3, § 48 Abs. 1 ArbGG, § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG, Art. 101 Abs. 1 GG, § 17a Abs. 3 GVG, § 2a Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 ArbGG, § 577 Abs. 5 ZPO, § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG, § 17a Abs. 3 Satz 1 GVG, §§ 17 bis 17b GVG, Art. 137 WRV, § 17a Abs. 5 GVG, 95, 139 SGB IX, § 17a GVG, § 2a Abs. 2 ArbGG, § 94 SGB IX, § 139 SGB IX

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - kirchlicher Arbeitgeber - Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter

  • Wolters Kluwer

    Rechtswegrüge und Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges; Zuständigkeit der staatlichen Gerichtsbarkeit über die Zulässigkeit des Rechtswegs auch bei Streit mit kirchlichem Arbeitgeber; Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Streit zwischen staatlichen ...

  • bag-urteil.com

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - kirchlicher Arbeitgeber - Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter

  • rewis.io

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - kirchlicher Arbeitgeber - Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Schwerbehindertenvertretung - Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen; kirchlicher Arbeitgeber; Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter

  • rechtsportal.de

    Rechtswegrüge und Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - kirchlicher Arbeitgeber - Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - kirchlicher Arbeitgeber - Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1059
  • NZA 2017, 1140
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16
    Die Bestimmungen des § 48 Abs. 1 ArbGG iVm. §§ 17 bis 17b GVG regeln nur das Verhältnis der verschiedenen staatlichen (fachgerichtlichen) Rechtswege untereinander, nicht dagegen das Verhältnis der staatlichen Gerichtsbarkeit zu den von einer Kirche im Rahmen ihrer Selbstbestimmung (Art. 140 GG, Art. 137 WRV) errichteten Kirchengerichten (BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 24, BAGE 148, 97; vgl. zu § 17a Abs. 5 GVG: BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 22; BVerwG 28. April 1994 - 2 C 23.92 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 95, 379) .

    Wären für den Rechtsstreit - wie der Arbeitgeber meint - allein kirchliche Gerichte zuständig, führte dies zur Unzulässigkeit der Sachanträge, weil diesen das Rechtsschutzbedürfnis zur Anrufung staatlicher Gerichte fehlte (vgl. BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 15, 21, BAGE 148, 97; BGH 28. März 2003 - V ZR 261/02 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 154, 306) .

    Das SGB IX sieht - jedenfalls ausdrücklich - eine Schwerbehindertenvertretung für Einrichtungen kirchlicher Arbeitgeber nicht vor (vgl. BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 14, BAGE 148, 97) .

    Dazu ist auch zu unterstellen, dass die Sachanträge auf staatliches Recht und damit auf § 95 SGB IX gestützt werden, denn die staatlichen Gerichte sind nur dann zur Entscheidung berufen, wenn es um die Anwendung staatlichen Rechts geht (vgl. BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 18, BAGE 148, 97) .

  • BAG, 11.11.2003 - 7 AZB 40/03

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung in einer Dienststelle;

    Auszug aus BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb der Privatwirtschaft oder in einer Dienststelle, für die Personalvertretungsrecht gilt, gebildet wurde (BAG 11. November 2003 - 7 AZB 40/03 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BGH, 28.03.2003 - V ZR 261/02

    Rechtsweg für Ansprüche eines Geistlichen der Heilsarmee aus dem

    Auszug aus BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16
    Wären für den Rechtsstreit - wie der Arbeitgeber meint - allein kirchliche Gerichte zuständig, führte dies zur Unzulässigkeit der Sachanträge, weil diesen das Rechtsschutzbedürfnis zur Anrufung staatlicher Gerichte fehlte (vgl. BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 15, 21, BAGE 148, 97; BGH 28. März 2003 - V ZR 261/02 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 154, 306) .
  • BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07

    Rechtsbehelf vor Entscheidungszustellung - formelle Rechtskraft

    Auszug aus BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16
    Dieses setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch die anzufechtende Entscheidung beschwert ist (vgl. BAG 17. Februar 2016 - 5 AZN 981/15 - Rn. 3, BAGE 154, 116; 28. Februar 2008 - 3 AZB 56/07 - Rn. 18 mwN) .
  • BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 23.92

    Bestehen versorgungsrechtlicher Ansprüche (Waisengeld) - Erfordernis des

    Auszug aus BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16
    Die Bestimmungen des § 48 Abs. 1 ArbGG iVm. §§ 17 bis 17b GVG regeln nur das Verhältnis der verschiedenen staatlichen (fachgerichtlichen) Rechtswege untereinander, nicht dagegen das Verhältnis der staatlichen Gerichtsbarkeit zu den von einer Kirche im Rahmen ihrer Selbstbestimmung (Art. 140 GG, Art. 137 WRV) errichteten Kirchengerichten (BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 24, BAGE 148, 97; vgl. zu § 17a Abs. 5 GVG: BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 22; BVerwG 28. April 1994 - 2 C 23.92 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 95, 379) .
  • BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Verfahrensart

    Auszug aus BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16
    Diese kollektiv-rechtlichen Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretungen hat der Gesetzgeber durch § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG hinsichtlich des Rechtswegs und der Verfahrensart betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten gleichgestellt und für Streitigkeiten hierüber die ausschließliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren angeordnet (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 9, BAGE 134, 51) .
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Auszug aus BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16
    Die Bestimmungen des § 48 Abs. 1 ArbGG iVm. §§ 17 bis 17b GVG regeln nur das Verhältnis der verschiedenen staatlichen (fachgerichtlichen) Rechtswege untereinander, nicht dagegen das Verhältnis der staatlichen Gerichtsbarkeit zu den von einer Kirche im Rahmen ihrer Selbstbestimmung (Art. 140 GG, Art. 137 WRV) errichteten Kirchengerichten (BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 24, BAGE 148, 97; vgl. zu § 17a Abs. 5 GVG: BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 22; BVerwG 28. April 1994 - 2 C 23.92 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 95, 379) .
  • OLG Hamburg, 13.09.2011 - 3 W 50/11

    Anwendung des Kartellrechts auf das Handeln einer öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16
    Dadurch kann der Arbeitgeber - auf Grundlage seiner Argumentation - in seinem verfahrensgrundrechtlichen Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 GG) verletzt sein (vgl. Hans. OLG 13. September 2011 - 3 W 50/11 - Rn. 18) .
  • BAG, 22.03.2012 - 7 AZB 51/11

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit der Wahl zur

    Auszug aus BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG zudem stets entsprechend anwendbar, wenn um Normen im Schwerbehindertenvertretungsrecht gestritten wird, die kollektiven Charakter haben (BAG 22. März 2012 - 7 AZB 51/11 - Rn. 5) .
  • BAG, 17.02.2016 - 5 AZN 981/15

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwer

    Auszug aus BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16
    Dieses setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch die anzufechtende Entscheidung beschwert ist (vgl. BAG 17. Februar 2016 - 5 AZN 981/15 - Rn. 3, BAGE 154, 116; 28. Februar 2008 - 3 AZB 56/07 - Rn. 18 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2016 - 22 Ta 1515/16
  • BAG, 12.06.2018 - 9 AZB 9/18

    Bestimmung der zulässigen Verfahrensart - Arbeitsentgelt von

    Dieses liegt vor, wenn der Rechtsbeschwerdeführer durch die anzufechtende Entscheidung beschwert ist (BAG 15. Juni 2017 - 7 AZB 56/16 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der

    Diese kollektivrechtlichen Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretungen hat der Gesetzgeber durch § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG hinsichtlich des Rechtswegs und der Verfahrensart betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten gleichgestellt und für Streitigkeiten hierüber die ausschließliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren angeordnet (BAG 15. Juni 2017 - 7 AZB 56/16 - Rn. 20; 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 9, BAGE 134, 51) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2017 - 5 TaBV 9/17

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Mobiltelefon

    Deshalb erscheint eine entsprechende Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 ArbGG auf Angelegenheiten nach § 96 Abs. 8 Satz 1 SGB IX geboten (BAG, Beschluss vom 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 11, juris = NJW 2010, 1769; vgl. BAG, Beschluss vom 15.06.2017 - 7 AZB 56/16 - Rn. 20, juris = NZA 2017, 1140).
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