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   BAG, 09.12.1980 - 7 AZN 374/80   

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https://dejure.org/1980,586
BAG, 09.12.1980 - 7 AZN 374/80 (https://dejure.org/1980,586)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1980 - 7 AZN 374/80 (https://dejure.org/1980,586)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 (https://dejure.org/1980,586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG (1979) § 72a, § 72 Abs. 2 Nr. 2
    Schlüssige Darlegung einer Divergenz im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtsverfahren - Divergenz - Doppelte Begründung - Divergenzfähige Entscheidung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1687
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 09.12.1980 - 7 AZN 374/80
    Ferner ist darzulegen, dass jedenfalls das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden Rechtssatz beruht (vgl. dazu im Einzelnen den Beschluss des Senats vom 15. Oktober 1979 - 7 AZN 9/79 -, AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979; zum alten Recht: BAG, AP Nr. 24 und Nr. 31 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

    Ferner ist darzulegen, daß jedenfalls das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden Rechtssatz beruht (BAG Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 27.10.1998 - 9 AZN 575/98

    Divergenzbeschwerde - mehrfache Begründung

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann in solchen Fällen nur dann Erfolg haben, wenn der Beschwerdeführer darlegt, daß sowohl die Haupt- als auch die Hilfsbegründung des anzufechtenden Berufungsurteils eine Divergenz enthalten (Fortführung von BAG Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz, unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 1995 - 1 BvR 568/93 - AP Nr. 31 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).

    In der Begründung ist entsprechend den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72 a ArbGG; Senatsbeschluß vom 27. Juli 1998 - 9 AZN 433/98 - n.v.) der nach Ansicht des Beschwerdeführers im anzufechtenden Urteil aufgestellte fallübergreifende und von einer divergenzfähigen Entscheidung abweichende Rechtssatz aufgezeigt sowie dargelegt, daß die Abweichung für das anzufechtende Urteil tragend sein soll.

    Enthält das anzufechtende Berufungsurteil eine doppelte Begründung und weicht nur eine seiner Begründungen von einer divergenzfähigen Entscheidung ab, so fehlt es an einer erheblichen Divergenz i.S.v. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG (vgl. BAG Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP, aaO; Senatsbeschluß vom 11. August 1998 - 9 AZN 314/98 - n.v.).

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 14 Sa 190/21

    Elektronisches Dokument; Einbettung von Schriftarten

    Im Rahmen einer zugelassenen Revision dürfte die Entscheidung der Kammer durch das Revisionsgericht nicht bestätigt werden können, ohne dass zu der divergierenden Rechtsauffassung seitens des Revisionsgerichts Stellung genommen werden müsste (vgl. BAG 15. Oktober 2012 - 5 AZN 1958/12; BAG 23.07.1996 - 1 ABN 18/96; BAG 09.12.1980 - 7 AZN 374/80; ErfK/Koch § 72 ArbGG Rn. 9; Treber/Klug in: H/W/K § 72 ArbGG Rn. 20).
  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 18/96

    Beschwerde der Nichtzulassung der Revision - Divergenz bei Doppelbegründung

    Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen nicht vor (im Anschluß an BAG Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz).

    Im Fall einer derartigen Doppelbegründung ist die Rechtsbeschwerde wegen Divergenz nur dann zuzulassen, wenn jede der beiden Begründungen einen Rechtssatz enthält, der von einem Rechtssatz eines divergenzfähigen Gerichts abweicht (BAG Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz).

  • BAG, 10.03.1999 - 4 AZN 857/98

    Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung

    Denn dann könnte sich das Bundesarbeitsgericht jedenfalls im Fall der Zurückweisung des Rechtsmittels darauf beschränken, die nicht zum Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde gewordene tragende Begründung zu bestätigen, ohne zur anderen Stellung zu nehmen (vgl. BAG Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).

    2.1.4 Dem steht nicht entgegen, daß das Bundesarbeitsgericht in Fällen der Doppelbegründung der anzufechtenden Entscheidung bei der Divergenzbeschwerde verschiedentlich formuliert hat, die Revision oder die Rechtsbeschwerde sei nur zuzulassen, wenn jede der beiden Begründungen einen Rechtssatz enthalte, der von einem solchen in einer divergenzfähigen Entscheidung abweiche (Beschluß vom 23. Juli 1996 - 1 ABN 18/96 - AP Nr. 33 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP, aaO; Senatsbeschluß vom 15. März 1989 - 4 AZN 54/89 - n.v.).

  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZN 281/04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Dazu hat der Beschwerdeführer im Einzelnen darzulegen, welche divergierenden abstrakten, also fallübergreifenden Rechtssätze das anzufechtende wie das herangezogene Urteil aufgestellt haben und dass jedenfalls das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden Rechtssatz beruht (st. Rspr. des BAG seit 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 23).
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZN 227/98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Das kann nur dann der Fall sein, wenn das Berufungsgericht einen divergierenden Rechtssatz aufgestellt hat (BAG Beschlüsse vom 12. De-zember 1979 - 3 AZN 126/79 -, vom 16. Juli 1980 - 5 AZN 9/80 -, vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 1, 2 und 3 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZN 576/95

    Verspätete Urteilsabsetzung und Nichtzulassungsbeschwerde

    Ferner ist darzulegen, daß jedenfalls das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden Rechtssatz beruht (BAG Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz, m.w.N.).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZN 737/97

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Grundsatz und Divergenz

    Der Beschwerdeführer muß dazu im einzelnen darlegen, welche divergierenden abstrakten, also fallübergreifenden Rechtssätze das anzufechtende wie das angezogene Urteil aufgestellt haben und daß jedenfalls das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden Rechtssatz beruht (BAG Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89

    Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - mehrere Alternativbegründungen des

    Bei einer Grundsatzbeschwerde sind die gleichen Anforderungen zu stellen, die an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz gestellt werden, wenn das angefochtene Urteil zwei oder mehrere selbständig tragende Begründungen enthält (BAG Beschluß vom 16. Juli 1980 - 5 AZN 9/80 - AP Nr. 2 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz; Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 08.08.1997 - 4 AZN 369/97

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

  • BVerwG, 04.09.1992 - 6 PB 9.92

    Rechtsmittel

  • BAG, 15.03.1989 - 4 AZN 54/89

    Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - Divergenz - grundsätzliche Bedeutung

  • BAG, 13.06.1984 - 2 AZN 260/84
  • BAG, 28.02.1984 - 7 AZN 24/84
  • BAG, 17.01.1984 - 2 AZN 479/83
  • BAG, 17.04.1984 - 4 AZN 186/84
  • BAG, 25.11.1998 - 10 AZN 591/98

    Abweichung eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts i.R.d.

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