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   BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 1031/78   

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BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 1031/78 (https://dejure.org/1980,3876)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1980 - 7 AZR 1031/78 (https://dejure.org/1980,3876)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1980 - 7 AZR 1031/78 (https://dejure.org/1980,3876)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05

    Schwerbehinderte; Kündigung

    Bei einer derartigen Kenntnis bestehe jedenfalls bei einer unwesentlichen Überschreitung der Monatsfrist kein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitgebers darauf, dass der Arbeitnehmer nicht Schwerbehinderter iSd. § 12 SchwbG (hier: § 85 SGB IX aF) sei und es daher zu einer Kündigung keiner Zustimmung der Hauptfürsorgestelle (hier: des Integrationsamts) bedürfe (BAG 16. Dezember 1980 - 7 AZR 1031/78 -).
  • LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 1049/08

    Schwerbehinderung

    Deshalb sind je nach den Umständen des Einzelfalles geringfügige Überschreitungen dieser Frist denkbar/unschädlich (vgl. BAG, U. v. 16.01.1985, 7 AZR 373/83, AP Nr. 14 zu § 12 SchwbG; zuletzt U. v. 12.01.2006, 2 AZR 539/05 aaO - II. 3. c/Rz. 18 der Gründe, m. w. N. - siehe näher auch BAG, U. v. 05.12.1980, 7 AZR 931/78; U. v. 16.12.1980, 7 AZR 1031/78; U. v. 17.09.1981, 2 AZR 369/79 - letztere drei Entscheidungen sind unveröffentlicht und jeweils dokumentiert in juris - siehe näher auch APS-Vossen, 3. Aufl. 2007, § 85 SGB IX Rz. 17 m. w. N.).

    Im Unterschied zu Fallgestaltungen, in denen der Arbeitgeber keinerlei Kenntnis von irgendwelchen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des zu kündigenden Arbeitnehmers hat, besteht in Fällen wie dem vorliegenden ein geringerer Vertrauensschutz des Arbeitgebers, der es rechtfertigt, geringfügige Durchbrechungen/Überschreitungen der Regelfrist um wenige - hier lediglich drei - Kalendertage als unschädlich für den Erhalt des besonderen Kündigungsschutzes nach § 85 SGB IX zu erachten (siehe auch BAG, U. v. 05.12.1980, 7 AZR 931/78, aaO - II. aE der Gründe - U. v. 16.12.1980, 7 AZR 1031/78, aaO; U. v. 12.01.2006, 2 AZR 539/05, aaO).

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 373/83

    Schwerbehinderter; Regelfrist zur Unterrichtung des Arbeitgebers

    Sind dem Arbeitgeber dagegen solche Umstände nicht bekannt, so darf er mit dem Ablauf der Regelfrist grundsätzlich darauf vertrauen, daß die Rechtswirksamkeit der Kündigung jedenfalls nicht mehr durch eine Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers in Zweifel gezogen werden kann (Senatsurteil vom 16. Dezember 1980 - 7 AZR 1031/78 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 369/79

    Materielle Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes

    nicht mehr durch eine Schwerbehinderteneigenschaft in Zvi/eifel gezogen wird, von deren Feststellung bzw. beantragter Feststellung der Arbeitgeber nichts weiß (Urteil des Siebten Senats vom 16.12.1980 - 7 AZR 1031/78 - [unveröffentlicht]).
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