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   BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77   

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BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77 (https://dejure.org/1979,921)
BAG, Entscheidung vom 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77 (https://dejure.org/1979,921)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 1979 - 7 AZR 1063/77 (https://dejure.org/1979,921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leitender Angestellter - Mitteilung des Arbeitgebers - Betriebsrat - Beabsichtigte Kündigung - Anhörungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1980, 628
  • DB 1980, 742
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 565/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Information des

    Auszug aus BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77
    Die Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Be t r i ebsr at i s t deshalb im E i n z e l f a l l auszulegen ( v g l . BAG 27, 218 = AP Nr. 1 zu § 105 BetrVG 1972).

    Die Erklärung des Kündigenden gegenüber dem Betriebsrat ist deshalb im Einzelfall aus zulegen (BAG 27, 218 = AP Nr. 1 zu § 105 BetrVG 1972).

  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74

    Arbeitsverhältnis: Druckkündigung, Verfristung, Umdeutung

    Auszug aus BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77
    4. Verneint das Landesarbeitsgericht damit zu Recht das Vorliegen eines zur fristlosen Kündigung ausreichenden Grundes, so rügt die Revision aber zu Recht, daß das Berufungsgericht die Umdeutung der als fristlos erklärten Kündigung in eine ordentliche Kündigung hätte prüfen müssen (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969; BAG AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung).
  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 613/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Anhörung des Betriebsrats,

    Auszug aus BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77
    Es kommt daher nicht allein auf die nach dem Dienstvertrag auszuübende, sondern auch auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit an (BAG AP Nr. 5 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77
    Der Überprüfung unterliegt ferner, ob es dem Kündigenden bei der erforderlichen Interessenabwägung aller vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles unzumutbar war, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Frist für die ordentliche Kündigung fortzusetzen (ständige Rechtsprechung: BAG 2, 214 [216] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 207 [212] = AP Nr. 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263 [265] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77
    Der Überprüfung unterliegt ferner, ob es dem Kündigenden bei der erforderlichen Interessenabwägung aller vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles unzumutbar war, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Frist für die ordentliche Kündigung fortzusetzen (ständige Rechtsprechung: BAG 2, 214 [216] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 207 [212] = AP Nr. 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263 [265] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB).
  • BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77
    4. Verneint das Landesarbeitsgericht damit zu Recht das Vorliegen eines zur fristlosen Kündigung ausreichenden Grundes, so rügt die Revision aber zu Recht, daß das Berufungsgericht die Umdeutung der als fristlos erklärten Kündigung in eine ordentliche Kündigung hätte prüfen müssen (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969; BAG AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung).
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77
    Der Überprüfung unterliegt ferner, ob es dem Kündigenden bei der erforderlichen Interessenabwägung aller vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles unzumutbar war, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Frist für die ordentliche Kündigung fortzusetzen (ständige Rechtsprechung: BAG 2, 214 [216] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 207 [212] = AP Nr. 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263 [265] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 310/00

    Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß eine nach § 626 Abs. 1 BGB unwirksame außerordentliche Kündigung jederzeit in eine mögliche und wirksame ordentliche Kündigung umgedeutet werden kann (BAG 18. September 1975 - 2 AZR 311/74 - BAGE 27, 263; 7. Dezember 1979 - 7 AZR 1063/77 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 42; 13. August 1987 - 2 AZR 599/86 - AP KSchG 1969 § 6 Nr. 3 = EzA BGB § 140 Nr. 12).

    c) Dem entspricht die Rechtsprechung des Fünften (14. August 1974 - 5 AZR 497/73 - AP KSchG 1969 § 13 Nr. 3 = EzA BGB § 615 Nr. 26), Siebten (7. Dezember 1979 - 7 AZR 1063/77 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 42) und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts.

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Materiellrechtlich kommt es gemäß § 140 BGB darauf an, ob die Umdeutung in eine ordentliche Kündigung nach den gegebenen Umständen dem mutmaßlichen Willen der Beklagten entspricht und dieser Wille dem Arbeitnehmer erkennbar geworden ist (BAG Urteile vom 12. August 1976 - 2 AZR 311/75 - AP Nr. 10 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe, sowie vom 7. Dezember 1979 - 7 AZR 1063/77 - AP Nr. 21 aa0, zu 4 der Gründe; KR-Friedrich, 2. Aufl., § 13 KSchG Rz 76).
  • LAG Hamm, 20.02.2020 - 5 Sa 1313/19

    Anhörung des Betriebsrates vor Kündigungen

    Eine ausdrückliche Aufforderung an den Betriebsrat, er möge zu der Kündigungsabsicht Stellung nehmen, ist dann nicht erforderlich, wenn er der Mitteilung des Arbeitgebers entnehmen kann, dass dieser damit den Zweck verfolgt, seiner Anhörungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG zu genügen (BAG 07.12.1979, 7 AZR 1063/77, Rd. 19).

    Es ist der objektive Erklärungswert der Mitteilung festzustellen (BAG 07.12.1979 a.a.O. Rd. 20; HWK/Ricken, 8. Auflage, § 102 BetrVG, Rd. 19).

    In der weiteren von der Beklagten zitierten Entscheidung (BAG, Urteil vom 07.12.1979, 7 AZR 1063/77, juris) ging es um einen leitenden Angestellten, den beide Betriebsparteien als solchen betrachteten, weshalb der Betriebsrat die Mitteilung, dass diesem gekündigt wird, nicht als Beteiligung verstand.

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 520/89

    Ansprüche aus Annahmeverzug - Verjährung

    Das Arbeitsgericht Reutlingen hat den Rechtsstreit durch Beschluß vom 27. Juni 1979 bis zur Entscheidung des Verfahrens 7 AZR 1063/77, in dem über die Kündigungen vom 18. November 1976 zum 31. Dezember 1977 und vom 17. Februar 1977 zum 31. März 1977 (hilfsweise zum 31. Dezember 1978) befunden wurde, gemäß § 148 ZPO ausgesetzt.

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht in jenem Verfahren am 7. Dezember 1979 zu Lasten der Beklagten entschieden hatte, empfahl das Arbeitsgericht am 31. Januar 1980 den Parteien, den Zahlungsrechtsstreit weiterhin ruhen zu lassen, bis die Akten 7 AZR 1063/77 vorlägen.

  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.1989 - 2 Sa 78/88

    Anspruch auf Weihnachtsgeld und Zusatzurlaubsgeld; Bestimmtheit des Klagantrags

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  • ArbG Hagen, 25.06.2019 - 4 Ca 219/19

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch der ordentlichen

    Die erforderliche Anhörung gliedert sich gem. § 102 Abs. 1 und 2 BetrVG in zwei aufeinanderfolgende Verfahrensabschnitte, die nach ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat voneinander abzugrenzen sind (BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77 - Juris; BAG 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 - Juris).

    Eine ausdrückliche Aufforderung an den Betriebsrat, zu der beabsichtigten Kündigung Stellung zu nehmen, ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Betriebsrat der Mitteilung des Arbeitgebers entnehmen kann, dass er damit den Zweck verfolgt, seiner Anhörungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG zu genügen (BAG 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77 - Juris; BAG AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG; BAG AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2008 - 10 TaBV 885/08

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Meinungsäußerungen

    Vielmehr ist die konkrete Willenserklärung des Arbeitgebers auszulegen (BAG, Urteil vom 7.12.1979 - 7 AZR 1063/77 = DB 1980, 742).
  • ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19
    Die erforderliche Anhörung gliedert sich gem. § 102 Abs. 1 und 2 BetrVG in zwei aufeinanderfolgende Verfahrensabschnitte, die nach ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat voneinander abzugrenzen sind (BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77 - Juris; BAG 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 - Juris).

    Eine ausdrückliche Aufforderung an den Betriebsrat, zu der beabsichtigten Kündigung Stellung zu nehmen, ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Betriebsrat der Mitteilung des Arbeitgebers entnehmen kann, dass er damit den Zweck verfolgt, seiner Anhörungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG zu genügen (BAG 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77 - Juris; BAG AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG; BAG AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972).

  • ArbG Hagen, 10.07.2019 - 3 Ca 218/19
    Die erforderliche Anhörung gliedert sich gemäß § 102 Abs. 1 und 2 BetrVG in zwei aufeinanderfolgende Verfahrensabschnitte, die nach ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat voneinander abzugrenzen sind (BAG, Urteil vom 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77 -, juris Rdnr. 19; Urteil vom 26.05.1977 - 2 AZR 135/76 -, juris Rdnr. 26).

    Eine ausdrückliche Aufforderung an den Betriebsrat, zu der beabsichtigten Kündigung Stellung zu nehmen, ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Betriebsrat der Mitteilung des Arbeitgebers entnehmen kann, dass er damit den Zweck verfolgt, seiner Anhörungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG zu genügen (BAG, Urteil vom 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77 - juris, Rdnr. 19; KR/Rinck, 12. Aufl., § 102 BetrVG, Rdnr. 108, 109).

  • LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99

    Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für

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  • LAG Niedersachsen, 14.04.2011 - 16 Sa 560/10

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines ärztlichen Direktors bei

  • BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 44/81

    Ordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

  • LAG Hamm, 11.02.2020 - 7 Sa 1149/19

    Einzelfallentscheidung zur Einleitung des Anhörungsverfahrens gegenüber dem

  • LAG Hamm, 05.11.1998 - 17 Sa 1080/98

    Außerordentliche fristlose Kündigung; Umdeutung in individualrechtlich wirksame

  • ArbG Hagen, 18.07.2019 - 1 Ca 333/19

    Verhandlungen mit dem Betriebsrat über Interessenausgleich sind nicht zugleich

  • ArbG Hagen, 03.07.2019 - 2 Ca 195/19
  • BAG, 22.05.1980 - 2 AZR 619/78
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