Rechtsprechung
   BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 115/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,32065
BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 115/02 (https://dejure.org/2003,32065)
BAG, Entscheidung vom 15.01.2003 - 7 AZR 115/02 (https://dejure.org/2003,32065)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 7 AZR 115/02 (https://dejure.org/2003,32065)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,32065) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlängerung einer Befristung nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge - Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) - Vertragsverlängerung nach Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) - Verhinderung unerwünschter Befristungsketten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 914
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 115/02
    Diesem Regelungszweck entspricht es, die Verlängerungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG auch auf befristete Verträge anzuwenden, die bereits vor dem 1. Januar 2001 auf der Grundlage des BeschFG abgeschlossen wurden und bei denen die zweijährige Höchstbefristungsdauer und die dreimalige Verlängerungsmöglichkeit noch nicht ausgeschöpft waren (vgl. zur Verlängerung sachgrundlos nach dem BeschFG 1985 befristeter Arbeitsverträge nach dem BeschFG 1996 BAG 22. M ärz 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = A P BeschFG 1996 § 1 Nr. 1, zu B i l l a der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - BAGE 95, 186 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2, zu B IV 2 a der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 567/99 - nv., zu 1 der Gründe).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 115/02
    Diesem Regelungszweck entspricht es, die Verlängerungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG auch auf befristete Verträge anzuwenden, die bereits vor dem 1. Januar 2001 auf der Grundlage des BeschFG abgeschlossen wurden und bei denen die zweijährige Höchstbefristungsdauer und die dreimalige Verlängerungsmöglichkeit noch nicht ausgeschöpft waren (vgl. zur Verlängerung sachgrundlos nach dem BeschFG 1985 befristeter Arbeitsverträge nach dem BeschFG 1996 BAG 22. M ärz 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = A P BeschFG 1996 § 1 Nr. 1, zu B i l l a der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - BAGE 95, 186 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2, zu B IV 2 a der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 567/99 - nv., zu 1 der Gründe).
  • BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 567/99

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nach BeschFG 1996

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 115/02
    Diesem Regelungszweck entspricht es, die Verlängerungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG auch auf befristete Verträge anzuwenden, die bereits vor dem 1. Januar 2001 auf der Grundlage des BeschFG abgeschlossen wurden und bei denen die zweijährige Höchstbefristungsdauer und die dreimalige Verlängerungsmöglichkeit noch nicht ausgeschöpft waren (vgl. zur Verlängerung sachgrundlos nach dem BeschFG 1985 befristeter Arbeitsverträge nach dem BeschFG 1996 BAG 22. M ärz 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = A P BeschFG 1996 § 1 Nr. 1, zu B i l l a der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - BAGE 95, 186 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2, zu B IV 2 a der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 567/99 - nv., zu 1 der Gründe).
  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99

    Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 115/02
    Eine Verlängerung setzt voraus, daß sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart wird und nur die Vertragsdauer, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen geändert werden (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = A P BeschFG 1996 § 1 Nr. 4, zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996).
  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 115/02
    Für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts kommt es auf die Rechtslage im Zeitpunkt seines Abschlusses an (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 2 6 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 18, zu B l 4 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 11.01.2002 - 9 Sa 1612/01

    Befristeter Vertrag

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 115/02
    hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 15. Januar 2003 durch den Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts Dörner, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Gräfl und den Richter am Bundesarbeitsgericht Pods sowie die ehrenamtlichen Richter Haeusgen und Herbst für Recht erkannt: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. Januar 2002 - 9 Sa 1612/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.01.1988 - 5 AZR 264/86

    Lohnfortzahlungspflicht im Falle eines ohne sachlichen Grund befristeten

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 115/02
    Für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts kommt es auf die Rechtslage im Zeitpunkt seines Abschlusses an (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 2 6 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 18, zu B l 4 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 23.10.2002 - 12 Sa 1028/02

    Befristungsverbot des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG

    Demgegenüber kann sich der Kläger nicht auf das Befristungsverbot nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG berufen: Das Verbot erfasst nicht die Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen, die - unter Geltung des BeschFG 1996 - im Jahr 2000 abgeschlossen wurden und in das Jahr 2001 hineinreichten (LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2002, LAGE Nr. 2 zu § 14 TzBfG (Revision eingelegt, BAG 7 AZR 115/02), Urteil vom 08.03.2002, EzA-SD, Nr. 11, 8, LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.04.2002, NZA 02, 1037 f. (Revision eingelegt, BAG 7 AZR 346/02), LAG Hamm, Urteil vom 10.06.2002, 19 Sa 202/02 (Revision eingelegt, BAG 7 AZR 476/02), Boewer, TzBfG, § 14 Rz. 259, Meinel/Heyn/Herms, TzBfG, § 14 Rz. 97).
  • LAG Hamm, 10.06.2002 - 19 Sa 202/02

    Befristung, Verlängerungsvertrag

    Dies folgt bereits denknotwendig aus der Konstruktion und Systematik des Gesetzes, weil sonst der Verlängerungsvertrag bereits nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht mehr ohne Sachgrund auch bei einer erstmaligen Beschäftigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber abgeschlossen werden könnte; dem stünde der erste befristet abgeschlossene Arbeitsvertrag im Wege (LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2002 - 9 Sa 1612/01 -, EzA-SD 2002, Nr. 4, 13; Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 AZR 115/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht