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   BAG, 29.05.1985 - 7 AZR 124/83   

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https://dejure.org/1985,1257
BAG, 29.05.1985 - 7 AZR 124/83 (https://dejure.org/1985,1257)
BAG, Entscheidung vom 29.05.1985 - 7 AZR 124/83 (https://dejure.org/1985,1257)
BAG, Entscheidung vom 29. Mai 1985 - 7 AZR 124/83 (https://dejure.org/1985,1257)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erlöschen von Vergütungsansprüchen nach dem Manteltarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer des Spengler-, Sanitärinstallateur- und Kupferschmiedehandwerks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TarVertrG § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1985, 2051
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.10.1982 - 5 AZR 110/82

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 29.05.1985 - 7 AZR 124/83
    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat, nachdem er diese Frage im Urteil vom 23. Januar 1980 - 5 AZR 67/78 - noch ausdrücklich offengelassen hatte, mit Urteil vom 20. Oktober 1982 (- 5 AZR 110/82 - BAG 40, 258 = AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen), das dem Landesarbeitsgericht allerdings noch nicht bekannt sein konnte, entschieden, daß durch eine schriftliche Lohnabrechnung des Arbeitgebers die in ihr ausgewiesenen Lohnforderungen streitlos gestellt werden und deshalb vom Arbeitnehmer nicht noch einmal geltend gemacht werden müssen.
  • BAG, 23.01.1980 - 5 AZR 67/78
    Auszug aus BAG, 29.05.1985 - 7 AZR 124/83
    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat, nachdem er diese Frage im Urteil vom 23. Januar 1980 - 5 AZR 67/78 - noch ausdrücklich offengelassen hatte, mit Urteil vom 20. Oktober 1982 (- 5 AZR 110/82 - BAG 40, 258 = AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen), das dem Landesarbeitsgericht allerdings noch nicht bekannt sein konnte, entschieden, daß durch eine schriftliche Lohnabrechnung des Arbeitgebers die in ihr ausgewiesenen Lohnforderungen streitlos gestellt werden und deshalb vom Arbeitnehmer nicht noch einmal geltend gemacht werden müssen.
  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 859/16

    Pfändbarkeit von Zulagen

    (3) Dem Verfall dieser Ansprüche kann nicht entgegengehalten werden, dass sie durch die Abrechnungen vorbehaltlos ausgewiesen wurden und es eine überflüssige Förmlichkeit wäre, wenn die Klägerin diesen Betrag noch einmal geltend machen müsste (vgl. hierzu BAG 29. Mai 1985 - 7 AZR 124/83 - zu I 2 b der Gründe; 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 - zu II 1 der Gründe, BAGE 73, 54) .
  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Mit der Zuleitung einer vorbehaltlosen Lohnabrechnung ist dieser Zweck der Ausschlussfrist erreicht, ohne dass es einer weiteren Geltendmachung bedarf (BAG 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 - BAGE 73, 54; 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 - BAGE 40, 258; 29. Mai 1985 - 7 AZR 124/83 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 92; 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 67).
  • ArbG Berlin, 12.08.2016 - 28 Ca 6951/16

    Vergütungsrückstände - Abgeltung Erholungsurlaub

    Insoweit kann er nicht damit rechnen, dass seine Arbeitnehmer oder ihre Rechtsnachfolge die Vergütungsansprüche nicht mehr verfolgen wollen"; s. dazu später etwa auch BAG 29.5.1985 - 7 AZR 124/83 - AP § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 92 = DB 1985, 2151 [I.2 b.]; 21.4.1993 - 5 AZR 399/92 - BAGE 73, 54 = AP § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 124 = NZA 1993, 1091 [Leitsatz 1.]: "Hat der Arbeitgeber durch Abrechnung eine Forderung des Arbeitnehmers vorbehaltlos ausgewiesen, so braucht der Arbeitnehmer diese Forderung nicht mehr geltend zu machen, um eine Ausschlussfrist zu wahren (...)".S. dazu schon BAG 8, 8.1979 - 5 AZR 660/77 - AP § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 67 = NJW 1980, 359 [3 b.]: "Ist der Friedensfunktion der tariflichen Ausschlussfristen aber bereits dann Rechnung getragen, wenn der Anspruchsteller innerhalb der Ausschlussfristen möglicherweise streitige Ansprüche geltend macht, so muss dies erst recht dann gelten, wenn der Schuldner von sich aus die Ansprüche klarstellt.

    Insoweit kann er nicht damit rechnen, dass seine Arbeitnehmer oder ihre Rechtsnachfolge die Vergütungsansprüche nicht mehr verfolgen wollen"; s. dazu später etwa auch BAG 29.5.1985 - 7 AZR 124/83 - AP § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 92 = DB 1985, 2151 [I.2 b.]; 21.4.1993 - 5 AZR 399/92 - BAGE 73, 54 = AP § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 124 = NZA 1993, 1091 [Leitsatz 1.]: "Hat der Arbeitgeber durch Abrechnung eine Forderung des Arbeitnehmers vorbehaltlos ausgewiesen, so braucht der Arbeitnehmer diese Forderung nicht mehr geltend zu machen, um eine Ausschlussfrist zu wahren (...)".

    Insoweit kann er nicht damit rechnen, dass seine Arbeitnehmer oder ihre Rechtsnachfolge die Vergütungsansprüche nicht mehr verfolgen wollen"; s. dazu später etwa auch BAG 29.5.1985 - 7 AZR 124/83 - AP § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 92 = DB 1985, 2151 [I.2 b.]; 21.4.1993 - 5 AZR 399/92 - BAGE 73, 54 = AP § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 124 = NZA 1993, 1091 [Leitsatz 1.]: "Hat der Arbeitgeber durch Abrechnung eine Forderung des Arbeitnehmers vorbehaltlos ausgewiesen, so braucht der Arbeitnehmer diese Forderung nicht mehr geltend zu machen, um eine Ausschlussfrist zu wahren (...)".

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