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   BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 126/96   

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BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 126/96 (https://dejure.org/1996,1473)
BAG, Entscheidung vom 06.11.1996 - 7 AZR 126/96 (https://dejure.org/1996,1473)
BAG, Entscheidung vom 06. November 1996 - 7 AZR 126/96 (https://dejure.org/1996,1473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HRG § 57b Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, § 57c
    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichen Mitarbeitern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HRG § 57b Abs. 2 Nr. 1, 2, 3
    Befristung im Hochschuldienst - III. Keine abschließende Regelung der möglichen Befristungsgründe durch § 57b Abs. 2 HRG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 84, 278
  • NZA 1997, 716
  • BB 1997, 686
  • DB 1997, 1139
  • JR 1997, 528
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 342/95

    Befristung nach dem HRG

    Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 126/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei mehreren aufeinander folgenden und vorbehaltlos geschlossenen Arbeitsverträgen nur die Befristung des letzten Vertrags auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu überprüfen (ständige Rechtsprechung BAG Urteil vom 24. Januar 1996 - 7 AZR 342/95 - AP Nr. 7 zu § 57 b HRG).
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 467/79

    Zeitvertrag - Befristung - Forschungsprojekt - WissenschaftlicherMitarbeiter -

    Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 126/96
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß als Aufgaben von begrenzter Dauer auch die zeitlich beschränkte Mitarbeit in einem Forschungsprojekt in Betracht kommt und Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem wissenschaftlichem Mitarbeiter sein kann (BAG Urteil vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - BAGE 36, 235, 239 = AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 3 a der Gründe; ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 620/00

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

    Für eine solche Prognose müssen ausreichend konkrete Anhaltspunkte vorliegen (BAG 3. November 1999 - 7 AZR 846/98 - AP BAT § 2 SR 2 y Nr. 19 = EzA BGB § 620 Nr. 166, zu 3 a und b der Gründe; 15. Januar 1997 - 7 AZR 158/96 - AP HRG § 57 b Nr. 14 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 12, zu II 2 der Gründe; 6. November 1996 - 7 AZR 126/96 - BAGE 84, 278 = AP HRG § 57 c Nr. 11, zu 4 b der Gründe; 11. Dezember 1991 - 7 AZR 170/91 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 145 = EzA BGB § 620 Nr. 111, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 825/98

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichen Mitarbeitern

    Die Befristung nach § 57 b Abs. 2 Nr. 3 2. Alt. HRG setzt voraus, daß der wissenschaftliche Mitarbeiter bereits außerhalb der jeweiligen Hochschule besondere Kenntnisse gesammelt hat, die er während seiner befristeten Beschäftigung an der Hochschule einbringen soll (Bestätigung der Senatsrechtsprechung vom 6. November 1996 - 7 AZR 126/96 - BAGE 84, 278).

    Bei der zweiten Alternative des § 57 b Abs. 2 Nr. 3 HRG setzt der Transfergedanke demgegenüber voraus, daß der Mitarbeiter bereits außerhalb der Hochschule oder in einer anderen Hochschule besondere Kenntnisse oder Erfahrungen gesammelt hat, die er im Rahmen seiner befristeten Beschäftigung in die Forschungsarbeit der Hochschule einbringen kann (BAG 6. November 1996 - 7 AZR 126/96 - BAGE 84, 278, zu 3 a der Gründe).

  • BAG, 22.06.2005 - 7 AZR 499/04

    Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter

    Die nach den allgemeinen Wertungsmaßstäben des Befristungsrechts anerkannten Sachgründe zur Rechtfertigung von Befristungen werden durch die erleichterten Befristungsmöglichkeiten des Hochschulrahmengesetzes nicht verdrängt, sondern ergänzt (BAG 6. November 1996 - 7 AZR 126/96 - BAGE 84, 278 = AP HRG § 57c Nr. 11 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 9, zu 4 a der Gründe).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt die zeitlich begrenzte Mitarbeit an einem Forschungsprojekt einen sachlichen Grund für die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter dar (7. April 2004 - 7 AZR 441/03 - AP TzBfG § 17 Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 10, zu II 2 a aa der Gründe; 24. Oktober 2001 - 7 AZR 620/00 - BAGE 99, 223 = AP HRG § 57c Nr. 9 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 31, zu B I 1 der Gründe; 6. November 1996 - 7 AZR 126/96 - BAGE 84, 278 = AP HRG § 57c Nr. 11 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 9, zu 4 b der Gründe; 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - BAGE 36, 235 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 62 = EzA BGB § 620 Nr. 52, zu 3 a der Gründe).

  • BAG, 04.12.1996 - 7 AZR 205/96

    Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Hochschulrahmengesetz

    Dieser Befristungsgrund setzt voraus, daß der Arbeitnehmer besondere Kenntnisse in der Forschungsarbeit erwerben soll, die einer Tätigkeit außerhalb des bisherigen Arbeitsbereichs dienlich sind (Bestätigung des Senatsurteils vom 6. November 1996 - 7 AZR 126/96 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die grundsätzliche Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird bereits durch § 57b Abs. 2 Nr. 1 HRG erfaßt, so daß für Nr. 3 kein eigenständiger Anwendungsbereich verbliebe, wenn ein allgemeiner Kenntnis- oder Erfahrungszuwachs für die Anwendung des § 57b Abs. 2 Nr. 3 HRG ausreichen würde (Senatsurteil vom 6. November 1996 - 7 AZR 126/96 -, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • LAG Düsseldorf, 29.07.1999 - 5 Sa 670/99

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Demgegenüber setzt der Transfergedanke bei der 2. Alt. des § 57 b Abs. 2 Nr. 3 HRG (Einbringungsvariante) voraus, dass der Mitarbeiter bereits außerhalb der Hochschule oder in einer anderen Hochschule besondere Kenntnisse oder Erfahrungswissen gesammelt hat, die er im Rahmen seiner befristeten Beschäftigung in die Forschungsarbeit der Hochschule einbringen kann (BAG, Urteil vom 06.11.1996 - 7 AZR 126/96 - AP Nr. 11 zu § 57 c HRG; BAG, Urteil vom 04.12.1996 - 7 AZR 205/96 - AP Nr. 12 zu § 57 b HRG).

    Diese Prognose hat der Arbeitgeber darzulegen und deren Grundlagen auszuweisen (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 06.11.1996, a. a. O.; BAG, Urteil vom 30.09.1981 - 7 AZR 467/79 - AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • LAG Hamm, 22.05.1998 - 5 Sa 1432/97

    Vorliegen eines sachlichen Grundes als Rechtfertigung für eine Befristung des

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  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 81/06

    Befristung des Arbeitsvertrags mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter

    Die nach den allgemeinen Wertungsmaßstäben des Befristungsrechts anerkannten Sachgründe zur Rechtfertigung von Befristungen werden durch die erleichterten Befristungsmöglichkeiten des Hochschulrahmengesetzes nicht verdrängt, sondern ergänzt (BAG 6. November 1996 - 7 AZR 126/96 - BAGE 84, 278 = AP HRG § 57c Nr. 11 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 9, zu 4 a der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2018 - 3 Sa 130/17

    Befristung des Arbeitsverhältnisses

    Das ist dann der Fall, wenn inhaltlich gleiche oder ähnliche Projekte ständig durchgeführt werden (BAG 06.11.1996 NZA 1997, 716).
  • BAG, 20.10.1999 - 7 AZR 738/98

    Befristung nach dem HRG; Überschreiten der Höchstbefristungsgrenze

    Dieser auf dem Gedanken des Wissenschaftstransfers beruhende Sachgrund setzt voraus, daß die Tätigkeit den Erwerb besonderer Kenntnisse in der Forschung bezweckt, die der Fort- und Weiterbildung in einem Beruf dienen, der außerhalb der jeweiligen Hochschule bzw. des betreffenden Forschungsbereichs wenigstens aber in einem anderen Forschungs- oder Hochschulbereich ausgeübt werden soll (BAG Urteil vom 6. November 1996 - 7 AZR 126/96 - BAGE 84, 278 = AP Nr. 11 zu § 57 b HRG).
  • BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 859/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Hochschulbereich - mehrere Befristungen

    Insbesondere hat es in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (BAG 6. November 1996 - 7 AZR 126/96 - BAGE 84, 278 [BAG 06.11.1996 - 7 AZR 126/96] und BAG 4. Dezember 1996 - 7 AZR 205/96 - AP HRG § 57 b Nr. 12 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 10) zutreffend angenommen, daß § 57 b Abs. 2 Nr. 3 2. Alt. HRG auch einen Wissenstransfer von einer Universität zur anderen einschließt.
  • LAG Düsseldorf, 18.09.1998 - 9 Sa 739/98

    Zulässige Befristung auf der Grundlage des Hochschulfristenvertragsgesetzes

  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 534/99

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

  • LAG Hamm, 30.04.1999 - 5 Sa 987/98

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Materielle Anforderungen

  • LAG Hamm, 04.05.1998 - 5 Sa 1836/97

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vorübergehender Mehrbedarf und Vertretung;

  • LAG Hamm, 03.11.2000 - 5 Sa 665/00

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vereinbaren einer

  • LAG Hamm, 16.03.2001 - 5 Sa 1549/00

    Befristeter Arbeitsvertrag eines wissenschaftlichen Mitarbeiters einer

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