Rechtsprechung
   BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 126/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3351
BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 126/99 (https://dejure.org/2000,3351)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2000 - 7 AZR 126/99 (https://dejure.org/2000,3351)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 7 AZR 126/99 (https://dejure.org/2000,3351)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    TVK § 42 Abs. 1; ; TVK § 45 Abs. 1; ; TVK § 45 Abs. 4; ; TVK § 45 Abs. 5; ; KSchG § 1; ; BGB § 626

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsunfähigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern vom 1. 7. 1971 (TVK) § 42 Abs. 1, § 45 Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 5; KSchG § 1; BGB § 626
    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit: Wirksame Tarifregelung bei Einräumung eines Wiedereinstellungsanspruchs nach Ablauf der Zeitrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 1
  • NZA 2000, 776
  • BB 2000, 1148
  • DB 2000, 1286
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.12.1998 - 2 Sa 491/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Auslegung von Tarifverträgen; Zuslässigkeit

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 126/99
    Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 2 Sa 491/98 -.

    7 AZR 126/99 2 Sa 491/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Dezember 1998 - 2 Sa 491/98 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 75/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Entzug einer Bewachungserlaubnis

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 126/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind die aufgrund Tarifbindung der Parteien geltenden Tarifbestimmungen über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie - wie vorliegend - den Anforderungen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle genügen (zuletzt BAG 25. August 1999 - 7 AZR 75/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Vielmehr prüfen die Gerichte für Arbeitssachen, ob die Parteien eine rechtlich statthafte Vertragsgestaltung objektiv funktionswidrig zu Lasten des Arbeitnehmers verwendet haben (vgl. BAG 25. August 1999 - 7 AZR 75/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 05.03.1970 - 2 AZR 175/69

    Befristung - Chorsänger

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 126/99
    b) Für die Qualität eines Orchesters kommt es darauf an, daß der Klangkörper eine Besetzung hat, die aus erfahrenen, aufeinander eingespielten Musikern besteht (vgl. BAG 5. März 1970 - 2 AZR 175/69 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 34; KR-Lipke 5. Aufl. § 620 BGB Rn. 196 mwN).
  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 101/97

    Rücknahme des Rentenantrags und auflösende Bedingung

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 126/99
    Vielmehr rechtfertigt erst die Einbindung des Bestandsschutzinteresses des Arbeitnehmers den Auflösungstatbestand ohne Kündigung (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 zu 2 c der Gründe).
  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96

    Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 126/99
    Dieser als Sollvorschrift ausgestaltete Wiedereinstellungsanspruch wird der durch die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle zu gewährleistende Schutzpflicht der Grundrechte (vgl. BAG 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 12 mwN) nur gerecht, wenn der Arbeitgeber sowohl bei einem unkündbaren als auch einem kündbaren Arbeitnehmer nach Ablauf der Zeitrente zur Wiedereinstellung verpflichtet ist, soweit in dem früheren Orchester des Musikers ein Arbeitsplatz für das von ihm gespielte Instrument frei ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 3 Sa 98/19

    Befristung - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts - Regelaltersgrenze -

    Denn selbst wenn § 5 Abs. 3 des Arbeitsvertrags, soweit er in den dort genannten Fällen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Vollendung des 65. Lebensjahres des Arbeitnehmers vorsieht, ganz oder teilweise einer AGB-Kontrolle nicht standhalten und eine solche vorzeitige Beendigung nicht wirksam regeln sollte (vgl. beispielsweise zum Problem, dass nach § 5 Abs. 3 des Arbeitsvertrags auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll: BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 126/99 - BAGE 94, 1; LAG Niedersachsen 11. Dezember 2013 - 2 Sa 206/13 - juris), würde dies die Regelung des § 5 Abs. 3 des Arbeitsvertrags, wonach das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 65. Lebensjahres des Klägers enden soll, unberührt lassen.
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 302/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentengewährung

    cc) Die Tarifvertragsparteien haben die Interessen des Arbeitnehmers auch für den Fall des späteren Erlöschens des Anspruchs auf die VAP-Rente hinreichend berücksichtigt (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 602/95 - AP BAT § 59 Nr. 7 = EzA BAT § 59 Nr. 4, zu B II 3 a der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 126/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 13 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 15, zu 2 c bb der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - AP MTL II § 62 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1, zu B II 1 b bb der Gründe).
  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15

    Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer

    zur Problematik von Wiedereinstellungsansprüchen, die gegenwärtig vor allem im Zusammenhang mit tariflichen oder sonstigen Beendigungsklauseln diskutiert wird, statt vieler etwa BAG 23.2.2000 - 7 AZR 126/99 - BAGE 94, 1 = AP § 1 TVG Tarifverträge: Musiker Nr. 13 = EzA § 620 BGB Bedingung Nr. 15 = NZA 2000, 776 = ZTR 2000, 378 [Leitsatz]: "Die in § 45 Abs. 1 des Tarifvertrages für Musiker in Kulturorchestern vom 1.7.1971 (TVK) geregelte auflösende Bedingung, nach der das Arbeitsverhältnis eines Orchestermusikers aufgrund der Gewährung einer zeitlich begrenzten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit endet, ist mit höherrangigem Recht vereinbar, weil der Arbeitgeber gem. § 45 Abs. 5 TVK den Musiker nach Ablauf der Zeitrente wieder einzustellen hat, soweit für dessen Instrument ein freier Arbeitsplatz im Orchester vorhanden ist".S. zur Problematik von Wiedereinstellungsansprüchen, die gegenwärtig vor allem im Zusammenhang mit tariflichen oder sonstigen Beendigungsklauseln diskutiert wird, statt vieler etwa BAG 23.2.2000 - 7 AZR 126/99 - BAGE 94, 1 = AP § 1 TVG Tarifverträge: Musiker Nr. 13 = EzA § 620 BGB Bedingung Nr. 15 = NZA 2000, 776 = ZTR 2000, 378 [Leitsatz]: "Die in § 45 Abs. 1 des Tarifvertrages für Musiker in Kulturorchestern vom 1.7.1971 (TVK) geregelte auflösende Bedingung, nach der das Arbeitsverhältnis eines Orchestermusikers aufgrund der Gewährung einer zeitlich begrenzten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit endet, ist mit höherrangigem Recht vereinbar, weil der Arbeitgeber gem. § 45 Abs. 5 TVK den Musiker nach Ablauf der Zeitrente wieder einzustellen hat, soweit für dessen Instrument ein freier Arbeitsplatz im Orchester vorhanden ist".

    93) S. zur Problematik von Wiedereinstellungsansprüchen, die gegenwärtig vor allem im Zusammenhang mit tariflichen oder sonstigen Beendigungsklauseln diskutiert wird, statt vieler etwa BAG 23.2.2000 - 7 AZR 126/99 - BAGE 94, 1 = AP § 1 TVG Tarifverträge: Musiker Nr. 13 = EzA § 620 BGB Bedingung Nr. 15 = NZA 2000, 776 = ZTR 2000, 378 [Leitsatz]: "Die in § 45 Abs. 1 des Tarifvertrages für Musiker in Kulturorchestern vom 1.7.1971 (TVK) geregelte auflösende Bedingung, nach der das Arbeitsverhältnis eines Orchestermusikers aufgrund der Gewährung einer zeitlich begrenzten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit endet, ist mit höherrangigem Recht vereinbar, weil der Arbeitgeber gem. § 45 Abs. 5 TVK den Musiker nach Ablauf der Zeitrente wieder einzustellen hat, soweit für dessen Instrument ein freier Arbeitsplatz im Orchester vorhanden ist".

  • LAG Niedersachsen, 11.12.2013 - 2 Sa 206/13

    Wirksame Tarifregelung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Zustellung

    Denn nur auf diese Weise kann dem durch das staatliche Kündigungsrecht gewährleisteten Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers an der wirtschaftlichen Absicherung nach Wegfall des Rentenbezugs überhaupt noch angemessen entsprochen werden (BAG, 23. Februar 2000 - 7 AZR 126/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Ziff. 13).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 13 Sa 108/11

    Bezug einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung als auflösende

    cc) Die Tarifvertragsparteien haben die Interessen des Arbeitnehmers auch für den Fall des späteren Erlöschens des Anspruchs auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung hinreichend berücksichtigt (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 602/95 - AP BAT § 59 Nr. 7 = EzA BAT § 59 Nr. 4, zu B II 3 a der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 126/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 13 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 15, zu 2 c bb der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - AP MTL II § 62 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1, zu B II 1 b bb der Gründe).

    Sollten entgegen der obigen Ausführungen dennoch Bedenken an der konkreten Dauer der Befristung des Wiedereinstellungsanspruchs auf 5 Jahre bestehen, würde sich gegebenenfalls die Frage stellen, ob sich damit allein die Frist von 5 Jahren (unter Aufrechterhaltung der tarifvertraglichen Regelung im Übrigen) als unwirksam erwiese, oder ob sich hier - gegebenenfalls im Rahmen verfassungskonformer Auslegung - die tarifvertragliche Regelung auch im Hinblick auf die Dauer des Wiedereinstellungsanspruchs so verstehen ließe, dass keine rechtlichen Bedenken gegen sie bestünden (zur Möglichkeit der Auslegung einer tarifvertraglichen "Soll-Vorschrift" zur Wiedereinstellung in eine "Ist-Vorschrift" vgl. BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 126/99 - BAGE 94, 1 ff. = AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 13 = NZA 2000, 776 ff.).

  • LAG Nürnberg, 29.04.2003 - 6 Sa 575/02

    Invalidenrente bei befristeter Erwerbsunfähigkeit; Abhängigkeit vom Ausscheiden

    Streitig war dort vielmehr, ob Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag im Falle festgestellter Berufsunfähigkeit (BAG vom 11.10.1995, 7 AZR 119/95, EzA § 620 BGB Bedingung Nr. 11) oder der Inanspruchnahme einer befristeten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente durch den Arbeitnehmer (Urteile vom 11.03.1998, 7 AZR 101/97, EzA § 59 BAT Nr. 5, vom 23.02.2000, 7 AZR 126/99, EzA § 620 BGB Bedingung Nr. 15 und vom 06.12.2000, EzA § 620 BGB Bedingung Nr. 16) die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses festlegen könnten.

    Es kann auch dahinstehen, ob die Beklagte aus Gründen nachwirkender Fürsorgepflicht bei einem Ausscheiden des Klägers verpflichtet sein könnte, ihn im Falle der gesicherten Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit bei Vorhandensein eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes (vgl. zu dieser zusätzlichen Voraussetzung BAG vom 23.02.2000, Az. 7 AZR 126/99, a.a.O.) wieder einzustellen.

  • LAG Nürnberg, 28.03.2006 - 7 Sa 405/05

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Profifußballer - Treuwidrige Berufung auf das

    So hat das BAG die für einen Arbeitnehmer geltende Befristungsregelung, wonach das Arbeitsverhältnis bei Gewährung einer zeitlich begrenzten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit endete, deshalb gebilligt, weil der Arbeitnehmer nach Ablauf der Zeitrente einen Wiedereinstellungsanspruch hatte (Urteil vom 23.02.2000, NZA 00, 776, vgl. auch Dieterich, NZA 00, 862).
  • LAG Nürnberg, 02.04.2003 - 6 Sa 575/02

    Invalidenrente bei befristeter Erwerbsunfähigkeit; Abhängigkeit vom Ausscheiden

    Streitig war dort vielmehr, ob Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag im Falle festgestellter Berufsunfähigkeit (BAG vom 11.10.1995, 7 AZR 119/95, EzA § 620 BGB Bedingung Nr. 11) oder der Inanspruchnahme einer befristeten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente durch den Arbeitnehmer (Urteile vom 11.03.1998, 7 AZR 101/97, EzA § 59 BAT Nr. 5, vom 23.02.2000, 7 AZR 126/99, EzA § 620 BGB Bedingung Nr. 15 und vom 06.12.2000, EzA § 620 BGB Bedingung Nr. 16) die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses festlegen könnten.

    Es kann auch dahinstehen, ob die Beklagte aus Gründen nachwirkender Fürsorgepflicht bei einem Ausscheiden des Klägers verpflichtet sein könnte, ihn im Falle der gesicherten Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit bei Vorhandensein eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes (vgl. zu dieser zusätzlichen Voraussetzung BAG vom 23.02.2000, Az. 7 AZR 126/99, a.a.O.) wieder einzustellen.

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 497/00

    Abfindung bei Ausscheiden wegen Erwerbsunfähigkeit

    d) Gegen die Wirksamkeit einer tariflichen Regelung, nach der das Arbeitsverhältnis bei unbefristeter Gewährung von Erwerbsunfähigkeitsrente endet, bestehen keine Bedenken (zB BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5; 23. Februar 2000 - 7 AZR 126/99 - BAGE 94, 1 = NZA 2000, 776).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht