Rechtsprechung
   BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 159/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1612
BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 159/96 (https://dejure.org/1997,1612)
BAG, Entscheidung vom 14.05.1997 - 7 AZR 159/96 (https://dejure.org/1997,1612)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 (https://dejure.org/1997,1612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvereinbarung zur Beschäftigungssicherung für die Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Pfalz vom 11.3.1994
    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis - II. Keine automatische Begründung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund tariflicher Übernahmeverpflichtung (hier: Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Pfalz)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 367
  • NZA 1998, 50
  • BB 1997, 1540
  • BB 1997, 2280
  • DB 1997, 1137
  • DB 1998, 1669
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

    a) Die Initiativlast für eine Wiedereinstellung liegt - vorbehaltlich einer abweichenden Rückkehrregelung (vgl. BAG 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - zu 1 der Gründe, BAGE 85, 367; 29. September 2005 - 8 AZR 573/04 - Rn. 27)  - beim Arbeitnehmer, also hier beim Kläger.
  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis aufgrund Tarifvertrags zur

    Die Nichterfüllung der Pflicht des Arbeitgebers aus diesem Tarifvertrag, dem Auszubildenden nach erfolgreich bestandener Abschlußprüfung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von sechs Monaten anzubieten, kann den Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichten (im Anschluß an Senatsurteil vom 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis).

    Zu der mit Nr. 3 des vorliegenden TV BS gleichlautenden Nr. 3 der Tarifvereinbarung zur Beschäftigungssicherung für die Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Pfalz vom 11. März 1994 hat der erkennende Senat mit Urteil vom 14. Mai 1997 (- 7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis) entschieden, daß diese Tarifbestimmungen zwar nicht die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ohne entsprechenden Vertrag vorsehen, jedoch den ausbildenden Arbeitgeber verpflichten, dem Auszubildenden nach erfolgreich bestandener Abschlußprüfung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis anzubieten, sofern kein tariflicher Ausnahmetatbestand gegeben ist.

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 573/04

    Schadensersatz wegen Nichtübernahme von Auszubildenden

    Das ergibt die Auslegung der Vorschrift (st. Rspr. seit BAG 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - BAGE 85, 367 = AP BGB § 611 Übernahme ins Arbeitsverhältnis Nr. 2 = EzA TVG § 4 Beschäftigungssicherung Nr. 1, zu 1 der Gründe).

    Solange kein tariflicher Ausnahmetatbestand gegeben ist, hat die Beklagte ihre tarifvertragliche Verpflichtung, den Auszubildenden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung die Übernahme in ein befristetes Arbeitsverhältnis anzubieten, zu erfüllen (vgl. BAG 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - BAGE 85, 367 = AP BGB § 611 Übernahme ins Arbeitsverhältnis Nr. 2 = EzA TVG § 4 Beschäftigungssicherung Nr. 1, zu 1 der Gründe).

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Der Arbeitgeber ist nach Nr. 3 des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung für die Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 10. März 1994 lediglich verpflichtet, dem Auszubildenden die Übernahme in ein sich unmittelbar an die Berufsausbildung anschließendes Arbeitsverhältnis für die Dauer von sechs Monaten anzubieten (im Anschluß an das Senatsurteil vom 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis).

    Zu der mit Nr. 3 des vorliegenden TV BS gleichlautenden Nr. 3 der Tarifvereinbarung zur Beschäftigungssicherung für die Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Pfalz vom 11. März 1994 hat der erkennende Senat mit Urteil vom 14. Mai 1997 (- 7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis) entschieden, daß diese Tarifbestimmungen zwar nicht die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ohne entsprechenden Vertrag vorsehen, jedoch den ausbildenden Arbeitgeber verpflichten, dem Auszubildenden nach erfolgreich bestandener Abschlußprüfung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis anzubieten, sofern kein tariflicher Ausnahmetatbestand gegeben ist.

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 172/15

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

    a) Die Initiativlast für eine Wiedereinstellung liegt - vorbehaltlich einer abweichenden Rückkehrregelung (vgl. BAG 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - zu 1 der Gründe, BAGE 85, 367; 29. September 2005 - 8 AZR 573/04 - Rn. 27)  - beim Arbeitnehmer, also hier beim Kläger.
  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

    a) Die Initiativlast für eine Wiedereinstellung liegt - vorbehaltlich einer abweichenden Rückkehrregelung (vgl. BAG 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - zu 1 der Gründe, BAGE 85, 367; 29. September 2005 - 8 AZR 573/04 - Rn. 27)  - beim Arbeitnehmer, also hier beim Kläger.
  • BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 422/96

    Befristete Übernahme von Auszubildenden

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 14. Mai 1997 - 7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis und vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt) führt § 3 TV BS nicht zu einem automatischen Entstehen eines Arbeitsverhältnisses, sondern verpflichtet den Arbeitgeber lediglich zum Abschluß eines Arbeitsvertrags, sofern nicht ein in den Tarifnormen genannter Ausnahmetatbestand vorliegt.
  • LAG Düsseldorf, 02.07.2003 - 12 Sa 407/03

    Schadensersatz wegen unberechtigter Ablehnung einer nach § 8 TzBfG beantragten

    Es kann dahinstehen, ob sich ein Schadensersatzanspruch aus § 280 BGB a.F. (itzo § 280 Abs. 3 BGB i.V.m. § 283 BGB), § 286 BGB a.F. (§ 280 BGB i.V.m. § 286 BGB), § 325 BGB a.F., aus positiver Forderungsverletzung (§ 280 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 281 BGB) oder einem c.i.c.-ähnlichem gesetzlichen Schuldverhältnis (§ 311 BGB i.V.m. § 280 BGB) ergeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.1989, NJW 1990, 1233 f.; zu § 280 BGB a.F.: BAG, Urteil vom 19.10.2000, 8 AZR 20/00, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers, Urteil vom 18.03.1999, 8 AZR 344/98, ZTR 1999, 516, Urteil vom 25.10.1994, 3 AZR 987/93, ArbuR 2001, 146 ff., Urteil vom 28. August 1987, 7 AZR 249/86, ZTR 1988, 101 f., LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.1998, 3 Sa 2237/97, n.v., vgl. BAG, Urteil vom 18.03.1999, 8 AZR 344/98, ZTR 1999, 516; zu § 286 BGB a.F.: BAG, Urteil vom 12.11.1997, 7 AZR 422/96, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis, Urteil vom 14.12.1999, 3 AZR 713/98, AP Nr. 54 zu § 1 BetrAVG, LAG Berlin, Urteil vom 25.06.1999, 6 Sa 638/99, n.v.; zu §§ 286, 280 BGB a.F.: BAG, Urteil vom 28.06.2000, a.a.O., LAG Hamm, Urteil vom 31.05.1999, 16 Sa 2357/97, n.v.; zu pFV: Hanau, NZA 2001, 1172; zu einem c.i.c-ähnlichem gesetzlichen Schuldverhältnis: BGH, Urteil vom 18.04.1974, NJW 1974, 1903 f., MüKo/Kramer, BGB, 4. Aufl., vor § 145 Rz. 12, Staudinger/Bork (1996), vor §§ 145 ff., Rz. 31; zu § 615 BGB: LAG Bremen, Urteil vom 23.11.2000, LAGE Nr. 5 zu § 15 BErzGG).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.06.2004 - 7 Sa 1321/02

    Übernahme von Auszubildenden

    Der Arbeitgeber ist nach Maßgabe dieser Vorschrift unter Umständen verpflichtet, dem Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis anzubieten, solange kein tariflicher Ausnahmetatbestand gegeben ist (vgl. BAG 14.05.1997 AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis).
  • BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 291/97

    Übernahme einer Ausgebildeten als Teilzeitbeschäftigte nach dem TV zur

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats seit seinem Urteil vom 14. Mai 1997 (7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis) wird nach den insoweit gleichlautenden Bestimmungen der Beschäftigungssicherungstarifverträge in den verschiedenen Bezirken der Metallindustrie bei Beendigung der Ausbildung nicht automatisch ein Arbeitsverhältnis begründet.
  • BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 55/97

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

  • BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 54/97

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

  • BAG, 13.05.1998 - 7 AZR 297/97
  • BAG, 29.04.1998 - 7 AZR 540/97
  • BAG, 29.04.1998 - 7 AZR 125/97
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht