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   BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 182/84   

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BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 182/84 (https://dejure.org/1985,20105)
BAG, Entscheidung vom 08.05.1985 - 7 AZR 182/84 (https://dejure.org/1985,20105)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 1985 - 7 AZR 182/84 (https://dejure.org/1985,20105)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 31.10.1974 - 2 AZR 483/73

    Befristeter Arbeitsvertrag - Kernforschungszentrum der öffentlichen Hand -

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 182/84
    Ihmit wird dem Pormerfordernis der Nr. 2 SR 2 y BAT entsprochen (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1974 - 2 AZR 493/73 - AP Nr. 39 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag zu I 3 der Gründe; BAG 42, 203, 210 f.; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, Komm. zumlundes-Angestelltentarifvertrag, Bd. II, Stand. April 1984, SR- 2 y, Nr. 2 Rz 4 m.w.N.).

    Die Beklagte handelt auch nicht rechtsmißbräuchlich, wenn sie sich auf das Ende der Befristungen beruft und eine Weiterbeschäftigung des Klägers ablehnt (BAG Urteil vom y\. Oktober 1974 - 2 ÄZR 485/73 - AP Nr. 39 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 der Gründe; vgl. auch KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 620 BGB Rz 216 f. m:.w.N ).

    Die tarifliche Regelung schränkt nur das Ermessen der Behörde bei der Auswahl der Bewerber für Dauerarbeitsplätze ein (vgl. Fenn, Anm. zu AP Nr. 39 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag unter 2 b; KR-Hillebrecht, aaO, § 620 BGB Rz 226).

  • BAG, 16.12.1960 - 1 AZR 548/58

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen -

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 182/84
    Die Tatsacheninstanz muß danach ihre Entscheidung aufgrund des gesamten Parteivortrags treffen (BAG Urteil vom 16. Dezember I960 - 1 AZR 5 W 5 8 - BAG 10, 262, 26? = AP Nr. 22 zu § 56 BetrVG).
  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 182/84
    Ihmit wird dem Pormerfordernis der Nr. 2 SR 2 y BAT entsprochen (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1974 - 2 AZR 493/73 - AP Nr. 39 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag zu I 3 der Gründe; BAG 42, 203, 210 f.; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, Komm. zumlundes-Angestelltentarifvertrag, Bd. II, Stand. April 1984, SR- 2 y, Nr. 2 Rz 4 m.w.N.).
  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 147/80

    Befristung bei Arbeitsverhältnissen mit Lehrern

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 182/84
    Maßgebend für die sachliche Rechtfertigung der Befristung und deren Dauer sind allein die Verhältnisse beim Vertragsabschluß und nicht spätere Umstände (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BAG 40, 177 = AP Nr. 70 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 182/84
    Das Landesarbeitsgericht hat bei der Prüfung der Wirksamkeit der Befristungen im Ausgangspunkt die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG GS 10, 65, 70 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C der Gründe; ferner z.B. BAG 4-0, 177; 4-1, 110; 4-2, 205 = AP Nr. 7 0, 72 und 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) zugrunde gelegt.
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 467/79

    Zeitvertrag - Befristung - Forschungsprojekt - WissenschaftlicherMitarbeiter -

    Auszug aus BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 182/84
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung über sehen worden sind (vgl. BAG 36, 235» 237 = AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

    Die tarifliche Regelung schränkt nur (im Rahmen des nach höherrangigem Recht, insbesondere des Art. 33 Abs. 2 GG, Zulässigen) das Ermessen bei der Auswahl der Bewerber für Dauerarbeitsplätze ein (BAG, Urteil vom 8. Mai 1985 - 7 AZR 182/84 - EzBAT SR 2 y BAT Besetzung von Dauerarbeitsplätzen Nr. 4; Urteil vom 27. April 1988 a.a.O.; Fenn, Anm. AP Nr. 39 zu § 620 BGB; Hillebrecht in Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 3. Aufl., § 620 BGB Rn. 226); sie begründet insoweit letztlich auch Darlegungslasten (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, SR 2 y - Zeitangestellte, Aushilfsangestellte, Erl. zu Nr. 1).
  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 529/02

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Diese Bestimmung begründet für den Arbeitgeber kein allgemeines Anstellungsgebot, sondern schränkt nur sein Ermessen bei der Auswahl der Bewerber für Dauerarbeitsplätze ein (BAG 31. Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 39 = EzA BGB § 620 Nr. 25; 8. Mai 1985 - 7 AZR 182/84 - EzBAT SR 2y Besetzung von Dauerarbeitsplätzen Nr. 4; 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - BAGE 58, 183 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 4 = EzA BeschFG § 1 Nr. 4; BVerwG 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 - AP BAT § 2 SR 2y Nr. 13 = EzBAT SR 2y Besetzung von Dauerarbeitsplätzen Nr. 10).
  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 669/84

    Zulässigkeit der Einreichung einer Revisionsbegründung durch Telekopie - Wirksame

    aa) Der Senat hat bereits in zwei nicht veröffentlichten Urteilen Urteilen vom 8. Mai 1985 (7 AZR 182/84 und 7 AZR 183/84), denen ähnlich gelagerte Sachverhalte zugrunde lagen, entschieden, daß die von einem Projektträger nicht zu beeinflussende Unsicherheit über die Durchführung weiterer MBSE-Maßnahmen Befristungen des Arbeitsverhältnisses von Lehrkräften und sozialpädagogischen Betreuern für die Dauer des jeweiligen Kurses sachlich rechtfertigen.
  • BAG, 27.04.1988 - 7 AZR 593/87

    Befristung des Arbeitsvertrags nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

    Diese tarifliche Regelung schränkt nur das Ermessen des Arbeitgebers bei der Auswahl der Bewerber für Dauerarbeitsplätze ein (vgl. das unveröffentlichte Senatsurteil vom 8. Mai 1985 - 7 AZR 182/84 -).
  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 25/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung Arbeitsvertrag - Lehrkraft im

    In dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des Senatsvom 28. Mai 1986 - 7 AZR 581/84 - hat der Senat grundsätzlich unter Anknüpfung an die nicht veröffentlichten Senatsurteilevom 8. Mai 1985 (7 AZR 182/84 und 7 AZR 183/84) entschieden, daß der projektbedingt erhöhte personelle Mehrbedarf wegen der weitgehend durch die Bundesanstalt für Arbeit bestimmten Personalvorgaben sowie wegen der für den einzelnen Maßnahmeträger in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bestehenden Unsicherheit über die Durchführung weiterer MBSE-Maßnahmen einen sachlichen Grund darstellt, die Arbeitsverhältnisse der projektbezogen beschäftigten Arbeitnehmer (z.B. Lehrkräfte oder Sozialpädagogen) für die Dauer des jeweiligen Kursjahres zu befristen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2018 - 6 Sa 439/17

    Sachgrundlose Befristung - vertragliche Abbedingung - Angabe Sachgrund

    Der Anspruch scheitert bereits daran, dass die Vorschrift den früheren Arbeitgeber bei Beendigung eines unter § 30 Abs. 2 TVöD-E fallenden Arbeitsverhältnisses nicht zur Wiedereinstellung eines Angestellten bzw. zur unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet (bereits zum inhaltsgleichen Nr. 1 SR 2 y BAT und Ziff. 4 der zugehörigen Protokollnotiz: BAG 08. Mai 1985 - 7 AZR 182/84 - Rn. 30; 31. Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - Rn. 31; vgl. LAG Köln 14. Juni 2013 - 4 Sa 194/13 - Rn. 33; jeweils zitiert nach juris).

    Der von ihr - zu einem späteren Zeitpunkt - besetzte Zeitarbeitsplatz zählt hierzu nicht (vgl. zum inhaltsgleichen Nr. 1 SR 2 y BAT und Ziff. 4 der zugehörigen Protokollnotiz BAG 08. Mai 1985 - 7 AZR 182/84 - Rn. 32, aaO).

  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 581/84

    Arbeitsverhältnis: Befristung im Rahmen von "Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und

    Der Senat hat bereits in zwei nicht veröffentlichten Urteilen vom 8. Mai 1985 (7 AZR 182/84 und 7 AZR 183/84), denen ähnlich gelagerte Sachverhalte zugrunde lagen, entschieden, daß die von einem Projektträger nicht zu beeinflussende Unsicherheit über die Durchführung weiterer MBSE-Maßnahmen Befristungen des Arbeitsverhältnisses von Lehrkräften und sozialpädagogischen Betreuern für die Dauer des jeweiligen Kurses sachlich rechtfertigen.
  • BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 662/95

    Arbeitsverhältnis: neues befristetes Arbeitsverhältnis bei vorhandener Arbeit

    Die Regelung stellt sowohl ihrem Inhalt nach als auch von ihrer systematischen Stellung her einen Ausnahmetatbestand dar, der eng auszulegen ist, so daß sich eine analoge Anwendung im Falle der Besetzung von nur befristet zur Verfügung stehenden Arbeitsplätzen verbietet (BAG Urteil vom 8. Mai 1985 - 7 AZR 182/84 - EzBAT SR 2y BAT Besetzung von Dauerarbeitsplätzen Nr. 4; BAG Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 AZR 137/85 -, n. v., zu II 3 d der Gründe; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand: Januar 1996, SR 2y BAT Erl. 12 zu Nr. 1).
  • LAG Köln, 14.06.2013 - 4 Sa 194/13

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Dem entsprechend hat das Bundesarbeitsgericht bereits in der Entscheidung vom 08.05.1985 (7 AZR 182/84) entschieden, dass die tarifliche Regelung in Ziff. 4 der Protokollnotiz zu Nr. 1 SR 2y BAT (die inhaltsgleiche Vorgängerregelung der heutigen Regelung in § 30 Abs. 2 S. 2 TVöD bzw. § 33 Abs. 2 S. 2 TV-BA) nur für die Besetzung von Dauerarbeitsplätzen gilt, nicht auch für die "Besetzung von Zeitarbeitsplätzen bzw. Honorarverträgen".
  • BAG, 29.10.1986 - 7 AZR 160/85
    b) Der Senat hat bereits in zwei nicht veröffentlichten Urteilen vom 8. Mai 1985 (7 AZR 182/84 und 7 AZR 183/84) und in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 28. Mai 1986 - 7 AZR 581/84 -, denen ähnlich gelagerte Sachverhalte zugrunde lagen, entschieden, daß die von einem Projektträger nicht zu beeinflussende Unsicherheit über die Durchführung weiterer MBSE-Maßnahmen Befristungen des Arbeitsverhältnisses von Lehrkräften und sozialpädagogischen Betreuern für die Dauer des jeweiligen Kurses sachlich rechtfertige.

    Das Landesarbeitsgericht hat mit zutreffender Begründung ausgeführt, daß eine Verpflichtung Sach den SR 2 y BAT Nr. 1 Protokollnotiz Ziff. 4 nur für unbefristete neue Arbeitsverträge besteht (vgl. Urteil des Senats vom 8. Mai 1985 - 7 AZR 182/84 -, unveröffentlicht, und KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 620 BGB Rz 226)J.

  • BAG, 29.10.1986 - 7 AZR 162/85
  • LAG Hamburg, 26.07.2002 - 6 Sa 22/02

    Fortbestand eines zunächst befristeten Arbeitsverhältnisses; Vertretung eines

  • LAG Hamm, 19.08.1997 - 5 Sa 1393/97

    Einstweilige Einstellung (einstweiliges Verfügungsverfahren) in den Schuldienst

  • BAG, 29.10.1986 - 7 AZR 137/85
  • BAG, 29.10.1986 - 7 AZR 65/85
  • BAG, 29.10.1986 - 7 AZR 138/85
  • BAG, 29.10.1986 - 7 AZR 161/85
  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 546/84
  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 571/84
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