Rechtsprechung
BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Wiedereinstellung - Baugewerbe
- IWW
BGB § 133 BGB § 157 BGB § 242 SGB IX § 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX § 81 Abs. 2 Nr. 2
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Wiedereinstellung aus der Inanspruchnahme von Vertrauen; Anspruch auf Wiedereinstellung aus einer Nebenpflicht; Zusage zu einer Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses; Auslegung des Kündigungsschreibens; Anzeichen für die Beibehaltung der bisherigen ...
- Judicialis
BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; SGB IX § 81 Abs. 2 Nr. 1; ; SGB IX § 81 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 157 § 242; SGB IX § 81 Abs. 2 Nr. 1, 2
Keine Anspruch auf Wiedereinstellung nach wiederholten saisonalen Entlassungen im Baugewerbe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)
Kein Anspruch auf künftige Wiedereinstellung bei regelmäßiger Entlassung und Wiedereinstellung
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 05.02.2004 - 8 Ca 5191/03
- ArbG Nürnberg, 10.11.2004 - 8 Ca 5191/03
- LAG Nürnberg, 10.11.2004 - 3 Sa 321/04
- BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05
Papierfundstellen
- NZA 2007, 55 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 29.01.1987 - 2 AZR 109/86
Arbeitsverhältnis: Saisonarbeit, Befristung, Anspruch auf Wiedereinstellung
Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05
Zwar hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Vergangenheit erwogen, dass eine vom Arbeitgeber veranlasste oder bestätigte Erwartung des Arbeitnehmers, der Arbeitgeber sei zu einem zukünftigen Vertragsabschluss bereit, unter dem Gesichtspunkt des venire contra factum proprium schutzwürdig sein und einen Vertrauenstatbestand begründen könne, der den Arbeitgeber zur erneuten Einstellung des Arbeitnehmers verpflichte (29. Januar 1987 - 2 AZR 109/86 -AP BGB § 620 Saisonarbeit Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 87, zu C III 2 der Gründe; 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 2 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 2, zu I 2 a der Gründe).Danach kann der Kläger allein aus der durch die Handhabung in den vergangenen Jahren bei ihm geweckten Erwartung, er werde im Frühjahr wieder eingestellt, keinen Anspruch herleiten, zumal nicht einmal Erklärungen der Beklagten wie im Fall des Zweiten Senats in der Entscheidung vom 29. Januar 1987 (- 2 AZR 109/86 - AP BGB § 620 Saisonarbeit Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 87) vom Landesarbeitsgericht festgestellt worden sind.
- BAG, 15.03.1984 - 2 AZR 24/83
Grundsätze der sozialen Auswahl
Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05
Zwar hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Vergangenheit erwogen, dass eine vom Arbeitgeber veranlasste oder bestätigte Erwartung des Arbeitnehmers, der Arbeitgeber sei zu einem zukünftigen Vertragsabschluss bereit, unter dem Gesichtspunkt des venire contra factum proprium schutzwürdig sein und einen Vertrauenstatbestand begründen könne, der den Arbeitgeber zur erneuten Einstellung des Arbeitnehmers verpflichte (29. Januar 1987 - 2 AZR 109/86 -AP BGB § 620 Saisonarbeit Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 87, zu C III 2 der Gründe; 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 2 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 2, zu I 2 a der Gründe). - BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 440/97
"Vorübergehende Ausstellung" von Arbeitnehmern in der Baubranche
Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05
Damit hat die Beklagte zum Ausdruck gebracht, dass sie zum Kündigungszeitpunkt selbst nicht mit einem endgültigen Beschäftigungswegfall gerechnet hat, der nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Voraussetzung für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung gewesen wäre (zu den Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung wegen eines witterungsbedingten Auftragsrückgangs im Baugewerbe: 11. März 1998 - 2 AZR 440/97 -, zu III 2 c der Gründe; 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 -AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84, zu II 2 b dd der Gründe).
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …
Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05
Ändern sich nach dem Kündigungsausspruch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die maßgeblichen Umstände entgegen der ursprünglichen Prognose, kann der Arbeitgeber aus einer vertraglichen Nebenpflicht zum erneuten Abschluss eines Arbeitsvertrags mit dem gekündigten Arbeitnehmer verpflichtet sein (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5, zu II B 2 der Gründe mwN). - BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 164/04
Aufhebungsklage - Anspruch auf Gagenerhöhung
Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05
Ergibt die Auslegung des Kündigungsschreibens, dass der Kläger nicht von einer Wiedereinstellungszusage für das Folgejahr ausgehen konnte, kann die Klage dennoch begründet sein, wenn sich der Wiedereinstellungsanspruch aus einer bei der Beklagten bestehenden betrieblichen Übung ergibt (zum Begriff der betrieblichen Übung: BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 164/04 - EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 6, zu II 3 d der Gründe mwN; 14. Januar 2004 - 10 AZR 251/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 19, zu II 2 a der Gründe; 12. November 1997 - 7 AZR 563/93 -, zu 5 der Gründe). - BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99
Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung
Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05
Dieser Inhalt kann vom objektiven Sinn des Erklärungstatbestandes abweichen (BAG 19. Januar 2005 - 7 AZR 113/04 -, zu II 1 b der Gründe; BGH 9. Mai 2000 - VI ZR 173/99 - NJW 2000, 3429, zu II 2 b bb der Gründe). - BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95
Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen
Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05
Damit hat die Beklagte zum Ausdruck gebracht, dass sie zum Kündigungszeitpunkt selbst nicht mit einem endgültigen Beschäftigungswegfall gerechnet hat, der nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Voraussetzung für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung gewesen wäre (zu den Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung wegen eines witterungsbedingten Auftragsrückgangs im Baugewerbe: 11. März 1998 - 2 AZR 440/97 -, zu III 2 c der Gründe; 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 -AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84, zu II 2 b dd der Gründe). - BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 113/04
Zweckbefristung - Weiterbeschäftigung nach Kündigung
Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05
Dieser Inhalt kann vom objektiven Sinn des Erklärungstatbestandes abweichen (BAG 19. Januar 2005 - 7 AZR 113/04 -, zu II 1 b der Gründe; BGH 9. Mai 2000 - VI ZR 173/99 - NJW 2000, 3429, zu II 2 b bb der Gründe). - BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 251/03
Erschwerniszulage für Wagenmeister
Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05
Ergibt die Auslegung des Kündigungsschreibens, dass der Kläger nicht von einer Wiedereinstellungszusage für das Folgejahr ausgehen konnte, kann die Klage dennoch begründet sein, wenn sich der Wiedereinstellungsanspruch aus einer bei der Beklagten bestehenden betrieblichen Übung ergibt (zum Begriff der betrieblichen Übung: BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 164/04 - EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 6, zu II 3 d der Gründe mwN; 14. Januar 2004 - 10 AZR 251/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 19, zu II 2 a der Gründe; 12. November 1997 - 7 AZR 563/93 -, zu 5 der Gründe). - BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 563/93
Betriebsrat: mittelbare Diskriminierung von teilzeitgeschäftigen Mitgliedern bei …
Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05
Ergibt die Auslegung des Kündigungsschreibens, dass der Kläger nicht von einer Wiedereinstellungszusage für das Folgejahr ausgehen konnte, kann die Klage dennoch begründet sein, wenn sich der Wiedereinstellungsanspruch aus einer bei der Beklagten bestehenden betrieblichen Übung ergibt (zum Begriff der betrieblichen Übung: BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 164/04 - EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 6, zu II 3 d der Gründe mwN; 14. Januar 2004 - 10 AZR 251/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 19, zu II 2 a der Gründe; 12. November 1997 - 7 AZR 563/93 -, zu 5 der Gründe).
- BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10
Befristung und Maßregelungsverbot
Zu Unrecht enttäuschtes Vertrauen verpflichtet lediglich zum Ersatz des Vertrauensschadens, begründet aber keinen Erfüllungsanspruch (vgl. BAG 26. April 2006 - 7 AZR 190/05 - Rn. 17, AP BGB § 611 Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Einstellungsanspruch Nr. 2) .Dieser Inhalt kann vom objektiven Sinn des Erklärungstatbestands abweichen (vgl. BAG 26. April 2006 - 7 AZR 190/05 - Rn. 23 mwN, AP BGB § 611 Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Einstellungsanspruch Nr. 2) .
- BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 513/07
Vertragsverlängerung - Gleichbehandlung
Diese Rechtsprechung hat der Senat später dahingehend präzisiert, dass allein aus der Inanspruchnahme von Vertrauen kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung hergeleitet werden kann, da ein zu Unrecht enttäuschtes Vertrauen lediglich zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtet, aber keinen Erfüllungsanspruch gewährt (BAG 26. April 2006 - 7 AZR 190/05 - AP BGB § 611 Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Einstellungsanspruch Nr. 2, zu II 1 der Gründe). - BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06
Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - Aktienoptionen
Ein zu Unrecht enttäuschtes Vertrauen führt regelmäßig nicht zu einer vertraglichen Bindung, sondern nur zu einer auf Ersatz des Vertrauensschadens gerichteten Einstandspflicht desjenigen, der den Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BAG 26. April 2006 - 7 AZR 190/05 - Rn. 17, AP BGB § 611 Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Einstellungsanspruch Nr. 2).
- LAG Hessen, 13.08.2012 - 16 Sa 1718/11
Wiedereinstellungsanspruch nach befristetem Arbeitsverhältnis; …
Schließlich habe das Arbeitsgericht die bereits in der Klageschrift zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 2 AZR 109/86 sowie die Entscheidung vom 26.4.2006, 7 AZR 190/05, nicht berücksichtigt.In dem anderen zitierten Fall (7 AZR 190/05) sei es in einem Baubetrieb üblich gewesen, die jeweils im Winter aufgrund fehlender Aufträge entlassenen Arbeitnehmer im Frühjahr wieder einzustellen.
In der genannten Entscheidung hatte der Arbeitgeber gegenüber den Saisonarbeitnehmern das Ende des Saisonarbeitsverhältnisses des laufenden Jahres und ebenso den sich Beginn der Saison des Folgejahres am schwarzen Brett bekannt gegeben sowie in einem Begleitschreiben mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes die Hoffnung auf eine gute und erfreuliche Zusammenarbeit im kommenden Jahr zum Ausdruck gebracht (Bundesarbeitsgericht 26. April 2006-7 AZR 190/05, Rn. 17).
27 3. Nach der Rspr. des Bundesarbeitsgerichts kann sich ein Wiedereinstellungsanspruch ferner aus einer bei dem Arbeitgeber bestehenden betrieblichen Übung ergeben (Bundesarbeitsgericht 26. April 2006-7 AZR 190/05, Rn. 28).
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12
Wiedereinstellungsanspruch - Insolvenzforderung - Wiedereinstellungszusage vor …
Vielmehr handelt es sich nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) um eine (übliche) Wiedereinstellungszusage (anlässlich einer saison- bzw. witterungsbedingten Kündigung), die nach (konkludenter) Annahme durch die Klägerin (§ 151 Satz 1 BGB) nicht unmittelbar zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses, sondern lediglich zu einer vertraglich begründeten Wiedereinstellungspflicht führt ( vgl. hierzu auch BAG 26. April 2006 - 7 AZR 190/05 - AP BGB § 611 Wiedereinstellung Nr. 1 ). - LAG Baden-Württemberg, 11.07.2022 - 1 Sa 39/21
Aussetzung wegen eines Vorabentscheidungsersuchens
Ein vertraglicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss eines weiteren Arbeitsvertrages bestehe nur dann, wenn die Erklärungen oder Verhaltensweisen des Arbeitgebers als Zusage auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auszulegen seien (BAG 26. April 2006 - 7 AZR 190/05 - Rn 17; BAG 13. August 2008 - 7 AZR 513/07 - Rn 18; BAG 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn 21). - LAG Sachsen, 19.04.2011 - 7 Sa 499/10
Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung von § 14 Abs. 2 TzBfG
Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht später dahingehend präzisiert, dass allein aus der Inanspruchnahme von Vertrauen kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung hergeleitet werden kann, da ein zu Unrecht enttäuschtes Vertrauen lediglich zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtet, aber keinen Erfüllungsanspruch gewährt (BAG 26.04.2006 - 7 AZR 190/05 - AP BGB § 611 Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Einstellungsanspruch Nr. 2, zu II. 1. der Gründe). - LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2009 - 6 Sa 5/09
Befristeter Arbeitsvertrag, Vertretung, Befristungsabrede, sachlicher Grund, …
Zu Unrecht enttäuschtes Vertrauen vermag allenfalls den Ersatz des Vertrauensschadens zu begründen, gewährt aber keinen Erfüllungsanspruch (BAG 26.04.2006 - 7 AZR 190/05 - NZA 2007, 55; 13.08.2008 - 7 AZR 513/07 - NZA 2009, 27). - LAG Köln, 30.10.2019 - 5 Sa 257/19 Ein zu Unrecht enttäuschtes Vertrauen führt regelmäßig zu einer auf Ersatz des Vertrauensschadens gerichteten Einstandspflicht desjenigen, der den Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BAG 26. April 2006 - 7 AZR 190/05).
- LAG Hessen, 28.05.2014 - 19 Sa 1357/13
Wirksame sachgrundlose Befristung
Ein zu Unrecht enttäuschtes Vertrauen könne lediglich zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichten, gewähre aber keinen Erfüllungsanspruch ( BAG 26.04.2006 - 7 AZR 190/05 - AP BGB § 611 Wiedereinstellung Nr. 1). - LAG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 Sa 427/11
Befristetes Arbeitsverhältnis eines Fallmanagers in kommunalem Jobcenter; …
- LAG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 Sa 524/11
Befristetes Arbeitsverhältnis einer Fallmanagerin in kommunalem Jobcenter; …
- LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2010 - 4 Sa 377/09
Befristung, Vergleich, Wiedereinstellung