Rechtsprechung
   BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 197/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

  • openjur.de

    Befristung; Hochschule; Rückwirkung; Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

  • Bundesarbeitsgericht

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung des Arbeitsverhältnisses an einer Hochschule; Echte Rückwirkung des § 57f Abs. 1 Satz 1 HRG nF; Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch Weiterarbeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10  

    Bedingungs- und Befristungskombination - Weiterarbeit

    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 197/06 - Rn. 25 mwN).

    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall Ausdruck eines konkludenten Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 197/06 - Rn. 25).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07  

    Konkurrentenklage - Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens - Widerspruch gegen

    Weitere Voraussetzung ist, dass dies mit Wissen des Arbeitgebers selbst oder eines zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreters erfolgt, wobei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Hochschulbereich Arbeitgeber im Sinne von § 15 Abs. 5 TzBfG nicht der Institutsleiter oder ein sonstiger Vorgesetzter des Arbeitnehmers ist, sondern der Rektor der Universität sowie diejenigen Mitarbeiter, denen er sich zur eigenverantwortlichen Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Angelegenheiten bedient (vgl. BAG v. 11.07.2007 a.a.O.).

    Auch im Klagerwiderungsschriftsatz oder weiteren vorbereitenden Schriftsätzen im Rahmen des Rechtsstreites ist ein Widerspruch im Sinne des § 15 Abs. 5 TzBfG bzw. die Erklärung nach § 17 Satz 3 TzBfG möglich (vgl. BAG, Urt. v. 11.07.2007, 7 AZR 197/06).

  • LAG Hessen, 24.01.2012 - 19 Sa 480/11  

    Faktisches Arbeitsverhältnis

    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 197/06 -, Rn. 25, zitiert nach Juris; BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 -, Rn. 15, zitiert nach Juris; BAG 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - BAGE 107, 237 = AP TzBfG § 14 Nr. 4 = EzA TzBfG § 14 Nr. 4, zu 4 a der Gründe) .

    Der Beklagte hat der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vor dem Ende der Vertragslaufzeit (BAG 05. Mai 2004 - 7 AZR 629/03 - BAGE 110, 295 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 27, zu II 2 a der Gründe) konkludent (zur Möglichkeit des konkludenten Widerspruchs: BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 662/00 - EzA BGB § 625 Nr. 5 zu B II 2 der Gründe; BAG 05. Mai 2004 - 7 AZR 629/03 - BAGE 110, 295 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 27, zu II 2 a der Gründe; BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 197/06 -, Rn. 27, zitiert nach Juris) widersprochen.

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 238/07  

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Verlängerung

    Hinweise des Senats: Teilweise Parallelsache zu BAG 21. Juni 2006 - 7 AZR 234/05 - (führend); 6. Dezember 2006 - 7 AZR 327/05 -, - 7 AZR 614/05 -, - 7 AZR 805/05 - 11. Juli 2007 - 7 AZR 197/06 -, - 7 AZR 322/06 -, - 7 AZR 360/06 -, - 7 AZR 501/06 -, - 7 AZR 708/06 - und - 7 AZR 718/06 -.
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