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   BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 218/08   

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BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 218/08 (https://dejure.org/2009,2607)
BAG, Entscheidung vom 12.08.2009 - 7 AZR 218/08 (https://dejure.org/2009,2607)
BAG, Entscheidung vom 12. August 2009 - 7 AZR 218/08 (https://dejure.org/2009,2607)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Betriebsratsmitglied - Reisezeiten - Freizeitausgleich

  • openjur.de

    Betriebsratsmitglied; Reisezeiten; Freizeitausgleich; Zeitzuschlag; MTV Bodenpersonal Lufthansa; Feststellungsklage

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Freizeitausgleich eines Betriebsratsmitglieds für außerhalb seiner Arbeitszeit im Zusammenhang mit betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben aufgewendeten Reisezeiten

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 3
    Anspruch auf Freizeitausgleich eines Betriebsratsmitglieds für außerhalb seiner Arbeitszeit im Zusammenhang mit betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben aufgewendeten Reisezeiten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Reisezeiten eines Betriebsratsmitglieds außerhalb der Arbeitszeit: Freizeitausgleichsanspruch bei gleicher Regelung für Dienstreisen ? Zahlung von Zuschlägen richtet sich nach Lohnausfallprinzip ? Offen gelassen, ob in Betriebsvereinbarung von Lohnausfallprinzip ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsratsmitglied - Reisezeiten - Freizeitausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1284
  • DB 2009, 2554
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01

    Freizeitausgleich für Reisezeiten eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 218/08
    Wege-, Fahrt- und Reisezeiten, die ein Betriebsratsmitglied zur Erfüllung erforderlicher betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben außerhalb seiner Arbeitszeit aufwendet, können einen Anspruch auf Freizeitausgleich gem. § 37 Abs. 3 BetrVG auslösen, soweit sie mit der Durchführung der ihnen zugrunde liegenden Betriebsratstätigkeit in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stehen (BAG 10. November 2004 - 7 AZR 131/04 - zu I der Gründe, BAGE 112, 322 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 140 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 3; 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - zu I 2 der Gründe, BAGE 106, 87 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 1).

    Für das Bestehen eines Anspruchs auf Freizeitausgleich für derartige Reisezeiten kommt es daher auf die maßgeblichen tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen über die Durchführung von Dienstreisen im Betrieb des Arbeitgebers an (BAG 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - aaO.; 22. Mai 1986 - 6 AZR 526/83 - zu II 1 b der Gründe, AP BPersVG § 46 Nr. 8).

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

    Auszug aus BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 218/08
    Dieser auch für die Zukunft bedeutsame Streit der Parteien kann durch die gerichtliche Feststellung beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden (vgl. hierzu BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - zu I 1 b der Gründe mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 8 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2).
  • BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 17/00

    Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 218/08
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 7. November 2000 - 1 ABR 17/00 - zu B I 2 b der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 77 Nachwirkung Nr. 2; 7. November 2000 - 1 AZR 175/00 - zu 1 a der Gründe, BAGE 96, 208 = AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 14 = EzA TVG § 1 Nr. 43).
  • LAG Köln, 20.12.2007 - 10 Sa 1020/07

    Freizeitausgleich, Vergütung, Betriebsratstätigkeit, Reisezeit

    Auszug aus BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 218/08
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. Dezember 2007 - 10 Sa 1020/07 - aufgehoben.
  • BAG, 07.11.2000 - 1 AZR 175/00

    Verschlechterung tariflicher Ansprüche durch einen "Konsolidierungsvertrag"

    Auszug aus BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 218/08
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 7. November 2000 - 1 ABR 17/00 - zu B I 2 b der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 77 Nachwirkung Nr. 2; 7. November 2000 - 1 AZR 175/00 - zu 1 a der Gründe, BAGE 96, 208 = AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 14 = EzA TVG § 1 Nr. 43).
  • BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96

    Bezahlung von Reisezeit

    Auszug aus BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 218/08
    Eine gesetzliche Regelung, nach der Reisezeiten wie vergütungspflichtige Arbeitszeiten zu bewerten sind, besteht nicht (BAG 3. September 1997 - 5 AZR 428/96 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 86, 261 = AP BGB § 611 Dienstreise Nr. 1 = EzA BGB § 612 Nr. 20).
  • BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 526/83

    Anspruch auf Freizeitausgleich für Reisezeiten zum Erreichen einer auswärtigen

    Auszug aus BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 218/08
    Für das Bestehen eines Anspruchs auf Freizeitausgleich für derartige Reisezeiten kommt es daher auf die maßgeblichen tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen über die Durchführung von Dienstreisen im Betrieb des Arbeitgebers an (BAG 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - aaO.; 22. Mai 1986 - 6 AZR 526/83 - zu II 1 b der Gründe, AP BPersVG § 46 Nr. 8).
  • BAG, 10.11.2004 - 7 AZR 131/04

    Betriebsratsmitglied - Ausgleichsanspruch für Reisezeit

    Auszug aus BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 218/08
    Wege-, Fahrt- und Reisezeiten, die ein Betriebsratsmitglied zur Erfüllung erforderlicher betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben außerhalb seiner Arbeitszeit aufwendet, können einen Anspruch auf Freizeitausgleich gem. § 37 Abs. 3 BetrVG auslösen, soweit sie mit der Durchführung der ihnen zugrunde liegenden Betriebsratstätigkeit in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stehen (BAG 10. November 2004 - 7 AZR 131/04 - zu I der Gründe, BAGE 112, 322 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 140 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 3; 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - zu I 2 der Gründe, BAGE 106, 87 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 1).
  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 255/14

    Vergütung bei Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Fahrten zwischen

    c) Auch Wege-, Fahrt- und Reisezeiten, die ein Betriebsratsmitglied zur Erfüllung erforderlicher betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben außerhalb seiner Arbeitszeit aufwendet, können einen Anspruch auf Freizeitausgleich gemäß § 37 Abs. 3 BetrVG oder bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen einen Vergütungsanspruch nach § 37 Abs. 3 Satz 3 BetrVG auslösen, soweit sie mit der Durchführung der ihnen zugrunde liegenden Betriebsratstätigkeit in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stehen (BAG 12. August 2009 - 7 AZR 218/08 - Rn. 12; 10. November 2004 - 7 AZR 131/04 - zu I der Gründe, BAGE 112, 322; 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - zu I 2 der Gründe, BAGE 106, 87) .

    Für die Bewertung von Fahrt- und Reisezeiten, die ein Betriebsratsmitglied zur Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben aufwendet, können danach keine anderen Maßstäbe gelten als für Fahrtzeiten, die ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Arbeitspflicht aufwendet (vgl. BAG 12. August 2009 - 7 AZR 218/08 - Rn. 12) .

  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 829/16

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Freizeitausgleich -

    (3) Aus der Entscheidung des Senats vom 12. August 2009 (- 7 AZR 218/08 -) ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers nichts anderes.

    Soweit die tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen nichts Gegenteiliges bestimmten, umfasse dieser Anspruch auch etwaige Zeitzuschläge, wenn der Freizeitausgleich während zuschlagspflichtiger Zeiten gewährt werde (BAG 12. August 2009 - 7 AZR 218/08 - Rn. 13 ff.) .

  • BAG, 19.09.2018 - 10 AZR 496/17

    Arbeitszeitkonto - Stundenabbau - Zeitzuschläge

    Soweit sich der Kläger zur Begründung seines Anspruchs unter dem Gesichtspunkt eines "Entgeltfortzahlungsprinzips" gleichwohl auf eine zu § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts stützt (BAG 12. August 2009 - 7 AZR 218/08 - Rn. 13) , kommt dem keine Bedeutung zu.
  • LAG Bremen, 03.07.2018 - 1 Sa 147/17

    Rechtstellung eines Betriebsratsmitglieds

    Daher können auch Wege-, Fahrt- und Reisezeiten, die ein Betriebsratsmitglied zur Erfüllung erforderlicher betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben außerhalb seiner Arbeitszeit aufwendet, einen Anspruch auf Freizeitausgleich gemäß § 37 Abs. 3 BetrVG oder bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen einen Vergütungsanspruch nach § 37 Abs. 3 S. 3 BetrVG auslösen, soweit sie mit der Durchführung der ihnen zugrunde liegenden Betriebsratstätigkeit in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stehen (BAG v. 27.07.2016, a.a.O.; BAG v. 12.08.2009, 7 AZR 218/08; BAG v. 10.11.2004, 7 AZR 131/04).

    Bestehen über die Durchführung von Dienstreisen nähere tarifliche oder betriebliche Regelungen, sind diese auch bei Reisen von Betriebsratsmitgliedern maßgebend (BAG v. 12.08.2009, a.a.O.; BAG v. 21.06.2006, 7 AZR 389/05).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 19 Sa 26/16

    Zeitgutschrift für geleistete Betriebsratstätigkeit

    Dies sei auch Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 12. August 2009 - 7 AZR 218/08).

    Auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. August 2009 - 7 AZR 218/08 - sei zu folgern, dass Zeiten, die ein Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit im Zusammenhang mit betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben aufwende, einen Anspruch auf Freizeitausgleich auslösten, wenn eine im Betrieb geltende tarifliche und betriebliche Regelung die Bewertung diese Zeiten als Arbeitszeiten vorsehe.

    Insbesondere ergibt sich entgegen der Ansicht des Klägers auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. August 2009 (7 AZR 218/08) nichts Gegenteiliges.

    In dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass es für das Bestehen eines Anspruchs auf Freizeitausgleich für Reisezeiten, die ein Betriebsratsmitglied zur Erfüllung erforderlicher betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben außerhalb seiner Arbeitszeit aufwendet, auf die maßgeblichen tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen über die Durchführung von Dienstreisen im Betrieb des Arbeitgebers ankomme (BAG 12. August 2009 - 7 AZR 218/08 - Rn. 12).

  • LAG Baden-Württemberg, 16.08.2017 - 19 Sa 69/16

    Zeitzuschläge - Abbau von Mehrarbeitsstunden - Annahmeverzug - Lohnausfallprinzip

    Daran fehlt es bei einem Mehrarbeitsstundenabbau, der in die zuschlagspflichtige Zeit fällt (Abgrenzung zu BAG 12. August 2009 - 7 AZR 218/08 -).

    Allerdings sieht der Kläger in der Auffassung der Beklagten und der Kammer einen Widerspruch zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. August 2009 (- 7 AZR 218/08 -).

    Das ergebe sich aus § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG und der im Betrieb der Beklagten geltenden Betriebsvereinbarung über Dienstreisen und Lehrgangsbesuche (BAG 12. August 2009 - 7 AZR 218/08 - Rndziff. 13, Juris).

  • LAG Hamburg, 15.07.2015 - 6 Sa 15/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitsbefreiung - Lohnausfallprinzip

    a) Das Arbeitsgericht hat zu Recht auf die einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur hingewiesen, wonach für die Ermittlung der Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts das Lohnausfallprinzip gilt: Zu zahlen ist das Arbeitsentgelt, welches das Betriebsratsmitglied verdient haben würde, wenn es während der gewährten Arbeitsbefreiung gearbeitet hätte (BAG 12.8.2009, 7 AZR 218/08, juris; Fitting BetrVG § 37, Rn. 102; GK-Weber BetrVG § 37, Rn. 109; Richardi/Thüsing BetrVG, § 37, Rn. 51; Däubler u.a., BetrVG, § 37, Rn. 82, Hess u.a., BetrVG, § 37, Rn. 93).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2019 - 6 Sa 15/19

    Nachtzuschläge - Annahmeverzug - Betriebsratstätigkeit außerhalb der persönlichen

    Zum Arbeitsentgelt iSd. § 37 Abs. 2 BetrVG gehören neben der Grundvergütung alle Zuschläge und Zulagen, die das Betriebsratsmitglied ohne Arbeitsbefreiung verdient hätte, insbesondere Zuschläge für Mehr-, Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Erschwernis- und Sozialzulagen (BAG 05. April 2000 - 7 AZR 213/99 - Rn 15; vgl. BAG 12. August 2009 - 7 AZR 218/08 - Rn. 13; jeweils zitiert nach juris ).
  • LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 100/14

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Auf Feststellungsklagen, welche zukünftige Ansprüche zum Gegenstand haben, ist auch der Grundsatz des Vorrangs der Leistungsklage nicht anwendbar (BAG, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09, NZA-RR 2011, 216, Rz. 30; Urteil vom 12. August 2009 - 7 AZR 218/08, NZA 2009, 1284, Rz. 10).
  • LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1763/08

    Tarifliche Ansprüche eines Entnahmearztes bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf

    Dieser auch für die Zukunft bedeutsame Streit der Parteien kann somit durch die gerichtliche Feststellung beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden (vgl. BAG, Urt. v. Urt. v. 12.08.2008 - 7 AZR 218/08, NZA 2009, 1284).
  • LAG Köln, 19.01.2015 - 2 Sa 717/14

    Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG

  • LAG Köln, 27.02.2015 - 10 Sa 936/14

    Höhe der Vergütung von Luftsicherheitsassistenten in der Personen- und Personal-

  • LAG Köln, 16.06.2014 - 2 Sa 179/14

    Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG

  • LAG Köln, 23.05.2014 - 10 Sa 209/14

    Zuschlag; FIS

  • LAG Köln, 10.11.2014 - 2 Sa 664/14

    Luftsicherheit; Zuschlag

  • LAG Köln, 23.05.2014 - 10 Sa 956/13

    FIS-Zulage

  • LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 101/14

    Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

  • LAG Köln, 10.11.2014 - 2 Sa 666/14

    Luftsicherheit; Zuschlag

  • LAG Köln, 10.11.2014 - 2 Sa 816/14

    Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG

  • ArbG Köln, 10.07.2019 - 3 Ca 8357/18
  • LAG Köln, 10.11.2014 - 2 Sa 714/14

    Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG

  • LSG Sachsen, 05.11.2009 - L 3 AL 83/07
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