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   BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98   

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BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98 (https://dejure.org/1999,889)
BAG, Entscheidung vom 01.12.1999 - 7 AZR 236/98 (https://dejure.org/1999,889)
BAG, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 7 AZR 236/98 (https://dejure.org/1999,889)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem deutschen Lektor - Klagefrist - Annex - Funktionswidrige Verwendung einer gesetzlichen Befristungsmöglichkeit

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem deutschen Lektor - Klagefrist - Annex - Funktionswidrige Verwendung einer gesetzlichen Befristungsmöglichkeit

  • Judicialis

    HRG § 57 b Abs. 3 (aF); ; BeschFG § 1 Abs. 5; ; EG-Vertrag Art. 48 Abs. 2 (jetzt Art. 39 Abs. 2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem deutschen Lektor; Klagefrist; Annex; Funktionswidrige Verwendung einer gesetzlichen Befristungsmöglichkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HRG § 57b Abs. 3 (a. F.); BeschFG § 1 Abs. 5; EG-Vertrag Art. 48 Abs. 2 (jetzt: Art. 39 Abs. 2)
    Befristetes Arbeitsverhältnis: Unselbständige Annexbefristung nur bei verhältnismäßig geringfügiger Vertragskorrektur - Wahrung der Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG n. F. durch vor der Gesetzesänderung eingereichte Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 374
  • BB 2000, 832
  • DB 2000, 675
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hamm, 23.09.1997 - 5 Sa 2467/96

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einer fremdsprachlichen

    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98
    Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Sa 2467/96 -.

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. September 1997 - 5 Sa 2467/96 - wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen.

  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98
    Etwas anderes gilt grundsätzlich nur, wenn die Parteien bei Abschluß des letzten Vertrags einen entsprechenden Vorbehalt vereinbart haben oder wenn es sich bei dem letzten Vertrag um einen unselbständigen Annex zum vorherigen Vertrag gehandelt hat, mit dem das bisherige befristete Arbeitsverhältnis nur hinsichtlich seines Endzeitpunktes modifiziert werden sollte (BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 1 und 2 der Gründe, mwN).

    Alles in allem darf es den Parteien nur darum gegangen sein, die Laufzeit des alten Vertrags mit dem Sachgrund der Befristung in Einklang zu bringen (BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 2 der Gründe; BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 709/97 - nv, zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 31/97

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Lektor aus der Europäischen Union

    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98
    Wenn das beklagte Land die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 20. Oktober 1993 - Rs. C-272/92 - Spotti - AP Art. 48 EWG-Vertrag Nr. 17) und die sich daran anschließende ständige Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 31/97 - AP HRG § 57 b Nr. 15 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 14, mwN) respektiert, nach welcher Art. 48 Abs. 2 EG-Vertrag (jetzt: Art. 39 Abs. 2 EG-Vertrag) der Anwendung des § 57 b Abs. 3 HRG aF auf befristete Arbeitsverträge von Fremdsprachenlektoren aus den übrigen EU-Ländern entgegensteht, so bedeutet dies nicht, daß es gegenüber dem Kläger aus Gründen der Gleichbehandlung eine wirksame Befristung nicht mehr geltend machen dürfte.

    Diese vermochte eine dem Sinn und Zweck der Vorschrift offenkundig widersprechende Befristung nicht zu rechtfertigen (ebenso bereits BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 31/97 - AP HRG § 57 b Nr. 15 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 14, zu B I 1 c und II 1 der Gründe; BAG 26. Januar 1999 - 3 AZR 381/97 - ZTR 1999, 361 f. zu B II 2 c bb der Gründe).

  • BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 709/97
    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98
    Alles in allem darf es den Parteien nur darum gegangen sein, die Laufzeit des alten Vertrags mit dem Sachgrund der Befristung in Einklang zu bringen (BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 2 der Gründe; BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 709/97 - nv, zu I 2 der Gründe).
  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98
    Der vom Gesetzgeber mit § 57 b Abs. 3 HRG aF verfolgte und gemessen an Art. 5 Abs. 3 GG legitime Sinn und Zweck bestand darin, einen aktualitätsbezogenen Fremdsprachenunterricht an Hochschulen zu sichern (vgl. BVerfG 24. April 1996 - 1 BvR 712/86 - AP HRG § 57 a Nr. 2, zu C II 2 f der Gründe).
  • EuGH, 20.10.1993 - C-272/92

    Spotti / Freistaat Bayern

    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98
    Wenn das beklagte Land die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 20. Oktober 1993 - Rs. C-272/92 - Spotti - AP Art. 48 EWG-Vertrag Nr. 17) und die sich daran anschließende ständige Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 31/97 - AP HRG § 57 b Nr. 15 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 14, mwN) respektiert, nach welcher Art. 48 Abs. 2 EG-Vertrag (jetzt: Art. 39 Abs. 2 EG-Vertrag) der Anwendung des § 57 b Abs. 3 HRG aF auf befristete Arbeitsverträge von Fremdsprachenlektoren aus den übrigen EU-Ländern entgegensteht, so bedeutet dies nicht, daß es gegenüber dem Kläger aus Gründen der Gleichbehandlung eine wirksame Befristung nicht mehr geltend machen dürfte.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98
    1. Die vereinbarte Befristung bedurfte, da dem Kläger der ihm ohne die Befristung zustehende Kündigungsschutz nach § 1 Abs. 1, § 23 Abs. 1 KSchG vorenthalten wurde, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit dem Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 16) zu ihrer Rechtfertigung eines sachlichen Grundes.
  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 381/97

    Ausschluß der Lektoren von der Zusatzversorgung

    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98
    Diese vermochte eine dem Sinn und Zweck der Vorschrift offenkundig widersprechende Befristung nicht zu rechtfertigen (ebenso bereits BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 31/97 - AP HRG § 57 b Nr. 15 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 14, zu B I 1 c und II 1 der Gründe; BAG 26. Januar 1999 - 3 AZR 381/97 - ZTR 1999, 361 f. zu B II 2 c bb der Gründe).
  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98
    Zur Annahme eines entsprechenden Parteiwillens reicht es nicht aus, daß der letzte und der vorletzte Vertrag in den Vertragsbedingungen übereinstimmen und auch die zu erfüllende Arbeitsaufgabe die gleiche bleibt (BAG 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP BGB § 620 Hochschule Nr. 4 = EzA § 620 BGB Nr. 89, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 484/06

    Projektbefristung

    Alles in allem darf es den Parteien nur darum gegangen sein, die Laufzeit des alten Vertrags mit dem Sachgrund der Befristung in Einklang zu bringen (BAG 1. Dezember 1999 - 7 AZR 236/98 - AP HRG § 57b Nr. 21 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 21, zu I der Gründe; 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - aaO, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Etwas anderes gilt, wenn es sich bei dem letzten Vertrag um einen unselbständigen Annex zum vorherigen Vertrag gehandelt hat, mit dem das bisherige befristete Arbeitsverhältnis nur hinsichtlich seines Endzeitpunkts geringfügig modifiziert werden sollte, diese Korrektur sich am Sachgrund für die Befristung des früheren Vertrags orientiert und allein in der Anpassung der ursprünglich vereinbarten Vertragszeit an später eintretende, zum Zeitpunkt des vorangegangenen Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Umstände besteht (1. Dezember 1999 - 7 AZR 236/98 - AP HRG § 57 b Nr. 21 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 21, zu I der Gründe mwN).
  • BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 7/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Projektbefristung

    Alles in allem darf es den Parteien nur darum gegangen sein, die Laufzeit des alten Vertrags mit dem Sachgrund der Befristung in Einklang zu bringen (BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 2 der Gründe; 1. Dezember 1999 - 7 AZR 236/98 - AP HRG § 57b Nr. 21 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 21, zu I der Gründe).
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