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   BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 262/86   

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https://dejure.org/1987,9745
BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 262/86 (https://dejure.org/1987,9745)
BAG, Entscheidung vom 15.05.1987 - 7 AZR 262/86 (https://dejure.org/1987,9745)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 262/86 (https://dejure.org/1987,9745)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72

    Wirksamkeit einer Kündigung ohne Ausspruch der für die Kündigung maßgebenden

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 262/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere Urteile vom 6. Juli 1972 - 2 AZR 386/71 - BAGE 24, 341 [BAG 06.07.1972 - 2 AZR 386/71] und vom 12. Februar 1973 - 2 AZR 116/72 - AP Nr. 3 und 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist) bedeutet Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis des Kündigungssachverhalts, der dem Kündigungsberechtigten die Entscheidung ermöglicht, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht.

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bei der seinem Urteil vom 12. Februar 1973 (aaO) zugrundeliegenden Fallgestaltung, in der die Anhörung ebenso wie im Entscheidungsfall erst nach zwölf Tagen erfolgte, ausdrücklich entscheidend darauf abgestellt, aus welchen Gründen die Anhörung erst so spät erfolgte; nur wenn hierfür kein "sachlich erheblicher" bzw. "verständiger" Grund vorgelegen haben sollte, sei die Anhörung verspätet erfolgt.

  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 262/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere Urteile vom 6. Juli 1972 - 2 AZR 386/71 - BAGE 24, 341 [BAG 06.07.1972 - 2 AZR 386/71] und vom 12. Februar 1973 - 2 AZR 116/72 - AP Nr. 3 und 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist) bedeutet Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis des Kündigungssachverhalts, der dem Kündigungsberechtigten die Entscheidung ermöglicht, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht.
  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    Der Beginn der einwöchigen Anhörungsfrist richtet sich wie bei der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB nach dem Kenntnisstand des Kündigungsberechtigten bzgl. des möglichen Kündigungsgrunds (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 22, BAGE 137, 54; 5. Juni 2008 - 2 AZR 25/07 - Rn. 27; 15. Mai 1987 - 7 AZR 262/86 - zu II 2 der Gründe; 3. November 1977 - 2 AZR 400/76 - zu II 1 der Gründe; 6. Juli 1972 - 2 AZR 386/71 - zu II 3 der Gründe, BAGE 24, 341) .
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