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   BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 280/82   

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BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 280/82 (https://dejure.org/1984,542)
BAG, Entscheidung vom 16.05.1984 - 7 AZR 280/82 (https://dejure.org/1984,542)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 (https://dejure.org/1984,542)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhaltensbedingte Kündigung - Gleichbehandlung - Eigentumsgarantie - Rechtsstaatsprinzip

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 42
  • NJW 1985, 991 (Ls.)
  • MDR 1985, 80
  • NZA 1985, 60
  • BB 1985, 659
  • JR 1986, 220
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Ansprüche des Arbeitnehmers auf Verzugslohn werden bei Erklärung einer sozial ungerechtfertigten Kündigung erst dann zu grundrechtlich geschützten Vermögenspositionen, wenn ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers durch das Gericht zurückgewiesen wird (BVerfG 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 -; BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 - zu II 3 der Gründe, BAGE 46, 42) .

    c) Auch ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip liegt nicht vor (BVerfG 13. August 1991 - 1 BvR 128/87 - zu II der Gründe; 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 -; BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 - zu II 4 der Gründe, BAGE 46, 42) .

    Die gesetzliche Vorgabe, den Auflösungszeitpunkt auf das Ende des Arbeitsverhältnisses bei unterstellter Wirksamkeit der Kündigung zu bestimmen, liegt ebenfalls innerhalb des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers (BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 - zu II 2 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender

    Deshalb sind an die Auflösungsgründe strenge Anforderungen zu stellen (BAG 5. November 1964 - 2 AZR 15/64 - BAGE 16, 285; 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 - BAGE 46, 42; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 96, 95; KR-Spilger 6. Aufl. § 9 KSchG Rn. 52).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    An den Auflösungsantrag des Arbeitgebers sind dabei strenge Anforderungen zu stellen (BAG 5. November 1964 - 2 AZR 15/64 - BAGE 16, 285; BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 - BAGE 46, 42).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 240/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verwertungsverbot

    Der Arbeitgeber kann eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach der - verfassungsgemäßen (BVerfG 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 - EzA KSchG § 9 nF Nr. 37; BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 - BAGE 46, 42) - Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur verlangen, wenn der geltend gemachte Kündigungssachverhalt lediglich nach § 1 KSchG wegen Sozialwidrigkeit zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (BAG 21. September 2000 - 2 AZN 576/00 - BAGE 95, 348).
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 234/01

    Verhaltensbedingte Kündigung - Redakteurin "Stasi-Kontakte

    An den Auflösungsantrag des Arbeitgebers sind strenge Anforderungen zu stellen (BAG 5. November 1964 - 2 AZR 15/64 - BAGE 16, 285; 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 - BAGE 46, 42; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350).
  • LAG Hessen, 04.09.2017 - 16 Sa 1129/15

    § 130 BGB, § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG

    Liegen die Voraussetzungen für eine Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung vor (§ 140 BGB), so ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, für den Fall einer sich ergebenden Sozialwidrigkeit der mittels Umdeutung anzunehmenden ordentlichen Kündigung die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Ablauf der Kündigungsfrist zu begehren (Bundesarbeitsgericht 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 - Rn. 29; 26. Oktober 1979 - 7 AZR 752/77; KR-Spilger, 11. Auflage, § 9 KSchG Rn. 18).
  • BAG, 12.06.2003 - 8 AZR 341/02

    Schadensersatz nach gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Diese Vorschrift ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen den Gleichheitssatz oder das Rechtsstaatsprinzip (BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 - BAGE 46, 42 = AP KSchG 1969 § 9 Nr. 12 = EzA KSchG § 9 n.F. Nr. 16).
  • BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 26/92

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses des Leiters der Innenverwaltung einer

    Der Arbeitgeber muß nur darlegen, welche der zur Kündigung vorgetragenen Tatsachen auch für den Auflösungsantrag herangezogen werden und aus welchem Grunde diese einer weiteren gedeihlichen Zusammenarbeit entgegenstehen sollen (Senatsurteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu B II 2 der Gründe; BAGE 46, 42 = AP Nr. 12 zu § 9 KSchG 1969, zu I 5 b aa der Gründe, insoweit dort nicht abgedruckt; Senatsurteil vom 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP Nr. 18 zu § 9 KSchG 1969, zu B II 1 der Gründe).

    Allgemeine Redewendungen etwa des Inhalts, die Vertrauensgrundlage sei weggefallen oder ein unüberbrückbares Zerwürfnis sei eingetreten, genügen nicht (vgl. BAGE 46, 42 = AP, a.a.O.; sowie Senatsurteil vom 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP, a.a.O.).

    Das Tatsachengericht darf ferner nur Auflösungsgründe verwerten, die vom darlegungsbelasteten Arbeitgeber vorgetragen worden sind (BAGE 46, 42 = AP, a.a.O., zu I 5 b bb der Gründe).

  • LAG Köln, 03.06.2003 - 13 (3) Sa 1283/02

    Verhaltensbedingte Kündigung, Verhaltens- und Leistungsmängel, Darlegungs- und

    Zwar können als Auflösungstatsachen im Sinne des § 9 KSchG auch solche Umstände geeignet sein, die die Kündigung selbst nicht rechtfertigen (BAG, Urteil vom 16.05.1984 - 7 AZR 280/82 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 16).

    Da die primäre Zielsetzung des Kündigungsschutzgesetzes zu beachten ist, den Arbeitnehmer im Interesse eines wirksamen Bestandsschutzes des Arbeitsverhältnisses vor dem Verlust des Arbeitsplatzes durch sozialwidrige Kündigungen zu bewahren, ist es gerechtfertigt, an den Auflösungsantrag des Arbeitgebers strenge Anforderungen zu stellen (BAG, Urteil vom 16.05.1984, a.a.O.; KR-Spilger, aaO, Rdnr. 52).

  • LAG Düsseldorf, 16.12.1998 - 1 Sa 1495/98

    Zinsen vom Bruttobetrag

    Unter Beachtung der primären Zielsetzung des Kündigungsschutzgesetzes, den Arbeitnehmer im Interesse eines wirksamen Bestandsschutzes des Arbeitsverhältnisses vor einem Verlust des Arbeitsplatzes durch sozialwidrige Kündigungen zu bewahren, ist es gerechtfertigt, an den Auflösungsantrag des Arbeitgebers strenge Anforderungen zu stellen (vgl. schon BAG Urteil vom 5.11.1964 - 2 AZR 15/64 - EzA § 7 KSchG Nr. 1; Urteil vom 16.5.1984 - 7 AZR 280/82 - BAGE 46, 42 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 16; Urteil vom 14.1.1993 - 2 AZR 343/92 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 39).

    Gegebenenfalls können auch Tatsachen herangezogen werden, die für eine Kündigung nicht ausreichten (BAG Urteil vom 16.5.1984 a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 18.11.1998 - 1 Sa 1495/98
  • LAG Hessen, 01.07.2019 - 16 Sa 1318/18

    Zugang einer Willenserklärung bei angeordneter Postkontrolle in der

  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 619/84

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Arbeitgeberantrag - Anforderungen an

  • LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

  • LAG Hamm, 31.05.2007 - 17 Sa 1857/06

    Unwirksame Kündigung bei tariflichem Schutz vor Rationalisierungsmaßnahmen im

  • LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90

    Außerordentliche Kündigung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindung;

  • LAG Köln, 13.04.2011 - 9 Sa 1320/10

    Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Raucherpause - Auflösungsantrag - berechtigte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2010 - 9 Sa 739/09

    Betriebsbedingte Kündigung eines Wirtschaftsprüfers - Festlegung der

  • LAG Hessen, 28.07.1994 - 12 Sa 780/90

    Ausscheiden aus einer sog. Prozessbeschäftigung auf Antrag des Arbeitnehmers als

  • LAG Köln, 16.01.1998 - 11 Sa 146/97

    Kündigung; fristlos; verhaltensbedingt; Beleidigung; ehrenrührige Behauptung;

  • LAG München, 21.12.1998 - 2 Sa 1320/97

    Vertrauensschutz: Rechtsprechungsänderung - leitende Angestellte - KSchG § 14

  • LAG Hamm, 14.12.2000 - 8 Sa 1234/00

    Rechtmäßigkeit eines Auflösungsantrags ; Angemessenheit der Höhe der Abfindung

  • OLG Brandenburg, 17.11.2003 - 9 WF 124/03

    Höhe der Entschädigung für gerichtlich bestellten Sachverständigen

  • LAG München, 29.10.1987 - 6 (7) Sa 816/86

    Unzulässigkeit eines Auflösungsantrags im Rechtsstreit über die soziale

  • LAG Köln, 01.02.1995 - 2 Sa 1248/94

    Kündigung: Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung bei

  • LAG Baden-Württemberg, 29.06.1993 - 14 Sa 101/92

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung; Verhaltensbedingte Kündigung wegen

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