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   BAG, 21.10.1983 - 7 AZR 281/82   

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BAG, 21.10.1983 - 7 AZR 281/82 (https://dejure.org/1983,1686)
BAG, Entscheidung vom 21.10.1983 - 7 AZR 281/82 (https://dejure.org/1983,1686)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 1983 - 7 AZR 281/82 (https://dejure.org/1983,1686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung - Mitbestimmungsverfahren - Verletzung von Bundesrecht

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung, wichtiger Grund, Verlängerung der Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB wegen erforderlicher Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens gem. § 79 PersVG Berlin, Überlegungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 368
  • BB 1984, 1491
  • DB 1984, 1250
  • JR 1985, 440
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 21.10.1983 - 7 AZR 281/82
    a) Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Auswirkungen des Ersetzung sverfahrens gemäß § 1 0 3 Abs. 2 BetrVG auf die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB angeknüpft (vgl. BAG 27, 113, 124 f, = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972, unter II 6 der Gründe; ferner BAG 30, 320, 331 = AP Nr. 4 zu § 15 KSchG 1969, unter II 2 der Gründe; BAG 31, 253, 264 f. = AP Nr. 12 zu § 103 BetrVG 1972, unter I 5 der Gründe).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 637/76

    Außerordentliche Kündigung - Mitglied des Wahlvorstands - Wahlbewerber - Betrieb

    Auszug aus BAG, 21.10.1983 - 7 AZR 281/82
    a) Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Auswirkungen des Ersetzung sverfahrens gemäß § 1 0 3 Abs. 2 BetrVG auf die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB angeknüpft (vgl. BAG 27, 113, 124 f, = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972, unter II 6 der Gründe; ferner BAG 30, 320, 331 = AP Nr. 4 zu § 15 KSchG 1969, unter II 2 der Gründe; BAG 31, 253, 264 f. = AP Nr. 12 zu § 103 BetrVG 1972, unter I 5 der Gründe).
  • BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77

    Zustimmung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied -

    Auszug aus BAG, 21.10.1983 - 7 AZR 281/82
    a) Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Auswirkungen des Ersetzung sverfahrens gemäß § 1 0 3 Abs. 2 BetrVG auf die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB angeknüpft (vgl. BAG 27, 113, 124 f, = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972, unter II 6 der Gründe; ferner BAG 30, 320, 331 = AP Nr. 4 zu § 15 KSchG 1969, unter II 2 der Gründe; BAG 31, 253, 264 f. = AP Nr. 12 zu § 103 BetrVG 1972, unter I 5 der Gründe).
  • BAG, 11.09.1979 - 6 AZR 753/78

    Verfassungsgemäßigkeit des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG

    Auszug aus BAG, 21.10.1983 - 7 AZR 281/82
    Eine entsprechende Anwendung dieser Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht ferner für einen vom Arbeitgeber gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG gestellten Antrag, die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin für zulässig zu erklären, in Erwägung gezogen (vgl. BAG Urteil vom 11. September 1979 - 6 AZR 753/78 - AP Nr. 6 zu § 9 MuSchG 1968, unter II 2 c der Gründe).
  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

    Die Kündigung ist sodann - in analoger Anwendung von § 91 Abs. 5 SGB IX - unverzüglich nach Erteilung der Zustimmung zu erklären (vgl. BAG 2. Februar 2006 - 2 AZR 57/05 - Rn. 14, AP BGB § 626 Nr. 204 = EzA BGB 2002 § 626 Ausschlussfrist Nr. 1; 21. Oktober 1983 - 7 AZR 281/82 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 43, 368) .
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 375/99

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

    § 21 Abs. 5 SchwbG 1986 ist analog anzuwenden, wenn vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ein personalvertretungsrechtliches Mitbestimmungsverfahren wie das in §§ 79 ff. PersVG Berlin geregelte Verfahren durchzuführen ist (Bestätigung von BAG 21. Oktober 1983 - 7 AZR 281/82 - BAGE 43, 368).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (21. Oktober 1983 - 7 AZR 281/82 - BAGE 43, 368) ist § 18 Abs. 6 SchwbG (jetzt § 21 Abs. 5 SchwbG 1986) analog anzuwenden, wenn vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ein personalvertretungsrechtliches Mitbestimmungsverfahren wie das in §§ 79 ff. PersVG Berlin geregelte Verfahren durchzuführen ist.

    Da das Mitbestimmungsverfahren regelmäßig innerhalb der 2-Wochen-Frist nicht abgeschlossen werden kann, ist es auch hier in entsprechender Anwendung des § 21 Abs. 5 SchwbG für zulässig anzusehen, die außerordentliche Kündigung unverzüglich nach Abschluß des Mitbestimmungsverfahrens auszusprechen (BAG 21. Oktober 1983 aaO).

    An dieser Rechtsprechung, die breite Zustimmung gefunden hat (Germelmann/Binkert PersVG Berlin § 87 Rn 103; RGRK/Corts BGB 12. Aufl. § 626 Rn. 226; KR-Fischermeier 5. Aufl. § 626 Rn. 332; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 7. Aufl. Rn. 483, 1012; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 9. Aufl. § 125 Rn. 37; Schmidt Anm. zu AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 16), ist festzuhalten.

    Wenn der Landesgesetzgeber den kollektivrechtlichen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers dadurch verstärkt, daß er die dem Personalrat zur Verfügung stehende Überlegungsfrist etwa gleichlang gestaltet wie die in Abhängigkeit davon dem Arbeitgeber zur Verfügung stehende Frist, seinen Kündigungsentschluß zu fassen, so verstößt dies nicht gegen Bundesrecht (vgl. BAG 21. Oktober 1983 aaO).

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 57/05

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Beteiligung des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (21. Oktober 1983 - 7 AZR 281/82 - BAGE 43, 368; 8. Juni 2000 - 2 AZR 375/99 - BAGE 95, 98) ist § 18 Abs. 6 SchwbG (zwischenzeitlich: § 21 Abs. 5 SchwbG 1986; jetzt: § 91 Abs. 5 SGB IX) analog anzuwenden, wenn vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ein personalvertretungsrechtliches Mitbestimmungsverfahren wie das in §§ 79 ff. PersVG Berlin geregelte Verfahren durchzuführen ist.
  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 651/93

    Befristete Arbeitsverträge; Mitbestimmung des Personalrats

    Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut handelt es sich hierbei aber lediglich um eine Sollvorschrift, durch die Beteiligungsrechte der Personalvertretung weder im Inhalt noch in ihrem Umfang verbindlich festgelegt werden (BAGE 43, 368, 373 = AP Nr. 16 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu I 2 c der Gründe).
  • LAG München, 19.02.2008 - 6 Sa 361/07

    Außerordentliche Kündigung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (18. August 1977 - 2 ABR 19/77 - BAGE 29, 270; 21. Oktober 1983 - 7 AZR 281/82 - BAGE 43, 368; 8. Juni 2000 - 2 AZR 375/99 - BAGE 95, 98) sind § 18 Abs. 6 SchwbG (zwischenzeitlich: § 21 Abs. 5 SchwbG 1986; jetzt: § 91 Abs. 5 SGB IX) analog anzuwenden, wenn vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ein personalvertretungsrechtliches Mitbestimmungsverfahren (z.B. § 103 Abs. 1 und 2 BetrVG) durchzuführen ist.

    Sodann muss der Arbeitgeber aber unverzüglich (d.h. gem. § 121 BGB ohne schuldhaftes Zögern) die Kündigung erklären (BAG 21. Oktober 1983 AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 16 m. Anm. Schmidt = DB 1984, 1250; KR/Fischermeier Rn. 332; Erman/Belling Rn. 99).

  • LAG Berlin, 11.12.1998 - 6 Sa 82/98

    Außerordentliche Kündigung eines Leiters eines Freizeitbereichs einer Grundschule

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  • LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 6 Sa 272/08

    Kündigung, außerordentlich, verhaltensbedingt, Verstoß, Dienstanweisung,

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 02.02.2006 - 2 AZR 57/05 - AP BGB § 626 Nr. 204; 21.10.1983 - 7 AZR 281/82 - BAGE 43, 368) ist § 91 Abs. 5 SGB IX (vormals § 18 Abs. 6 Schwerbehindertengesetz) analog anzuwenden, wenn vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ein personalvertretungsrechtliches Mitbestimmungsverfahren durchzuführen ist.
  • LAG Hessen, 07.05.1997 - 2 Sa 2275/95

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit

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  • LAG Hamm, 04.07.1996 - 17 Sa 2246/95

    Personalrat: Anhörung bei Aufhebungs- und Beendigungsverträgen

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  • LAG Berlin, 15.12.1998 - 5 Sa 97/98

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Nichteinhaltung von

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  • VG Berlin, 09.12.2008 - 62 A 23.08

    Ersetzung der Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung eines Beschäftigten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - 17 Sa 71/17

    Kündigungserklärungsfrist - personalvertretungsrechtliches Mitwirkungsverfahren

  • LAG Berlin, 21.04.1997 - 9 Sa 1/97

    Außerordentliche Kündigung eines 'unkündbaren' Arbeitnehmers - Wahrung der

  • ArbG Potsdam, 29.11.2016 - 3 Ca 1277/16

    Fristlose Kündigung - Kündigungserklärungsfrist nicht eingehalten

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