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   BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15   

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BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15 (https://dejure.org/2017,6033)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2017 - 7 AZR 291/15 (https://dejure.org/2017,6033)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 (https://dejure.org/2017,6033)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 4 TzBfG, § 3 Abs 1 TzBfG
    Befristung - Vertragsauslegung

  • IWW

    § 17 Satz 1 TzBfG, § ... 256 Abs. 1 ZPO, § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB, § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 3 Abs. 1 TzBfG, § 611 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 3 TzBfG, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Befristungsabrede bei Zweckerreichung oder bei Fristablauf

  • Betriebs-Berater

    Zum Vorliegen eines befristeten Arbeitsvertrags - Vertragsauslegung

  • bag-urteil.com

    Befristung - Vertragsauslegung

  • rewis.io

    Befristung - Vertragsauslegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • datenbank.nwb.de

    Befristung - Vertragsauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Die FDP und das Arbeitsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsverträge als Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Befristungsabrede muss Beendigung des Arbeitsverhältnisses klar regeln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristungsabrede muss Beendigung des Arbeitsverhältnisses klar regeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 912
  • BB 2017, 1332
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15
    b) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 68/14 - Rn. 13; 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 25, BAGE 152, 82) .

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt einer uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 68/14 - Rn. 14; 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 23, BAGE 152, 82; 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - Rn. 15, BAGE 136, 294) .

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 68/14

    Einzelvertragliche Altersgrenze - Vollendung des 65. Lebensjahres - Auslegung -

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15
    b) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 68/14 - Rn. 13; 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 25, BAGE 152, 82) .

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt einer uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 68/14 - Rn. 14; 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 23, BAGE 152, 82; 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - Rn. 15, BAGE 136, 294) .

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 440/03

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15
    Dieses Klagebegehren ist mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (BAG 16. April 2008 - 7 AZR 132/07 - Rn. 10, BAGE 126, 295; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - Rn. 13; 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu I 2 a, b und 3 der Gründe, BAGE 111, 148) .
  • BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04

    Zweckbefristung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15
    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit setzt die Befristung eines Arbeitsvertrags (§ 3 Abs. 1 TzBfG) eine klare und verständliche Vereinbarung der Parteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Fristablauf oder - im Fall der Zweckbefristung - über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Zweckerreichung voraus (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 35/11 - Rn. 23; 21. Dezember 2005 - 7 AZR 541/04 - Rn. 36; KR-Bader 11. Aufl. § 3 TzBfG Rn. 9; ErfK/Müller-Glöge 17. Aufl. § 3 TzBfG Rn. 5) .
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 662/05

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15
    Dieses Klagebegehren ist mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (BAG 16. April 2008 - 7 AZR 132/07 - Rn. 10, BAGE 126, 295; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - Rn. 13; 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu I 2 a, b und 3 der Gründe, BAGE 111, 148) .
  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 132/07

    Befristung - Überraschungsklausel - Transparenzgebot

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15
    Dieses Klagebegehren ist mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (BAG 16. April 2008 - 7 AZR 132/07 - Rn. 10, BAGE 126, 295; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - Rn. 13; 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu I 2 a, b und 3 der Gründe, BAGE 111, 148) .
  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15
    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt einer uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 68/14 - Rn. 14; 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 23, BAGE 152, 82; 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - Rn. 15, BAGE 136, 294) .
  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Antragsauslegung - unterlassene Klage auf Abgabe

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15
    Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der richtig verstandenen Interessenlage des Klägers (vgl. hierzu BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 35/11

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch Zweckerreichung - Prognose zum

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15
    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit setzt die Befristung eines Arbeitsvertrags (§ 3 Abs. 1 TzBfG) eine klare und verständliche Vereinbarung der Parteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Fristablauf oder - im Fall der Zweckbefristung - über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Zweckerreichung voraus (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 35/11 - Rn. 23; 21. Dezember 2005 - 7 AZR 541/04 - Rn. 36; KR-Bader 11. Aufl. § 3 TzBfG Rn. 9; ErfK/Müller-Glöge 17. Aufl. § 3 TzBfG Rn. 5) .
  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15
    Der Dienstvertrag enthält nur in Absatz 1 Angaben zur Art und zum Beginn der Arbeitsleistung, die nach § 611 Abs. 1 BGB zu dem für eine Vertragseinigung notwendigen Mindestinhalt (essentialia negotii) gehören (BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 22, BAGE 148, 299) .
  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 24 Sa 525/14

    Befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer einer Legislaturperiode

  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 582/15

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall

  • BGH, 09.05.2023 - XI ZR 544/21

    Zur Pflicht zur Zahlung von "Negativzinsen" aus einem Schuldscheindarlehen

    Als verallgemeinerbarer Umstand, der nicht ausschließlich die konkrete Situation bei Vertragsschluss betrifft, sondern den Abschluss einer jeden vergleichbaren vertraglichen Abrede begleitet (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2018 - III ZR 255/17, NJW 2018, 2117 Rn. 18; BAG, NZA 2017, 912 Rn. 15), ist allenfalls zu berücksichtigen, dass bei einem Darlehensvertrag mit langer Laufzeit und ansonsten gebundenem Sollzinssatz (§ 489 Abs. 5 Satz 2 BGB) für Bank und Kunde ein Zinsänderungsrisiko bestünde (vgl. von Spannenberg in Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 53 Rn. 71), auf das hier die Parteien mit der in Ziffer 1 vereinbarten Zinsvariabilität reagiert haben.
  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 440/16

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 14) .

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen unterliegt einer uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 16) .

    § 17 Satz 1 TzBfG ist unanwendbar bei einem Streit darüber, ob überhaupt eine Befristung oder auflösende Bedingung vereinbart worden ist, weil diese Auseinandersetzung nicht die Rechtsunwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags, sondern deren Existenz betrifft (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 11; 20. Februar 2002 - 7 AZR 622/00 - zu B II 4 a der Gründe) .

  • LAG Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 10 Sa 41/20

    Probezeitbefristung - AGB-Kontrolle - Fettdruck kein Gebot der Transparenz

    Das erste Klagebegehren ist mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (vgl. hierzu BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 11) , das zweite mit einer Befristungskontrollklage nach § 17 Abs. 1 TzBfG.

    Zur Auslegung heranzuziehen sind hingegen auch sonstige Begleitumstände, die nicht ausschließlich die konkrete Vertragsabschlusssituation betreffen, sondern den Abschluss einer jeden vergleichbaren vertraglichen Abrede begleiten (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 15) .

    Im Einzelfall kann der Verwender gehalten sein, auf die Klausel besonders hinzuweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorzuheben (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 16 m.w.N.) .

  • LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 418/17

    Unwirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft für besondere

    Ist dieser nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art Beteiligten zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragsparteien zu beachten ist (BAG 15.02.2017 - 7 AZR 291/15 - Rn 14, NZA 2017, 912).
  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel -

    Im Gegensatz zu konkret-individuellen Begleitumständen des Vertragsschlusses (§ 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB) können solche Umstände, die - wie vorliegend - typischerweise den Abschluss vergleichbarer Abreden begleiten, zur Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen herangezogen werden (BAG 20. Juni 2017 - 3 AZR 179/16 - Rn. 33; 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 15) .
  • LAG Düsseldorf, 22.05.2019 - 7 Sa 159/18

    Anforderungen an die Vereinbarung der Geltung des Abkommens über die ERA

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014, 10 AZR 622/13; Urteil vom 15.02.2017, 7 AZR 291/15; Urteil vom 25.06.2015, 6 AZR 383/14, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 290/21

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel -

    Im Gegensatz zu konkret-individuellen Begleitumständen des Vertragsschlusses (§ 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB) können solche Umstände, die - wie vorliegend - typischerweise den Abschluss vergleichbarer Abreden begleiten, zur Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen herangezogen werden (BAG 20. Juni 2017 - 3 AZR 179/16 - Rn. 33; 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 15) .
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2017 - 13 Sa 535/17

    Auslegung der Bezugnahme auf einen Tarifvertrag oder Teile eines solchen

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595; BAG 15.02.2017 - 7 AZR 291/15 - NZA 2017, 912; BAG 25.06.2015 - 6 AZR 383/14 - NZA-RR 2015, 649).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 2 Sa 505/16

    Zeitbefristung - Kombination mit auflösender Bedingung - Transparenzgebot

    Zur Auslegung heranzuziehen sind hingegen auch sonstige Begleitumstände, die nicht ausschließlich die konkrete Vertragsabschlusssituation betreffen, sondern den Abschluss einer jeden vergleichbaren vertraglichen Abrede begleiten ( BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 14 und 15, juris ).
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