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   BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 297/92   

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https://dejure.org/1993,547
BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 297/92 (https://dejure.org/1993,547)
BAG, Entscheidung vom 21.04.1993 - 7 AZR 297/92 (https://dejure.org/1993,547)
BAG, Entscheidung vom 21. April 1993 - 7 AZR 297/92 (https://dejure.org/1993,547)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristung einer Provisionsvereinbarung - Voraussetzung für das Vorliegen eines Eingriffs in den geschützten Kernbereich des Arbeitsverhältnisses - Arbeitspflicht des Arbeitnehmers

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Befristung einer Provisionsvereinbarung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Befristung einer Provisionsvereinbarung mit Reisendem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Änderungskündigung: Umgehung des Kündigungsschutzes durch Befristung der Provisionszusage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 476
  • BB 1994, 363
  • BB 1994, 432
  • DB 1994, 2400
  • JR 1994, 352
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84

    Befristung einzelner Bedingungen des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 297/92
    In ausdrücklicher Anlehnung an dieses Urteil hat der Senat mit Urteil vom 13. Juni 1986 (BAGE 52, 197, 204 = AP Nr. 19 zu § 2 KSchG 1969) die Befristung der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit für den Fall des Fehlens eines sachlichen Grundes für die Befristung als objektive Umgehung des gesetzlichen Änderungskündigungsschutzes gewertet, weil auch hier durch die (sich ebenfalls unmittelbar auf die Vergütung auswirkende) Änderung der Arbeitsaufgabe das Arbeitsverhältnis seinem Gegenstand nach geändert und damit in dessen Kernbereich eingegriffen wurde.
  • BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80

    Unzulässigkeit von Teilkündigungen

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 297/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Vereinbarung, die dem Arbeitgeber vertraglich das Recht zur einseitigen Änderung einzelner Vertragsbedingungen einräumt, grundsätzlich zulässig; sie ist nur dann nichtig, wenn sie zur Umgehung des zwingenden Kündigungsschutzes führt, was in aller Regel der Fall sein wird, wenn wesentliche Elemente des Arbeitsvertrages einer einseitigen Änderung unterliegen sollen, durch die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung grundlegend gestört würde (BAGE 40, 199, 207 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung, zu III 1 b der Gründe, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 297/92
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1984 (BAGE 47, 314, 320 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969) grundsätzlich entschieden, daß einzelvertragliche Vereinbarungen, die darauf abzielen, den gesetzlichen Inhaltsschutz des Arbeitsverhältnisses (§ 2 KSchG) objektiv zu umgehen, unwirksam sind.
  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 297/92
    Eine solche grundlegende Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung und damit eine Umgehung kündigungsrechtlicher Vorschriften hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall verneint, in dem sich das dem Arbeitgeber vorbehaltene Widerrufsrecht auf eine Leistungszulage bezog, die der Arbeitgeber zusätzlich zum tariflichen Stundenlohn zahlte und die etwa 25 - 30 % des tariflichen Stundenlohnes ausmachte, so daß der Widerruf nur daraufhin zu überprüfen war, ob er billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB entsprach (BAGE 55, 275, 281 [BAG 13.05.1987 - 5 AZR 125/85] = AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87

    Mitbestimmungsrecht bei Abschlußprovision

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 297/92
    Die Provisionsneuregelung wurde unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (vgl. dazu zuletzt BAG Urteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision, m.w.N.) einvernehmlich mit dem Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung getroffen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 26 Sa 61/13

    Keine individualrechtliche Geltung des Inhalts einer inzwischen abgeänderten

    Befristungen von Provisionsvereinbarungen sind auch unter dem Gesichtspunkt des Inhaltsschutzes zulässig (vgl. BAG 21. April 1993 - 7 AZR 297/92 - AP Nr. 34 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 1994, 476 = EzA § 2 KSchG Nr. 20, zu II 1 der Gründe).

    Befristungen von Provisionsvereinbarungen sind im Übrigen auch unter dem Gesichtspunkt des Inhaltsschutzes zulässig (vgl. BAG 21. April 1993 - 7 AZR 297/92 - AP Nr. 34 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 1994, 476 = EzA § 2 KSchG Nr. 20, zu II 1 der Gründe).

    läge zudem in dem den Abschlusspartnern zustehenden Spielraum (vgl. BAG 21. April 1993 - 7 AZR 297/92 - AP Nr. 34 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 1994, 476 = EzA § 2 KSchG Nr. 20, zu II 2 der Gründe), zumal dieser Wert für das tatsächliche Einkommen nur bedingt maßgeblich ist.

    Unabhängig davon haben die Beklagte und der Gesamtbetriebsrat für eine Übergangszeit Überbrückungsregelungen getroffen, so dass die Auswirkungen jedenfalls für einen Übergangszeitraum und die Phase der Neustrukturierung und Umgewöhnung abgefedert worden sind (dazu und zu einem bestimmten Vertrauensvorsprung gegenüber den Partnern des Abschlusses von Betriebsvereinbarungen, die Folgen für ein Provisionssystem mit sich bringen: BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 242/11 - NZA 2012, 1307, Rn. 60; 21. April 1993 - 7 AZR 297/92 - AP Nr. 34 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 1994, 476 = EzA § 2 KSchG Nr. 20, zu II 2 der Gründe).

    Weitere Gesichtspunkte, die gegen die Neuregelung sprechen könnten, hat der Kläger selbst nicht vorgebracht (zur Darlegungslast vgl. BAG 21. April 1993 - 7 AZR 297/92 - AP Nr. 34 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 1994, 476 = EzA § 2 KSchG Nr. 20, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95

    Widerrufsvorbehalt, Änderungskündigung

    Zwar sind einzelvertragliche Vereinbarungen, die darauf abzielen, den gesetzlichen Inhaltsschutz des Arbeitsverhältnisses (§ 2 KSchG) objektiv zu umgehen, unwirksam (BAGE 47, 314, 320 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 21. April 1993 - 7 AZR 297/92 - AP Nr. 34 zu § 2 KSchG 1969).

    Eine solch grundlegende Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung ist nicht anzunehmen, wenn sich das dem Arbeitgeber vorbehaltene Widerrufsrecht auf eine Zulage bezieht, die zusätzlich zum Tarifgehalt gezahlt werden und nur einen derartig geringen Anteil an der Gesamtvergütung ausmachen sollte (BAGE 55, 275, 281 = AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 21. April 1993, aaO, zu einer außertariflichen Provisionszusage, die lediglich 15 % der Gesamtvergütung ausmachte).

  • BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 213/03

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Sachgrund

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Befristungsrecht vor Inkrafttreten des TzBfG bedurfte die Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen eines sie rechtfertigenden Sachgrunds, wenn dem Arbeitnehmer durch die Befristung der gesetzliche Änderungskündigungsschutz entzogen werden konnte (21. April 1993 - 7 AZR 297/92 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 34 = EzA KSchG § 2 Nr. 20, zu II 1 der Gründe mwN; 15. April 1999 - 7 AZR 734/97 - AP BAT § 2 SR 2y Nr. 18 = EzA BGB § 620 Nr. 162, zu 3 a der Gründe; 29. September 1999 - 7 AZR 205/98 -, zu 1 der Gründe; 9. August 2000 - 7 AZR 823/98 -, zu I der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 208/99 - EzA BGB § 620 Nr. 173, zu B I 1 der Gründe; 23. Januar 2002 - 7 AZR 563/00 - BAGE 100, 211 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 12 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 29, zu II 2 a der Gründe; 4. Juni 2003 - 7 AZR 406/02 - AP TzBfG § 17 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 3, zu II 1 der Gründe).
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