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   BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 316/06   

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BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 316/06 (https://dejure.org/2007,5738)
BAG, Entscheidung vom 18.04.2007 - 7 AZR 316/06 (https://dejure.org/2007,5738)
BAG, Entscheidung vom 18. April 2007 - 7 AZR 316/06 (https://dejure.org/2007,5738)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Kalkulation der für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel für eine Aufgabe von nur vorübergehender Dauer; Prüfung der sachlichen Rechtfertigung einer vereinbarten Befristung anhand nach Vertragsschluss liegender Tatsachen; ...

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 316/06
    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von nur vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 11, EzA TzBfG § 14 Nr. 34).

    Dies folgt aus der Auslegung des Gesetzes unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte sowie unter der gebotenen Beachtung der verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (vgl. dazu die ausführliche Begründung des Senats in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 12 - 22, aaO).

    Sie müssen aber noch eine dem verfassungsrechtlichen Untermaßverbot (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 17 - 19, EzA TzBfG § 14 Nr. 34) und den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 -Rn. 20 - 22, aaO) genügende Befristungskontrolle ermöglichen.

  • BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 654/96

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Haushaltsmittel

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 316/06
    Mit der Rückkehr des Planstelleninhabers endet ihre Beschäftigungsmöglichkeit (BAG 24. September 1997 - 7 AZR 654/96 - RzK I 9a Nr. 121, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 542/00

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 316/06
    c) Die Ermächtigung in § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 trägt dem Umstand Rechnung, dass der öffentliche Arbeitgeber anders als ein privater Arbeitgeber keine Verpflichtungen eingehen darf, die haushaltsrechtlich nicht gedeckt sind (BAG 24. Oktober 2001 - 7 AZR 542/00 - BAGE 99, 217 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 229 = EzA BGB § 620 Nr. 180, zu B II 1 der Gründe; 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 -AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215 = EzA BGB § 620 Nr. 167, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 316/06
    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass das beklagte Land die Befristung auf den Sachgrund aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG stützen kann, weil die Parteien im Arbeitsvertrag vom 14. Juni 2004 die Befristungsgrundform des Zeitangestellten vereinbart haben, der der Sachgrund der zeitlich nur begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel zuzuordnen ist (BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 437/01 - AP BAT § 2 SR 2y Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 1, zu A II 3 der Gründe; 17. April 2002 - 7 AZR 665/00 - BAGE 101, 84 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 21 = EzA BGB § 620 Nr. 194, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01

    Befristeter Arbeitsvertrag; Krankenbezüge

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 316/06
    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass das beklagte Land die Befristung auf den Sachgrund aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG stützen kann, weil die Parteien im Arbeitsvertrag vom 14. Juni 2004 die Befristungsgrundform des Zeitangestellten vereinbart haben, der der Sachgrund der zeitlich nur begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel zuzuordnen ist (BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 437/01 - AP BAT § 2 SR 2y Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 1, zu A II 3 der Gründe; 17. April 2002 - 7 AZR 665/00 - BAGE 101, 84 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 21 = EzA BGB § 620 Nr. 194, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97

    Befristung aus Haushaltsgründen

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 316/06
    c) Die Ermächtigung in § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 trägt dem Umstand Rechnung, dass der öffentliche Arbeitgeber anders als ein privater Arbeitgeber keine Verpflichtungen eingehen darf, die haushaltsrechtlich nicht gedeckt sind (BAG 24. Oktober 2001 - 7 AZR 542/00 - BAGE 99, 217 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 229 = EzA BGB § 620 Nr. 180, zu B II 1 der Gründe; 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 -AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215 = EzA BGB § 620 Nr. 167, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 983/93

    Befristeter Arbeitsvertrag vor Übernahme als Beamter

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 316/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa 31. August 1994 - 7 AZR 983/93 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 163 = EzA BGB § 620 Nr. 127 , zu II 1 der Gründe mwN), von der das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgegangen ist, erfordert die Tarifvorschrift zwar nicht die Vereinbarung des sachlichen Befristungsgrundes, wohl aber die Vereinbarung der Befristungsgrundform (Zeitangestellter, Angestellter für Aufgaben von begrenzter Dauer oder Aushilfsangestellter).
  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 392/85

    Kündigungsfrist bei Aushilfsverhältnis mit Höchstdauer

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 316/06
    Ein Aushilfsarbeitsverhältnis iSd. § 622 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BGB liegt vor, wenn der Arbeitgeber kein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingehen will, sondern nur einen vorübergehenden betrieblichen Bedarf an Arbeitskräften decken will, der nicht durch den normalen Betriebsablauf, sondern durch den Ausfall von Stammkräften oder durch einen zeitlich begrenzten zusätzlichen Arbeitsanfall begründet ist (BAG 22. Mai 1986 - 2 AZR 392/85 - AP BGB § 622 Nr. 23 = EzA BGB § 622 nF Nr. 24, zu B I 1 a der Gründe).
  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 11 Sa 1469/05

    Befristung im öffentlichen Dienst aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 316/06
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. Januar 2006 - 11 Sa 1469/05 - aufgehoben.
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Altersgrenze - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 316/06
    Mit diesem Grundgedanken ist es unvereinbar, die Wirksamkeit der bei Vertragsschluss vereinbarten Befristung auf Grund von nach Vertragsschluss eintretenden Umständen zu beurteilen (BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 443/04 - Rn. 29, BAGE 115, 265 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 27 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 6).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 AZR 485/09

    Befristung - Haushalt - Unionsrecht

    Dadurch stehen die nach § 6 Abs. 8 Satz 1 HG NW 2006 verfügbaren Haushaltsmittel fest (vgl. BAG 18. April 2007 - 7 AZR 316/06 - Rn. 14; 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 13, BAGE 121, 236) .
  • LAG Niedersachsen, 17.10.2008 - 10 Sa 1231/07

    Befristung wegen befristet zur Verfügung gestellter Haushaltsmittel

    Zwar ist die betragsmäßige Ausweisung der für die befristete Beschäftigung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nicht erforderlich; vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2007, 7 AZR 316/06, AP Nr. 3 zu § 14 TzBfG Haushalt.

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die für die Beschäftigung des Klägers zur Verfügung gestellten Mittel in nachvollziehbarer Form, etwa durch einen Aktenvermerk (vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2007, 7 AZR 316/06, AP Nr. 3 zu § 14 TzBfG Haushalt, Rz. 14), der Verwendung im Rahmen des Schulversuchs nach der Experimentierklausel zugeordnet sind.

    Zwar muss diese Voraussetzung nicht den Anforderungen an die Sachgründe in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder 3 TzBfG genügen, da ansonsten der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG keine eigenständige Bedeutung hätte; die zu stellenden Anforderungen müssen aber noch eine dem verfassungsrechtlichen Untermaßverbot und den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen genügende Befristungskontrolle ermöglichen; vgl. BAG, Urt. v. 18. April 2007, 7 AZR 316/06, AP Nr. 3 zu § 14 TzBfG.

  • LAG Hamm, 23.08.2007 - 11 Sa 348/07

    Haushaltsbefristung NW

    Die Befristung eines Arbeitsvertrages durch das Land NW ist nach §§ 14 Abs. 1 S.2 Nr. 7 TzBfG i.V.m. § 7 Abs. 3 Haushaltsgesetz NW 2004/2005 zulässig, wenn die befristete Beschäftigung als Aushilfskraft erfolgt und aus Haushaltsmitteln finanziert wird, die vorübergehend frei sind, weil Stelleninhaberinnen oder Stelleninhabern vorübergehend keine oder keine vollen Dienstbezüge zu gewähren sind (BAG 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 - BAG 18.04.2007 - 7 AZR 316/06 -).

    Dem Gebot einer zureichenden Zwecksetzung genügt die Bestimmung in § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Feststellung der Haushaltspläne des Landes Nordrhein-Westfalen für die Hauhaltsjahre 2004/2005 (fortan HG NW 2004/2005), wonach Planstellen und Stellen für Zeiträume, in denen Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern keine oder keine vollen Dienstbezüge zu gewähren sind, im Umfang der nicht in Anspruch genommenen Planstellen- oder Stellenanteile für die Beschäftigung von Aushilfskräften in Anspruch genommen werden können (BAG 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 - BAG 18.04.2007 - 7 AZR 316/06 - unter Bezugnahme auf BAG-Urteile vom 07.07.1999 und 24.10.2001 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215, 229 aus der Zeit vor Inkrafttreten des TzBfG).

  • LAG Köln, 08.05.2009 - 10 Sa 231/08

    Befristung; Haushaltsgründe; Dienststelle

    Es ist für das Merkmal der Haushaltsmittel ausreichend, wenn die Planstellen und Stellen, bei denen die Voraussetzungen der §§ 7 Abs. 3 HHG NW 2004/2005, 6 Abs. 8 HHG NW 2006 erfüllt sind, durch die Landesverwaltung vor dem Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages in nachvollziehbarer Form - regelmäßig durch einen Aktenvermerk - festgestellt worden sind (vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2007 - 7 AZR 316/06 -, in AP Nr. 3 zu § 14 TzBfG Haushalt).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - 21 Sa 961/08

    Haushaltsbefristung - bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts -

    Denn die betragsmäßige Ausweisung der für die befristete Beschäftigung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan ist nicht erforderlich (BAG 18. April 2007 - 7 AZR 316/06 - zitiert nach juris, zu A.II.1. der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07

    Zur Zulässigkeit einer Befristung nach § 14 Abs 2 S 1 Nr 7 TzBfG bei einer mit

    Dies ist nicht gegeben, wenn Haushaltsmittel lediglich allgemein für die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Rahmen befristeter Arbeitsverträge bereitgestellt werden und keine tätigkeitsbezogene Zwecksetzung erfolgt ist (vgl. BAG 7 AZR 193/06 vom 14. Februar 2007, NZA 07, 871; BAG 7 AZR 316/06 vom 18. April 2007; BAG 7 AZR 419/05 vom 18. Oktober 2006, NZA 07, 332; vgl. auch LAG Köln 11 Sa 507/06 vom 15. Dezember 2006, AuR 07, 323).
  • LAG Thüringen, 16.12.2008 - 1 Sa 45/08

    Dokumentationspflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers hinsichtlich

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  • LAG Hamm, 25.06.2008 - 11 Sa 281/08

    Haushaltsbefristung

    Nach dieser Bestimmung können Planstellen und Stellen für Zeiträume, in denen Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern keine oder keine vollen Dienstbezüge zu gewähren sind, im Umfang der nicht in Anspruch genommenen Planstellen- oder Stellenanteile für die befristete Beschäftigung von Aushilfskräften in Anspruch genommen werden (BAG 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 - BAG 18.04.2007 - 7 AZR 316/06 - zur Vorgängerregelung § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005, unter Bezugnahme auf BAG-Urteile vom 07.07.1999 und 24.10.2001 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215, 229 aus der Zeit vor Inkrafttreten des TzBfG).
  • LAG Hamm, 03.04.2008 - 11 Sa 1918/07

    Unwirksame Haushaltsmittelbefristung bei Begründung von Zahlungsverpflichtungen

    b) Dem Gebot einer zureichenden Zwecksetzung genügt die Bestimmung in § 6 Abs. 8 des Gesetzes über die Feststellung der Haushaltspläne des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2006 (fortan HG NW 2006 - Gesetz vom 23.05.2006 in GV.NRW 2006, 197), wonach Planstellen und Stellen für Zeiträume, in denen Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern keine oder keine vollen Dienstbezüge zu gewähren sind, im Umfang der nicht in Anspruch genommenen Planstellen- oder Stellenanteile für die Beschäftigung von Aushilfskräften in Anspruch genommen werden können (BAG 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 - BAG 18.04.2007 - 7 AZR 316/06 - zur Vorgängerregelung § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 ; unter Bezugnahme auf BAG-Urteile vom 07.07.1999 und 24.10.2001 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215, 229 aus der Zeit vor Inkrafttreten des TzBfG).
  • LAG Düsseldorf, 06.01.2009 - 8 Sa 1297/08

    Befristete Beschäftigung aus Haushaltsmitteln bei mutterschutzbedingter

    Das folgt aus der Auslegung des TzBfG unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte sowie unter der gebotenen Beachtung der verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (ständige Rechtsprechung des BAG, der sich die Kammer anschließt, zuletzt etwa Urteile vom 07.05.2008 - 7 AZR 198/07, NZA 2008, 880; vom 18.04.2007 - 7 AZR 316/06, AP Nr. 3 zu § 14 TzBfG Haushalt; vom 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, NZA 2007, 332).
  • LAG Köln, 26.11.2008 - 9 Sa 846/08

    Befristung - Vertretung - Justizangestellte

  • LAG Düsseldorf, 23.09.2008 - 8 Sa 784/08

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • LAG Düsseldorf, 06.12.2007 - 5 Sa 1235/07

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses gegenüber einem

  • ArbG Duisburg, 07.06.2010 - 3 Ca 425/10

    Haushaltsbefristung

  • ArbG Essen, 02.04.2008 - 4 Ca 4028/07
  • ArbG Duisburg, 07.06.2010 - 3 Ca 260/10

    Haushaltsbefristung

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