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   BAG, 14.12.1994 - 7 AZR 342/94   

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BAG, 14.12.1994 - 7 AZR 342/94 (https://dejure.org/1994,987)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 7 AZR 342/94 (https://dejure.org/1994,987)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 (https://dejure.org/1994,987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer zeitlich begrenzten Forschungsaufgabe - Dauer der Befristung - Befristung des Arbeitsvertrages einer wissenschftlichen Mitarbeiterin - Verteilung der Darlegungs- und Beweislast - Förderung der Habilitation - Angabe des Befristungsgrundes - Weiterbildung ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HRG § 57b Abs. 2, 3, § 57c Abs. 2
    Fünfjahresgrenze für befristete Arbeitsverträge nach HRG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 680
  • BB 1995, 575
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 31.01.1990 - 7 AZR 125/89

    Befristeter Drittmittelvertrag nach Hochschulrahmengesetz

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 7 AZR 342/94
    Kann die Befristung des letzten - allein der Befristungskontrolle unterliegenden - Arbeitsvertrages nur auf die erleichterten Befristungsmöglichkeiten des § 57 b Abs. 2 und 3 HRG gestützt werden, so sind in die Befristungshöchstdauer nach § 57 c Abs. 2 HRG auch solche vorangegangen, aber nach dem 25. Juni 1985 abgeschlossenen Arbeitsverträge einzubeziehen, deren Befristung zwar nicht ausdrücklich auf einen der Befristungsgründe des § 57 b Abs. 2 und 3 HRG gestützt worden war, aber hierauf hätte gestützt werden können (teilweise Abweichung von den Senatsurteilen vom 31. Januar 1990, BAGE 65, 16, 26 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG und vom 13. April 1994 - 7 AZR 551/93).

    Auch schon in seinem Urteil vom 31. Januar 1990 (BAGE 65, 16, 26 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG) hatte der Senat ausgeführt, ein anzurechnender befristeter Arbeitsvertrag nach § 57 b Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und Abs. 3 HRG liege nur vor, wenn er nicht nur der Sache nach einen dieser gesetzlichen Befristungstatbestände erfülle, sondern wenn er auch die vorgeschriebene Angabe zum Befristungsgrund enthalte und damit auch formal dem Erfordernis des § 57 b Abs. 5 HRG genüge.

  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 551/93

    ABM-Verträge und Befristung nach HRG

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 7 AZR 342/94
    Kann die Befristung des letzten - allein der Befristungskontrolle unterliegenden - Arbeitsvertrages nur auf die erleichterten Befristungsmöglichkeiten des § 57 b Abs. 2 und 3 HRG gestützt werden, so sind in die Befristungshöchstdauer nach § 57 c Abs. 2 HRG auch solche vorangegangen, aber nach dem 25. Juni 1985 abgeschlossenen Arbeitsverträge einzubeziehen, deren Befristung zwar nicht ausdrücklich auf einen der Befristungsgründe des § 57 b Abs. 2 und 3 HRG gestützt worden war, aber hierauf hätte gestützt werden können (teilweise Abweichung von den Senatsurteilen vom 31. Januar 1990, BAGE 65, 16, 26 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG und vom 13. April 1994 - 7 AZR 551/93).

    Insbesondere im Urteil vom 13. April 1994 (- 7 AZR 551/93 -, bisher nur veröffentlicht in ZTR 1994, 474) hat der Senat ausdrücklich ausgeführt, nicht nur sogenannte Altverträge, d.h. Verträge, die vor dem Inkrafttreten der §§ 57 a bis f HRG am 26. Juni 1985 abgeschlossen worden sind, seien nicht auf die Befristungshöchstgrenze des § 57 c Abs. 2 Satz 1 und 2 HRG anzurechnen, vielmehr scheide auch die Anrechnung solcher nach diesem Zeitpunkt abgeschlossener Verträge aus, deren Befristung nicht tatsächlich im Vertrag selbst auf § 57 b Abs. 2 Nr. 1 bis 4 HRG gestützt sei.

  • BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 329/84

    Universität - Befristung - Lektor - Promotion - Dienstaufgaben

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 7 AZR 342/94
    Soweit die Revision ferner darauf hinweist, die Klägerin habe ihre Habilitationspläne aufgeben müssen, weil sie die ihr versprochene zweite Halbtagsstelle nicht erhalten habe, dürfte dies auf einer (vgl. dazu z.B. BAGE 50, 298, 304 = AP Nr. 100 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) Verwechslung des Arbeitsverhältnisses eines wissenschaftlichen Angestellten mit einem Habilitationsstipendium beruhen.
  • BAG, 15.03.1989 - 7 AZR 264/88

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Ausbilderin im Benachteiligtenprogramm

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 7 AZR 342/94
    Vielmehr ist auch insoweit, ebenso wie etwa bei der nach Nr. 2 Abs. 1 SR 2y BAT vorgeschriebenen Angabe der Befristungsgrundform (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 15. März 1989 - 7 AZR 264/88 - AP Nr. 126 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 2 b der Gründe), auf die wahre Natur der von den Parteien über den Befristungsgrund getroffenen Vereinbarungen abzustellen.
  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 98/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der vom Landesarbeitsgericht angeführten Senatsentscheidung vom 14. Dezember 1994 (- 7 AZR 342/94 - AP HRG § 57 b Nr. 3).

    Lediglich im Rahmen dieser Prüfung hat der Senat - in teilweiser Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - entschieden, daß in die Befristungshöchstdauer des § 57 c Abs. 2 Satz 2 HRG auch die Zeiten vorangegangener Arbeitsverträge einzubeziehen sind, deren Befristung zwar nicht ausdrücklich auf einen der Befristungsgründe des § 57 b Abs. 2 und 3 HRG gestützt wurde, hierauf aber hätte gestützt werden können (BAG 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - AP HRG § 57 b Nr. 3 = EzA BGB § 620 Nr. 129, zu I 1 b der Gründe; ebenso BAG 20. Oktober 1999 - 7 AZR 738/98 - AP HRG § 57 b Nr. 22 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 22, zu 2 a der Gründe).

    Zugleich hat der Senat aber deutlich gemacht, daß diese Anrechnung dann nicht von Bedeutung ist, wenn die Überschreitung der Höchstgrenzen nicht auf den erleichterten Befristungsmöglichkeiten nach § 57 b Abs. 2 und 3 HRG beruht, etwa weil der Arbeitgeber bei der Befristung des letzten, allein der Befristungskontrolle unterliegenden Arbeitsvertrags nicht auf die besonderen Befristungsmöglichkeiten des § 57 b Abs. 2 und 3 HRG angewiesen ist (BAG 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - aaO, zu I 1 b der Gründe).

  • BAG, 20.10.1999 - 7 AZR 738/98

    Befristung nach dem HRG; Überschreiten der Höchstbefristungsgrenze

    Der Senat hält daran fest, daß in die Berechnung der Höchstbefristungsgrenze des § 57 c Abs. 2 HRG die Laufzeiten auch solcher Verträge einzubeziehen sind, die zwar keinen Sachgrund nach § 57 b Abs. 2 Nr. 1 - 4 und Abs. 3 HRG benennen, jedoch nach der vertraglichen Vereinbarung auf solche Sachgründe hätten gestützt werden können (BAG Urteil vom 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - AP Nr. 3 zu § 57 b HRG).

    Eine Nichtanrechnung solcher Verträge wäre mit dem Zweck der Zusammenrechnungsvorschrift nicht zu vereinbaren (BAG Urteil vom 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - AP Nr. 3 zu § 57 b HRG).

    Die Voraussetzungen einer vom Sachgrunderfordernis losgelösten Unwirksamkeitsfolge hat der wissenschaftliche Mitarbeiter vorzutragen (BAG Urteil vom 14. Dezember 1994, aaO).

    Die Mitarbeit an einem zeitlich begrenzten Forschungsprojekt allein läßt auf eine solche Vereinbarung ebensowenig schließen wie der Erwerb von Fähigkeiten, die mit jeder beruflichen Tätigkeit zwangsläufig verbunden sind (BAG Urteil vom 14. Dezember 1994, aaO, zu I 2 b der Gründe).

  • LAG Hamm, 16.03.2001 - 5 Sa 1549/00

    Befristeter Arbeitsvertrag eines wissenschaftlichen Mitarbeiters einer

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  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Bejaht es diese Frage, so wird es weiter zu prüfen haben, ob nach den Grundsätzen der Senatsurteile vom 31. Januar 1990, BAGE 65, 16, vom 19. August 1992, BAGE 71, 118 und vom 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - (AP Nr. 1, 2 und 3 zu § 57 b HRG) der Befristungsgrund des § 57 b Abs. 2 Nr. 2 HRG als im Arbeitsvertrag angegeben anzusehen ist.
  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 620/00

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

    Diese Einbeziehung kommt dagegen nicht in Betracht, wenn die Überschreitung der Höchstgrenze nicht auf den erleichterten Befristungsmöglichkeiten des § 57 b Abs. 2 und Abs. 3 HRG beruht, weil der Arbeitgeber bei der Befristung des letzten Arbeitsvertrags nicht auf die besonderen Befristungsmöglichkeiten des § 57 b Abs. 2 und Abs. 3 angewiesen ist (BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 9 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 24, zu A I 1 b der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 AZR 738/98 - AP HRG § 57 b Nr. 22 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 22, zu 2 a der Gründe; 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - AP HRG § 57 b Nr. 3 = EzA BGB § 620 Nr. 129, zu I 1 b der Gründe).
  • BAG, 22.06.2005 - 7 AZR 499/04

    Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter

    - 7 AZR 342/94 - AP HRG § 57b Nr. 3 = EzA BGB § 620 Nr. 129, zu I 1 b der Gründe).

    Die Höchstbefristungsdauer des § 57c Abs. 2 HRG aF soll den wissenschaftlichen Mitarbeiter davor schützen, dass die erleichterten Befristungsmöglichkeiten nach § 57b Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und Abs. 3 HRG aF zu einer sachlich unvertretbaren Ausdehnung seiner befristeten Beschäftigung führen (BAG 5. April 2000 - 7 AZR 392/99 - AP HRG § 57c Nr. 6 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 28, zu II 2 b der Gründe; 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - aaO, zu I 1 b der Gründe).

  • LAG Hamburg, 12.06.2008 - 8 Sa 17/08

    Unwirksamkeit einer Befristung wegen Betriebsteilübergangs

    Es spricht vieles dafür, dass die Beklagte im maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des letzten befristeten Vertrages (vgl. BAG v. 14.12.1994 - 7 AZR 342/94 - NZA 95, 680, 682) davon ausging, dass der Bedarf für die Beschäftigung des Klägers nach dem 30.04.2007 entfallen werde.
  • BAG, 14.11.2001 - 7 AZR 576/00

    Arzt im Praktikum

    Dabei sind nach der Rechtsprechung des Senats bei der Berechnung dieser Grenze die Laufzeiten auch solcher Arbeitsverträge einzubeziehen, die zwar keinen Sachgrund nach § 57 b Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und Abs. 3 HRG benennen, deren Befristung jedoch auf einen der dort genannten Sachgründe hätte gestützt werden können (BAG 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - AP HRG § 57 b Nr. 3 = EzA BGB § 620 Nr. 129, zu I 1 b der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 AZR 738/98 - BAGE 92, 320 = AP HRG § 57 b Nr. 22, zu 2 a der Gründe; vgl. auch 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 9 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 24, zu A I 1 b der Gründe).
  • LAG Hamm, 10.05.1996 - 5 Sa 1656/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung im Hochschulbereich

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  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 188/00

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

    Dabei sind bei der Befristungshöchstdauer auch Arbeitsverträge einzubeziehen, deren Befristung zwar nicht ausdrücklich auf einen der Befristungsgründe des § 57 b Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und Abs. 3 HRG gestützt wurde, hierauf aber hätte gestützt werden können (BAG 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - AP HRG § 57 b Nr. 3 = EzA BGB § 620 Nr. 129, zu I 1 b der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 AZR 738/98 - AP HRG § 57 b Nr. 22 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 22, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 394/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 87/01

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Assistenten

  • LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 13 Sa 1294/02

    Zeitarbeitsverträge für wissenschaftliches Personal nach dem

  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 23/98

    Befristeter Arbeitsvertrag nach HRG, hier/ berufliche Weiterbildung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.2000 - 9 Sa 257/00

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Hochschulrecht; Rechtmäßigkeit der

  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 14 Sa 117/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung: BeschFG neben HRG

  • LAG Köln, 10.10.2007 - 7 Sa 1384/06

    Hochschule; wissenschaftlicher Mitarbeiter; Befristung; Befristungshöchstgrenze

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 779/95

    Arbeitsverhältnis: Änderung eines unbefristeten in ein befristetes

  • LAG Köln, 12.12.1995 - 9 Sa 893/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und

  • LAG Köln, 06.12.2000 - 2 Sa 1138/00

    Befristungsabrede/Austausch der im Vertrag angegebenen Befristungsgründe

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 599/96

    Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

  • LAG Hamm, 08.09.1995 - 5 Sa 191/95

    Zeitliche Höchstgrenze; Wissenschaftlicher Mitarbeiter; Vorbereitung einer

  • LAG Hessen, 25.02.1999 - 12 Sa 1233/98

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Beruhen der Befristung auf ausreichendem

  • LAG Baden-Württemberg, 07.08.1998 - 16 Sa 122/97
  • ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 307/13

    Befristung nach dem WissZeitVG - Sprachunterricht

  • BAG, 19.07.1995 - 7 AZR 50/95

    Befristung des Arbeitsverhältnisses des Angestellten einer Fachhochschule nach

  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.04.2000 - 8 Sa 683/99

    Befristete Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern an Hochschulen; Zulässige

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