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   BAG, 11.12.2019 - 7 AZR 350/18   

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BAG, 11.12.2019 - 7 AZR 350/18 (https://dejure.org/2019,42990)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2019 - 7 AZR 350/18 (https://dejure.org/2019,42990)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 (https://dejure.org/2019,42990)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 13 Abs. 3 Buchst. a MTV, § 13 Abs. 2 MTV, § 9 MTV, § 7 Abs. 3 MTV, Art. 3 Abs. 1 GG, § ... 39b Abs. 2 EStG, § 5 MTV, § 7 Abs. 4 MTV, § 47 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 SGB V, § 362 Abs. 1 BGB, § 13 Abs. 4 Buchst. a MTV, § 13 Abs. 4 Buchst. b MTV, § 13 Abs. 4 Buchst. c MTV, § 290 HGB, § 18 Abs. 1 AktG, § 17 Abs. 1 AktG, § 290 Abs. 3 Satz 2 HGB, § 20 Abs. 1 Buchst. a MTV, §§ 21, 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, 17 Satz 1, Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG, 17 Satz 1 TzBfG, 15 Abs. 2 TzBfG, § 22 MTV, §§ 20, 22 MTV, § 19 Abs. 3 Satz 2 MTV, § 22 Abs. 2 MTV, § 22 Abs. 3 MTV, Anlage I zum MTV, § 312 SGB III, § 84 Abs. 2 SGB IX, § 167 Abs. 2 SGB IX, § 20 MTV, § 117 Abs. 2 BetrVG, § 102 BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 4, 7 KSchG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO, § 109 GewO, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - Zuschuss zum Krankengeld - betriebliches Eingliederungsmanagement - Arbeitszeugnis

  • Wolters Kluwer

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses; Dienstzeitabhängige Bezugsdauer des tariflichen Krankengeldzuschusses; Flugdienstuntauglichkeit einer Flugbegleiterin und Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Bodendienst; Kein Anspruch auf Zwischenzeugnis bei ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - Zuschuss zum Krankengeld - betriebliches Eingliederungsmanagement - Arbeitszeugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses; Auflösende Bedingung bei Flugdienstuntauglichkeit - Auflösende Bedingung; Flugdienstuntauglichkeit; Zuschuss zum Krankengeld

  • rechtsportal.de

    GewO § 109
    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

  • datenbank.nwb.de

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - Zuschuss zum Krankengeld - betriebliches Eingliederungsmanagement - Arbeitszeugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - Zuschuss zum Krankengeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 800
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 292/17

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 AZR 350/18
    a) Nach §§ 21, 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 7 Halbs. 1 KSchG gilt eine auflösende Bedingung als zu dem in der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber angegebenen Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung eingetreten, wenn der Arbeitnehmer den Nichteintritt der auflösenden Bedingung nicht innerhalb der Dreiwochenfrist nach §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG gerichtlich geltend gemacht hat (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 16 mwN) .

    Ist streitig, ob die auflösende Bedingung eingetreten ist, beginnt die Dreiwochenfrist grundsätzlich zu dem vom Arbeitgeber in dem Unterrichtungsschreiben angegebenen Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu laufen (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 17 mwN) .

    Die Tarifvorschrift ist unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der tariflichen Regelungen sowie ihres Zwecks gesetzeskonform dahin einschränkend auszulegen, dass das Arbeitsverhältnis nicht endet, wenn für den flugdienstuntauglichen Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Bodendienst besteht und der Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung im Bodendienst vom Arbeitgeber verlangt (vgl. ausf. BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 20 ff. mwN) .

    (1) Der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses trotz festgestellter dauerhafter Flugdienstuntauglichkeit setzt voraus, dass der Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf der nach §§ 20, 22 MTV Nr. 2 geltenden Auslauffrist seine Bereitschaft erklärt, im Bodendienst tätig zu werden (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 26 ff. mwN) .

    Daher obliegt es dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber sein Interesse an der Weiterbeschäftigung im Bodendienst mitzuteilen (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 27; vgl. zum Weiterbeschäftigungsverlangen im Fall einer auflösenden Bedingung bei der Bewilligung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente: BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01  - zu I 2 c der Gründe, BAGE 102, 114 ; 9. August 2000 -  7 AZR 749/98  - zu A II 2 c aa der Gründe) .

    Dies erfordert, dass der Arbeitnehmer ihm noch vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der auflösenden Bedingung und damit vor Ablauf der in §§ 20, 22 MTV Nr. 2 genannten Frist mitteilt, ob er zu einer Beschäftigung im Bodendienst bereit ist (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 27 f.) .

    Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 20 Abs. 1 Buchst. a MTV Nr. 2 (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 32) .

    Das pflichtwidrige Unterlassen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements kann nach der Rechtsprechung des Senats lediglich zu einer Erweiterung der Darlegungslast des Arbeitgebers hinsichtlich des Fehlens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten führen (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - aaO) .

    Dieser Grund entfällt mit rechtskräftigem Abschluss des Beendigungsrechtsstreits (vgl. BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 51; 4. November 2015 - 7 AZR 933/13 - Rn. 39) .

    b) Danach kann die Klägerin die Erteilung eines Zwischenzeugnisses nicht (mehr) verlangen, da das Arbeitsverhältnis aufgrund des Eintritts der auflösenden Bedingung am 30. September 2016 geendet hat und der Bedingungskontrollrechtsstreit mit der Entscheidung des Senats rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 52; 4. November 2015 - 7 AZR 933/13 - Rn. 39) .

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 AZR 350/18
    Satz 1 des § 13 Abs. 3 Buchst. a MTV Nr. 2 erwähnt ausdrücklich die "monatliche" Vergütung und spricht damit für die Betrachtung eines Gesamtmonats und nicht lediglich für die eines einzelnen Tages (BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 22) .

    bb) Für die Berechnung des Krankengeldzuschusses ist damit im Ausgangspunkt von der abgerechneten Vergütung des Monats auszugehen, in den der 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit fällt (BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 23) .

    Das Auslegungsergebnis bedarf allerdings zur Vermeidung unterschiedlicher Berechnungsergebnisse je nach Lage des 42. Tages der Arbeitsunfähigkeit einer am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG orientierten Korrektur (vgl. im Einzelnen BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 24 ff.) .

    Ein solches Normverständnis schafft eine einheitliche Berechnungsbasis für alle anspruchsberechtigten Arbeitnehmer und beseitigt die lohnsteuerrechtlich durch § 39b Abs. 2 EStG bedingten Verzerrungen bei der Berechnung des Krankengeldzuschusses und damit am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu rechtfertigende unterschiedliche Zuschussbeträge (vgl. BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 28) .

    Die Auslegung des Tarifvertrags ergibt, dass das Bruttokrankengeld von der errechneten Nettovergütung abzuziehen ist (vgl. im Einzelnen BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 30 ff.) .

    Weder gibt es eine ausdrückliche Regelung im MTV Nr. 2, noch sind Anhaltspunkte für den Willen der Tarifvertragsparteien ersichtlich, dass in § 13 Abs. 3 Buchst. a MTV Nr. 2 das Nettokrankengeld gemeint ist (vgl. im Einzelnen BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 33 ff.) .

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 AZR 350/18
    Dieser Grund entfällt mit rechtskräftigem Abschluss des Beendigungsrechtsstreits (vgl. BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 51; 4. November 2015 - 7 AZR 933/13 - Rn. 39) .

    b) Danach kann die Klägerin die Erteilung eines Zwischenzeugnisses nicht (mehr) verlangen, da das Arbeitsverhältnis aufgrund des Eintritts der auflösenden Bedingung am 30. September 2016 geendet hat und der Bedingungskontrollrechtsstreit mit der Entscheidung des Senats rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 52; 4. November 2015 - 7 AZR 933/13 - Rn. 39) .

  • ArbG Köln, 10.08.2017 - 14 Ca 1863/17

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch tarifliche auflösende Bedingung

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 AZR 350/18
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10. August 2017 - 14 Ca 1863/17 - teilweise abgeändert, soweit das Arbeitsgericht den Klageantrag zu 6.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10. August 2017 - 14 Ca 1863/17 - wird insoweit zurückgewiesen.

  • LAG Köln, 28.05.2018 - 2 Sa 704/17

    Pflicht des Arbeitgebers, einem flugdienstuntauglichen Mitglied des fliegenden

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 AZR 350/18
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. Mai 2018 - 2 Sa 704/17 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung des Klageantrags zu 6.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. Mai 2018 - 2 Sa 704/17 - teilweise aufgehoben, soweit die Beklagte zur Zahlung von 105, 00 Euro netto (Krankengeldzuschuss für die Zeit vom 4. Dezember 2015 bis zum 14. Januar 2016) nebst Zinsen an die Klägerin verurteilt wurde.

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16

    Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 AZR 350/18
    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16  - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezug

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 AZR 350/18
    Daher obliegt es dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber sein Interesse an der Weiterbeschäftigung im Bodendienst mitzuteilen (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 27; vgl. zum Weiterbeschäftigungsverlangen im Fall einer auflösenden Bedingung bei der Bewilligung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente: BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01  - zu I 2 c der Gründe, BAGE 102, 114 ; 9. August 2000 -  7 AZR 749/98  - zu A II 2 c aa der Gründe) .
  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 749/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Gewährung der Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 AZR 350/18
    Daher obliegt es dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber sein Interesse an der Weiterbeschäftigung im Bodendienst mitzuteilen (BAG 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 27; vgl. zum Weiterbeschäftigungsverlangen im Fall einer auflösenden Bedingung bei der Bewilligung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente: BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01  - zu I 2 c der Gründe, BAGE 102, 114 ; 9. August 2000 -  7 AZR 749/98  - zu A II 2 c aa der Gründe) .
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 AZR 350/18
    Es handelt sich um ein einheitliches Verfahren, das in der Lage fortgesetzt wird, in der es sich bei der Verweisung befand (vgl. zur Kündigungsschutzklage BAG 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 - zu B II 1 mwN, BAGE 73, 30) .
  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 11.12.2019 - 7 AZR 350/18
    Der Antrag ist nicht deshalb unbestimmt, weil der Endzeitpunkt des Beurteilungszeitraums nicht in den Antrag aufgenommen worden ist (vgl. dazu BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 36, BAGE 155, 181) .
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 604/00

    Zuschuß zum Krankengeld - Bruttokrankengeld

  • BFH, 29.11.2016 - VI R 61/14

    Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten

  • BFH, 17.06.2010 - VI R 50/09

    Steuerfreiheit gemäß § 3b EStG trotz Vereinbarung eines durchschnittlichen

  • BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96

    Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts

  • BAG, 11.02.2015 - 7 ABR 98/12

    Bildung eines Konzernbetriebsrats - Konzernbegriff

  • BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 100/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches

    Die Tarifvorschrift ist unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der tariflichen Regelungen sowie ihres Zwecks gesetzeskonform dahin einschränkend auszulegen, dass das Arbeitsverhältnis nicht endet, wenn für den flugdienstuntauglichen Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Bodendienst besteht und der Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung im Bodendienst vom Arbeitgeber verlangt (BAG 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 45; vgl. ausf. 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 20 ff. mwN) .
  • BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 83/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

    Das Landesarbeitsgericht hat aber verkannt, dass eine mögliche Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Bodendienst der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers aufgrund der auflösenden Bedingung nur dann entgegensteht, wenn der Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung im Bodendienst spätestens bis zum Ablauf der nach §§ 20, 22 MTV Nr. 2 geltenden Auslauffrist vom Arbeitgeber verlangt (BAG 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 49; 17. April 2019 - 7 AZR 292/17 - Rn. 26 ff. mwN) .

    c) Die Mitteilung muss dem Arbeitgeber vor dem nach §§ 20, 22 MTV Nr. 2 vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der auflösenden Bedingung zugehen (BAG 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 51) .

    Für den ihm günstigen Umstand des Zugangs der Erklärung ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweisbelastet (BAG 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 51) .

    Ein pflichtwidrig unterlassenes bEM führt auch nicht dazu, dass den Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, dass der Arbeitnehmer nicht zu einer Tätigkeit im Bodendienst bereit war (BAG 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 63) .

    Die Beklagte ist einer etwaigen Verpflichtung mit ihrem Schreiben vom 7. Juli 2017 in ausreichender Weise nachgekommen, indem sie die Klägerin aufgefordert hat, mit dem beiliegenden Formblatt bis zum 4. August 2017 mitzuteilen, ob sie an einer Tätigkeit am Boden interessiert ist (ebenso zu einem vergleichbaren Schreiben der Beklagten BAG 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 60) .

    Ob die Beklagte in ihrem Schreiben vom 7. Juli 2017 und in dem beigefügten Formblatt ihre Pflichten, die durch die Anzeige der Bereitschaft des Arbeitnehmers, eine Tätigkeit am Boden auszuüben, ausgelöst werden, zutreffend dargestellt hat, bedarf vor diesem Hintergrund ebenfalls keiner Entscheidung (vgl. bereits BAG 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 60) .

    Auch die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren tarifvertraglichen Regelungen im MTV Nr. 2 und dem TV Personalvertretung sehen eine Beteiligung der Personalvertretung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund des Eintritts einer auflösenden Bedingung nicht vor (BAG 26. Februar 2020 - 7 AZR 121/19 - Rn. 42; 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 64) .

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 258/19

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

    Dem ist der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts gefolgt (vgl. BAG 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 26) .

    e) Dieses Auslegungsergebnis bedarf jedoch zur Vermeidung unterschiedlicher Berechnungsergebnisse je nach Lage des 42. Tages der Arbeitsunfähigkeit einer am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG orientierten Korrektur (vgl. hierzu BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 24; 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 26) .

    g) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass bei Berechnung des Krankengeldzuschusses das Bruttokrankengeld von der errechneten Nettovergütung in Abzug zu bringen ist (vgl. hierzu BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 30; 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 28) .

    Verwenden die Tarifvertragsparteien einen solchen Begriff im Tarifvertrag, ist davon auszugehen, dass er ebenfalls diese Bedeutung haben soll, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (vgl. BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 31 mwN; 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 28) .

  • BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 489/21

    Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - Regelaltersgrenze - Transparenzgebot

    Insbesondere folgt ein solches Interesse nicht aus §§ 4, 7 KSchG (vgl. auch BAG 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 65; 22. Mai 1980 - 2 AZR 613/78 - zu A II 2 b der Gründe) .
  • LAG Hessen, 21.01.2021 - 11 Sa 924/20

    Anspruch eines flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung im

    (2) Die Mitteilung muss dem Arbeitgeber vor dem nach §§ 20, 22 MTV Nr. 2 vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der auflösenden Bedingung zugehen ( BAG 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 51, AP Nr. 63 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa ).

    Für den ihm günstigen Umstand des Zugangs der Erklärung ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweisbelastet ( BAG 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 51 aaO. ).

  • LAG Hessen, 01.02.2019 - 11 Sa 286/18

    Auflösende Bedingung; Bedingungskontrollklage; Flugdienstuntauglichkeit

    Andererseits beruht die Zulassung der Revision für die Beklagte auf § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG und der Divergenz zur Entscheidung des LAG Köln vom 28. Mai 2018 - 2 Sa 704/17 -, gegen die unter dem Az. 7 AZR 350/18 - Revision eingelegt wurde.
  • LAG Hessen, 18.03.2021 - 17 Sa 456/20

    Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers für dienstunfähigen

    (2) Die Tarifvorschrift des § 20 Abs. 1 a) MTV Nr. 2 ist unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der tariflichen Regelungen sowie ihres Zwecks gesetzeskonform dahin einschränkend auszulegen, dass das Arbeitsverhältnis nicht endet, wenn für den flugdienstuntauglichen Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Bodendienst bestehtund der Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung im Bodendienst vom Arbeitgeber verlangt (vgl. BAG 26. Februar 2020 - 7 AZR 61/19 - Rn. 14 f.; 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 45, AP Nr. 63 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa; vgl. ausf.
  • LAG Sachsen, 13.06.2023 - 2 Sa 459/21

    Auslegung von Prozesserklärungen; Auslegung eines allgemeinen

    In diesem Fall beginnt die Drei-Wochen-Frist mit dem vom Arbeitgeber in der nach § 15 Abs. 2 TzBfG erforderlichen schriftlichen Erklärung angegebenen Zeitpunkt zu laufen (BAG, Urteil vom 11.12.2019, NZA 2020, 800 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2020 - 1 Sa 422/19

    Kündigung wegen nicht korrekter Bedienung des Zeiterfassungssystems - wichtiger

    Das ist u. a. dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer das Zwischenzeugnis wegen der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Bewerbungszwecken benötigt, der Vorgesetzte wechselt oder die Tätigkeit sich ändert (BAG, Urteil vom 11.12.2019 - 7 AZR 350/18 -, Rn. 69, juris).
  • ArbG Koblenz, 27.09.2023 - 4 Ca 982/23

    Auslegung von Klageanträgen und Justizgewährungsanspruch; Kündigung wegen

    143 2. Im umgekehrten Fall wäre allerdings kein vernünftiger Grund dafür ersichtlich, warum das Gericht ein Zwischenzeugnis zusprechen sollte, wenn doch der Kündigungsschutzantrag abgewiesen wird (aA wohl BAG seit 4. November 2015 - 7 AZR 933/13 - Rn. 39 ["Streit" über die Wirksamkeit der Kündigung als triftiger Grund für Erteilung eines Zwischenzeugnisses]; BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 63; BAG 11. Dezember 2019 - 7 AZR 350/18 - Rn. 69; BAG 4. November 2015 - 7 AZR 933/13 - Rn. 39; ArbG Dortmund 22. Januar 2019 - 5 Ca 955/18 - BeckRS 2019, 8913 Rn. 80).
  • ArbG Düsseldorf, 29.05.2020 - 1 Ca 5532/19

    Betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall Beschäftigungsbedarf

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