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   BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 353/80   

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BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 353/80 (https://dejure.org/1982,18186)
BAG, Entscheidung vom 18.08.1982 - 7 AZR 353/80 (https://dejure.org/1982,18186)
BAG, Entscheidung vom 18. August 1982 - 7 AZR 353/80 (https://dejure.org/1982,18186)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

    Auszug aus BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 353/80
    Das Eevisionsgericht kann nur prüfen, ob das Gericht der Tatsacheninstanz bei seiner Wertung Recht sbegriffe verkannt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat, ob die Auslegung gegen Auslegungsnor men oder Denkgesetze oder die Lebenserfahrung verstößt, oder ob sie widerspruchsvoll ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BAG 5, 221, 223 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Ubertarif1. Lohn und Tariflohnerhöhung ; BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zn § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BAG, 27.03.1969 - 2 AZR 302/68

    Deutsche Bundespost - Rentenauszahlterminen - Beschäftigung eines Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 353/80
    Mit diesen Fällen sind die tatsächlichen Verhältnisse und die Interessenlage von Aushilfskräften bei der Bundespost, die ständig und regelmäßig am Monatsende Renten auszahlen (BAG 21, 366 = AP Nr. 31 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) deshalb nicht vergleichbar, weil jene eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich jedenfalls genau vorherbestimmbare Arbeitspflicht haben (hatten), der Kläger aber gerade keine Arbeitspflicht für eine bestimmte oder doch bestimmbare Sitzwache hatte.
  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche

    Auszug aus BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 353/80
    Das Eevisionsgericht kann nur prüfen, ob das Gericht der Tatsacheninstanz bei seiner Wertung Recht sbegriffe verkannt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat, ob die Auslegung gegen Auslegungsnor men oder Denkgesetze oder die Lebenserfahrung verstößt, oder ob sie widerspruchsvoll ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BAG 5, 221, 223 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Ubertarif1. Lohn und Tariflohnerhöhung ; BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zn § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 58/77

    Zustimmung des Personalrates - Forschung - Lehre - Bildung des wissenschaftlichen

    Auszug aus BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 353/80
    Be fristete Verträge müssen also ihre sachliche Rechtfertigung so in sich tragen, daß die Kündigungsvorschriften nicht beeinträchtigt werden (BAG 31, 40 = AP Kr. 46 zu § 620 BGB Befriste' ter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 16.06.1976 - 2 AZR 630/74

    Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftliche Hilfskraft - Zulässigkeit -

    Auszug aus BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 353/80
    b) Nach ständiger Recht sprechung (vgl. u. a. BAG GS 10, 65, 70 f. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist im Grundsatz die Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge zulässig.
  • BAG, 10.05.1974 - 3 AZR 523/73

    Divergenzrevision - Streitwertrevision - Feststellungsklage -

    Auszug aus BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 353/80
    Das wäre prozeßökonomisch nicht geboten, wenn zu erwarten ist, daß die begehrte Feststellung Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zwischen den Parteien schafft (vgl. BAG aaO, zu 1 der Gründe und BAG Urteil vom 10. Mai 1974- - 3 AZR 523/73 - AP Nr. 48 zu § 256 ZPO sowie BAG Urteil vom 8 . Oktober 1975 - 5 AZR 430/74 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 445/74

    Arbeitnehmerstatus eines bei einer Fernsehanstalt als "freier Mitarbeiter"

    Auszug aus BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 353/80
    Ein Antrag festzustellen, daß zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestehe, ohne daß der Feststellungsantrag auf den näheren Inhalt dieses Arbeitsverhältnisses erstreckt wird, ist zulässig, wenn zu erwarten ist, daß nach der begehrten Feststellung über den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien kein Streit entsteht (BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 445/75 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 08.10.1975 - 5 AZR 430/74

    Abhängigkeit - Freier Mitarbeiter - Rundfunkanstalt - Redakteur - Reporter -

    Auszug aus BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 353/80
    Das wäre prozeßökonomisch nicht geboten, wenn zu erwarten ist, daß die begehrte Feststellung Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zwischen den Parteien schafft (vgl. BAG aaO, zu 1 der Gründe und BAG Urteil vom 10. Mai 1974- - 3 AZR 523/73 - AP Nr. 48 zu § 256 ZPO sowie BAG Urteil vom 8 . Oktober 1975 - 5 AZR 430/74 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 353/80
    b) Nach ständiger Recht sprechung (vgl. u. a. BAG GS 10, 65, 70 f. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist im Grundsatz die Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge zulässig.
  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht schon mehrmals entschieden, so z. B. für studentische Nachtwachen in Krankenhäusern und für studentische Krankenpflegehilfen (BAG Urteile vom 18. August 1982 - 7 AZR 353/80 - und vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, beide nicht veröffentlicht).
  • BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93

    Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten

    So hat der Senat in den Entscheidungen vom 18. August 1982 und 13. Februar 1985 (- 7 AZR 353/80 und 345/82 - beide n.v.) ebenso wie in der Entscheidung vom 4. April 1990 (- 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) die Vereinbarung von befristeten Arbeitsverträgen mit Studenten für zulässig erachtet, weil die Befristung den Studenten jeweils die Möglichkeit gab, die Erfordernisse des Studiums mit denen des Arbeitsverhältnisses miteinander zu vereinbaren.
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 561/97

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines Studenten

    Zwar hat der Senat anerkannt (Urteil vom 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. auch die nicht veröffentlichten Senatsurteile vom 18. August 1982 - 7 AZR 353/80 - und vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -), die Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten, die neben ihrem Studium bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten suchten und die ihre Erwerbstätigkeit aber immer wieder den wechselnden Erfordernissen ihres Studiums anpassen müßten, sei im Arbeitsleben üblich und sachlich gerechtfertigt.
  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 719/95

    Befristung wegen programmgestaltender Tätigkeit

    Soweit das Landesarbeitsgericht zu dem Ergebnis gelangt ist, daß der Nachtrag Nr. 1 zum ursprünglichen Arbeitsvertrag lediglich eine Ergänzung zu diesem Vertrag, nicht aber den Neuabschluß eines Arbeitsvertrages darstellt, beruht dies auf einer Auslegung des Nachtrags Nr. 1. Bei dieser vertraglichen Vereinbarung handelt es sich um einen nichttypischen, auf den Betrieb der beklagten Anstalt beschränkten Vertrag, dessen Auslegung revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Gericht der Tatsacheninstanz bei seiner Wertung Rechtsbegriffe verkannt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat, ob die Auslegung gegen Auslegungsnormen, Denkgesetze oder die Lebenserfahrung verstößt, oder ob sie widerspruchsvoll ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur: Senatsurteil vom 18. August 1982 - 7 AZR 353/80 -, n.v., zu II 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 22. September 1992, BAGE 71, 164, 171 [BAG 09.09.1992 - 5 AZR 236/92] = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92

    Urlaub für studentische Hilfskräfte

    Die Auffassung des Senats steht nicht im Widerspruch zu den Erkenntnissen des Siebten Senats vom 18. August 1982 (- 7 AZR 353/80 -, n. v.) und vom 13. Februar 1985 (- 7 AZR 345/82 -, n. v.).
  • LAG Hessen, 04.10.1991 - 13 Sa 11/91

    Urlaub: Urlaubsanspruch bei Eintagsarbeitsverhältnis

    Die Besonderheiten des vorliegenden Falles gebieten also die gleiche rechtliche Beurteilung, wie sie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 18.08.1982 - Az.: 7 AZR 353/80 - S. 8 (Bl. 21 d. A.) für vertretbar gehalten hat.

    Das Berufungsgericht schließt sich diesbezüglich den vorgenannten Urteilen vom 18.08.1982 (a.a.O., S. 9, 10) und vom 13.02.1985 (a.a.O., S. 14, 15) an, die eine ältere Rechtsprechung fortsetzen (vgl. BAG AP Nr. 21 zu § 620 BGB befristeter Arbeitsvertrag) und in ihren entscheidenden Erwägungen bis in die jüngste Vergangenheit aufrechterhalten worden sind (vgl. BAG AP Nr. 136 zu § 620 BGB befristeter Arbeitsvertrag, dort Bl. 965 Rs, 966).

  • LAG Hamm, 06.09.2007 - 8 Sa 802/07

    Arbeitnehmer; freier Mitarbeiter; Arzt im Luftrettungsdienst

    Selbst wenn man auf dieser Grundlage - unter Berücksichtigung der weitgehenden Eingliederung der Rettungsärzte in die bestehende Arbeitsorganisation - den Standpunkt einnehmen wollte, die Durchführung der einzelnen Rettungseinsätze erfolge im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (so für den Einsatz studentischer Nachtsitzwachen: BAG, Urteil vom 03.11.1999 - 7 AZR 683/98 - RzK I 9 a Nr. 167; Urteil vom 18.08.1982 - 7 AZR 353/80 - Juris), würde sich hieraus nicht der vom Kläger erstrebte Status als Arbeitnehmer im Dauerarbeitsverhältnis ergeben.
  • BAG, 12.05.1999 - 7 AZR 45/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Studenten

    In der älteren Senatsrechtsprechung (Urteil vom 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. auch die nicht veröffentlichten Senatsurteile vom 18. August 1982 - 7 AZR 353/80 - und vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -) wurde die Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten, die neben ihrem Studium bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten suchen und ihre Erwerbstätigkeit immer wieder den wechselnden Erfordernissen ihres Studiums anpassen müssen, grundsätzlich als im Arbeitsleben üblich und sachlich gerechtfertigt angesehen.
  • LAG München, 06.05.1997 - 6 Sa 1026/96

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Studentischer Botendienst eines Flughafens

    So hat der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts in den Entscheidungen vom 18. August 1982 und 13. Februar 1985 (- 7 AZR 353/80 und 345/82 - beide n.v.) ebenso wie in der Entscheidung vom 4. April 1990 (- 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) die Vereinbarung von befristeten Arbeitsverträgen mit Studenten für zulässig erachtet, weil die Befristung den Studenten jeweils die Möglichkeit gegeben hatte, die Erfordernisse des Studiums mit denen des Arbeitsverhältnisses miteinander zu vereinbaren.
  • ArbG Hamburg, 24.04.2018 - 20 Ca 3/18

    Zweckbefristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Studenten

    Zwar war in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass die Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten, die neben ihrem Studium bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten suchten und die ihre Erwerbstätigkeit aber immer wieder den wechselnden Erfordernissen ihres Studiums anpassen müssten, im Arbeitsleben üblich und sachlich gerechtfertigt sei ( BAG Urteil vom 4.4. 1990 - 7 AZR 259/89 AP NR. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. auch BAG Urteil vom 18.8. 1982 - 7 AZR 353/80 - und BAG Urteil vom 13.2. 1985 - 7 AZR 345/82).
  • LAG Berlin, 12.01.1999 - 12 Sa 113/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sog. "Bedarfsarbeitsverhältnis"

  • BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 320/84

    Befristeter Arbeitsvertrag einer Aushilfsmusikerin

  • BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 826/93
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 420/84
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 94/84
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 281/84
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 421/84
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 95/84
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 48/84
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