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   BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81   

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https://dejure.org/1984,434
BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81 (https://dejure.org/1984,434)
BAG, Entscheidung vom 23.03.1984 - 7 AZR 37/81 (https://dejure.org/1984,434)
BAG, Entscheidung vom 23. März 1984 - 7 AZR 37/81 (https://dejure.org/1984,434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz von Inseratskosten gegenüber dem vertragsbrüchigen Arbeitnehmer - Wirksame Anfechtung des Aufhebungsvertrags wegen arglistiger Täuschung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 325 Abs. 1 S. 1; BGB § 276; BGB § 823 Abs. 2; BGB § 123; BGB § 142; StGB § 263

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Arbeitnehmers: Insertionskosten des Arbeitgebers bei Nichtaufnahme der Arbeitstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Arbeitsvertragsbruch, Anspruch des AG gegen den vertragsbrüchigen AN auf Kostenersatz, Stellenanzeige, Insertionskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2846
  • ZIP 1984, 873
  • NZA 1984, 122
  • VersR 1985, 351
  • BB 1984, 1687
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.03.1981 - 3 AZR 485/78

    Kündigung - Vertragsbruch

    Auszug aus BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81
    Der Arbeitgeber kann von einem vertragsbrüchigen Arbeitnehmer keinen Ersatz der durch Stellenanzeigen veranlaßten Kosten verlangen, wenn diese Kosten auch bei einer fristgemäßen ordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers zum arbeitsvertraglich nächsten Kündigungstermin entstanden wären (Bestätigung von BAG Urteil vom 26. März 1981 - 3 AZR 485/78 - BAG 35, 179).

    Wie bereits der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 26. März 1981 - 3 AZR 485/78 - (BAG 35, 179 = AP Nr. 7 zu § 276 BGB Vertragsbruch) entschieden hat, kann der Arbeitgeber von einem vertragsbrüchigen Arbeitnehmer nur dann Ersatz der Inseratskosten verlangen, wenn diese Kosten bei ordnungsgemäßer Einhaltung der arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist vermeidbar gewesen wären.

    Soweit Beitzke (Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 276 BGB Vertragsbruch) darauf hingewiesen hat, beim Arbeitsvertragsbruch durch Ablehnung der Arbeitsaufnahme gehe es nicht um den Schutzbereich der Kündigungsfristen, wie der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anschluß an Grunsky (Anm. zu BAG AP Nr. 6 zu § 276 BGB Vertragsbruch, unter 2) angenommen habe, sondern um den Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht zur Arbeitsleistung, wie Medicus (Anm. zu BAG AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch) richtig hervorgehoben habe, mag diese Kritik zutreffend sein.

  • BAG, 22.05.1980 - 3 AZR 1103/77

    Schulungsvertrag - Arztbesucher - Fernbleiben der Schulung - Vertragsbruch des

    Auszug aus BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81
    Soweit Beitzke (Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 276 BGB Vertragsbruch) darauf hingewiesen hat, beim Arbeitsvertragsbruch durch Ablehnung der Arbeitsaufnahme gehe es nicht um den Schutzbereich der Kündigungsfristen, wie der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anschluß an Grunsky (Anm. zu BAG AP Nr. 6 zu § 276 BGB Vertragsbruch, unter 2) angenommen habe, sondern um den Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht zur Arbeitsleistung, wie Medicus (Anm. zu BAG AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch) richtig hervorgehoben habe, mag diese Kritik zutreffend sein.

    Dies ändert jedoch nichts daran, daß die bei Arbeitsaufnahme für den Arbeitgeber gegebene Möglichkeit, bei dem Arbeitnehmer auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den erstmöglichen Beendigungszeitpunkt hinauszuwirken, nur eine rechtlich nicht geschützte Chance darstellt (so schon Medicus, aa0; BAG Urteil vom 22. Mai 1980 - 3 AZR 1103/77 - AP Nr. 6 zu § 276 BGB Vertragsbruch, unter III 2 c der Gründe).

  • BAG, 14.11.1975 - 5 AZR 534/74

    Haftung des Arbeitnehmers: Schadensersatz - rechtmäßiges Alternativverhalten

    Auszug aus BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81
    Unter Aufgabe der Entscheidung des Fünften Senats vom 14. November 1975 (- 5 AZR 534/74 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch) hat der Dritte Senat den Schutzzweck der Kündigungsfristen nicht darin erblickt, die beiden Vertragspartner für werbende Gespräche zusammenzuführen, um das Arbeitsverhältnis über den erstmöglichen Beendigungszeitpunkt hinaus fortzusetzen.

    Soweit Beitzke (Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 276 BGB Vertragsbruch) darauf hingewiesen hat, beim Arbeitsvertragsbruch durch Ablehnung der Arbeitsaufnahme gehe es nicht um den Schutzbereich der Kündigungsfristen, wie der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anschluß an Grunsky (Anm. zu BAG AP Nr. 6 zu § 276 BGB Vertragsbruch, unter 2) angenommen habe, sondern um den Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht zur Arbeitsleistung, wie Medicus (Anm. zu BAG AP Nr. 5 zu § 276 BGB Vertragsbruch) richtig hervorgehoben habe, mag diese Kritik zutreffend sein.

  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche

    Auszug aus BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81
    Revisionsgerichtlich beachtliche Rechtsfehler, etwa eine auf dem Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungsgrundsätze oder aus der Nichtberücksichtigung wesentlicher Umstände beruhende Verletzung der gesetzlichen Auslegungsregeln (vgl. BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß), sind von der Revision nicht aufgezeigt worden und auch nicht ersichtlich.
  • BAG, 18.12.1969 - 2 AZR 80/69

    Vertragsbrüchige Arbeitnehmer - Vertragsbruch - Kosten von Zeitungsinseraten -

    Auszug aus BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81
    Soweit der Zweite Senat in dem Urteil vom 18. Dezember 1969 (- 2 AZR 80/69 - AP Nr. 3 zu § 276 BGB Vertragsbruch) im Interesse der Vertragstreue dem Prinzip der zivilrechtlichen Prävention Vorrang gegenüber dem Einwand der überholenden Kausalität eingeräumt hatte, hat der Dritte Senat diese im Schrifttum einmütig abgelehnte Auffassung ebenfalls aufgegeben.
  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 361/54

    Betrieblich Altersversorgung: Auslegung der Ruhhegehaltsvereinbarung, Widerruf

    Auszug aus BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 37/81
    Die Auslegung des Landesarbeitsgerichts, die Parteien hätten in dem zwischen ihnen abgeschlossenen Arbeitsvertrag vom 28. August 1979 eine Kündigung vor Dienstantritt nicht ausgeschlossen, dafür spräche vor allem die Probezeitvereinbarung und das Fehlen entgegenstehender Anhaltspunkte, ist vom Revisionsgericht nur beschränkt nachprüfbar, da es sich bei dem Arbeitsvertrag um eine nichttypische Willenserklärung handelt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa BAG 4, 354, 357).
  • LG Stuttgart, 24.10.2018 - 22 O 101/16

    Schadensersatzverpflichtung der Porsche Holding SE gegenüber Investoren

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens einem Schadensersatzanspruch entgegengesetzt werden kann, ist in der Rechtslehre umstritten und wird auch von der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. Staudinger/Schiemann, BGB § 249 Rdn. 102-106; MünchKomm/Oetker, 7. Aufl. [2016], § 249 BGB Rdn. 217-223; Esser/Schmidt, Schuldrecht, Bd. I Allg. Teil, 6. Aufl. 7. Aufl., § 33 III 2; Lange, Schadensersatz § 4 XII; von Caemmerer, Das Problem der überholenden Kausalität im Schadensersatzrecht S. 30 ff; BGH, Urt. v. 24. Oktober 1985, DNotZ 1996, 406 [411]; BAGE 6, 321, 376 ff; 35, 179; BAG NJW 1984, 2846, 2847, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, daß der Schutzzweck der jeweils verletzten Norm darüber entscheiden muß, ob und inwieweit der Einwand im Einzelfall erheblich ist (vgl. Staudinger/Medicus § 249 BGB Rz 111 f.; Lange aaO § 4 XII 5; von Caemmerer aaO S. 31; Wissmann NJW 1971, 549, 550; BAG NJW 1984, 2846, 2847).
  • LG Stuttgart, 06.12.2017 - 22 AR 2/17
    137 Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens einem Schadensersatzanspruch entgegengesetzt werden kann, ist in der Rechtslehre umstritten und wird auch von der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. Staudinger/Schiemann, BGB § 249 Rdn. 102-106; MünchKomm/Oetker, 7. Aufl. [2016], § 249 BGB Rdn. 217-223; Esser/Schmidt, Schuldrecht, Bd. I Allg. Teil, 6. Aufl. § 33 III 2; Lange, Schadensersatz § 4 XII; von Caemmerer, Das Problem der überholenden Kausalität im Schadensersatzrecht S. 30 ff; BGH, Urt. v. 24. Oktober 1985, DNotZ 1996, 406 [411]; BAGE 6, 321, 376 ff; 35, 179; BAG NJW 1984, 2846, 2847, jeweils m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2010 - 17 Sa 1133/08

    Wettbewerbswidrige Abwerbung von Beschäftigten durch Konkurrentin; unbegründete

    Es bedürfe keines Nachweises, dass der Arbeitnehmer von der vertraglich eingeräumten Kündigungsmöglichkeit fristgemäß Gebrauch gemacht hätte (BAG Urteil vom 23.03.1984 - 7 AZR 37/81 - NZA 1984, Seite 122-123).
  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 138/84

    Vereinbarung einer Kaufoption über ein Grundstück; Umfang der

    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob und inwieweit der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens gegenüber einem Schadensersatzanspruch erhoben werden kann (vgl. dazu BAG NJW 1980, 2375; 1981, 2430; 1984, 2846).
  • LG München I, 22.02.2011 - 33 O 9550/07

    Deliktshaftung der Bank: Materielle Rechtskraft des Feststellungsurteils über

    Eine Berücksichtigung des rechtmäßigen Alternativverhaltens kommt daher nur in Betracht, wenn diese Norm bloß eine bestimmte Verletzungsart verhindern will und nicht auch den Verletzungserfolg überhaupt (BGH NJW 1986, 576; BGH NJW 1993, 520; BAG NJW 1981, 2430; BAG NJW 1984, 2846; Lange/Schiemann/ Lange , Schadensersatz, 3. Auflage, § 4 Ziffer XII. 5; Staudinger/ Schiemann , BGB, Neubearbeitung 2005, § 249 Rdnr. 105; Staudinger/ Wurm , BGB, Neubearbeitung 2007, § 839 Rdnr. 231; BeckOK/ Schubert , BGB, Stand: 01.02.2007, § 249 Rdnr. 96; Jauernig/ Teichmann , BGB, 13. Auflage, Vor §§ 249-253 Rdnr. 48; Geigel/ Knerr , Haftpflichtprozess, 25. Auflage 2008, 1.

    Die Berufung auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten ist nur beachtlich, wenn der Schädiger bei pflichtgemäßem Verhalten denselben Erfolg herbeigeführt hätte; dass er ihn lediglich hätte herbeiführen können, reicht regelmäßig nicht aus (BGH NJW 1993, 520; MüKo/ Oetker , BGB, 5. Auflage, § 249 Rdnr. 215; Staudinger/ Schiemann , BGB, Neubearbeitung 2005, § 249 Rdnr. 105; BeckOK/ Schubert , BGB, Stand: 01.02.2007, § 249 Rdnr. 96; Soergel/Mertens, BGB, Stand: Juli 1990, Vor § 249 Rdnr. 160; Baumgärtel/Laumen/Prüttig/ Helling , Handbuch der Beweislast, 3. Auflage, § 249 Rdnr. 23; aA BAG NJW 1984, 2846 und Lange/Schiemann/ Lange , Schadensersatz, 3. Auflage, § 4 Ziffer XII. 5: hypothetische Möglichkeit eines rechtmäßigen Alternativverhaltens reicht).

  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 650/90

    Vertragsstrafe für Vertragsbruch - Umfang der Haftung

    Damit wurden in der Rechtsprechung immer nur solche Fälle umschrieben, in denen das Arbeitsverhältnis vertragswidrig nicht aufgenommen bzw. vorzeitig ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und ohne Kündigungsgrund beendet wurde (vgl. Urteile vom 30. Juni 1961 - 1 AZR 206/61 - AP Nr. 1 zu § 276 BGB Vertragsbruch; vom 18. Dezember 1969 - 2 AZR 80/69 - AP Nr. 3 zu § 276 BGB Vertragsbruch; vom 13. Juli 1972 - 2 AZR 364/71 - AP Nr. 4 zu § 276 BGB Vertragsbruch; vom 23. März 1984 - 7 AZR 37/81 - AP Nr. 8 zu § 276 BGB Vertragsbruch; vom 14. September 1984 - 7 AZR 11/82 - AP Nr. 10 zu § 276 BGB Vertragsbruch).
  • LAG Düsseldorf, 08.01.2003 - 12 Sa 1301/02

    Vertragsstrafenklausel im Formulararbeitsvertrag, Herabsetzung der Strafe wegen

    Danach kann auf sich beruhen, dass die Klägerin offenbar im Frühjahr 2002 weder vor noch nach der Einstellung der Beklagten nach einer Einkaufssachbearbeiterin inseriert hatte (vgl. zur Problematik der Inseratskosten als Vertragsbruchschaden: BAG, Urteil vom 23.03.1984, 7 AZR 37/81, AP Nr. 8 zu § 276 BGB Vertragsbruch, zu II).
  • OLG Köln, 18.09.1996 - 26 U 4/96

    Geschäftsführervertrag; pVV

    Aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum sogenannten ,Verfrühungsschaden" (BAG NJW 1981, 2430 = BAGE 35 179 = AP § 276 Vertragsbruch Nr. 7 sowie BAG NJW 1984, 2846 = AP § 276 Vertragsbruch Nr. 8) sei herzuleiten, daß die Beweislast dafür, daß der Schaden bei vertragsgerechtem Verhalten des kündigenden Arbeitnehmers bei dem Arbeitgeber nicht entstanden wäre, dem Arbeitgeber obliege.

    Für eine derartige Beweislastteilung könnte in der Tat die Entscheidung BAG NJW 1984, 2846 sprechen, soweit dort ausgeführt ist, nach den bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts habe nicht festgestellt werden können, daß die Klägerin (= Arbeitgeberin) bei vertragsgerechter Kündigung des Arbeitsverhältnisses die geltend gemachten Inseratskosten hätte vermeiden können.

  • OLG Koblenz, 01.12.2005 - 6 U 951/04

    Steuerberatervertrag: Vergütung und Schadensersatz bei Annahmeverzug des

    Nach dieser Rechtsprechung reicht bereits die bloße Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung als hypothetisches rechtmäßiges Alternativverhalten aus, die Ansprüche aus § 628 Abs. 2 BGB entsprechend zu begrenzen (vgl. BAG NJW 1984, 2846, 2847; AP Nr. 18 zu § 628 BGB).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.07.1985 - 13 Sa 39/85

    Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe; Vertragsstrafe bei einseitiger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2015 - 14 B 1364/14

    Festsetzung einer Geldleistung wegen des vorschriftswidrigen Leerstehenlassens

  • BAG, 14.09.1984 - 7 AZR 11/82

    Vereinbarung über ein weiteres Hinausschieben der Arbeitsaufnahme

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 25 Sa 586/10

    Vertragsstrafe - Verschulden - vertragswidrige Beendigung - Einhaltung der

  • OLG Köln, 06.09.2006 - 13 U 207/04

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens gegen Aufrechnung mit

  • LG Freiburg, 21.02.2002 - 3 S 125/01

    Wohnraummiete: Schadensersatzpflicht des Mieters wegen Einschleppens von Zecken

  • OLG Jena, 18.05.2004 - 5 U 862/03

    Voraussetzungen des Vorliegens deliktischer Schadensersatzansprüche wegen einer

  • KG, 29.10.2001 - 20 U 1885/00

    Eignung eines Doppelparkersystems für einen Betrieb in einer Hotelgarage

  • LG Duisburg, 20.03.2006 - 13 T 37/06

    Anspruch eines Vermieters gem. § 242 BGB auf Korrektur des § 537 Abs. 2 BGB bei

  • OLG Saarbrücken, 22.11.1995 - 1 U 363/95
  • LAG Hessen, 17.04.1985 - 10 Sa 905/84

    Schadensersatzanspruch aus Anlass eines Vertragsbruchs

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