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   BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 388/97   

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https://dejure.org/1998,14571
BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 388/97 (https://dejure.org/1998,14571)
BAG, Entscheidung vom 08.07.1998 - 7 AZR 388/97 (https://dejure.org/1998,14571)
BAG, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 7 AZR 388/97 (https://dejure.org/1998,14571)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95

    Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an

    Auszug aus BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 388/97
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein zusätzlicher, aber von vornherein zeitlich begrenzter Arbeitsanfall die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen ( BAG Urteil vom 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP Nr. 182 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag).

    Die Grundlagen der Prognose hat der Arbeitgeber im Prozeß darzulegen, damit der Arbeitnehmer seinerseits die Möglichkeit erhält, die Richtigkeit der Prognose zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgrund konkreter Tatsachen zu überprüfen (BAG Urteil vom 12. September 1996, a.a.O., zu II 3 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 292/87

    Befristung bei Lehrkraft aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Auszug aus BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 388/97
    Für die Prognose des Arbeitgebers, für die Beschäftigung eines Arbeitnehmers bestehe nur ein vorübergehender Bedarf, genügt daher die auf konkreten Tatsachen beruhende Erwartung, daß für dessen Beschäftigung Haushaltsmittel nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen und daß aufgrund konkreter Anhaltspunkte mit dem baldigen Wegfall der Mittel zu rechnen ist ( BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 7 AZR 292/87 - AP Nr. 116 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m.w.N.).
  • LAG Brandenburg, 17.04.1997 - 8 Sa 24/97

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Sachlicher Grund für die Befristung ;

    Auszug aus BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 388/97
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 17. April 1997 - 8 Sa 24/97 - wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen.
  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89

    Änderung eines befristeten Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 388/97
    Denn es steht dem Arbeitgeber frei, die vorhandene Arbeitsmenge zu verteilen, seine Arbeitsorganisation zu ändern oder anfallende Arbeiten bestimmten Arbeitnehmern zuzuweisen ( BAG Urteil vom 21. März 1990 - 7 AZR 286/89 - AP Nr. 135 zu § 620 Befristetes Arbeitsverhältnis).
  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08

    Befristung - vorübergehender Bedarf - Haushalt

    Der Arbeitgeber ist nicht gehindert, die vorhandene Arbeitsmenge zu verteilen, seine Arbeitsorganisation zu ändern oder die zusätzlichen Arbeiten anderen Arbeitnehmern zuzuweisen (BAG 8. Juli 1998 - 7 AZR 388/97 - zu 2 a der Gründe mwN, RzK I 9 a Nr. 132).
  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Der Arbeitgeber ist nicht gehindert, die vorhandene Arbeitsmenge zu verteilen, seine Arbeitsorganisation zu ändern oder die zusätzlichen Arbeiten anderen Arbeitnehmern zuzuweisen (BAG 8. Juli 1998 - 7 AZR 388/97 - RzK I 9a Nr. 132, zu 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 688/14

    Befristung - Vorübergehender Bedarf

    Der Arbeitgeber ist nicht gehindert, die vorhandene Arbeitsmenge zu verteilen, seine Arbeitsorganisation zu ändern oder die zusätzlichen Arbeiten anderen Arbeitnehmern zuzuweisen (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 640/08 - Rn. 15, BAGE 133, 319; 8. Juli 1998 - 7 AZR 388/97 - zu 2 a der Gründe mwN) .
  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 758/98

    Befristung wegen Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben

    Deren Grundlagen hat er im Prozeß darzulegen, damit der Arbeitnehmer seinerseits die Möglichkeit erhält, die Richtigkeit der Prognose zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu überprüfen (vgl. zur Befristung wegen vorübergehenden Mehrbedarfs BAG 12. September 1996 EUR 7 AZR 790/95 EUR AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182, zu II 3 a und b der Gründe; BAG 8. Juli 1998 - 7 AZR 388/97 - zu 2 b der Gründe, nv.; zur Befristung wegen einer Aufgabe von begrenzter Dauer BAG 3. November 1999 EUR 7 AZR 846/98 EUR zu 3 a der Gründe, zVv.).
  • LAG Hamburg, 22.09.1999 - 4 Sa 44/99

    Streit um die Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Befristungsvereinbarung;

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  • LAG Hamburg, 22.09.1999 - 4 Sa 46/99

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Befristungsvereinbarung; Beschäftigung als

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  • LAG Hamburg, 14.09.1999 - 2 Sa 48/99

    Voraussetzungen für die wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags;

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  • LAG Hamburg, 17.11.1999 - 4 Sa 31/99

    Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Sachlicher Grund für

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  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 579/98

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses aus Haushaltsgründen -

    In diesen Fällen ist anzunehmen, daß sich der Haushaltsgesetzgeber mit den Verhältnissen dieser Stellen befaßt und festgestellt hat, daß für die Beschäftigung des Arbeitnehmers nur ein vorübergehender Bedarf besteht (vgl. zB BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 141 [BAG 31.01.1996 - 2 AZR 68/95]; 6. August 1997 - 7 AZR 619/96 -, 24. September 1997 - 7 AZR 654/96 - und 8. Juli 1998 - 7 AZR 388/97 - nv.).
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