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   BAG, 15.03.1989 - 7 AZR 397/88   

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https://dejure.org/1989,2817
BAG, 15.03.1989 - 7 AZR 397/88 (https://dejure.org/1989,2817)
BAG, Entscheidung vom 15.03.1989 - 7 AZR 397/88 (https://dejure.org/1989,2817)
BAG, Entscheidung vom 15. März 1989 - 7 AZR 397/88 (https://dejure.org/1989,2817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtswirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrags eines wissenschaftlichen Mitarbeiters - Befristeter Arbeitsvertrag wegen Übertragung einer Aufgabe von begrenzter Dauer - Vorliegen einer Aufgabe von begrenzter Dauer bei Beschäftigung in der Forschung auf dem Gebiet ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620; HRG §§ 57a, 57e
    Arbeitsverhältnis: Befristung -Hochschulbereich - Drittmittelfinanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

    Auszug aus BAG, 15.03.1989 - 7 AZR 397/88
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Entscheidung des Rechtsstreits allein davon abhängt, ob die Befristung des letzten zwischen den Parteien abgeschlossenen Arbeitsvertrages rechtswirksam war (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100 und 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 21. Januar 1987 (- 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule) ausgeführt, daß die Anforderungen an den sachlichen Grund einer Befristung mit zunehmender Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers steigen und daß deshalb das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, der bereits länger als fünf Jahre als wissenschaftlicher Angestellter an demselben Universitätsinstitut in drittmittelfinanzierten befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt war, aus dem Gesichtspunkt der Drittmittelfinanzierung nur dann nochmals befristet werden darf, wenn beim Abschluß des Vertrages hinreichend sichere konkrete Anhaltspunkte für einen endgültigen Wegfall der Drittmittel mit dem Auslaufen des Vertrages vorliegen.

  • BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 329/84

    Universität - Befristung - Lektor - Promotion - Dienstaufgaben

    Auszug aus BAG, 15.03.1989 - 7 AZR 397/88
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Entscheidung des Rechtsstreits allein davon abhängt, ob die Befristung des letzten zwischen den Parteien abgeschlossenen Arbeitsvertrages rechtswirksam war (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100 und 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule).
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 15.03.1989 - 7 AZR 397/88
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Entscheidung des Rechtsstreits allein davon abhängt, ob die Befristung des letzten zwischen den Parteien abgeschlossenen Arbeitsvertrages rechtswirksam war (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100 und 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule).
  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84

    Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 15.03.1989 - 7 AZR 397/88
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Entscheidung des Rechtsstreits allein davon abhängt, ob die Befristung des letzten zwischen den Parteien abgeschlossenen Arbeitsvertrages rechtswirksam war (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100 und 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule).
  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 487/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung wegen einer "künftig wegfallenden" Stelle, Fehlen

    Auszug aus BAG, 15.03.1989 - 7 AZR 397/88
    Da gemäß § 57 f Hochschulrahmengesetz (HRG) die §§ 57 a bis 57 e HRG auf vor dem 26. Juni 1985 abgeschlossene Arbeitsverträge noch nicht anzuwenden sind, ist dem Landesarbeitsgericht auch darin zu folgen, daß die vereinbarte Befristung nur rechtswirksam ist, wenn für sie ein sachlicher Grund im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. Senatsurteil vom 16. Januar 1987, BAGE 55, 1, 4 f. [BAG 16.01.1987 - 7 AZR 487/85] = AP Nr. 111 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 der Gründe m.w.N.) gegeben war.
  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 147/80

    Befristung bei Arbeitsverhältnissen mit Lehrern

    Auszug aus BAG, 15.03.1989 - 7 AZR 397/88
    Eine nachprüfbare Rechtsverletzung ist insoweit nur gegeben, wenn der Rechtsbegriff des sachlichen Grundes selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 40, 177, 179 [BAG 29.09.1982 - 7 AZR 147/80] = AP Nr. 70 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 1 der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 07.04.2004 - 7 AZR 441/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mehrbedarf - Drittmittel

    Es reicht nicht aus, dass die Drittmittel nur zeitlich begrenzt für die vereinbarte Vertragsdauer gewährt waren und ungewiss war, ob sich eine weitere Drittmittelfinanzierung in diesem Bereich anschließen würde (BAG 15. März 1989 - 7 AZR 397/88 -, zu 4 a der Gründe).
  • BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 307/90

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steigen mit zunehmender Dauer der Beschäftigung auch die Anforderungen an den Grund der Befristung (BAGE 44, 70 [BAG 21.06.1983 - 7 AZR 295/81] = AP Nr. 79 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Senatsurteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule; Senatsurteil vom 15. März 1989 - 7 AZR 397/88 -, n.v.).
  • BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 84/90

    Wirksame Befristungen eines Arbeitsverhältnisses - Streit über den Umfang der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steigen mit zunehmender Dauer der Beschäftigung auch die Anforderungen an den Grund der Befristung (BAGE 44, 70 [BAG 21.06.1983 - 7 AZR 295/81] = AP Nr. 79 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Senatsurteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule; Senatsurteil vom 15. März 1989 - 7 AZR 397/88 -, n.v.).
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