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   BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04   

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https://dejure.org/2005,2518
BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04 (https://dejure.org/2005,2518)
BAG, Entscheidung vom 25.05.2005 - 7 AZR 402/04 (https://dejure.org/2005,2518)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 (https://dejure.org/2005,2518)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei einem beurlaubten Beamten; Folgen einer Wiederauflebung des gleichzeitig fortbestehenden Beamtenverhältnisses nach Ende der Beurlaubung ; Auswirkungen der Ernennung zum Beamten für das privatrechtliche ...

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1; ; TzBfG § ... 23; ; PostPersRG aF § 4 Abs. 3 (Postpersonalrechtsgesetz in den gleichlautenden bis zum 30. Dezember 2001 und bis zum 12. November 2004 geltenden Fassungen); ; BBG § 10 Abs. 3; ; BBG § 30 Abs. 1; ; SUrlV § 13 Abs. 1; ; SUrlV § 15; ; BGB § 162 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines beurlaubten Beamten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses für die Zeit der In-sich-Beurlaubung eines Beamten nach § 4 Abs. 3 Postpersonalrechtsgesetz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses für die Zeit der In-sich-Beurlaubung eines Beamten nach § 4 Abs. 3 Postpersonalrechtsgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 858
  • BB 2005, 2584
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04
    Nach der Gesetzesbegründung soll § 4 Abs. 3 PostPersRG aF die personelle Beweglichkeit erhöhen, indem sie es den Unternehmen ermöglicht, die Beamten befristet von ihren beamtenrechtlichen Pflichten bis zu einer Höchstdauer von 10 Jahren zu befreien und zugleich mit ihnen Arbeitsverhältnisse einzugehen, die nicht den Zwängen des öffentlichen Dienstrechts unterliegen (BT-Drucks. 12/6718 S. 93; BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BA-GE 104, 187 = AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 42 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 1, zu B III 1 b der Gründe).
  • BAG, 16.06.1999 - 5 AZB 16/99

    Rechtsweg; Klage eines Beamten auf Abschluß eines Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04
    Das bestehende Beamtenverhältnis wird durch Beurlaubung nur deshalb zum Ruhen gebracht, damit zugleich ein privatrechtliches Dienstverhältnis begründet werden kann (BAG 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 65 = EzA GVG § 13 Nr. 2, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03

    Befristetes Probearbeitsverhältnis - Schriftform

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04
    Deshalb gilt insoweit auch nicht das Schriftformerfordernis nach § 14 Abs. 4 TzBfG (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 12 = EzA TzBfG § 14 Nr. 10, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Köln, 11.06.2004 - 12 Sa 315/04

    Insichbeurlaubung von Beamten, Befristung

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Juni 2004 - 12 Sa 315/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 641/99

    Befristeter Arbeitsvertrag einer beurlaubten Beamtin

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist zudem als sachlicher Befristungsgrund der Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis anerkannt (6. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 - ZTR 2001, 525 = EzBAT SR 2 y BAT Lehrer Nr. 26, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 218/04

    Befristung - Vorbehalt - Sonstiger Sachgrund

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04
    Dadurch sollen weder andere von der Rechtsprechung anerkannte noch weitere Sachgründe für die Befristung ausgeschlossen werden (BAG 13. Oktober 2004 - 7 AZR 218/04 - EzA TzBfG § 17 Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 2 b aa der Gründe).
  • BAG, 27.06.2001 - 5 AZR 424/99

    Arbeitsverhältnis bei fortbestehendem Beamtenverhältnis

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04
    Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses neben dem fortbestehenden Beamtenverhältnis führt zu keiner Pflichtenkollision und ist deshalb grundsätzlich möglich (BAG 27. Juni 2001 - 5 AZR 424/99 - BAGE 98, 157 = AP BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 20, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 534/93

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses während eines Beamtenverhältnisses

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04
    Eine andere Auslegung würde den Sinngehalt des vom Gesetzgeber verwendeten Wortes "erlischt" widersprechen (vgl. zum wortgleichen § 10 Abs. 4 LBG NW: BAG 27. Juli 1994 - 4 AZR 534/93 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 72 = EzBAT BAT-M §§ 22, 23 Nr. 16, zu II 3 c aa der Gründe; zu einer entsprechenden Vorschrift des LBG Berlin: BAG 21. August 1961 - 5 AZR 263/59 -BAGE 11, 259 = AP ArbGG 1953 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 24, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 21.08.1961 - 5 AZR 263/59

    Zulässigkeit des Rechtsweges - Gerichte - Prüfung der sachlichen Zuständigkeit -

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04
    Eine andere Auslegung würde den Sinngehalt des vom Gesetzgeber verwendeten Wortes "erlischt" widersprechen (vgl. zum wortgleichen § 10 Abs. 4 LBG NW: BAG 27. Juli 1994 - 4 AZR 534/93 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 72 = EzBAT BAT-M §§ 22, 23 Nr. 16, zu II 3 c aa der Gründe; zu einer entsprechenden Vorschrift des LBG Berlin: BAG 21. August 1961 - 5 AZR 263/59 -BAGE 11, 259 = AP ArbGG 1953 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 24, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 667/08

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04
    Deshalb gilt insoweit auch nicht das Schriftformerfordernis nach § 14 Abs. 4 TzBfG (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 12 = EzA TzBfG § 14 Nr. 10, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Hamburg, 09.11.2017 - 7 Sa 70/17

    Befristung - Sachgrund - In-Sich-Beurlaubung eines Beamtenverhältnisses

    Die Ansicht im Urteil vom 25. Mai 2005 (7 AZR 402/04) habe das Bundesarbeitsgericht inzwischen aufgegeben.

    Denn das TzBfG ist auf das Arbeitsverhältnis der Parteien anzuwenden, obwohl das neben dem befristeten Arbeitsverhältnis gleichzeitig fortbestehende Beamtenverhältnis nach Ende der Beurlaubung wieder auflebt (vgl. BAG, 25.5.2005, 7 AZR 402/04; zit. nach juris).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist vorliegend ein rechtlich anerkennenswertes Interesse daran, anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses die rechtliche Gestaltungsmöglichkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses zu wählen, nicht gegeben gewesen (aA: BAG, 25.5.2005, 7 AZR 402/04; zit. nach juris).

    Es geht nur um die befristete Beurlaubung des Beamten mit Blick auf sein Beamtenverhältnis, und die Norm dient nur dienstlichen Interessen (ausf. hierzu: BAG, 25.5.2005, 7 AZR 402/04; zit. nach juris).

    Das bestehende Beamtenverhältnis wird durch Beurlaubung nur deshalb zum Ruhen gebracht, damit zugleich ein privatrechtliches Dienstverhältnis begründet werden kann (BAG, 25.5.2005, 7 AZR 402/04; m.w.N.; zit. nach juris).

    Es sollte die personelle Beweglichkeit erhöht werden, indem es den Unternehmen ermöglicht wird und wurde, die Beamten befristet von ihren beamtenrechtlichen Pflichten bis zu einer Höchstdauer von 10 Jahren (nach § 4 Abs. 3 PostPersRG a.F.) zu befreien und zugleich mit ihnen Arbeitsverhältnisse einzugehen, die nicht den Zwängen des öffentlichen Dienstrechts unterliegen (BAG, 25.5.2005, 7 AZR 402/04; m.w.N.; zit. nach juris).

    Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses neben dem fortbestehenden Beamtenverhältnis führt zu keiner Pflichtenkollision und ist deshalb grundsätzlich möglich (BAG, 25.5.2005, 7 AZR 402/04; 27.6.2001, 5 AZR 424/99; zit. nach juris).

    Die Pflichtenkollision kann entweder durch Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Verlangen des Beamten nach § 30 Abs. 1 BBG vermieden werden (vgl. BAG, 25.5.2005, 7 AZR 402/04, mit dennoch anderem Ergebnis; zit. nach juris).

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16

    Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

    Die Bedingungskontrolle nach dem TzBfG setzt keine Schutzbedürftigkeit voraus (BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - zu I 1 a der Gründe) .

    Er rechtfertigt nicht nur die Befristung des Arbeitsvertrags eines nach § 4 Abs. 3 PostPersRG aF beurlaubten Beamten (vgl. dazu BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - zu I 1 c bb der Gründe) , sondern auch eine auflösende Bedingung für den Fall des Wiederauflebens des Beamtenverhältnisses.

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 595/14

    Beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

    Der Inhalt des Arbeitsverhältnisses bestimmt sich demgegenüber nach dem Arbeitsvertrag und den arbeitsrechtlichen Bestimmungen (BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - Rn. 15) .
  • LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 186/16

    Die Bedingungsabrede in § 4 Abs. 3 der Anlage 1 des Manteltarifvertrages für die

    Vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Wertentscheidungen ist sie allerdings dahingehend einzuschränken, dass der Grund für die Nichtverlängerung des Sonderurlaubs eines beurlaubten Beamten aus der Sphäre des Dienstherrn und nicht aus der des Vertragsarbeitgebers rühren muss (Abgrenzung zu BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - NZA 2006, 858 ff.).

    Die Klägerin ist deshalb Arbeitnehmerin iSd. TzBfG, die einen auflösend bedingten Arbeitsvertrag iSv. § 14 Abs. 1, 21 TzBfG abgeschlossen hat (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - NZA 2006, 858 ff.).

    Soweit Beamte als Arbeitnehmer eingesetzt werden sollten, war der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses neben dem Fortbestand des Beamtenverhältnisses rechtlich nicht möglich, weil die Beurlaubung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 PostPersRG zeitlich zu beschränken ist (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - NZA 2006, 858 ff.).

    Die Kammer verkennt darüber hinaus nicht, dass nach der Rechtsprechung des 7. Senats als sachlicher Befristungsgrund der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis anerkannt ist (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - NZA 2006, 858 ff.; BAG 6. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 - ZTR 2001, 525).

    Daher besteht eine Pflichtenkollision aus Arbeits- und Beamtenverhältnis, die zwar nicht den rechtlichen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zur Beklagten hindert (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - NZA 2006, 858 ff.), aber der Weiterbeschäftigung der Klägerin bis zur rechtskräftigen Beendigung des Bedingungskontrollverfahrens entgegensteht.

  • BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16

    Auflösende Bedingung - Bedingungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist -

    Die Bedingungskontrolle nach dem TzBfG setzt keine Schutzbedürftigkeit voraus (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 48; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 33; 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - zu I 1 a der Gründe) .

    Er rechtfertigt nicht nur die Befristung des Arbeitsvertrags eines nach § 4 Abs. 3 PostPersRG aF beurlaubten Beamten (vgl. dazu BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - zu I 1 c bb der Gründe) , sondern auch eine auflösende Bedingung für den Fall des Wiederauflebens des Beamtenverhältnisses (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 52 ff.; 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16 - Rn. 37 ff.) .

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16

    Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses-

    Die Bedingungskontrolle nach dem TzBfG setzt keine Schutzbedürftigkeit voraus (BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - zu I 1 a der Gründe) .

    Er rechtfertigt nicht nur die Befristung des Arbeitsvertrags eines nach § 4 Abs. 3 PostPersRG aF beurlaubten Beamten (vgl. dazu BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - zu I 1 c bb der Gründe) , sondern auch eine auflösende Bedingung für den Fall des Wiederauflebens des Beamtenverhältnisses.

  • LAG München, 25.01.2017 - 11 Sa 764/16

    Auflösende Bedingung; Beurlaubung; Beamter

    Diesen habe das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 25.05.2005 - 7 AZR 402/04 - bejaht.

    Die auflösende Bedingung, wie Befristung, aufgrund eines Sachgrundes, der nicht im Katalog genannt ist, ist daran zu bemessen, ob die Rechtfertigung für die Befristung den Wertungsmaßstäben der Befristungskontrolle entspricht (vgl. BAG Urteil v. 25.05.2005 - 7 AZR 402/04).

    Dies gilt erst recht, wenn der beim neuen Arbeitgeber befristet Beschäftigte in einem Beamtenverhältnis steht (vgl. BAG Urteil v. 25.05.2005 - 7 AZR 402/04; Urteil v. 06.12.2000 - 7 AZR 641/99; Urteil v. 28.08.1996 - 7 AZR 849/95).

  • LAG Niedersachsen, 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15

    Auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis nach den tariflichen "Sonderregelungen für

    Die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis ist höchstrichterlich als Befristungsgrund anerkannt worden ( BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - Rn. 25 mwN ).

    Die Anerkennung einer derartigen auflösenden Bedingung als sachlicher Grund im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG führt zur Vermeidung von Pflichtenkollisionen des betroffenen Arbeitnehmers und trägt dem Umstand Rechnung, dass regelmäßig die Pflichten aus dem Beamtenverhältnis den Vorrang gegenüber Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis haben ( BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - Rn. 17; LAG D-Stadt 11. April 2016 - 2 Sa 655/15 - Rn. 26 f. ).

    In diesem Sinne hat auch das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Beurlaubung eines Arbeitnehmers zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses führt ( BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - Rn. 15 ).

  • ArbG München, 18.10.2016 - 23 Ca 4324/16

    Pflichtenkollision bei befristetem Sonderurlaub zur Aufnahme eines

    Der nicht enumerative Katalog schließt weder andere, von der Rechtsprechung ausdrücklich anerkannte noch weitere Sachgründe aus, die den Wertungsmaßstäben der Befristungskontrolle entsprechen (BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 7 AZR 402/04, NZA 2006, 858).

    bb) Angesichts der von der Klägerin hervorgehobenen finanziellen Einbußen kann dahinstehen, ob der von der Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts grundsätzlich anerkannte Rechtfertigungsgrund der gesicherten Rückkehr in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis (BAG, Urteil vom 14.07.2005 - 8 AZR 392/02, NZA 2005, 1411, zur Rechtslage vor Inkrafttreten von § 14 TzBfG; BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 7 AZR 402/04, NZA 2006, 858 mwN, zu § 14 TzBfG) hier tatsächlich greift (so LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15, BeckRS 2016, 72221; ArbG München, Urteil vom 05.08.2016 - 3 Ca 667/16).

    Nach § 4 Abs. 3 Post-PersRG a.F. (Fassung vom 01.07.2009 bis zum 31.12.2012, d.h. zum Zeitpunkt der letzten Befristung aufgrund letzter Beurlaubung) handelt es sich um ein auf die Bedürfnisse der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost zugeschnittenes Instrument des Statuswechsels zur Erleichterung eines flexib len Personaleinsatzes und zur Erhöhung der "personellen Beweglichkeit" (vgl. Ausführungen BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 7 AZR 402/04, NZA 2006, 858, zu einer entsprechenden Vorgängerfassung).

    Besteht das Arbeitsverhältnis unbefristet/nicht auflösend bedingt über den Ablauf der Beurlaubung fort, kann diese Konstellation grundsätzlich zu einer Pflichtenkollision führen (BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 7 AZR 402/04, NZA 2006, 858).

  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 96/08

    Befristung - Aus- und Weiterbildung Schwerbehinderter

    Derartige andere Gründe müssen aber den in § 14 Abs. 1 TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungsmaßstäben entsprechen und den in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG genannten Sachgründen von ihrem Gewicht her gleichwertig sein (BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - zu I 1 c bb der Gründe, AP TzBfG § 14 Nr. 17 = EzA TzBfG § 14 Nr. 18; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 114, 146 = AP TzBfG § 14 Nr. 16 = EzA TzBfG § 14 Nr. 17; 13. Oktober 2004 - 7 AZR 218/04 - zu III 2 b aa der Gründe, BAGE 112, 187 = EzA TzBfG § 17 Nr. 6).
  • LAG München, 10.05.2017 - 11 Sa 941/16

    Auflösende Bedingung, Sonderurlaub, Beamtenstatus

  • LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 22/21

    Parallelentscheidung zu LAG Bremen 1 Sa 18/21 v. 10.08.2021

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2018 - 7 Sa 112/18

    Befristeter Arbeitsvertrag - Rückkehrmöglichkeit in ein Beamtenverhältnis als

  • LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 25/21

    Wirksamkeit Befristung eines Arbeitsverhältnisses

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 26 Sa 1892/15

    Auflösende Bedingung - § 4 Abs 3 Anl 1 MTV TSI - außerordentliche Kündigung

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 785/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 787/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 605/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 779/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung

  • LAG Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 2 Sa 2/17

    Beendigung Arbeitsverhältnis - auflösende Bedingung - sachlicher Grund -

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 786/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 778/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 790/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 789/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 4 Sa 19/05

    Insichbeurlaubung eines Beamten - befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 780/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 788/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 675/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 596/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 78/15

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 100/15

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 186/15

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 160/15

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 799/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 597/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 598/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 781/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung

  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 599/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.12.2015 - 6 Sa 135/14

    Befristungskontrolle - Rechtsmissbrauch

  • LAG Köln, 11.04.2016 - 2 Sa 655/15

    Beurlaubter Beamter; personenbedingte Kündigung; Sonderurlaub

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2015 - 12 Sa 70/14

    Befristung - Schriftform - Verlängerungsklausel - beurlaubter Beamter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2012 - 1 A 872/10

    Anwendungsbereich des § 10 Abs. 5 PostPersRG im Hinblick auf die Gewährung von

  • VG Gelsenkirchen, 10.02.2011 - 12 L 1551/10

    Sonderurlaub, privates Arbeitsverhältnis, Pflichtenkollision, nichtiger Grund,

  • VG Stuttgart, 02.02.2009 - 11 K 2730/08

    Zur Verlängerung der Beurlaubung eines Beamten der Deutschen Telekom AG

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2021 - 1 S 3353/21

    Entbindung eines Beamtenbeisitzers bei der Disziplinarkammer eines

  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.09.2013 - 6 Sa 107/12

    Befristungskontrolle - § 2 Abs 1 S 3 WissZeitVG - Kinderbetreuung

  • VG Stuttgart, 05.12.2007 - 3 K 4682/07

    Alimentation kinderreicher Beamter; In-Sich-Beurlaubter Postbeamter

  • VG Saarlouis, 20.06.2014 - 2 L 453/14

    Anspruch eines Beamten auf Sonderurlaub zur Fortführung einer

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