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   BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 476/02   

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https://dejure.org/2003,10462
BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 476/02 (https://dejure.org/2003,10462)
BAG, Entscheidung vom 15.01.2003 - 7 AZR 476/02 (https://dejure.org/2003,10462)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 7 AZR 476/02 (https://dejure.org/2003,10462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Der Geltungsbereich des TzBfG - Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen - Unterscheidung zwischen dem Neuabschluss und der Verlängerung eines bereits bestehenden befristeten Arbeitsvertrags - Voraussetzungen der Verlängerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags; Anwendung des § 14 Abs. 2 TzBfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 512 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 476/02
    Diesem Zweck entsprechend ist die Verlängerungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG auch auf befristete Verträge anzuwenden, die bereits vor dem 1. Januar 2001 auf der Grundlage des BeschFG 1996 abgeschlossen wurden und bei denen die zweijährige Höchstbefristungsdauer und die dreimalige Verlängerungsmöglichkeit noch nicht ausgeschöpft waren (vgl. zur Verlängerung sachgrundlos nach dem BeschFG 1985 befristeter Arbeitsverträge nach dem BeschFG 1996: BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1, zu B II 1 a der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98- BAGE 95, 186 [BAG 28.06.2000 - 7 AZR 920/98] = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2, zu BIV 2 a der Gründe).
  • BAG, 11.11.1988 - 7 AZR 51/88

    Befristeter Arbeitsvertrag einer als "Aushilfsangestellte zur Aushilfe"

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 476/02
    Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen (vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996 BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99- BAGE 95, 255 [BAG 26.07.2000 - 7 AZR 51/88] = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4, zu II11 und 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 10.06.2002 - 19 Sa 202/02

    Befristung, Verlängerungsvertrag

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 476/02
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. Juni 2002 -19 Sa 202/02- wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 476/02
    Diese Vertragsverlängerung ist ein Rechtsgeschäft, dessen Wirksamkeit sich nach der bei seinem Abschluss bestehenden Rechtslage richtet (vgl. BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 26 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 18, zu B14 der Gründe).
  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99

    Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 476/02
    Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen (vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996 BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99- BAGE 95, 255 [BAG 26.07.2000 - 7 AZR 51/88] = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4, zu II11 und 2 der Gründe).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 476/02
    Diesem Zweck entsprechend ist die Verlängerungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG auch auf befristete Verträge anzuwenden, die bereits vor dem 1. Januar 2001 auf der Grundlage des BeschFG 1996 abgeschlossen wurden und bei denen die zweijährige Höchstbefristungsdauer und die dreimalige Verlängerungsmöglichkeit noch nicht ausgeschöpft waren (vgl. zur Verlängerung sachgrundlos nach dem BeschFG 1985 befristeter Arbeitsverträge nach dem BeschFG 1996: BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1, zu B II 1 a der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98- BAGE 95, 186 [BAG 28.06.2000 - 7 AZR 920/98] = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2, zu BIV 2 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 23.10.2002 - 12 Sa 1028/02

    Befristungsverbot des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG

    Demgegenüber kann sich der Kläger nicht auf das Befristungsverbot nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG berufen: Das Verbot erfasst nicht die Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen, die - unter Geltung des BeschFG 1996 - im Jahr 2000 abgeschlossen wurden und in das Jahr 2001 hineinreichten (LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2002, LAGE Nr. 2 zu § 14 TzBfG (Revision eingelegt, BAG 7 AZR 115/02), Urteil vom 08.03.2002, EzA-SD, Nr. 11, 8, LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.04.2002, NZA 02, 1037 f. (Revision eingelegt, BAG 7 AZR 346/02), LAG Hamm, Urteil vom 10.06.2002, 19 Sa 202/02 (Revision eingelegt, BAG 7 AZR 476/02), Boewer, TzBfG, § 14 Rz. 259, Meinel/Heyn/Herms, TzBfG, § 14 Rz. 97).
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