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   BAG, 27.01.1993 - 7 AZR 476/92   

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https://dejure.org/1993,26721
BAG, 27.01.1993 - 7 AZR 476/92 (https://dejure.org/1993,26721)
BAG, Entscheidung vom 27.01.1993 - 7 AZR 476/92 (https://dejure.org/1993,26721)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 1993 - 7 AZR 476/92 (https://dejure.org/1993,26721)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein als zustande gekommen geltendes Arbeitsverhältnis wegen der unerlaubten Überlassung einer Person als Arbeitnehmer - Voraussetzungen an die Darlegungspflicht und Beweispflicht für das Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassung seitens des Klägers - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 27.01.1993 - 7 AZR 476/92
    Eine gegenüber dem Inhalt des schriftlichen Vertrags abweichende praktische Durchführung des Vertrages ist maßgebend, sofern die auf beiden Seiten zum Vertragsabschluß Berechtigten sie kennen und zumindest billigen (siehe Senatsurteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - AP Nr. 8 zu § 10 AÜG = EzA § 10 AÜG Nr. 3. auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Auf die Revision des Klägers hat das Bundesarbeitsgericht das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - AP Nr. 8 zu § 10 AÜG = EzA § 10 AÜG Nr. 3, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Die tatsächliche Durchführung des Vertrages ist dann nicht maßgebend, wenn dem Unternehmer das Verhalten der unmittelbar Handelnden nicht zugerechnet werden kann (vgl. BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 7 AZR 476/92 -, n.v.).

    Das ist zunächst dann der Fall, wenn zum Vertragsschluß berechtigte Personen die von den ausdrücklichen Vereinbarungen abweichende Handhabung kennen und zumindest billigen (so zutreffend für den vergleichbaren Fall der Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag, BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 7 AZR 476/92 -, n. v.).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Die Vertragspraxis lässt aber nur dann Rückschlüsse auf den wirklichen Geschäftswillen der Vertragspartner zu, wenn die zum Vertragsabschluss berechtigten Personen die vom Vertragswortlaut abweichende Vertragspraxis kennen und sie zumindest billigen (BAG 27. Januar 1993 - 7 AZR 476/92 - EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 75, zu I 3 b der Gründe).
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 395/11

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zu Werk- und

    Die Vertragspraxis lässt aber nur dann Rückschlüsse auf den wirklichen Geschäftswillen der Vertragspartner zu, wenn die zum Vertragsabschluss berechtigten Personen die vom Vertragswortlaut abweichende Vertragspraxis kennen und sie zumindest billigen (BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 23; 27. Januar 1993 - 7 AZR 476/92 - zu I 3 b der Gründe) .
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02

    Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter

    Zwar wird man regelmäßig verlangen müssen, daß dann, wenn eine Vertragspraxis wesentlich von dem schriftlich Vereinbarten abweicht, die tatsächliche Handhabung des Vertrags mit Wissen und zumindest Billigung der zum Vertragsschluß auf beiden Seiten Berechtigten erfolgt sein muß, damit diese für die Rechtsbeziehungen maßgeblich sein kann (BAG 27. Januar 1993 - 7 AZR 476/92 - EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 75, zu I 3 b der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 14.01.2002 - 5 Sa 1448/01

    Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag, Verwirkung

    Sind demnach in einem Unternehmen für den Abschluss von Dienst- oder Werkverträgen mit Fremdfirmen ausschließlich andere Personen vertretungsberechtigt als diejenigen, denen später die Durchführung und Abrechnung der Leistungen aus diesen Verträgen obliegt, kommt es entscheidend auf die Kenntnis der zum Vertragsabschluss Berechtigten an (BAG, Urteil vom 27.01.1993 - 7 AZR 476/92 - n. v.).

    Etwas anderes kann allerdings möglicherweise dann gelten, wenn nach den betriebsorganisatorischen Gegebenheiten einer oder beider Vertragspartner die praktische Durchführung des Vertrages gemäß dem ausdrücklich vereinbarten Vertragsinhalt auf Schwierigkeiten stoßen würde und deshalb mit einer abweichenden Handhabung des Vertrages von vornherein zu rechnen gewesen wäre (BAG, Urteil vom 27.01.1993, a. a. O.).

  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 628/93

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters

    Das ist zunächst dann der Fall, wenn zum Vertragsschluß berechtigte Personen die von den ausdrücklichen Vereinbarungen abweichende Handhabung kennen und zumindest billigen (so zutreffend für den vergleichbaren Fall der Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag, BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 7 AZR 476/92 -;, n. v.).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 170/93

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters

    Das ist zunächst dann der Fall, wenn zum Vertragsschluß berechtigte Personen die von den ausdrücklichen Vereinbarungen abweichende Handhabung kennen und zumindest billigen (so zutreffend für den vergleichbaren Fall der Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag, BAG Urteil vom 27. Januar 1993 - 7 AZR 476/92 -;, n.v.).
  • LAG Düsseldorf, 14.01.2002 - 5 Sa 1508/01

    Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag, Verwirkung

    Sind demnach in einem Unternehmen für den Abschluss von Dienst- oder Werkverträgen mit Fremdfirmen ausschließlich andere Personen vertretungsberechtigt als diejenigen, denen später die Durchführung und Abrechnung der Leistungen aus diesen Verträgen obliegt, kommt es entscheidend auf die Kenntnis der zum Vertragsabschluss Berechtigten an (BAG, Urteil vom 27.01.1993 - 7 AZR 476/92 - n. v.).

    Etwas anderes kann allerdings möglicherweise dann gelten, wenn nach den betriebsorganisatorischen Gegebenheiten einer oder beider Vertragspartner die praktische Durchführung des Vertrages gemäß dem ausdrücklich vereinbarten Vertragsinhalt auf Schwierigkeiten stoßen würde und deshalb mit einer abweichenden Handhabung des Vertrages von vornherein zu rechnen gewesen wäre (BAG, Urteil vom 27.01.1993, a. a. O.).

  • LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 27/10

    Fingiertes Arbeitsverhältnis wegen unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung - Vergabe

    Nur wenn die Vertragspraxis von beiden Vertragsparteien gebilligt wird, kommt darin der für die rechtliche Einordnung maßgebliche tatsächliche Geschäftswille zum Ausdruck (BAG vom 13. August 2008, a. a. O.; vom 06. August 2003, a. a. O.; vom 27. Januar 1993 - 7 AZR 476/92 - EzA ÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 75; Schüren/Hamann, a. a. O., § 1 Rdn. 179).
  • LAG Hamburg, 29.10.2010 - 6 Sa 62/10

    Fingiertes Arbeitsverhältnis wegen unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung - Vergabe

    Nur wenn die Vertragspraxis von beiden Vertragsparteien gebilligt wird, kommt darin der für die rechtliche Einordnung maßgebliche tatsächliche Geschäftswille zum Ausdruck (BAG vom 13. August 2008, a. a. O.; vom 06. August 2003, a. a. O.; vom 27. Januar 1993 - 7 AZR 476/92 - EzA ÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 75; Schüren/Hamann, a. a. O., § 1 Rdn. 179).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2016 - 3 Sa 67/16

    Unwirksame Arbeitnehmerüberlassung bei fehlender Erlaubnis Feststellungsklage

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