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   BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 494/05   

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https://dejure.org/2006,4121
BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 494/05 (https://dejure.org/2006,4121)
BAG, Entscheidung vom 26.07.2006 - 7 AZR 494/05 (https://dejure.org/2006,4121)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 7 AZR 494/05 (https://dejure.org/2006,4121)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Einhaltung der Schriftform bei der Befristungsabrede in einem Arbeitsverhältnis; Wirksamkeit der Befristung in einem Arbeitsvertrag; Pflicht zur Einhaltung der Schriftform auch bei Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags; Folgen des Bestehens eines ...

  • Judicialis

    BerlHG § 44 Abs. 5; ; TzBfG § 14 Abs. 4; ; BGB § 125 Satz 1; ; BGB § 126 Abs. 2; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formnichtige Befristung bei Antrag auf Nichtanrechnung bestimmter Beschäftigungszeiten nach dem Berliner Hochschulgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 460 (Ls.)
  • NZA 2007, 151
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.03.1994 - 7 AZR 229/93

    Befristung nach HRG , Verlängerung wegen Gremienzugehörigkeit nach BerlHG

    Auszug aus BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 494/05
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (30. März 1994 - 7 AZR 229/93 - BAGE 76, 204 = AP HRG § 57a Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 124, zu IV 3 a der Gründe) besteht die Rechtsfolge des § 44 Abs. 5 BerlHG nicht darin, dass sich der vereinbarte Beendigungszeitpunkt eines befristeten Arbeitsvertrags automatisch verschiebt, wenn der nach der Vorschrift Berechtigte die Nichtanrechnung seiner hälftigen Amtszeit auf seine Dienstzeit beantragt.

    Eine weitergehende Rechtsfolge dahingehend, dass sich der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses automatisch verschiebt, lässt sich der Vorschrift nicht entnehmen; hätte der Gesetzgeber des Landes Berlin § 44 Abs. 5 BerlHG eine derart weitgehende Rechtsfolge beimessen wollen, hätte dies einer entsprechenden Formulierung bedurft (30. März 1994 - 7 AZR 229/93 - aaO).

  • BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04

    Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 494/05
    Dies kann wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens der Fall sein, wenn der Vertragspartner trotz des Formmangels auf die Gültigkeit des Vertrags vertrauen durfte und die den Formmangel geltend machende Vertragspartei sich dadurch zu ihrem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 659/03 - AP BGB § 623 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 623 Nr. 1, zu B I 2 a der Gründe mwN; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - AP TzBfG § 14 Nr. 16 = EzA TzBfG § 14 Nr. 17, zu I 3 a der Gründe).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 494/05
    Dies kann wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens der Fall sein, wenn der Vertragspartner trotz des Formmangels auf die Gültigkeit des Vertrags vertrauen durfte und die den Formmangel geltend machende Vertragspartei sich dadurch zu ihrem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 659/03 - AP BGB § 623 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 623 Nr. 1, zu B I 2 a der Gründe mwN; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - AP TzBfG § 14 Nr. 16 = EzA TzBfG § 14 Nr. 17, zu I 3 a der Gründe).
  • BAG, 14.02.1996 - 7 AZR 613/95

    Befristung nach dem HRG; Nichtanrechnung von Zeiten einer Gremienzugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 494/05
    Der erkennende Senat hat die Bestimmung hinsichtlich des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen für nichtig gehalten, weil die auf der Grundlage konkurrierender Gesetzgebungsbefugnis erlassene bundesrechtliche Vorschrift des § 57c Abs. 6 HRG in der bis zum 22. Februar 2002 geltenden Fassung (aF) für Zeiten einer ehrenamtlichen Tätigkeit, die auf die Dauer befristeter Arbeitsverhältnisse des wissenschaftlichen Personals iSd. § 53 HRG nicht anzurechnen sind, eine abschließende Regelung enthielt und deshalb das Land Berlin mit der Bestimmung des § 44 Abs. 5 BerlHG seine Gesetzgebungskompetenz überschritten hatte (14. Februar 1996 - 7 AZR 613/95 - BAGE 82, 173 = AP HRG § 57c Nr. 4 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 4, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 494/05
    Dadurch soll unnötiger Streit über das Vorliegen und den Inhalt einer Befristungsabrede vermieden werden (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - BAGE 107, 237 = AP TzBfG § 14 Nr. 4 = EzA TzBfG § 14 Nr. 4, zu 2 b der Gründe).
  • LAG Berlin, 01.07.2005 - 6 Sa 873/05

    Schriftform für befristeten Verlängerungsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 494/05
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 1. Juli 2005 - 6 Sa 873/05 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 2. Februar 2005 - 86 Ca 23296/04 - zu I aus Gründen der Klarstellung wie folgt neu gefasst wird:.
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Dies kann wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens der Fall sein, wenn der Vertragspartner trotz des Formmangels auf die Gültigkeit des Vertrags vertrauen durfte und die den Formmangel geltend machende Vertragspartei sich zu ihrem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 494/05 - Rn. 24; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 114, 146) .
  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

    Es soll unnötiger Streit über das Vorliegen und den Inhalt einer Befristungsabrede vermieden werden (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - zu 2 b der Gründe, BAGE 107, 237; 26. Juli 2006 - 7 AZR 514/05 - Rn. 16, BAGE 119, 149; 26. Juli 2006 - 7 AZR 494/05 - Rn. 19) .
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

    Sie muss durch dieses Verhalten beim Anspruchsgegner ein schutzwürdiges Vertrauen erweckt haben, ihr Recht zukünftig nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen (vgl. BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 17; 26. Juli 2006 - 7 AZR 494/05 - Rn. 24; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 114, 146; 16. September 2004 - 2 AZR 659/03 - zu B I 2 a der Gründe mwN) .
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14

    Befristung - Schriftform

    Dies kann wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens der Fall sein, wenn der Vertragspartner trotz des Formmangels auf die Gültigkeit des Vertrags vertrauen durfte und die den Formmangel geltend machende Vertragspartei sich zu ihrem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 494/05 - Rn. 24; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 114, 146) .
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 142/15

    Befristung - Schriftform

    Dies kann wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens der Fall sein, wenn der Vertragspartner trotz des Formmangels auf die Gültigkeit des Vertrags vertrauen durfte und die den Formmangel geltend machende Vertragspartei sich zu ihrem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 494/05 - Rn. 24; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 114, 146) .
  • LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 12 Sa 602/13

    Mitteilung der Nichtverlängerung als Kündigung

    Dadurch soll unnötiger Streit über das Vorliegen und den Inhalt einer Befristungsabrede vermieden werden (BAG 26.07.2006 - 7 AZR 494/05, NZA 2007, 151 Rn. 19).

    Ausnahmsweise kann die Berufung auf die fehlende Schriftform treuwidrig sein, wenn der Vertragspartner trotz des Formmangels auf die Gültigkeit des Vertrags vertrauen durfte und die den Formmangel geltend machende Vertragspartei sich dadurch zu ihrem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG 26.07.2006 - 7 AZR 494/05, NZA 2007, 151 Rn. 24).

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 756/14

    Befristung - Schriftform

    Dies kann wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens der Fall sein, wenn der Vertragspartner trotz des Formmangels auf die Gültigkeit des Vertrags vertrauen durfte und die den Formmangel geltend machende Vertragspartei sich zu ihrem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 494/05 - Rn. 24; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 114, 146) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2016 - 5 Sa 365/15

    Schriftform einer Befristungsabrede - Abgrenzung der Zeitbefristung zur

    Das Schriftformerfordernis betrifft auch die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags, da eine Vereinbarung, die die zeitlich begrenzte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand hat, eine Befristung enthält (vgl. BAG 26.07.2006 - 7 AZR 494/05 - Rn. 12, NZA 2007, 151; ErfK/Müller-Glöge 16. Aufl. TzBfG § 14 Rn. 115 mwN).
  • LAG Hessen, 04.02.2013 - 16 Sa 709/12

    Befristungsabrede als überraschende Klausel im Formulararbeitsvertrag -

    Bei einem Streit darüber, ob überhaupt eine Befristung vereinbart wurde ist die allgemeine Feststellungsklage und nicht die Klage nach § 17 TzBfG zu erheben (BAG 26.7.2006 -7 AZR 494/05- NZA 2007, 151).
  • LAG Köln, 10.09.2020 - 7 Sa 818/18

    Betriebsstilllegung; Auslegung von Interessenausgleich und Sozialplan;

    Sie muss durch dieses Verhalten beim Anspruchsgegner ein schutzwürdiges Vertrauen erweckt haben, ihr Recht zukünftig nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen (vgl. BAG, Beschluss vom 15. März 2011 - 10 AZB 32/10, Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 26. Juli 2006 - 7 AZR 494/05, Rn. 24, juris).
  • LAG Hessen, 04.06.2019 - 9 Sa 506/18

    Wird ein Hinweis nach § 6 Satz 1 KSchG in allgemeiner Form mit der Ladung zum

  • LAG Köln, 04.05.2012 - 4 Sa 56/12

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Befristung; Treu und Glauben

  • ArbG Berlin, 15.10.2008 - 56 Ca 14872/08

    Befristung in einem gerichtlichen Vergleich - Wahrung der Schriftform -

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