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   BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06   

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https://dejure.org/2007,447
BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06 (https://dejure.org/2007,447)
BAG, Entscheidung vom 11.07.2007 - 7 AZR 501/06 (https://dejure.org/2007,447)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 (https://dejure.org/2007,447)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch Weiterarbeit über den Zeitpunkt einer zuvor bestehenden Befristung hinaus; Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund einer Befristung; Gleichzeitige Geltendmachung einer Befristungskontrollklage und einer ...

  • hensche.de

    Befristung, Hochschule, Weiterbeschäftigung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 20 ... Abs. 3; ; GG Art. 72 Abs. 2; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 12; ; GG Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a; ; HRG (in der ab 25. August 1998 bis 30. Dezember 2004 geltenden Fassung) § 57a; ; HRG (in der ab 25. August 1998 bis 30. Dezember 2004 geltenden Fassung) § 57b Abs. 5; ; HRG (in der ab 15. August 2002 bis 30. Dezember 2004 geltenden Fassung) § 57f Abs. 2; ; HRG (in der ab 31. Dezember 2004 geltenden Fassung) § 57a Abs. 1; ; HRG (in der ab 31. Dezember 2004 geltenden Fassung) § 57b Abs. 1; ; HRG (in der ab 31. Dezember 2004 geltenden Fassung) § 57b Abs. 3; ; HRG (in der ab 31. Dezember 2004 geltenden Fassung) § 57f Abs. 1; ; TzBfG § 15 Abs. 5

  • RA Kotz

    Teilzeitbeschäftigung - Widerspruch verhindert Fortsetzung des Arbeitsvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - Befristung; Hochschule; Rückwirkung; Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach dem Befristungsende

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Arbeiten über Befristungstermin hinaus- unverzüglicher oder vorheriger Widerspruch verhindert unbefristetes Arbeitsverhältnis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach § 15 Abs. 5 TzBfG

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Befristet angestellter Wissenschaftler arbeitet nach Vertragsablauf weiter - Dadurch entsteht kein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitgeber der Umwandlung widerspricht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Befristete Arbeitsverträge

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach § 15 Abs. 5 TzBfG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags: Arbeitgeber kann den Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis durch vorherigen Widerspruch verhindern - Bundesarbeitsgericht zur Fortführung von befristeten Arbeitsverträgen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    TzBfG § 15 Abs. 5
    Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach § 15 Abs. 5 TzBfG

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • heuking.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Widerspruch gegen eine Vertragsfortsetzung schon vor Ablauf einer Befristung möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1207 (Ls.)
  • NJ 2008, 237
  • DB 2007, 2777
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 234/05

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung

    Auszug aus BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06
    Hinweise des Senats: Teilweise Parallelsache zu 21. Juni 2006 - 7 AZR 234/05 - (führend), 6. Dezember 2006 - 7 AZR 327/05 -, - 7 AZR 614/05 - und - 7 AZR 805/05 -.

    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Juni 2006 (- 7 AZR 234/05 -Rn. 16, AP HRG § 57a Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 2) entschieden.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführliche Begründung in dem Senatsurteil vom 21. Juni 2006 (- 7 AZR 234/05 - Rn. 37 - 45, AP HRG § 57a Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 2) Bezug genommen.

  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 98/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06
    Diese muss vielmehr mit Wissen des Arbeitgebers selbst oder eines zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreters erfolgen (BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - BAGE 97, 78 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 9 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 24, zu B I der Gründe; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 537/99 -BAGE 96, 155 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 7 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 23, zu B IV 4 der Gründe).

    Dabei ist nach der Senatsrechtsprechung zum Hochschulbereich Arbeitgeber iSd. § 15 Abs. 5 TzBfG nicht der Institutsleiter oder ein sonstiger Vorgesetzter des Arbeitnehmers (zu § 625 BGB: 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - aaO), sondern der Rektor der Universität als Behördenleiter der allgemeinen Hochschulverwaltung.

  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91

    Wettbewerbsverbot - Geltung vor Aufnahme der Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06
    aa) Bei dem Schreiben vom 22. Dezember 2004 handelt es sich um eine nichttypische Erklärung, deren Auslegung durch das Gericht der Tatsacheninstanz nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung daraufhin unterliegt, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt, nicht gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen und der für die Auslegung maßgebliche Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (st. Rspr., vgl. BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 545/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06
    cc) Der Senat kann die Auslegung der im Schreiben vom 22. Dezember 2004 enthaltenen Erklärung selbst vornehmen, da die dazu erforderlichen Tatsachen feststehen und weiterer Sachvortrag der Parteien dazu nicht zu erwarten ist (vgl. BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 545/01 - BAGE 104, 103 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 17 = EzA TzBfG § 14 Nr. 1, zu II 1 b bb der Gründe; 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 -BAGE 67, 279 = AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11, zu 2 b bb der Gründe).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06
    Aus Umständen, die erst nach Zugang der Erklärung zutage treten, kann nicht der Schluss gezogen werden, dass der Empfänger diese Erklärung in einem anderen als in dem zum Zeitpunkt des Zugangs erkennbaren Sinn verstehen musste (BGH 24. Juni 1988 - V ZR 49/87 - NJW 1988, 2878, zu 2 b der Gründe).
  • BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05

    Berücksichtigung nachträglichen Verhaltens der Parteien bei Auslegung eines

    Auszug aus BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06
    Dies gilt aber nur in dem Sinne, dass spätere Vorgänge Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten zulassen können (BGH 7. Dezember 2006 - VII ZR 166/05 - MDR 2007, 649, zu II 1 der Gründe).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06
    Über geschäftliche Vorgänge kann sich eine Partei nur dann mit Nichtwissen erklären, wenn sie in ihrem Unternehmen ohne Erfolg Erkundigungen über das Verhalten von Personen angestellt hat, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (BGH 7. Oktober 1998 - VIII ZR 100/97 - NJW 1999, 53, zu II 3 der Gründe; 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93 - WM 1994, 2192, zu 3 d aa der Gründe; 15. November 1989 - VIII ZR 46/89 - BGHZ 109, 205, 208 ff.).
  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 537/99

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06
    Diese muss vielmehr mit Wissen des Arbeitgebers selbst oder eines zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreters erfolgen (BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - BAGE 97, 78 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 9 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 24, zu B I der Gründe; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 537/99 -BAGE 96, 155 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 7 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 23, zu B IV 4 der Gründe).
  • BGH, 07.10.1998 - VIII ZR 100/97

    Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06
    Über geschäftliche Vorgänge kann sich eine Partei nur dann mit Nichtwissen erklären, wenn sie in ihrem Unternehmen ohne Erfolg Erkundigungen über das Verhalten von Personen angestellt hat, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (BGH 7. Oktober 1998 - VIII ZR 100/97 - NJW 1999, 53, zu II 3 der Gründe; 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93 - WM 1994, 2192, zu 3 d aa der Gründe; 15. November 1989 - VIII ZR 46/89 - BGHZ 109, 205, 208 ff.).
  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89

    Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06
    Über geschäftliche Vorgänge kann sich eine Partei nur dann mit Nichtwissen erklären, wenn sie in ihrem Unternehmen ohne Erfolg Erkundigungen über das Verhalten von Personen angestellt hat, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (BGH 7. Oktober 1998 - VIII ZR 100/97 - NJW 1999, 53, zu II 3 der Gründe; 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93 - WM 1994, 2192, zu 3 d aa der Gründe; 15. November 1989 - VIII ZR 46/89 - BGHZ 109, 205, 208 ff.).
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 749/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs,

  • BAG, 06.12.2006 - 7 AZR 805/05

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung

  • BAG, 01.12.1960 - 3 AZR 588/58

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - Tatbestand des schlüssigen Verhaltens -

  • BAG, 06.12.2006 - 7 AZR 327/05

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung

  • BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 122/87

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Unterstellen eines

  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Schriftform

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 81/06

    Befristung des Arbeitsvertrags mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter

  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2006 - 5 Sa 298/05

    Wissenzurechnung eines Arbeitnehmers i.R.e. Beschäftigung von Mitarbeitern im

  • BAG, 18.09.1991 - 7 AZR 364/90

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Weiterarbeit einer

  • BAG, 06.12.2006 - 7 AZR 614/05

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Auslegungsziel ist bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen nicht der innere Wille des Erklärenden, sondern das, was der Adressat nach seinem Empfängerhorizont als Willen des Erklärenden verstehen konnte (BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 36) .
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Auslegungsziel ist bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen nicht der innere Wille des Erklärenden, sondern das, was der Adressat nach seinem Empfängerhorizont als Willen des Erklärenden verstehen konnte (BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 36) .
  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10

    Bedingungs- und Befristungskombination - Weiterarbeit

    Ein Widerspruch iSv. § 15 Abs. 5 TzBfG kann als rechtsgeschäftliche empfangsbedürftige Willenserklärung bereits kurz vor Zweckerreichung oder Bedingungseintritt ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erhoben werden (vgl. BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 25 und 27, AP HRG § 57a Nr. 12 = EzA TzBfG § 15 Nr. 2; 5. Mai 2004 - 7 AZR 629/03 - zu II der Gründe, BAGE 110, 295) .

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer mit einem Wunsch nach Verlängerung oder "Entfristung" des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber herantritt und der Arbeitgeber der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang damit widerspricht (vgl. BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 27, aaO) .

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    aa) Die vom Landesarbeitsgericht unterlassene Auslegung dieser atypischen Willenserklärung kann der Senat selbst vornehmen, weil der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 35, AP HRG § 57a Nr. 12 = EzA TzBfG § 15 Nr. 2; 15. Dezember 2005 - 8 AZR 106/05 - zu II 1 a der Gründe mwN, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 36 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 4).
  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14

    Befristung - Vertragsverlängerung - Schriftform - Fortsetzung der Tätigkeit nach

    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 23; 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - zu 4 a der Gründe, BAGE 107, 237) .

    Ein Widerspruch iSv. § 15 Abs. 5 TzBfG kann als rechtsgeschäftliche empfangsbedürftige Willenserklärung bereits kurz vor dem Ablauf der vereinbarten Befristung ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erklärt werden (BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 25, 27; 5. Mai 2004 - 7 AZR 629/03 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 110, 295; vgl. auch BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 25, BAGE 148, 349) .

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss

    a) Ein Widerspruch iSv. § 15 Abs. 5 TzBfG kann als rechtsgeschäftliche empfangsbedürftige Willenserklärung bereits kurz vor Zweckerreichung oder Bedingungseintritt ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erhoben werden (vgl. BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 25, 27; 5. Mai 2004 - 7 AZR 629/03 - zu II der Gründe, BAGE 110, 295; ErfK/Müller-Glöge 14. Aufl. § 15 TzBfG Rn. 32) .
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

    Das Revisionsgericht kann eine unterbliebene Auslegung jedoch selbst vornehmen, wenn der für die Auslegung maßgebliche Sachverhalt feststeht und kein weiteres tatsächliches Vorbringen zu erwarten ist (vgl. etwa BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 52, BAGE 134, 202; 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 39) .
  • LAG Hessen, 18.12.2012 - 13 Sa 820/12

    Befristung - keine Fiktion der Verlängerung durch Weiterarbeit - Widerspruch des

    Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete aufgrund der vom Kläger als solche nicht angegriffenen und damit wirksamen Befristung aus dem Arbeitsvertrag vom 17. Januar 2011 am 31. Dezember 2011 (BAG vom 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - AP Nr. 12 zu § 57 a HRG).

    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG vom 03. September 2003 - 7 AZR 106/03 - AP Nr. 1 zu § 15 TzBfG; BAG vom 11. Juli 2007, a. a. O.; Boecken/Joussen, TzBfG, 3. Auflage 2012, § 15 Randziffer 72).

    Vielmehr wird ihm auch das Wissen derjenigen Mitarbeiter zugerechnet, die berechtigt sind, für den Arbeitgeber bzw. für das Unternehmen einen Arbeitsvertrag abzuschließen, die, allgemeiner gesprochen, zur Vertretung des Arbeitgebers befugt sind (Rechtsgedanke § 166 BGB, BAG vom 11. Juli 2007, a. a.O. BAG vom 11. Juli 2007 - 7 AZR 197/06 -, zitiert nach juris; Boecken/Joussen, a. a. O., Randziffern 76, 77; Maschmann in Annuß/Thüsing, Kommentar zum TzBfG, 3. Auflage 2012, § 15 Randziffer 19).

    Dieser Widerspruch ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die ausdrücklich oder auch konkludent erfolgen kann (BAG vom 11. Juli 2007, - 7 AZR 501/06 und - 7 AZR 197/06 -, a. a. O.; Maschmann in Annuß/Thüsing, a. a. O., Randziffer 21; Laux/Schlachter, TzBfG, 2. Auflage 2011, § 15 Randziffer 32 m. w. N.; Boecken/Joussen, a. a. O., Randziffer 80, 81).

    Inhaltlich muss der Widerspruch aber ebenfalls unmissverständlich deutlich werden lassen, dass der Arbeitgeber der Ansicht ist, das befristete Arbeitsverhältnis sei beendet und er sei nicht bereit, weiterhin die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entgegenzunehmen (BAG vom 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 -, a. a. O.; BAG vom 05. Mai 2005, - 7 AZR 629/03 -, zitiert nach juris; Laux/Schlachter, a. a.O.; Boecken/Joussen, a. a. O., Randziffer 82).

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14

    Befristung - Leiharbeitnehmer - Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb

    Ist die Rechtsabteilung der Universität generell für die Führung der arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten zuständig, muss sich der Rektor darüber hinaus die Kenntnisse des für die Prozessführung verantwortlichen Justiziars aus Schriftsätzen und der Wahrnehmung von Gerichtsterminen wie seine eigenen zurechnen lassen (BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 24) .
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

    Über solche Vorgänge kann sich eine Partei nur dann mit Nichtwissen erklären, wenn sie in ihrem Unternehmen ohne Erfolg Erkundigungen über das Verhalten von Personen angestellt hat, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (vgl. BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 30 mwN, AP HRG § 57a Nr. 12 = EzA TzBfG § 15 Nr. 2) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2015 - 7 Sa 1586/15

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Fristablauf - Dienstplan

  • LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen

  • ArbG Düsseldorf, 15.12.2008 - 2 Ca 4104/08

    Befristung, Lehrer, Verlängerungsfiktion durch tatsächliche Weiterarbeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 5 Sa 303/15

    Befristung - Weiterarbeit nach dem vereinbarten Ende

  • LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 868/10

    Konkludenter Widerspruch gegen Verlängerung eines befristeten

  • LAG Hamm, 26.02.2014 - 5 Sa 1607/13

    Befristung; Fortsetzung nach Befristungsende; Klagefrist

  • BAG, 10.04.2008 - 6 AZR 368/07

    Masseverbindlichkeiten nach Freigabeerklärung

  • LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 18/07

    Konkurrentenklage - Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens - Widerspruch gegen

  • LAG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 Sa 108/09

    Befristung, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Befristungsende;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2016 - 2 Sa 384/15

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Verlängerung

  • LAG Hessen, 08.04.2014 - 15 Sa 766/13

    Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Düsseldorf, 02.07.2021 - 6 Sa 8/19

    Genehmigung einer zunächst schwebend unwirksamen Betriebsvereinbarung; Ablösung

  • LAG Düsseldorf, 01.06.2015 - 9 Sa 1146/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Grubenzulage

  • ArbG Berlin, 11.01.2017 - 60 Ca 4106/16

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das Zeitbefristungsende hinaus -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2016 - 2 Sa 114/15

    Befristetes Prozessarbeitsverhältnis - Weiterarbeit über das vereinbarte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 Sa 307/19

    Verjährung von Vergütungsansprüchen

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 238/07

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Verlängerung

  • LAG Köln, 03.09.2008 - 8 Sa 526/08

    Sachgrundbefristung im Universitätsbereich; unwirksame Anordnung des vorzeitigen

  • LAG Köln, 09.02.2009 - 5 Sa 1119/08

    Widerspruch gegen Vertragsverlängerung

  • ArbG Stuttgart, 10.01.2012 - 7 Ca 6458/11

    Arbeitsverhältnisverlängerung auf unbestimmte Zeit durch Weiterarbeit nach Ablauf

  • ArbG Halle, 07.12.2020 - 8 Ca 1428/20

    Widerspruch bei Weiterarbeit

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 10.10.2012 - 8 Ca 8079/12

    Wirksamkeit einer Befristungsabrede - Weiterbeschäftigungsanspruch des

  • ArbG München, 20.12.2012 - 30 Ca 7754/12

    Arbeitsfortsetzung mit Wissen Arbeitgeber § 15 Abs. 5 TzBfG

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