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   BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83   

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BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 (https://dejure.org/1984,33)
BAG, Entscheidung vom 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 (https://dejure.org/1984,33)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 (https://dejure.org/1984,33)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über den Umfang der Arbeitszeit - Beschäftigung von Musiklehrern bei einer kreisfreien Stadt zur stundenweise Erteilung von Musikunterricht - Nichtigkeit einer arbeitsvertraglichen Bestimmung, nach der der Arbeitgeber kraft Direktionsrechts einseitig die ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB §§ 611 ff.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 47, 314
  • NJW 1985, 2151
  • MDR 1985, 608
  • NZA 1985, 321
  • BB 1985, 731
  • JR 1986, 264
 
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Wird zitiert von ... (147)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
    Der Streitfall erfordert keine Stellungnahme an der vom Fünften Senat des BAG im Urteil vom 28.11.1984 5 AZR 123/83 = DB 1985, 132 vertretenen Auffassung, nach der durch Tarifvertrag dem Arbeitgeber die Befugnis eingeräumt werden kann, für bestimmte Arbeitnehmergruppen die tariflich festgelegte Arbeitszeit zu verkürzen.

    Zwar kann nach § 256 ZPO nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (BGHZ 22, 43, 48; 68, 331, 332; BAG Urteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 - zu A I der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Eine Feststellungsklage muß sich aber nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis im ganzen erstrecken, sie kann vielmehr auch - wie vorliegend - einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht (BAG Urteil vom 28. November 1984, aaO, m.w.N.).

    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (vgl. BAG Urteil vom 28. November 1984, aaO, zu A II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Der Streitfall erfordert keine Stellungnahme zu der vom Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 - aaO, unter A II der Gründe, vertretenen Auffassung, nach der durch Tarifvertrag dem Arbeitgeber die Befugnis eingeräumt werden kann, für bestimmte Arbeitnehmergruppen die tariflich festgelegte Arbeitszeit zu verkürzen.

  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 100/81

    Feiertagslohn bei Beschäftigung nach wechselndem Bedarf

    Auszug aus BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
    Es kann weiterhin offen bleiben, ob dem Arbeitgeber durch Tarifvertrag ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit eingeräumt werden kann (offen gelassen auch von BAG, Urteil vom 03.05.1983 3 AZR 100/81 = BAGE 42, 324 = AP Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).

    Es kann weiterhin offen bleiben, ob dem Arbeitgeber durch Tarifvertrag ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit eingeräumt werden kann (offen gelassen auch von BAG, Urteil vom 3. Mai 1983 - 3 AZR 100/81 - BAG 42, 324 = AP Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
    Aufgrund des Weisungsrechts kann der Arbeitgeber die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im einzelnen nach Zeit, Ort und Art bestimmen (vgl. BAG Urteil vom 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 - BAG 33, 71, 75 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe m.w.N.).

    Die Ausübung des Weisungsrechts muß nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) erfolgen (vgl. BAG Urteil vom 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu 2 der Gründe sowie BAG Urteil vom 27. März 1980, aaO; Söllner, Einseitige Leistungsbestimmung im Arbeitsverhältnis, 1966, S. 41 ff. und S. 118 ff.).

  • BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78

    Einstufung von Dozenten an Volkshochschulen, die Sprachkurse leiten

    Auszug aus BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
    Soweit sich die Revision auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Beschäftigungsverhältnissen von Lehrkräften an Volkshochschulen beruft, verkennt sie, daß es sich hierbei in der Regel um freie Mitarbeiter handelt (vgl. BAG 37, 58 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 26.06.1975 - 2 AZR 499/74

    Arbeitsverhältnis: Rationalisierungskündigung

    Auszug aus BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
    Derartige Umstände stellen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich dringende betriebliche Erfordernisse i.S. des § 1 Abs. 2 KSchG dar (Urteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 und BAG 30, 272 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vgl. auch KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 334 m.w.N.).
  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des

    Auszug aus BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
    Derartige Umstände stellen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich dringende betriebliche Erfordernisse i.S. des § 1 Abs. 2 KSchG dar (Urteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 und BAG 30, 272 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vgl. auch KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 334 m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.12.1983 - 2 Sa 244/83

    Vertragliche Umgehung der Kündigungsschutzbestimmungen

    Auszug aus BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
    Beide Vertragsgestaltungen stellen eine objektive Umgehung des zwingenden Kündigungsschutzes dar und sind daher gemäß § 134 BGB nichtig (vgl. zu ähnlichen Vertragsklauseln ebenso LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 1. Dezember 1983 - 2 Sa 244/83 - NZA 1984, 328 sowie ArbG Hamburg, Urteil vom 2. Mai 1984 - 6 Ca 691/83 - NZA 1984, 358).
  • ArbG Hamburg, 02.05.1984 - 6 Ca 691/83
    Auszug aus BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
    Beide Vertragsgestaltungen stellen eine objektive Umgehung des zwingenden Kündigungsschutzes dar und sind daher gemäß § 134 BGB nichtig (vgl. zu ähnlichen Vertragsklauseln ebenso LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 1. Dezember 1983 - 2 Sa 244/83 - NZA 1984, 328 sowie ArbG Hamburg, Urteil vom 2. Mai 1984 - 6 Ca 691/83 - NZA 1984, 358).
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des

    Auszug aus BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (vgl. BAG Urteil vom 28. November 1984, aaO, zu A II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
    Das Bundesarbeitsgericht vertritt daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. BAG 2, 221 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG 17, 241 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Urteile vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 -, 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - und 16. Oktober 1965 - 5 AZR 55/65 - AP Nr. 2, 17 und 20 zu § 611 BGB Direktionsrecht) die Auffassung, daß das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung umfaßt.
  • BAG, 11.06.1958 - 4 AZR 514/55

    Vereinbarte Erweiterung des Weisungsrechts - Versetzung eines Schwerbeschädigten

  • BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 347/63

    Versetzung auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung

  • BAG, 14.12.1961 - 5 AZR 180/61

    Inhalt, Umfang und Grenzen des Direktionsrechts

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

  • BAG, 29.09.1958 - 2 AZR 324/57

    Zulassung der Revision - Endurteil - Vorangegangenes Grundurteil - Nachprüfung

  • BAG, 15.12.1976 - 5 AZR 600/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit, Wirkung des

  • BAG, 16.10.1965 - 5 AZR 55/65

    Arbeitgeber - Allgemeines Weisungsrecht - Tarifvertrag - Einzelvertrag -

  • BAG, 12.08.1959 - 2 AZR 75/59

    Bestehenbleiben desselben Arbeitsverhältnisses - Änderung des Inhalts - Änderung

  • BAG, 15.12.1956 - 2 AZR 364/56

    Arbeitsvertrag: Auslegung eines von der Industrie- und Handelkammer

  • BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 356/54

    Arbeitsvertrag: Voraussetzungen für die Auslegung durch das BAG

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Die Einschränkung der Dispositionsmöglichkeit über die Freizeit trifft teilzeit- und vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer aber in gleicher Weise (vgl. Schüren RdA 1985, 22, 28 f.; zum besonderen Interesse von Teilzeitbeschäftigten, über ihre Freizeit disponieren zu können, schon BAG 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - zu II 3 d cc der Gründe, BAGE 47, 314) .
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    a) In einer Entscheidung vom 12. Dezember 1984 hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, die bei arbeitszeitabhängiger Vergütung den Arbeitgeber berechtige, die festgelegte Arbeitszeit später einseitig nach Bedarf zu reduzieren, stelle eine objektive Umgehung von zwingenden Vorschriften des Kündigungs- und Kündigungsschutzrechts (§ 2 KSchG, § 622 Abs. 1 und Abs. 5 BGB) dar und sei daher nach § 134 BGB nichtig (- 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314, 319 ff., zu II der Gründe).
  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

    Bezüglich des konkreten Arbeitseinsatzes bestand somit das Konsensprinzip (vgl. BAG 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - zu II 3 d bb der Gründe, BAGE 47, 314) .
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