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   BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 524/95   

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https://dejure.org/1996,32700
BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 524/95 (https://dejure.org/1996,32700)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1996 - 7 AZR 524/95 (https://dejure.org/1996,32700)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1996 - 7 AZR 524/95 (https://dejure.org/1996,32700)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93

    Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 524/95
    b) Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht die Rechtsprechung des Senats zur Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten, die neben dem Studium einer Beschäftigung nachgehen, zugrunde gelegt (BAG Urteil vom 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 - AP Nr. 162 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m.w.N.).

    c) Auf die Senatsentscheidung vom 10. August 1994 (a.a.O.) kann sich der Kläger nicht berufen.

    Im Gegensatz zu dem vom Senat am 10. August 1994 (a.a.O.) zu entscheidenden Fall konnte dem Interesse, das Erfordernis eines geregelten Studiums mit der Notwendigkeit einer Erwerbstätigkeit in Einklang zu bringen, nur durch eine einsatzbezogene Befristung Rechnung getragen werden.

  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 524/95
    Dabei kommt es vor allem auf den Anlaß und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (BAGE 62, 48, 53 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c aa der Gründe; BAGE 65, 86, 94 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 2 der Gründe).

    Ein solcher sachlicher und zeitlicher Zusammenhang des letzten Arbeitsvertrages mit den vorausgegangenen Arbeitsverträgen der Parteien läßt sich hier ebenso wie in dem vom Senat im Urteil vom 4. April 1990 (BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) entschiedenen Fall aus der Regelmäßigkeit des Einsatzes des Klägers und aus dem Umfang seiner Heranziehung herleiten.

  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92

    Urlaub für studentische Hilfskräfte

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 524/95
    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Januar 1993 (BAGE 72, 147 = AP Nr. 20 zu § 1 BUrlG).

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich noch in einem weiteren wesentlichen Punkt von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Januar 1993 (a.a.O.) zugrunde lag.

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 524/95
    Daher bedarf eine Befristung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eines sie rechtfertigenden sachlichen Grundes (BAG - GS Beschluß vom 12. Oktober 1960, BAGE 10, 65 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 524/95
    Das hat seinen Grund darin, daß das Bundesarbeitsgericht im Rahmen der Befristungskontrolle nicht auf eine mit der Nebentätigkkeit verbundene geringere Schutzbedürftigkeit abstellt (BAG Urteil vom 14. Januar 1982, BAGE 37, 305 = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88

    Mögliche Anrechnung des Zeitraums einer früheren Beschäftigung beim selben

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 524/95
    Dabei kommt es vor allem auf den Anlaß und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (BAGE 62, 48, 53 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c aa der Gründe; BAGE 65, 86, 94 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 2 der Gründe).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 524/95
    Die Klage auf Feststellung eines Dauerarbeitsverhältnisses ist zulässig (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu A II der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, m.w.N.), jedoch unbegründet.
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.05.1995 - 2 Sa 254/95

    Medizinstudent; Klinikum ; Extrawache; Dienstplan; Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 524/95
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 17. Mai 1995 - 2 Sa 254/95 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 524/95
    Dabei kommt es vor allem auf den Anlaß und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (BAGE 62, 48, 53 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c aa der Gründe; BAGE 65, 86, 94 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 2 der Gründe).
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Daher ist eine Rahmenvereinbarung, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden Arbeitsverträge wiedergibt, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründet, kein Arbeitsvertrag (vgl. BAG 3. November 1999 - 7 AZR 683/98 - RzK I 9 a Nr. 167, zu I 2 der Gründe; vgl. auch 20. Oktober 1993 - 7 AZR 657/92 - RzK I 9 a Nr. 81, zu I 2 der Gründe; 20. März 1996 - 7 AZR 524/95 - RzK I 9 a Nr. 175, zu 1 der Gründe).
  • LAG Hamburg, 24.02.1998 - 3 Sa 92/97

    Streit zwischen einem Arbeitnehmer (Student und zeitweise als

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 647/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

    Aus dem Verhalten der Parteien lässt sich nicht schließen, dass der Beklagten über den einzelnen vereinbarten Einsatz hinaus das Recht eingeräumt wurde, durch Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechts gemäß § 315 BGB die konkrete Leistungspflicht des Klägers herbeizuführen (vgl. BAG, Urt. vom 20. März 1996 - 7 AZR 524/95 - zitiert nach juris für Extrawachen auf den Stationen eines Krankenhauses).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 650/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

    Aus dem Verhalten der Parteien lässt sich nicht schließen, dass der Beklagten über den einzelnen vereinbarten Einsatz hinaus das Recht eingeräumt wurde, durch Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechts gemäß § 315 BGB die konkrete Leistungspflicht des Klägers herbeizuführen (vgl. BAG, Urt. vom 20. März 1996 - 7 AZR 524/95 - zitiert nach juris für Extrawachen auf den Stationen eines Krankenhauses).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 654/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

    Aus dem Verhalten der Parteien lässt sich nicht schließen, dass der Beklagten über den einzelnen vereinbarten Einsatz hinaus das Recht eingeräumt wurde, durch Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechts gemäß § 315 BGB die konkrete Leistungspflicht der Klägerin herbeizuführen (vgl. BAG, Urt. vom 20. März 1996 - 7 AZR 524/95 - zitiert nach juris für Extrawachen auf den Stationen eines Krankenhauses).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 651/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

    Aus dem Verhalten der Parteien lässt sich nicht schließen, dass der Beklagten über den einzelnen vereinbarten Einsatz hinaus das Recht eingeräumt wurde, durch Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechts gemäß § 315 BGB die konkrete Leistungspflicht des Klägers herbeizuführen (vgl. BAG, Urt. vom 20. März 1996 - 7 AZR 524/95 - zitiert nach juris für Extrawachen auf den Stationen eines Krankenhauses).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 652/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

    Aus dem Verhalten der Parteien lässt sich nicht schließen, dass der Beklagten über den einzelnen vereinbarten Einsatz hinaus das Recht eingeräumt wurde, durch Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechts gemäß § 315 BGB die konkrete Leistungspflicht des Klägers herbeizuführen (vgl. BAG, Urt. vom 20. März 1996 - 7 AZR 524/95 - zitiert nach juris für Extrawachen auf den Stationen eines Krankenhauses).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 648/09

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und

    Aus dem Verhalten der Parteien lässt sich nicht schließen, dass der Beklagten über den einzelnen vereinbarten Einsatz hinaus das Recht eingeräumt wurde, durch Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechts gemäß § 315 BGB die konkrete Leistungspflicht des Klägers herbeizuführen (vgl. BAG, Urt. vom 20. März 1996 - 7 AZR 524/95 - zitiert nach juris für Extrawachen auf den Stationen eines Krankenhauses).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 649/09
    Aus dem Verhalten der Parteien lässt sich nicht schließen, dass der Beklagten über den einzelnen vereinbarten Einsatz hinaus das Recht eingeräumt wurde, durch Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechts gemäß § 315 BGB die konkrete Leistungspflicht des Klägers herbeizuführen (vgl. BAG, Urt. vom 20. März 1996 - 7 AZR 524/95 - zitiert nach juris für Extrawachen auf den Stationen eines Krankenhauses).
  • LAG Köln, 28.01.1999 - 10 (9) Sa 463/98

    Befristung, Student, Studiendauer

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 655/09
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 653/09
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